Der Landkreis Biberach hat eine Umstellung der Wertstofferfassung (Stärkung des Holsystems) zum 1.1.2013 beschlossen. Gemäß dem vom Kreistag beschlossenen Gesamtkonzept zur Wertstofferfassung soll zum 1.1.2013 auch die dezentrale Annahme von Grüngut (holziges und saftendes Material) sowie die dezentrale Annahme von Altholz (AI – III) im Bringsystem neu geregelt werden. In diesem Zusammenhang sollen nunmehr die entsprechenden Dienstleistungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergeben werden. Für die Umsetzung einer flächendeckenden Bereitstellung von ca. 40 bis 45 Annahmestellen für Grüngut und Altholz kommen derzeit verschiedene Möglichkeiten infrage: — Weiternutzung der bisherigen Wertstoffhöfe als Grüngutannahmestellen+, — ergänzende Nutzung von geeigneten saisonalen Sammelplätzen für Mehrmengen im Frühjahr und Herbst, — Nutzung von Annahmestellen Dritter (z. B. auf Bauernhöfen oder sonstigen geeigneten Plätzen in den Gemeinden), — Kombination aus der Nutzung von Wertstoffhofstandorten, saisonalen Plätzen und Annahmestellen Dritter. Die entsprechenden Leistungen werden (unter Einbeziehung von Lösungsvorschlägen der Bewerber) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben. Wichtiger Hinweis: Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, ist bei der in I.1) genannten Kontaktstelle eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VOL anzufordern. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-28.
Auftragsbekanntmachung (2011-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Rollinstraße 9
Postleitzahl: 88400
Postort: Biberach
Kontakt
Fax: +49 7351-525139 📠
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben!
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die bei der in I.1) genannten Kontaktstelle per Post oder Fax angefordert werden müssen. Mit den Formblättern wird auch eine Kurzinformation übersandt, die weitere Informationen enthält.
3. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder Telefax) an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich per Post oder Telefax beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4) kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 22.8.2011 bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf des unter Ziffer IV.3.4 genannten Termins möglich ist.
4. Bewerber, welche die geforderten Nachweise / Erklärungen zu den Mindestbedingungen nicht vorlegen (vgl. III.2), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
5. Sollten mehr als 4 Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine differenzierte Bewertung anhand von Auswahlkriterien. Die Auswahlkriterien werden wie folgt festgelegt:
Auswahlkriterium A:
Vorhandene Referenzen bei der Betriebsführung von mind. 5 Wertstoffhöfen / Grüngutannahmestellen / Recyclingzentren (mit Grüngutannahme) in einem Kreisgebiet in den Jahren 2008 bis 2010. (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Auswahlkriterium B:
Eigenerklärung über den Umsatz (Auftragswert von insgesamt mind. 100 000 EUR netto pro Jahr) in den Jahren 2008 bis 2010 im Bereich der Erfassung von Grüngut (Hol- oder Bringsystem). (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Sollten auch unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien mehr als vier Bewerber im Wettbewerb verbleiben, werden alle verbliebenen Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
6. Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Nachweise zur fachlichen Eignung werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt. Hinweis: Soweit Bewerber / Bewerbergemeinschaften zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf Dritte (auch Konzernverbundene Unternehmen) verweisen, muss im Teilnahmeantrag dargelegt werden, dass sie tatsächlich über die den Dritten zustehenden Mittel und deren Leistungsfähigkeit / Fachkunde verfügen. Dies kann unter anderem durch Vorlage entsprechender Erklärungen des Dritten oder vertragliche Vereinbarungen nachgewiesen werden. Andernfalls kann die Leistungsfähigkeit / Fachkunde der Dritten nicht bewertet werden.
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben!
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die bei der in I.1) genannten Kontaktstelle per Post oder Fax angefordert werden müssen. Mit den Formblättern wird auch eine Kurzinformation übersandt, die weitere Informationen enthält.
3. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder Telefax) an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich per Post oder Telefax beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4) kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 22.8.2011 bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf des unter Ziffer IV.3.4 genannten Termins möglich ist.
4. Bewerber, welche die geforderten Nachweise / Erklärungen zu den Mindestbedingungen nicht vorlegen (vgl. III.2), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
5. Sollten mehr als 4 Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine differenzierte Bewertung anhand von Auswahlkriterien. Die Auswahlkriterien werden wie folgt festgelegt:
Auswahlkriterium A:
Vorhandene Referenzen bei der Betriebsführung von mind. 5 Wertstoffhöfen / Grüngutannahmestellen / Recyclingzentren (mit Grüngutannahme) in einem Kreisgebiet in den Jahren 2008 bis 2010. (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Auswahlkriterium B:
Eigenerklärung über den Umsatz (Auftragswert von insgesamt mind. 100 000 EUR netto pro Jahr) in den Jahren 2008 bis 2010 im Bereich der Erfassung von Grüngut (Hol- oder Bringsystem). (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Sollten auch unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien mehr als vier Bewerber im Wettbewerb verbleiben, werden alle verbliebenen Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
6. Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Nachweise zur fachlichen Eignung werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt. Hinweis: Soweit Bewerber / Bewerbergemeinschaften zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf Dritte (auch Konzernverbundene Unternehmen) verweisen, muss im Teilnahmeantrag dargelegt werden, dass sie tatsächlich über die den Dritten zustehenden Mittel und deren Leistungsfähigkeit / Fachkunde verfügen. Dies kann unter anderem durch Vorlage entsprechender Erklärungen des Dritten oder vertragliche Vereinbarungen nachgewiesen werden. Andernfalls kann die Leistungsfähigkeit / Fachkunde der Dritten nicht bewertet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Biberach hat eine Umstellung der Wertstofferfassung (Stärkung des Holsystems) zum 1.1.2013 beschlossen.
Gemäß dem vom Kreistag beschlossenen Gesamtkonzept zur Wertstofferfassung soll zum 1.1.2013 auch die dezentrale Annahme von Grüngut (holziges und saftendes Material) sowie die dezentrale Annahme von Altholz (AI – III) im Bringsystem neu geregelt werden. In diesem Zusammenhang sollen nunmehr die entsprechenden Dienstleistungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergeben werden.
Gemäß dem vom Kreistag beschlossenen Gesamtkonzept zur Wertstofferfassung soll zum 1.1.2013 auch die dezentrale Annahme von Grüngut (holziges und saftendes Material) sowie die dezentrale Annahme von Altholz (AI – III) im Bringsystem neu geregelt werden. In diesem Zusammenhang sollen nunmehr die entsprechenden Dienstleistungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergeben werden.
Für die Umsetzung einer flächendeckenden Bereitstellung von ca. 40 bis 45 Annahmestellen für Grüngut und Altholz kommen derzeit verschiedene Möglichkeiten infrage:
— Weiternutzung der bisherigen Wertstoffhöfe als Grüngutannahmestellen+,
— ergänzende Nutzung von geeigneten saisonalen Sammelplätzen für Mehrmengen im Frühjahr und Herbst,
— Nutzung von Annahmestellen Dritter (z. B. auf Bauernhöfen oder sonstigen geeigneten Plätzen in den Gemeinden),
— Kombination aus der Nutzung von Wertstoffhofstandorten, saisonalen Plätzen und Annahmestellen Dritter.
Die entsprechenden Leistungen werden (unter Einbeziehung von Lösungsvorschlägen der Bewerber) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.
Wichtiger Hinweis:
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, ist bei der in I.1) genannten Kontaktstelle eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VOL anzufordern. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, ist bei der in I.1) genannten Kontaktstelle eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VOL anzufordern. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind.
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Biberach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe (u. a. Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet ist und die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfolgt ist). (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
— Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe (u. a. Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet ist und die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfolgt ist). (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers. (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500 000 EUR,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008 bis 2010) in Höhe von mind. 200 000 EUR pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über die Betriebsführung von Grüngutsammelstellen / Wertstoffhöfen oder Umschlagstellen oder vergleichbaren abfallwirtschaftlichen Anlagen (z.B. auch Vergärungsanlagen für biogene Abfälle). (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
— Eigenerklärung über die Betriebsführung von Grüngutsammelstellen / Wertstoffhöfen oder Umschlagstellen oder vergleichbaren abfallwirtschaftlichen Anlagen (z.B. auch Vergärungsanlagen für biogene Abfälle). (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über die Betriebsführung von mind. einer Grüngutsammelstelle / Wertstoffhof oder Umschlagstelle oder vergleichbaren abfallwirtschaftlichen Anlage (z.B. auch Vergärungsanlage für biogene Abfälle) in den Jahren 2008 bis 2010.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
In den Vergabeunterlagen für die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
In den Vergabeunterlagen für die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen. Bewerbergemeinschaften haben ihre Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften müssen im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen. Bewerbergemeinschaften haben ihre Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Biberach
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb
Herrn Förster / Herrn Schmid
Name: Landkreis Biberach
Postanschrift: Rollinstr. 9
Kontaktperson: Herrn Schmid
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben!
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben!
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die bei der in I.1) genannten Kontaktstelle per Post oder Fax angefordert werden müssen. Mit den Formblättern wird auch eine Kurzinformation übersandt, die weitere Informationen enthält.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die bei der in I.1) genannten Kontaktstelle per Post oder Fax angefordert werden müssen. Mit den Formblättern wird auch eine Kurzinformation übersandt, die weitere Informationen enthält.
3. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder Telefax) an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich per Post oder Telefax beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4) kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 22.8.2011 bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf des unter Ziffer IV.3.4 genannten Termins möglich ist.
3. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder Telefax) an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich per Post oder Telefax beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4) kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 22.8.2011 bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf des unter Ziffer IV.3.4 genannten Termins möglich ist.
4. Bewerber, welche die geforderten Nachweise / Erklärungen zu den Mindestbedingungen nicht vorlegen (vgl. III.2), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
5. Sollten mehr als 4 Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine differenzierte Bewertung anhand von Auswahlkriterien. Die Auswahlkriterien werden wie folgt festgelegt:
Auswahlkriterium A:
Vorhandene Referenzen bei der Betriebsführung von mind. 5 Wertstoffhöfen / Grüngutannahmestellen / Recyclingzentren (mit Grüngutannahme) in einem Kreisgebiet in den Jahren 2008 bis 2010. (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Vorhandene Referenzen bei der Betriebsführung von mind. 5 Wertstoffhöfen / Grüngutannahmestellen / Recyclingzentren (mit Grüngutannahme) in einem Kreisgebiet in den Jahren 2008 bis 2010. (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Auswahlkriterium B:
Eigenerklärung über den Umsatz (Auftragswert von insgesamt mind. 100 000 EUR netto pro Jahr) in den Jahren 2008 bis 2010 im Bereich der Erfassung von Grüngut (Hol- oder Bringsystem). (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Eigenerklärung über den Umsatz (Auftragswert von insgesamt mind. 100 000 EUR netto pro Jahr) in den Jahren 2008 bis 2010 im Bereich der Erfassung von Grüngut (Hol- oder Bringsystem). (Ein Formblatt hierzu ist in der Anlage zur Kurzinformation enthalten, vgl. Abschnitt II.1.5).
Sollten auch unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien mehr als vier Bewerber im Wettbewerb verbleiben, werden alle verbliebenen Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
6. Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Nachweise zur fachlichen Eignung werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt. Hinweis: Soweit Bewerber / Bewerbergemeinschaften zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf Dritte (auch Konzernverbundene Unternehmen) verweisen, muss im Teilnahmeantrag dargelegt werden, dass sie tatsächlich über die den Dritten zustehenden Mittel und deren Leistungsfähigkeit / Fachkunde verfügen. Dies kann unter anderem durch Vorlage entsprechender Erklärungen des Dritten oder vertragliche Vereinbarungen nachgewiesen werden. Andernfalls kann die Leistungsfähigkeit / Fachkunde der Dritten nicht bewertet werden.
6. Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Nachweise zur fachlichen Eignung werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt. Hinweis: Soweit Bewerber / Bewerbergemeinschaften zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf Dritte (auch Konzernverbundene Unternehmen) verweisen, muss im Teilnahmeantrag dargelegt werden, dass sie tatsächlich über die den Dritten zustehenden Mittel und deren Leistungsfähigkeit / Fachkunde verfügen. Dies kann unter anderem durch Vorlage entsprechender Erklärungen des Dritten oder vertragliche Vereinbarungen nachgewiesen werden. Andernfalls kann die Leistungsfähigkeit / Fachkunde der Dritten nicht bewertet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.