Vertragsgegenstand ist die Belieferung des Auftraggebers mit folgenden Telekommunikationsleistungen: a) Festnetz-Sprachdienst b) Mobilfunk 2G/3G (Sprach- und Datendienste) sowie die Belieferung mit nicht vertragsgebundenen Mobilfunk-Endgeräten c) Optional: Breitband-Internetzugang für DSL-Anschlüsse des Auftraggebers, Connection-Manager-Software für Mobilfunk Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verschmelzung festnetzgebundener und mobilfunkbasierter Sprach- und Datendienste sowie der Notwendigkeit zum Einsatz hochverfügbarer und plattformübergreifender Netzinfrastruktur benötigt der Auftraggeber die oben genannten Leistungen aus einer Hand. Geplanter Beginn der Leistungserbringung ist der 1.7.2012. Eine vorgelagerte Projekt- bzw. Migrationsphase ist vorzusehen ab voraussichtlich Ende April 2012. Im Einzelnen sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Allgemein: — Die Bereitstellung o. g. Dienste verlangt vom Auftragnehmer eine hochverfügbare und funktionssichere Netzinfrastruktur sowie ein plattformübergreifendes Betriebs- und Servicekonzept, das den hohen Sicherheitsanforderungen des Flughafens und seiner Kunden gerecht wird, — Voraussetzung für die Vermittlung kommender und gehender Gespräche des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ist eine entsprechende Rufnummernportierung. Hierzu muss die Übernahme der bestehenden Rufnummern des Auftraggebers ins Netz des Auftragnehmers als neuem Teilnehmernetzbetreiber erfolgen, — Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, kurze Reaktions- und Entstörzeiten garantieren zu können und auf technischer Ebene sehr eng mit den Fachabteilungen des Flughafens zusammen zu arbeiten, — Anbieter, deren Geschäftsmodell auf dem reinen Wiederverkauf von Verbindungsminuten ausgerichtet ist, kommen für den Auftraggeber nicht in Frage, da eigene Netzinfrastruktur und technische Serviceleistungen unabdingbare Voraussetzungen für die Versorgung und den sicheren Betrieb des Flughafengeländes sowie dessen weiteren Ausbau (einschließlich Aufbau/Verlegung von Basisstationen) sind, — Der Auftragnehmer muss insoweit Betreiber und vorzugsweise Eigentümer der von ihm zur Versorgung des Flughafens eingesetzten Kommunikationsnetze und -systeme sein, um erforderliche Änderungen und Erweiterung (technische wie bauliche) selbst erwirken zu können, — Aus Gründen der Redundanz ist für die Andienung des Flughafens eine getrennte Wegeführung über mindestens 2 voneinander unabhängige Trassen zu realisieren (Mehrfachabstützung), — Die mobilen und festnetzgebundenen Teilnehmer des Auftraggebers sind innerhalb eines eigenen VPN zu integrieren und müssen untereinander auf Basis eines gemeinsamen Rufnummernplans mindestens bundesweit erreichbar sein. Ausgangsbasis ist der 5-stellige interne Rufnummernplan des Auftraggebers, — Hinsichtlich der monatlichen Rechnungsstellung gilt das Interesse des Auftraggebers schwerpunktmäßig einer Flatrate-basierten Leistungsverrechnung o. g. Dienste (national und international für Festnetz, Mobilfunk und Datentarife), — Vor dem Hintergrund seiner weltweiten Aktivitäten besteht für den Auftraggeber über die lokalen Grenzen des Flughafens Frankfurt hinaus die Anforderung, dass die angebotenen Leistungen auch für Töchter und Auslandsbeteiligungen des Auftraggebers zur Anwendung kommen sollen. Festnetz. — Die Telekommunikationsanlage des Auftraggebers (PBX) ist über ca. 33 Primärmultiplexanschlüsse mit Protokoll E-DSS1 anzubinden. Zusätzlich ist ein redundanter IP-Zugang an die Kommunikationsplattform des Auftraggebers zu realisieren. Aus Geheimhaltungsgründen werden die konkreten Übergabepunkte an dieser Stelle nicht genannt, — Der Auftraggeber muss ein Höchstmaß an Betriebssicherheit garantieren können. Die Telekommunikationsanlage des Auftraggebers ist daher über mindestens 2 geographisch und logisch voneinander getrennte Ortsvermittlungsstellen des Auftragnehmers anzubinden, — Die bestehenden Rufnummern des Auftraggebers müssen über alle Ortsvermittlungsstellen des Auftragnehmers erreicht werden können, an die der Auftraggeber angebunden ist, — Am Festnetz des Auftraggebers sind ca. 15 000 Teilnehmer angeschlossen, die in Summe ein Gesprächsvolumen von ca. 673 300 Minuten/Monat erzeugen, — Eine Anschluss- und Rufnummernportierung kann nur nachts innerhalb eines sehr schmalen Zeitfensters erfolgen. Eine Rückfallebene muss vorgesehen werden, — Die Umschaltung von Amtsanschlüssen (S2M + IP-SIP-Gateway) und alle dazu notwendigen Arbeiten sind komplett vom Auftragnehmer zu planen und zu koordinieren. Mobilfunk: — Der Auftraggeber verfügt derzeit über ein Kontingent von ca. 5 700 Mobilfunk-Kartenverträgen mit unterschiedlichen Ausprägungen hinsichtlich der Nutzung von Sprach- und Datendiensten, — Mit seinen Terminals und Marktflächen verfügt der Auftraggeber zusätzlich über einen attraktiven Markplatz für mobile Kommunikation mit Tausenden von Fluggästen, Flughafenkunden und sonstigen Usern, — Grundvoraussetzung für die Unterstützung interner und externer Geschäftsprozesse des Auftraggebers ist eine weitgehend flächendeckende Ausleuchtung der Passagier- und Betriebsbereiche am Standort Flughafen, — Der Auftraggeber muss in diesem Zusammenhang ein engmaschiges Netz von Basisstandorten für GSM und UMTS sowie nachfolgend LTE mit einer hohen Netzabdeckung im Indoor- und Outdoorbereich gewährleisten können, — Alle SIM-Karten des Auftraggebers sind mit Vertragsbeginn ohne Betriebsunterbrechung und unter Beibehaltung der Rufnummer ins Netz des Anbieters zu migrieren, — Der Anbieter hat den Austausch aller SIM-Karten vorzubereiten und bei unterschiedlichen Anwendergruppen im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Kartentausch schließt u. a. auch ca. 500 Vorfeldfahrzeuge mit fest eingebauten Mobile Devices (jeweils 1 x SIM für Daten und Sprache) im Vorfeldbereich mit ein. Hierbei werden nur sehr kurzzeitige Betriebsunterbrechungen akzeptiert und die Fahrzeuge müssen nahezu zeitgleich umgerüstet werden. Ggf. müssen Arbeiten in der Nacht ausgeführt werden, — Im Hinblick auf die vielfältigen Auslandaktivitäten des Auftraggebers muss der Auftragnehmer auch den sicheren Verbindungsaufbau für Sprach- und Datendienste im Ausland gewährleisten. Optional: Internetzugang für DSL-Anschlüsse des Auftraggebers. — Der Auftraggeber verfügt derzeit über rd. 700 eigene DSL-Anschlüsse auf dem Flughafengelände, — Der Auftragnehmer muss in seiner Eigenschaft als Internet Service Provider (ISP) einen breitbandigen Internetzugang von mindestens 300MBit/sec zur Abwicklung des DSL-basierten Internetverkehrs bereitstellen, — Die Kopplung der Netze soll in redundanter Form ausgeführt werden und basiert auf Gigabit Ethernet, — Es muss eine dynamische Vergabe der IP-Adresse pro User durch den Auftragnehmer erfolgen, — Die Administration von Usern soll webbasiert vom Auftraggeber selbst vorgenommen werden können, — Alle Bestandskunden müssen unterbrechungsfrei migriert werden, — Userkennungen müssen der Form xxx@fraport.de entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-27.
Auftragsbekanntmachung (2011-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Menge oder Umfang:
5 700 Mobilfunkverträge, 33 Primärmultiplexanschlüsse, 1 IP-SIP-Gateway, ca. 1 000 mobile Endgeräte p.a., Internetzugang für mind.700 DSL-Anschlüsse (optional), Connection-Manager-Software (optional)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Abteilung ZEB-VM Gebäude 664, Raum 3515 (Teilnahmeanträge bitte nur an diese Adresse senden)
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: f.jost@fraport.de📧
Telefon: +49 6969060070📞
Fax: +49 6969060199 📠
Auftragsvergabe voraussichtlich: 30.4.2012.
Beginn der Leistungserbringung: voraussichtlich: 1.7.2012.
Bitte beachten Sie auch unseren Hinweis zur Abgabe sog. „paralleler Angebote“ (www.fraport.de-Direkteinstieg-Ausschreibungen-Bauleistungen).
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der AG behält sich vor dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Verdingungsunterlagen und weitere Unterlagen ggf. digital, über die Plattform "www.vergabe.rib.de" übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer Firma unter dem Link http://www.vergabe.rib.de/baufirmen/avaonline/login_new_wizard.html?invite=MTAwMDY= ist daher zwingend erforderlich.
Bei Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Flughafenausweise für den Sicherheitsbereich zu beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter: www.fraport.de -> Produkte & Services -> Business Services -> Ausweisbeantragung.
Zu Punkt II.1.9: Der Auftraggeber behält sich vor, nur wirtschaftliche Nebenangebote zuzulassen. Technische Nebenangebote werden generell ausgeschlossen.
Die Bewerbung muss in zweifacher Ausfertigung,mit den nachstehend genannten erforderlichen Referenzen/ Success Stories und Nachweisen gemäß aller Ziffern unter III.2. in deutscher Sprache oder amtlich beglaubigter Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1 einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus). Zusätzlich zur oberen Formangabe, erbittet der Auftraggeber alle Unterlagen elektronisch auf CD zur besseren Sichtung. Es zählt die schriftliche, eingereichte Version. Der Bewerber ist für die Deckungsgleichheit verantwortlich.
Eine Bewerbung wird nur für das weitere Verfahren zugelassen, wenn die unter Abschnitt III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Bedingungen erfüllt und die Nachweise vorgelegt werden und die Kriterien des Teilnahmewettbewerbes erfüllt sind. Es werden maximal fünf (5) Bewerber mit den höchsten Wertungspunktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte diese Beschränkung auf die fünf (5) punktbesten Bewerber jedoch dazu führen, dass wegen Punktgleichheit mehr als ein (1) Bewerber für den fünften Platz berücksichtigungsfähig ist, werden auch die weiteren punktgleichen Bewerber zugelassen. Ein Anspruch auf Teilnahme am weiteren Verfahren besteht nicht.
Bewerber können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmen in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften in einem Konzern verbunden sind.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Nur in dem Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum Download unter www.fraport.de Direkteinstieg-Ausschreibungen).
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, dass aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit und würde die Nichtvorlage des Nachweises der Zugriffsmöglichkeit zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren führen, fordert der Auftraggeber den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden Zugriffsmöglichkeit auf. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist, in der Regel 6 Tage, noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt zum Ausschluss des Angebots, es sei denn, die konkrete Bietereignung wird durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb, unter Zugrundelegung der nachfolgend Bekannt gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem wegfallenden Nachunternehmer.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Wertung erfolgt anhand der angegebenen prozentualen Gewichtung.
Wertungsmatrix Bewertungskriterien.
III.2 .2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewertungskriterien der Eignung:
1.Verbindliche Erklärung über den Umsatz der leistungsbezogenen Waren und Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (200 Punkte):
33,3 % Bei Nachweis des Umsatzes pro Jahr innerhalb der - leistungsbezogenen - Waren und Dienstleistungen größer gleich 30 000 000 EUR.
20 % Bei Nachweis des Umsatzes pro Jahr innerhalb der – leistungsbezogenen - Waren und Dienstleistungen größer gleich 20 000 000 EUR.
10 % Bei Nachweis des Umsatzes pro Jahr innerhalb der leistungsbezogenen Waren und Dienstleistungen größer gleich 10 000 000 EUR.
0 % kein Nachweis oder Umsatz pro Jahr innerhalb der – leistungsbezogenen Waren und Dienstleistungen kleiner 10 000 000 EUR.
Es wird die Summe der 3 Jahre errechnet und als Punktzahl für diesen Teil gewertet.
2. Vorlage von Bilanzen oder relevanten Bilanzauszügen des Unternehmens (der letzten 3 Jahre). (100 Punkte):
100 % bei Vorlage aller 3 geforderten Bilanzen oder -auszüge
66 % bei Vorlage der zwei letzten Bilanzen oder -auszüge
33 % bei Vorlage der letzten Bilanz oder –auszug
0 % keine Vorlage
III.2.3 Technische Leistungsfähigkeit
Bewertungskriterien der Eignung:
B1. Support & Service (gesamt maximal 100 Punkte).
B1.1 Projektmitarbeiter (20 Punkte).
100 % >=3 vergleichbare Projekte gleichzeitig
50 % 2 vergleichbare Projekte gleichzeitig
0 % 1 oder gar kein vergleichbares Projekte gleichzeitig
B1.2 Vertrieb (20 Punkte).
100 % Betreuung an >=3 Arbeitstagen pro Arbeitswoche
50 % Betreuung an 2 Arbeitstagen pro Arbeitswoche
0 % Betreuung an 1 Arbeitstag pro Arbeitswoche oder weniger
B1.3 Call Center (20 Punkte).
100 % >=5 Calls gleichzeitig
50 % 3 – 4 Calls gleichzeitig
0 % <3 Calls gleichzeitig
B1.4 Technische Hotline (40 Punkte):
100 % >=3 Störungsmeldungen höchster Priorität gleichzeitig
50 % 2 Störungsmeldungen höchster Priorität gleichzeitig
0 % 1 Störungsmeldungen höchster Priorität oder gar keine
B2. Qualitätsmanagement (100 Punkte):
100 % alle Mindestanforderungen erfüllt
75 % alle Mindestanforderungen erfüllt, jedoch liegen keine Nachweise vor.
50 % Mindestanforderungen nur teilweise erfüllt
0 % Aus den Angaben ist kein kontinuierliches Qualitätsmanagement zu erkennen.
B3. Referenzprojekte (100 Punkte):
100 % bei Vorlage von >=3 Referenzen
75 % bei Vorlage von 2 Referenzen
50 % bei Vorlage von 1 Referenz
0 % bei Vorlage keiner Referenz
B4. Projektleitung (100 Punkte):
100 % Nachweis über >=3 Projekte im geforderten Umfang
75 % Nachweis über 2 Projekte im geforderten Umfang
50 % Nachweis über 1 Projekt im geforderten Umfang
0 % Es liegen keine Nachweise vor oder die angeführten Projekte erfüllen nicht den geforderten Umfang.
Sollten die durch den Projektleiter geführten Telekommunikationsprojekte sich in Ihrem Umfang zwischen 1 000 bis 3 000 Teilnehmeranschlüssen bzw. SIM-Karten liegen, so erfolgt eine Herabstufung auf die nächste niedrigere Bewertungsstufe.
Ist der Umfang < 1 000 Teilnehmeranschlüssen bzw. SIM-Karten, so führt dies zu einer Bewertung von 0 %.
B5. Servicekonzept und Betriebsorganisation (100 Punkte):
100 % Servicekonzept und Beschreibung der Betriebsorganisation liegen vor und umfassen die Mindestangaben.
75 % Servicekonzept und Beschreibung der Betriebsorganisation liegen vor, aber umfassen nur teilweise die Mindestangaben.
50 % Entweder nur das Servicekonzept, oder nur die Beschreibung der Betriebsorganisation liegt vor und umfasst die jeweils dafür relevanten Mindestangaben.
0 % Weder das Servicekonzept, noch die Beschreibung der Betriebsorganisation liegen vor.
Die Bewerbung muss in zweifacher Ausfertigung mit den nachstehend genannten erforderlichen Referenzen/Success Stories und Nachweisen gemäß aller Ziffern unter III.2. in deutscher Sprache oder amtlich beglaubigter Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Beginn der Leistungserbringung: voraussichtlich: 1.7.2012.
Bitte beachten Sie auch unseren Hinweis zur Abgabe sog. „paralleler Angebote“ (www.fraport.de-Direkteinstieg-Ausschreibungen-Bauleistungen).
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der AG behält sich vor dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Verdingungsunterlagen und weitere Unterlagen ggf. digital, über die Plattform "www.vergabe.rib.de" übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer Firma unter dem Link http://www.vergabe.rib.de/baufirmen/avaonline/login_new_wizard.html?invite=MTAwMDY= ist daher zwingend erforderlich.
Bei Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Flughafenausweise für den Sicherheitsbereich zu beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter: www.fraport.de -> Produkte & Services -> Business Services -> Ausweisbeantragung.
Zu Punkt II.1.9: Der Auftraggeber behält sich vor, nur wirtschaftliche Nebenangebote zuzulassen. Technische Nebenangebote werden generell ausgeschlossen.
Die Bewerbung muss in zweifacher Ausfertigung,mit den nachstehend genannten erforderlichen Referenzen/ Success Stories und Nachweisen gemäß aller Ziffern unter III.2. in deutscher Sprache oder amtlich beglaubigter Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1 einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus). Zusätzlich zur oberen Formangabe, erbittet der Auftraggeber alle Unterlagen elektronisch auf CD zur besseren Sichtung. Es zählt die schriftliche, eingereichte Version. Der Bewerber ist für die Deckungsgleichheit verantwortlich.
Eine Bewerbung wird nur für das weitere Verfahren zugelassen, wenn die unter Abschnitt III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Bedingungen erfüllt und die Nachweise vorgelegt werden und die Kriterien des Teilnahmewettbewerbes erfüllt sind. Es werden maximal fünf (5) Bewerber mit den höchsten Wertungspunktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte diese Beschränkung auf die fünf (5) punktbesten Bewerber jedoch dazu führen, dass wegen Punktgleichheit mehr als ein (1) Bewerber für den fünften Platz berücksichtigungsfähig ist, werden auch die weiteren punktgleichen Bewerber zugelassen. Ein Anspruch auf Teilnahme am weiteren Verfahren besteht nicht.
Bewerber können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmen in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften in einem Konzern verbunden sind.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Nur in dem Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum Download unter www.fraport.de Direkteinstieg-Ausschreibungen).
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, dass aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit und würde die Nichtvorlage des Nachweises der Zugriffsmöglichkeit zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren führen, fordert der Auftraggeber den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden Zugriffsmöglichkeit auf. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist, in der Regel 6 Tage, noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt zum Ausschluss des Angebots, es sei denn, die konkrete Bietereignung wird durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb, unter Zugrundelegung der nachfolgend Bekannt gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem wegfallenden Nachunternehmer.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Wertung erfolgt anhand der angegebenen prozentualen Gewichtung.
Wertungsmatrix Bewertungskriterien.
III.2 .2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewertungskriterien der Eignung:
1.Verbindliche Erklärung über den Umsatz der leistungsbezogenen Waren und Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (200 Punkte):
33,3 % Bei Nachweis des Umsatzes pro Jahr innerhalb der - leistungsbezogenen - Waren und Dienstleistungen größer gleich 30 000 000 EUR.
20 % Bei Nachweis des Umsatzes pro Jahr innerhalb der – leistungsbezogenen - Waren und Dienstleistungen größer gleich 20 000 000 EUR.
10 % Bei Nachweis des Umsatzes pro Jahr innerhalb der leistungsbezogenen Waren und Dienstleistungen größer gleich 10 000 000 EUR.
0 % kein Nachweis oder Umsatz pro Jahr innerhalb der – leistungsbezogenen Waren und Dienstleistungen kleiner 10 000 000 EUR.
Es wird die Summe der 3 Jahre errechnet und als Punktzahl für diesen Teil gewertet.
2. Vorlage von Bilanzen oder relevanten Bilanzauszügen des Unternehmens (der letzten 3 Jahre). (100 Punkte):
100 % bei Vorlage aller 3 geforderten Bilanzen oder -auszüge
66 % bei Vorlage der zwei letzten Bilanzen oder -auszüge
33 % bei Vorlage der letzten Bilanz oder –auszug
0 % keine Vorlage
III.2.3 Technische Leistungsfähigkeit
Bewertungskriterien der Eignung:
B1. Support & Service (gesamt maximal 100 Punkte).
B1.1 Projektmitarbeiter (20 Punkte).
100 % >=3 vergleichbare Projekte gleichzeitig
50 % 2 vergleichbare Projekte gleichzeitig
0 % 1 oder gar kein vergleichbares Projekte gleichzeitig
B1.2 Vertrieb (20 Punkte).
100 % Betreuung an >=3 Arbeitstagen pro Arbeitswoche
50 % Betreuung an 2 Arbeitstagen pro Arbeitswoche
0 % Betreuung an 1 Arbeitstag pro Arbeitswoche oder weniger
B1.3 Call Center (20 Punkte).
100 % >=5 Calls gleichzeitig
50 % 3 – 4 Calls gleichzeitig
0 % <3 Calls gleichzeitig
B1.4 Technische Hotline (40 Punkte):
100 % >=3 Störungsmeldungen höchster Priorität gleichzeitig
50 % 2 Störungsmeldungen höchster Priorität gleichzeitig
0 % 1 Störungsmeldungen höchster Priorität oder gar keine
B2. Qualitätsmanagement (100 Punkte):
100 % alle Mindestanforderungen erfüllt
75 % alle Mindestanforderungen erfüllt, jedoch liegen keine Nachweise vor.
50 % Mindestanforderungen nur teilweise erfüllt
0 % Aus den Angaben ist kein kontinuierliches Qualitätsmanagement zu erkennen.
B3. Referenzprojekte (100 Punkte):
100 % bei Vorlage von >=3 Referenzen
75 % bei Vorlage von 2 Referenzen
50 % bei Vorlage von 1 Referenz
0 % bei Vorlage keiner Referenz
B4. Projektleitung (100 Punkte):
100 % Nachweis über >=3 Projekte im geforderten Umfang
75 % Nachweis über 2 Projekte im geforderten Umfang
50 % Nachweis über 1 Projekt im geforderten Umfang
0 % Es liegen keine Nachweise vor oder die angeführten Projekte erfüllen nicht den geforderten Umfang.
Sollten die durch den Projektleiter geführten Telekommunikationsprojekte sich in Ihrem Umfang zwischen 1 000 bis 3 000 Teilnehmeranschlüssen bzw. SIM-Karten liegen, so erfolgt eine Herabstufung auf die nächste niedrigere Bewertungsstufe.
Ist der Umfang < 1 000 Teilnehmeranschlüssen bzw. SIM-Karten, so führt dies zu einer Bewertung von 0 %.
B5. Servicekonzept und Betriebsorganisation (100 Punkte):
100 % Servicekonzept und Beschreibung der Betriebsorganisation liegen vor und umfassen die Mindestangaben.
75 % Servicekonzept und Beschreibung der Betriebsorganisation liegen vor, aber umfassen nur teilweise die Mindestangaben.
50 % Entweder nur das Servicekonzept, oder nur die Beschreibung der Betriebsorganisation liegt vor und umfasst die jeweils dafür relevanten Mindestangaben.
0 % Weder das Servicekonzept, noch die Beschreibung der Betriebsorganisation liegen vor.
Die Bewerbung muss in zweifacher Ausfertigung mit den nachstehend genannten erforderlichen Referenzen/Success Stories und Nachweisen gemäß aller Ziffern unter III.2. in deutscher Sprache oder amtlich beglaubigter Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 5
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Belieferung des Auftraggebers mit folgenden Telekommunikationsleistungen:
a) Festnetz-Sprachdienst
b) Mobilfunk 2G/3G (Sprach- und Datendienste) sowie die Belieferung mit nicht vertragsgebundenen Mobilfunk-Endgeräten
c) Optional: Breitband-Internetzugang für DSL-Anschlüsse des Auftraggebers, Connection-Manager-Software für Mobilfunk
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verschmelzung festnetzgebundener und mobilfunkbasierter Sprach- und Datendienste sowie der Notwendigkeit zum Einsatz hochverfügbarer und plattformübergreifender Netzinfrastruktur benötigt der Auftraggeber die oben genannten Leistungen aus einer Hand.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verschmelzung festnetzgebundener und mobilfunkbasierter Sprach- und Datendienste sowie der Notwendigkeit zum Einsatz hochverfügbarer und plattformübergreifender Netzinfrastruktur benötigt der Auftraggeber die oben genannten Leistungen aus einer Hand.
Geplanter Beginn der Leistungserbringung ist der 1.7.2012. Eine vorgelagerte Projekt- bzw. Migrationsphase ist vorzusehen ab voraussichtlich Ende April 2012.
Im Einzelnen sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
Allgemein:
— Die Bereitstellung o. g. Dienste verlangt vom Auftragnehmer eine hochverfügbare und funktionssichere Netzinfrastruktur sowie ein plattformübergreifendes Betriebs- und Servicekonzept, das den hohen Sicherheitsanforderungen des Flughafens und seiner Kunden gerecht wird,
— Die Bereitstellung o. g. Dienste verlangt vom Auftragnehmer eine hochverfügbare und funktionssichere Netzinfrastruktur sowie ein plattformübergreifendes Betriebs- und Servicekonzept, das den hohen Sicherheitsanforderungen des Flughafens und seiner Kunden gerecht wird,
— Voraussetzung für die Vermittlung kommender und gehender Gespräche des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ist eine entsprechende Rufnummernportierung. Hierzu muss die Übernahme der bestehenden Rufnummern des Auftraggebers ins Netz des Auftragnehmers als neuem Teilnehmernetzbetreiber erfolgen,
— Voraussetzung für die Vermittlung kommender und gehender Gespräche des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ist eine entsprechende Rufnummernportierung. Hierzu muss die Übernahme der bestehenden Rufnummern des Auftraggebers ins Netz des Auftragnehmers als neuem Teilnehmernetzbetreiber erfolgen,
— Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, kurze Reaktions- und Entstörzeiten garantieren zu können und auf technischer Ebene sehr eng mit den Fachabteilungen des Flughafens zusammen zu arbeiten,
— Anbieter, deren Geschäftsmodell auf dem reinen Wiederverkauf von Verbindungsminuten ausgerichtet ist, kommen für den Auftraggeber nicht in Frage, da eigene Netzinfrastruktur und technische Serviceleistungen unabdingbare Voraussetzungen für die Versorgung und den sicheren Betrieb des Flughafengeländes sowie dessen weiteren Ausbau (einschließlich Aufbau/Verlegung von Basisstationen) sind,
— Anbieter, deren Geschäftsmodell auf dem reinen Wiederverkauf von Verbindungsminuten ausgerichtet ist, kommen für den Auftraggeber nicht in Frage, da eigene Netzinfrastruktur und technische Serviceleistungen unabdingbare Voraussetzungen für die Versorgung und den sicheren Betrieb des Flughafengeländes sowie dessen weiteren Ausbau (einschließlich Aufbau/Verlegung von Basisstationen) sind,
— Der Auftragnehmer muss insoweit Betreiber und vorzugsweise Eigentümer der von ihm zur Versorgung des Flughafens eingesetzten Kommunikationsnetze und -systeme sein, um erforderliche Änderungen und Erweiterung (technische wie bauliche) selbst erwirken zu können,
— Der Auftragnehmer muss insoweit Betreiber und vorzugsweise Eigentümer der von ihm zur Versorgung des Flughafens eingesetzten Kommunikationsnetze und -systeme sein, um erforderliche Änderungen und Erweiterung (technische wie bauliche) selbst erwirken zu können,
— Aus Gründen der Redundanz ist für die Andienung des Flughafens eine getrennte Wegeführung über mindestens 2 voneinander unabhängige Trassen zu realisieren (Mehrfachabstützung),
— Die mobilen und festnetzgebundenen Teilnehmer des Auftraggebers sind innerhalb eines eigenen VPN zu integrieren und müssen untereinander auf Basis eines gemeinsamen Rufnummernplans mindestens bundesweit erreichbar sein. Ausgangsbasis ist der 5-stellige interne Rufnummernplan des Auftraggebers,
— Die mobilen und festnetzgebundenen Teilnehmer des Auftraggebers sind innerhalb eines eigenen VPN zu integrieren und müssen untereinander auf Basis eines gemeinsamen Rufnummernplans mindestens bundesweit erreichbar sein. Ausgangsbasis ist der 5-stellige interne Rufnummernplan des Auftraggebers,
— Hinsichtlich der monatlichen Rechnungsstellung gilt das Interesse des Auftraggebers schwerpunktmäßig einer Flatrate-basierten Leistungsverrechnung o. g. Dienste (national und international für Festnetz, Mobilfunk und Datentarife),
— Vor dem Hintergrund seiner weltweiten Aktivitäten besteht für den Auftraggeber über die lokalen Grenzen des Flughafens Frankfurt hinaus die Anforderung, dass die angebotenen Leistungen auch für Töchter und Auslandsbeteiligungen des Auftraggebers zur Anwendung kommen sollen.
— Vor dem Hintergrund seiner weltweiten Aktivitäten besteht für den Auftraggeber über die lokalen Grenzen des Flughafens Frankfurt hinaus die Anforderung, dass die angebotenen Leistungen auch für Töchter und Auslandsbeteiligungen des Auftraggebers zur Anwendung kommen sollen.
Festnetz.
— Die Telekommunikationsanlage des Auftraggebers (PBX) ist über ca. 33 Primärmultiplexanschlüsse mit Protokoll E-DSS1 anzubinden. Zusätzlich ist ein redundanter IP-Zugang an die Kommunikationsplattform des Auftraggebers zu realisieren. Aus Geheimhaltungsgründen werden die konkreten Übergabepunkte an dieser Stelle nicht genannt,
— Die Telekommunikationsanlage des Auftraggebers (PBX) ist über ca. 33 Primärmultiplexanschlüsse mit Protokoll E-DSS1 anzubinden. Zusätzlich ist ein redundanter IP-Zugang an die Kommunikationsplattform des Auftraggebers zu realisieren. Aus Geheimhaltungsgründen werden die konkreten Übergabepunkte an dieser Stelle nicht genannt,
— Der Auftraggeber muss ein Höchstmaß an Betriebssicherheit garantieren können. Die Telekommunikationsanlage des Auftraggebers ist daher über mindestens 2 geographisch und logisch voneinander getrennte Ortsvermittlungsstellen des Auftragnehmers anzubinden,
— Der Auftraggeber muss ein Höchstmaß an Betriebssicherheit garantieren können. Die Telekommunikationsanlage des Auftraggebers ist daher über mindestens 2 geographisch und logisch voneinander getrennte Ortsvermittlungsstellen des Auftragnehmers anzubinden,
— Die bestehenden Rufnummern des Auftraggebers müssen über alle Ortsvermittlungsstellen des Auftragnehmers erreicht werden können, an die der Auftraggeber angebunden ist,
— Am Festnetz des Auftraggebers sind ca. 15 000 Teilnehmer angeschlossen, die in Summe ein Gesprächsvolumen von ca. 673 300 Minuten/Monat erzeugen,
— Eine Anschluss- und Rufnummernportierung kann nur nachts innerhalb eines sehr schmalen Zeitfensters erfolgen. Eine Rückfallebene muss vorgesehen werden,
— Die Umschaltung von Amtsanschlüssen (S2M + IP-SIP-Gateway) und alle dazu notwendigen Arbeiten sind komplett vom Auftragnehmer zu planen und zu koordinieren.
Mobilfunk:
— Der Auftraggeber verfügt derzeit über ein Kontingent von ca. 5 700 Mobilfunk-Kartenverträgen mit unterschiedlichen Ausprägungen hinsichtlich der Nutzung von Sprach- und Datendiensten,
— Mit seinen Terminals und Marktflächen verfügt der Auftraggeber zusätzlich über einen attraktiven Markplatz für mobile Kommunikation mit Tausenden von Fluggästen, Flughafenkunden und sonstigen Usern,
— Grundvoraussetzung für die Unterstützung interner und externer Geschäftsprozesse des Auftraggebers ist eine weitgehend flächendeckende Ausleuchtung der Passagier- und Betriebsbereiche am Standort Flughafen,
— Der Auftraggeber muss in diesem Zusammenhang ein engmaschiges Netz von Basisstandorten für GSM und UMTS sowie nachfolgend LTE mit einer hohen Netzabdeckung im Indoor- und Outdoorbereich gewährleisten können,
— Alle SIM-Karten des Auftraggebers sind mit Vertragsbeginn ohne Betriebsunterbrechung und unter Beibehaltung der Rufnummer ins Netz des Anbieters zu migrieren,
— Der Anbieter hat den Austausch aller SIM-Karten vorzubereiten und bei unterschiedlichen Anwendergruppen im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Kartentausch schließt u. a. auch ca. 500 Vorfeldfahrzeuge mit fest eingebauten Mobile Devices (jeweils 1 x SIM für Daten und Sprache) im Vorfeldbereich mit ein. Hierbei werden nur sehr kurzzeitige Betriebsunterbrechungen akzeptiert und die Fahrzeuge müssen nahezu zeitgleich umgerüstet werden. Ggf. müssen Arbeiten in der Nacht ausgeführt werden,
— Der Anbieter hat den Austausch aller SIM-Karten vorzubereiten und bei unterschiedlichen Anwendergruppen im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Kartentausch schließt u. a. auch ca. 500 Vorfeldfahrzeuge mit fest eingebauten Mobile Devices (jeweils 1 x SIM für Daten und Sprache) im Vorfeldbereich mit ein. Hierbei werden nur sehr kurzzeitige Betriebsunterbrechungen akzeptiert und die Fahrzeuge müssen nahezu zeitgleich umgerüstet werden. Ggf. müssen Arbeiten in der Nacht ausgeführt werden,
— Im Hinblick auf die vielfältigen Auslandaktivitäten des Auftraggebers muss der Auftragnehmer auch den sicheren Verbindungsaufbau für Sprach- und Datendienste im Ausland gewährleisten.
Optional: Internetzugang für DSL-Anschlüsse des Auftraggebers.
— Der Auftraggeber verfügt derzeit über rd. 700 eigene DSL-Anschlüsse auf dem Flughafengelände,
— Der Auftragnehmer muss in seiner Eigenschaft als Internet Service Provider (ISP) einen breitbandigen Internetzugang von mindestens 300MBit/sec zur Abwicklung des DSL-basierten Internetverkehrs bereitstellen,
— Die Kopplung der Netze soll in redundanter Form ausgeführt werden und basiert auf Gigabit Ethernet,
— Es muss eine dynamische Vergabe der IP-Adresse pro User durch den Auftragnehmer erfolgen,
— Die Administration von Usern soll webbasiert vom Auftraggeber selbst vorgenommen werden können,
— Alle Bestandskunden müssen unterbrechungsfrei migriert werden,
— Userkennungen müssen der Form xxx@fraport.de entsprechen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Internetzugang für mind. 700 DSL-Anschlüsse, Connection-Manager-Software.
Ggf.Verlängerung um 1 Jahr.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EU-P 1337-11EK1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern- sind gefordert; Diese müssen in der hier angegeben Reihenfolge in der Bewerbungsmappe vorhanden sein.
Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen innerhalb der Kapitel Ausschlusskriterien des Teilnahmeantrages führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bewerber/ Bietergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Die Vergabestelle behält sich vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen, unter Setzung einer angemessenen Frist gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Für Eignungskriterien, welche bewertbar sind, efolgt bei fehlenden Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist die Bepunktung mit 0 Punkten. Die Unterlagen sind strukturiert der hier angegeben Reihenfolge abzugeben.
Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen innerhalb der Kapitel Ausschlusskriterien des Teilnahmeantrages führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bewerber/ Bietergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Die Vergabestelle behält sich vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen, unter Setzung einer angemessenen Frist gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Für Eignungskriterien, welche bewertbar sind, efolgt bei fehlenden Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist die Bepunktung mit 0 Punkten. Die Unterlagen sind strukturiert der hier angegeben Reihenfolge abzugeben.
Abgeforderte Nachweise/Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Nachweise/Erklärungen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind). Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Wir bitten um Einhaltung der angegebenen Reihenfolge und der Strukturierung analog der folgenden Seiten.
Abgeforderte Nachweise/Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Nachweise/Erklärungen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind). Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Wir bitten um Einhaltung der angegebenen Reihenfolge und der Strukturierung analog der folgenden Seiten.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers zum Bieter die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die geforderten Nachweise/Erklärungen sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens bei der Vergabestelle einzureichen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers zum Bieter die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die geforderten Nachweise/Erklärungen sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens bei der Vergabestelle einzureichen.
Die oben genannte Bedingung gelten für die Ziffern III.2.1, III.2.2 und III.2.3.
Ausschlusskriterien:
Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers/bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern einreichen und erklären, dass.
— keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen,
— vom Bewerber kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt,
— im Auftragsfall ein Ansprechpartner vor Ort ist, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher beherrscht,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
— er/sie einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte Integrität, Vertrauenswürdigkeit- und Verantwortlichkeit niederlegen wird oder niedergelegt hat, diesen im Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausrichten wird oder ausgerichtet hat.
— er/sie einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte Integrität, Vertrauenswürdigkeit- und Verantwortlichkeit niederlegen wird oder niedergelegt hat, diesen im Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausrichten wird oder ausgerichtet hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausschlusskriterien:
— Der Bewerber muss einen Nachweis über die Betriebshaftpflicht mit allen Angaben der Deckungssummen abgeben. Der AG verlangt voraussichtlich bei Vertragsunterzeichnung eine Deckung von 5 000 000 EUR je Schadensereignis (max. 10 000 000 EUR pro Jahr). Eine KFZ-Haftpflicht, falls für Tätigkeiten benötigt, richtet sich nach der Flughafenbenutzerordnung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Bewerber muss einen Nachweis über die Betriebshaftpflicht mit allen Angaben der Deckungssummen abgeben. Der AG verlangt voraussichtlich bei Vertragsunterzeichnung eine Deckung von 5 000 000 EUR je Schadensereignis (max. 10 000 000 EUR pro Jahr). Eine KFZ-Haftpflicht, falls für Tätigkeiten benötigt, richtet sich nach der Flughafenbenutzerordnung.
Bewertungskriterien.
Nachfolgende Wertungskriterien sind per Nachweis(en) vorzulegen bzw. zu erläutern:
1. Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes, bezogen auf die Leistungen, welche - unmittelbarer Gegenstand - dieser Ausschreibung sind. Es sind die letzten 3 Jahre einzureichen. (200 Punkte)
2. Vorlage von Bilanzen oder relevanten Bilanzauszügen des Unternehmens (der letzten 3 Jahre). (100 Punkte)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausschlusskriterien:
Nachfolgend ist für die Punkte A1.1-A1.4 sowie A2-6 je eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von dem leistungsbringenden Bewerber auszugeben. Zur Vereinfachung wird im nächsten Teil von Bewerber gesprochen, für Bietergemeinschaften gilt dies, falls hierfür mehr als ein Bewerber angesprochen wird.
Nachfolgend ist für die Punkte A1.1-A1.4 sowie A2-6 je eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von dem leistungsbringenden Bewerber auszugeben. Zur Vereinfachung wird im nächsten Teil von Bewerber gesprochen, für Bietergemeinschaften gilt dies, falls hierfür mehr als ein Bewerber angesprochen wird.
A1. Nachweis über Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter.
A1.1 Qualifikation.
Der Bewerber erklärt verbindlich, dass die zur Erfüllung des angefragten Leistungsumfangs notwendigen Mitarbeiter für die Ausübung dieser Tätigkeiten qualifiziert sind und er diese Qualifikation anhand von Zertifikaten und Zeugnissen auf Wunsch des Auftraggebers nachweisen kann.
Der Bewerber erklärt verbindlich, dass die zur Erfüllung des angefragten Leistungsumfangs notwendigen Mitarbeiter für die Ausübung dieser Tätigkeiten qualifiziert sind und er diese Qualifikation anhand von Zertifikaten und Zeugnissen auf Wunsch des Auftraggebers nachweisen kann.
Die Zertifikate/ Zeugnisse sind nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
A1.2 Weiterbildung.
Der Bieter sichert im Zusammenhang mit der vorgenannten Qualifikation zu, dass er durch sinnvolle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Qualifikation seiner Mitarbeiter fördert. Als Nachweis dafür hat der Bieter mit seinem Teilnahmeantrag mindestens für die Mitarbeiter des technischen Supports einen Überblick über seine Qualifikationsmaßnahmen vorzulegen. Aus diesem Überblick muss erkennbar sein, welche Qualifikationen die Mitarbeiter, die für die Erfüllung der angefragten Leistungen eingesetzt werden sollen, erfüllen.
Der Bieter sichert im Zusammenhang mit der vorgenannten Qualifikation zu, dass er durch sinnvolle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Qualifikation seiner Mitarbeiter fördert. Als Nachweis dafür hat der Bieter mit seinem Teilnahmeantrag mindestens für die Mitarbeiter des technischen Supports einen Überblick über seine Qualifikationsmaßnahmen vorzulegen. Aus diesem Überblick muss erkennbar sein, welche Qualifikationen die Mitarbeiter, die für die Erfüllung der angefragten Leistungen eingesetzt werden sollen, erfüllen.
A1.3. Verständigung und Sprache.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass die Verständigung in deutscher Sprache (insbesondere Mitarbeiter in Call Centern und/ oder Hotlines) und in Ausnahmefällen (Einzelfälle) im 3rd Level Support in englischer Sprache erfolgt.
A1.4 Anzahl der Mitarbeiter.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag zu beschreiben, wie viele Mitarbeiter er in Deutschland beschäftigt. Er hat darzulegen, wie sich die Anzahl dieser Mitarbeiter über seine Unternehmensbereiche - insbesondere in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz und DSL, getrennt nach den Aufgabenbereichen, insbesondere Vertrieb und Technischer Support, verteilt. Des Weiteren hat er die geografische/ räumliche Verteilung seiner Mitarbeiter in Geschäftsstellen bzw. Niederlassungen (u.a. Servicestützpunkte, Planungsbüros, Vertriebsstellen, Call Center etc.) in Deutschland inklusive der Angabe der Anzahl der jeweils dort vorhandenen Qualifikationen darzustellen.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag zu beschreiben, wie viele Mitarbeiter er in Deutschland beschäftigt. Er hat darzulegen, wie sich die Anzahl dieser Mitarbeiter über seine Unternehmensbereiche - insbesondere in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz und DSL, getrennt nach den Aufgabenbereichen, insbesondere Vertrieb und Technischer Support, verteilt. Des Weiteren hat er die geografische/ räumliche Verteilung seiner Mitarbeiter in Geschäftsstellen bzw. Niederlassungen (u.a. Servicestützpunkte, Planungsbüros, Vertriebsstellen, Call Center etc.) in Deutschland inklusive der Angabe der Anzahl der jeweils dort vorhandenen Qualifikationen darzustellen.
Mindestangaben:
a) Anzahl der Mitarbeiter insgesamt in Deutschland
B1) Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz und DSL.
B2) - davon im Bereich Vertrieb.
B3) - davon im Bereich technischer Support (u.a. Anzahl 1st, 2nd und 3rd Level Techniker).
c) Anzahl der Mitarbeiter in Projekten insgesamt sowie in Projekten vergleichbaren Umfangs
d) Geografische/ räumliche Verteilung der Geschäftsstellen/ Niederlassungen in Art und Umfang
e) Pro Geschäftsstelle/ Niederlassung Anzahl der Mitarbeiter im Vertrieb, im Technischen Support etc.
f) Pro Geschäftsstelle Anzahl der Mitarbeiter in Projekten insgesamt sowie in Projekten vergleichbaren Umfangs
A2. Erreichbarkeit des Flughafengeländes.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass er nach Auftragserhalt das Flughafengelände (Tor 3) innerhalb von 1h erreichen kann, um Entstörungsleistungen vor Ort zu erbringen.
A3. Entstörungszeiten.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass die niedrigste Entstörungszeit für Störungen mit höchster Priorität (Totalausfall, erhebliche Service- und Funktionsbeeinträchtigung, Ausfall zentraler Komponenten, Erhebliche Beeinträchtigung der Funkversorgung des Flughafengeländes) nach Meldung durch den Auftraggeber inklusive der Reaktionszeit in 98 % der Fälle max. 4 Stunden, jedoch nicht mehr als 8 Stunden.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass die niedrigste Entstörungszeit für Störungen mit höchster Priorität (Totalausfall, erhebliche Service- und Funktionsbeeinträchtigung, Ausfall zentraler Komponenten, Erhebliche Beeinträchtigung der Funkversorgung des Flughafengeländes) nach Meldung durch den Auftraggeber inklusive der Reaktionszeit in 98 % der Fälle max. 4 Stunden, jedoch nicht mehr als 8 Stunden.
A4. Antennenstandorte und Ausleuchtung.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass er durch den Betrieb eigener Mobilfunkanlagen (2G/3G) am Flughafen Frankfurt spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung flächendeckend (Indoor und Outdoor) eine Funkversorgung mit einer Flächendeckung von mindestens 95 % Indoor und 99,98 % Outdoor auf dem Flughafengelände gewährleistet.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass er durch den Betrieb eigener Mobilfunkanlagen (2G/3G) am Flughafen Frankfurt spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung flächendeckend (Indoor und Outdoor) eine Funkversorgung mit einer Flächendeckung von mindestens 95 % Indoor und 99,98 % Outdoor auf dem Flughafengelände gewährleistet.
Das Flughafengelände umfasst dabei:
a) Cargo City Nord und -Süd
b) TICONA Gelände
c) Vorfeldbereich
d) Betriebsgelände
e) Terminalbereiche
f) Landebahnen inkl. der Landebahn Nordwest
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag aussagekräftige Informationen zu Art und Umfang seiner Mobilfunkstandorte einzureichen.
Mindestangaben der Erklärung:
a) Angaben zu Art und Anzahl von Mobilfunk-Sendeanlagen
b) Geografische Verteilung und Lage der Basisstationen (Indoor und Outdoor)
c) Angaben zur Ausleuchtung des Betriebsgeländes
d) Angaben zur Ausleuchtung innerhalb und außerhalb der Terminalbereiche
e) Angaben zur Teilnehmerdichte und -verteilung
f) Bestätigung der geforderten Flächendeckung
A5. Flughafenanbindung.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass er eigene Vermittlungs- und Übertragungstechnik im Bereich Festnetz (Sprache und Daten) betreibt. Dadurch stellt der Bieter sicher, dass er den Flughafen Frankfurt über mindestens zwei geografisch und logisch getrennte Vermittlungsstellen sowie über mindestens zwei geografisch getrennt geführte Kabelwege (Trassen) andient.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass er eigene Vermittlungs- und Übertragungstechnik im Bereich Festnetz (Sprache und Daten) betreibt. Dadurch stellt der Bieter sicher, dass er den Flughafen Frankfurt über mindestens zwei geografisch und logisch getrennte Vermittlungsstellen sowie über mindestens zwei geografisch getrennt geführte Kabelwege (Trassen) andient.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag entsprechende Informationen zu Art und Umfang seiner Technikstandorte einzureichen.
a) Angaben zur Netztopologie und zu den Knotenpunkten
b) Art und Anzahl der zur Flughafenanbindung relevanten Technikstandorte
c) Angaben zur Eigentümerschaft eingesetzter Vermittlungs- und Übertragungstechnik
d) Angaben zum Betrieb eingesetzter Vermittlungs- und Übertragungstechnik
e) Angaben, wie der Anbieter einen hochverfügbaren Betrieb der zur Flughafenanbindung relevanten Technikstandorte sicherstellt
A6. Termingerechte Lieferung.
Der Bieter erklärt verbindlich, die angefragten Leistungen (Festnetz, Mobilfunk, Internetzugang für DSL) spätestens 2 Monate nach Auftragserteilung inklusive der ggf. erforderlichen Transition von u.a. bestehenden Anschlüssen und SIM-Karten erbringen zu können.
Der Bieter erklärt verbindlich, die angefragten Leistungen (Festnetz, Mobilfunk, Internetzugang für DSL) spätestens 2 Monate nach Auftragserteilung inklusive der ggf. erforderlichen Transition von u.a. bestehenden Anschlüssen und SIM-Karten erbringen zu können.
Bewertungskriterien.
B1. Support & Service (gesamt maximal 100 Punkte).
B1.1 Projektmitarbeiter (20 Punkte).
Der Bieter erklärt verbindlich und weist nach, dass die Anzahl seiner in Projekten tätigenden Mitarbeiter ausreichend ist, um mehrere in Art und Umfang vergleichbare Projekte bearbeiten zu können, ohne dass dies einen Einfluss auf die Erfüllung des angefragten Leistungsumfangs hat.
Der Bieter erklärt verbindlich und weist nach, dass die Anzahl seiner in Projekten tätigenden Mitarbeiter ausreichend ist, um mehrere in Art und Umfang vergleichbare Projekte bearbeiten zu können, ohne dass dies einen Einfluss auf die Erfüllung des angefragten Leistungsumfangs hat.
B1.2 Vertrieb (20 Punkte).
Der Bieter erklärt verbindlich und weist nach, dass die Anzahl seiner Vertriebsmitarbeiter ausreichend ist, um eine durchgängige Betreuung des Auftraggebers an mehreren Arbeitstagen pro Woche (52 Wochen pro Jahr) sicherstellen zu können, soweit dies vom Auftraggeber angefordert wird.
Der Bieter erklärt verbindlich und weist nach, dass die Anzahl seiner Vertriebsmitarbeiter ausreichend ist, um eine durchgängige Betreuung des Auftraggebers an mehreren Arbeitstagen pro Woche (52 Wochen pro Jahr) sicherstellen zu können, soweit dies vom Auftraggeber angefordert wird.
B1.3 Call Center (20 Punkte).
Der Bieter erklärt verbindlich und weist nach, dass sein Call Center (keine technische Hotline) auch in Zeiten insgesamt hoher Auslastung mehrere Calls vom Auftraggeber gleichzeitig bearbeiten kann, ohne dass es zu Verzögerungen u.a. bei der Störungsbearbeitung kommt.
Der Bieter erklärt verbindlich und weist nach, dass sein Call Center (keine technische Hotline) auch in Zeiten insgesamt hoher Auslastung mehrere Calls vom Auftraggeber gleichzeitig bearbeiten kann, ohne dass es zu Verzögerungen u.a. bei der Störungsbearbeitung kommt.
B1.4 Technische Hotline (40 Punkte).
Der Bieter erklärt verbindlich und weist nach, dass seine Technische Hotline auch in Zeiten insgesamt hoher Auslastung mehrere vom Auftraggeber gemeldete Störungen mit höchster Priorität gleichzeitig bearbeiten kann, ohne dass es zu Verzögerungen u.a. bei der Störungsbearbeitung kommt.
Der Bieter erklärt verbindlich und weist nach, dass seine Technische Hotline auch in Zeiten insgesamt hoher Auslastung mehrere vom Auftraggeber gemeldete Störungen mit höchster Priorität gleichzeitig bearbeiten kann, ohne dass es zu Verzögerungen u.a. bei der Störungsbearbeitung kommt.
B2. Qualitätsmanagement (100 Punkte).
Der Bieter erklärt verbindlich, dass er ein Qualitätsmanagement in seinem Unternehmen betreibt.
Der Bieter hat zu beschreiben, wie er die Einhaltung und Überwachung einer stetig hohen Qualität seiner Liefer- und Leistungsprozesse sicherstellt. Dabei hat er auf die von ihm adaptierten Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9001) einzugehen und deren Art und Umfang zu erläutern sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche.
Der Bieter hat zu beschreiben, wie er die Einhaltung und Überwachung einer stetig hohen Qualität seiner Liefer- und Leistungsprozesse sicherstellt. Dabei hat er auf die von ihm adaptierten Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9001) einzugehen und deren Art und Umfang zu erläutern sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche.
Der Bieter hat als Nachweis die entsprechenden Zertifizierungsurkunden in Kopie seinem Teilnahmeantrag beizulegen.
Der Bieter hat darüber hinaus darzustellen, ob, wie und welche ITIL-Prozesse (oder vergleichbare) in seinem Unternehmen feste und definierte Schnittstellen zum Qualitätsmanagement haben.
Der Bieter hat zu beschreiben, mit welchen Kennzahlen er beabsichtigt, die Qualität der Erfüllung der angefragten Leistungen zu messen und wie diese Ergebnisse dem Auftraggeber periodisch zur Verfügung gestellt werden.
Mindestanforderungen:
a) Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen ist nachweislich erkennbar
b) Prozesse der Qualitätssicherung sind auch bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement nachweislich integriert
c) Anlehnung an ITIL-Prozesse (oder vergleichbare) sind nachweislich vorhanden
d) Kennzahlen zur Messung der Qualität der Erfüllung des geforderten Leistungsumfangs sind benannt
e) die erforderliche Fachkunde wurde nachgewiesen
B3. Referenzprojekte (100 Punkte).
Der Bieter hat eine Aufstellung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 5 Jahre vorzulegen, die den angefragten Leistungen und Rahmenbedingungen entsprechen und in einem dem Flughafenumfeld vergleichbaren Rahmen (Flughäfen, öffentlicher Verkehr oder private Unternehmen vergleichbarer Größenordnung) abgewickelt wurden.
Der Bieter hat eine Aufstellung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 5 Jahre vorzulegen, die den angefragten Leistungen und Rahmenbedingungen entsprechen und in einem dem Flughafenumfeld vergleichbaren Rahmen (Flughäfen, öffentlicher Verkehr oder private Unternehmen vergleichbarer Größenordnung) abgewickelt wurden.
Hierzu ist der übernommene Leistungsumfang und der Leistungszeitraum sowie Ansprechpartner bei den jeweiligen Auftraggebern zu benennen.
a) Angaben zur Referenz/ Auftraggeber
b) Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners und entsprechende Kontaktinformationen für Rückfragen
c) Allgemeine Projektbeschreibung inklusive Angabe des Realisierungszeitraum
d) Nennung relevanter Größenordnungen wie Anzahl Amtsköpfe, SIM-Karten, DSL Verbindungen etc.
e) Nennung von Tätigkeiten im Bereich Anschluss-/Rufnummernportierungen, Installation, Rangierungen
f) Spezialitäten der eingebrachten Lösung durch den Bewerber
g) Aufgabenbereich des Bewerbers und abgegrenzte Leistungen
B4. Projektleitung (100 Punkte).
Benennung des vorgesehenen Projektleiters und Nachweis seiner Erfahrungen in der Projektführung von Telekommunikationsprojekten in den letzten 5 Jahren mit jeweils ≥ 3000 Teilnehmeranschlüssen bzw. SIM-Karten und einem großen Anteil von IT-Dienstleistungen.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters und Nachweis seiner Erfahrungen in der Projektführung von Telekommunikationsprojekten in den letzten 5 Jahren mit jeweils ≥ 3000 Teilnehmeranschlüssen bzw. SIM-Karten und einem großen Anteil von IT-Dienstleistungen.
a) Benennung des Projektleiters
b) Allgemeine Projektbeschreibung der durch ihn geführten Projekte inkl. der entsprechenden Realisierungszeiträume
c) Angabe des jeweiligen Leistungsumfangs in den von ihm geführten Realisierungsprojekten
d) Aufzeigen der Systemtopologie, inkl. Platzierung und Vernetzung der Komponenten
e) Aufgabenbereich des Projektleiters und abgegrenzte Leistungen
B5. Servicekonzept und Betriebsorganisation (100 Punkte).
Der Bieter erklärt verbindlich, dass er in der Lage ist, an 365Tagen im Jahr, 24h pro Tag einen umfassenden Service zu gewährleisten.
Der Bieter hat seine zur Erfüllung der Serviceleistungen vorhandene Betriebsorganisation inklusive des aktuellen Organigramms zu beschreiben. Diese Beschreibung muss die wesentlichen Kernprozessen wie u.a. Incident-, Problem-, Change- sowie Service Management und Service Delivery und die sich daraus ergebenen Aufgaben sowie deren Verteilung innerhalb der Betriebsorganisation umfassen.
Der Bieter hat seine zur Erfüllung der Serviceleistungen vorhandene Betriebsorganisation inklusive des aktuellen Organigramms zu beschreiben. Diese Beschreibung muss die wesentlichen Kernprozessen wie u.a. Incident-, Problem-, Change- sowie Service Management und Service Delivery und die sich daraus ergebenen Aufgaben sowie deren Verteilung innerhalb der Betriebsorganisation umfassen.
a) Angaben zur Betriebsorganisation inklusive aussagekräftiges Organigramm
b) Nachweis, auf welcher Basis der Anbieter seine Betriebs- und Serviceprozesse ausrichtet (z. B. ITIL...)
c) Geographischer Verteilung der Servicestützpunkte
d) Angaben zu den Reaktions- und Reparatur- bzw. Instandsetzungszeiten
e) Ablauf einer typischen Entstörung
f) Weiterer Ablauf einer Störung, die durch einen Workaround behoben wurde
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberein behält sich vor, eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in angemessener Höhe zu verlangen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftraggeber behält sich vor, für SLA-Verletzungen oder Schlechtleistungen, ein Malussystem zu installieren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag wird die Bewerbergemeinschaft automatisch ausgeschlossen.
Ein entsprechendes Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG:www.fraport.de - Direkteinstieg- Ausschreibungen-Bauleistungen“ zum download eingestellt.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de🌏
Name: EU-P 1337-11EK1
Postanschrift: ZEB-EK1
Kontaktperson: Herr Dennis Still
Telefon: +49 69690-25251📞
E-Mail: d.still@fraport.de📧
Fax: +49 69690-49525251 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nunmehr unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer Bieterrüge durch den Auftraggeber eingereicht wird.
Quelle: OJS 2011/S 210-343041 (2011-10-27)
Ergänzende Angaben (2011-11-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben