Sammlung und Transport von Altpapier. — Sammlung von Altpapier im Holsystem über 240-l- und 1 100-l-Müllgroßbehälter („Blaue Tonne“) inkl. Beistellungen und Bündel in Form einer vierwöchentlichen Straßensammlung, ohne Behältergestellung, — Sammlung von Altpapier im Bringsystem an 26 Wertstoffhöfen über Umleerbehälter, ohne Behältergestellung, — Sammlung von Altpapier im Bringsystem an zwei Wertstoffhöfen über Wechselbehälter (Presscontainer), mit Behältergestellung, — Transport zur Anlieferstelle und Übergabe des Altpapiers an den vom Landkreis beauftragten Verwerter, ggf. nach vorherigem Umschlag. (Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Herrenhof 1
Postleitzahl: 97437
Postort: Haßfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-hassberge.de/🌏
Fax: +49 952127341 📠
— Sammlung von Altpapier im Holsystem über 240-l- und 1 100-l-Müllgroßbehälter („Blaue Tonne“) inkl. Beistellungen und Bündel in Form einer vierwöchentlichen Straßensammlung, ohne Behältergestellung,
— Sammlung von Altpapier im Bringsystem an 26 Wertstoffhöfen über Umleerbehälter, ohne Behältergestellung,
— Sammlung von Altpapier im Bringsystem an zwei Wertstoffhöfen über Wechselbehälter (Presscontainer), mit Behältergestellung,
— Transport zur Anlieferstelle und Übergabe des Altpapiers an den vom Landkreis beauftragten Verwerter, ggf. nach vorherigem Umschlag. (Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.).
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haßberge.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2008 bis 2010) für jedes dieser Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Referenz/-en als Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen.
Mindeststandards:
— Der Bieter hat den Nachweis (als Eigenerklärung) zu erbringen, dass er Leistungen der kommunalen behältergestützten Sammlung von Restmüll, Biomüll oder Altpapier in Abfuhrgebieten (Landkreis, Stadt, Gemeinde) mit insgesamt mindestens 60 000 Einwohnern erbracht hat. Die Referenz ist für mindestens 24 aufeinander folgende Monate in den Kalenderjahren 2008 bis 2010 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und der jeweiligen Einwohnerzahlen nachzuweisen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
— Der Bieter hat den Nachweis (als Eigenerklärung) zu erbringen, dass er Leistungen der kommunalen behältergestützten Sammlung von Restmüll, Biomüll oder Altpapier in Abfuhrgebieten (Landkreis, Stadt, Gemeinde) mit insgesamt mindestens 60 000 Einwohnern erbracht hat. Die Referenz ist für mindestens 24 aufeinander folgende Monate in den Kalenderjahren 2008 bis 2010 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und der jeweiligen Einwohnerzahlen nachzuweisen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
Oder:
— Der Bieter hat den Nachweis (als Eigenerklärung) zu erbringen, dass er Leistungen der kommunalen behältergestützten Sammlung von Restmüll, Biomüll oder Altpapier von mindestens 5 000 Mg/a erbracht hat. Die Referenz ist für mindestens 24 aufeinander folgende Monate in den Kalenderjahren 2008 bis 2010 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und der jeweiligen Mengen nachzuweisen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
— Der Bieter hat den Nachweis (als Eigenerklärung) zu erbringen, dass er Leistungen der kommunalen behältergestützten Sammlung von Restmüll, Biomüll oder Altpapier von mindestens 5 000 Mg/a erbracht hat. Die Referenz ist für mindestens 24 aufeinander folgende Monate in den Kalenderjahren 2008 bis 2010 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und der jeweiligen Mengen nachzuweisen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) vorzulegen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Haßberge
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 142-236057 (2011-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge