EU-weite Ausschreibung der Lieferung und Inbetriebnahme einer PECM-Anlage für die Werkzeugbau-Institut SWF GmbH

Werkzeugbau-Institut Südwestfalen GmbH

Die Werkzeugbau-Institut Südwestfalen GmbH in Lüdenscheid (i. F.: WI SWF GmbH) beabsichtigt, die Beschaffung und Installation einer multifunktionalen PECM-Universalanlage (PECM = Pulsed Electrochemical Machining) für Forschungs-, Demonstrations- Schulungs- und Testzwecke in der Mikrostrukturbearbeitung metallischer Oberflächen. Die Anlage ist Bestandteil der Maschinen- und Geräteausstattung des im Aufbau befindlichen und mit EU-/NRW-Zuschüssen geförderten und als Anwenderzentrum Formenbau fungierenden Institutes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werkzeugmaschinen
Menge oder Umfang:
Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst im Wesentlichen die Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung der gesamten PECM-Universalanlage zur Sicherstellung einer ständigen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit für Nutzer und Anwender des Institutes und weiterer Berechtigter.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werkzeugmaschinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Werkzeugbau-Institut Südwestfalen GmbH
Postanschrift: Im Wiesental 77
Postleitzahl: 58513
Postort: Lüdenscheid
Kontakt
Fax: +49 23511064720 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 249-406063
ABl. S-Ausgabe: 249

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Werkzeugbau-Institut Südwestfalen GmbH in Lüdenscheid (i. F.: WI SWF GmbH) beabsichtigt, die Beschaffung und Installation einer multifunktionalen PECM-Universalanlage (PECM = Pulsed Electrochemical Machining) für Forschungs-, Demonstrations- Schulungs- und Testzwecke in der Mikrostrukturbearbeitung metallischer Oberflächen. Die Anlage ist Bestandteil der Maschinen- und Geräteausstattung des im Aufbau befindlichen und mit EU-/NRW-Zuschüssen geförderten und als Anwenderzentrum Formenbau fungierenden Institutes.
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Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Wartungsvertrages (2 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüdenscheid.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000 EUR,
— Auf separate Anforderung des Auftraggebers: Versicherungsschein der Betriebshaftpflichtversicherung,
— Auf separate Anforderung des Auftraggebers: Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung und Inbetriebnahme von mind. drei vergleichbaren multifunktionellen Universalanlagen.
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung und Inbetriebnahme von mind. drei vergleichbaren multifunktionellen Universalanlagen in den Jahren 2009 bis 2011 durch eine Auflistung der Auftraggeber und der konkret erbrachten Leistung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-02-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Felske

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 249-406063 (2011-12-23)