EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Computern für die Schulen der Stadt Übach-Palenberg

Stadt Übach-Palenberg

Die städtischen Schulen sollen mit neuen Unterrichtscomputern ausgerüstet werden. Die Leistung wird für jede Schule gesondert abgefragt. Die Lieferung kann von der Stadt in dem Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2014 eingefordert werden. Die Computer müssen in den Schulen miteinander vernetzt sein und Zugang zum Internet bieten. Es bedarf der Möglichkeit zum Drucken und zum Nutzen gängiger Betriebssysteme und spezieller Schul-Software und Lizenzen. Die Leistung umfasst die Lieferung, die Installation und die Wartung und Support für die gelieferte Hard- und Software sowie die Schulung von ausgewähltem Bedienpersonal an den Schulen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Übach-Palenberg
Postanschrift: Rathausplatz 4
Postleitzahl: 52531
Postort: Übach-Palenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.uebach-palenberg.de/ 🌏
Fax: +49 2451979-1150 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 185-302689
ABl. S-Ausgabe: 185

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die städtischen Schulen sollen mit neuen Unterrichtscomputern ausgerüstet werden. Die Leistung wird für jede Schule gesondert abgefragt. Die Lieferung kann von der Stadt in dem Zeitraum vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2014 eingefordert werden. Die Computer müssen in den Schulen miteinander vernetzt sein und Zugang zum Internet bieten. Es bedarf der Möglichkeit zum Drucken und zum Nutzen gängiger Betriebssysteme und spezieller Schul-Software und Lizenzen. Die Leistung umfasst die Lieferung, die Installation und die Wartung und Support für die gelieferte Hard- und Software sowie die Schulung von ausgewähltem Bedienpersonal an den Schulen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Übach-Palenberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben über den Gesamtumsatz des Bieters.
Mindeststandards:
Angaben (als Eigenerklärung) über den Gesamtumsatz des Bieters für die Jahre 2008 bis 2010.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben von Referenzen über die Lieferung con Computern an Schulen oder vergleichbare Einrichtungen.
Mindeststandards:
Angabe (als Eigenerklärung) von Referenzen (mindestens drei) über die Lieferung von Computern und die Erbringung von Serviceleistungen (Aufbau und Installation der Geräte, sowie Erbringung von technischem Notfall- und Remote-Support) für den kommunalen oder vergleichbaren Bereich seit 2008. Die Referenz ist durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und des Auftragsumfangs vorzulegen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Stadtkasse. Kreissparkasse Heinsberg.
Kontonummer: 1100015.
Bankleitzahl: 31251220.
Betreff: Ausschreibung Computer.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Stadt Übach-Palenberg
Kontaktperson: Herrn Waliczek
Servicestelle
Fachbereich Finanzen

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Auftrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 185-302689 (2011-09-23)