Im Wesentlichen handelt es sich um das Hosting des SAP ERP-Systems, inklusive der Bereitstellung der Netzinfrastruktur vom Anbieter bis zum Klinikum Landkreis Tuttlingen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: — Das Hosting des SAP ERP-Systems für die Anlagenbuchhaltung, die Finanzbuchhaltung, das Controlling und das Materialmanagement, — Die Kostenkalkulation auf Basis der INEK-Matrix, — die Einrichtung von Schnittstellen für: a) Online-Bestellplattfomen (z.B. GHX); b) die Integration einer fallbasierten FiBu; c) die Integration von BAPI (SAP-Business-Applikationen); d) Der Import von Kontoauszugsdaten und deren Abgleich; e) Die Möglichkeit Fax- und E-Mai-Versand anzustoßen. — die Einbindung von ca. 30 Nutzern, — die Gestellung des Rechenzentrums, — die Einrichtung und Unterhaltung der Netzinfrastruktur zwischen dem Rechenzentrum und dem Klinikum Landkreis Tuttlingen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Informationstechnologiedienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Informationstechnologiedienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Zeppelinstraße 21
Postleitzahl: 78532
Postort: Tuttlingen
Kontakt
Fax: +49 74619751310 📠
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben!
Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag bis zu dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Termin bei der in I.1 genannten Kontaktstelle eingeht. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke zu verwenden, die bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle per Post oder per Telefax angefordert werden müssen. Mit dem Bewerbungsformular wird auch eine Kurzinformation übersandt, die weitere Informationen erhält. Vordruck und Kurzinformation werden per E-Mail versandt. Mit der Anforderung ist vom Bewerber eine E-Mail-Adresse mitzuschicken, an welche die Kurzinformation gesendet werden kann.
Rückfragen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder Telefax) an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich per Post oder Telefax beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4) kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.4.2011 bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf des unter Ziffer IV.3.4 genannten Termins möglich ist.
2. Die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erfolgt zunächst über eine Ausschlussprüfung.
Teilnahmeanträge, die nach dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Termin eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Bei den rechtzeitig eingegangenen Teilnahmeanträgen wird zunächst geprüft, ob die Formblätter 1 bis 7 der Kurzinformation vollständig ausgefüllt wurden und die unter Ziffer III.2.1 genannten Eigenerklärungen vollständig und in der geforderten Form vorliegen und die unter Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 genannten Mindeststandards erfüllt sind. Bei Bewerbergemeinschaften müssen zudem die Vorgaben der Ziffer III.1.3 erfüllt sein. Ist der Teilnahmeantrag unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachgefordert werden oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
3. Haben nur 5 oder weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften einen vollständigen und den Mindeststandards entsprechenden Teilnahmeantrag vorgelegt, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen.
Liegen mehr als 5 vollständige und den Mindestanstandards entsprechende Teilnahmeanträge vor, werden die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand des folgenden Auswahlkriteriums ausgewählt:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über vergleichbare Leistungen. Zur Ermittlung der Vergleichbarkeit sind die Referenzen vom Bewerber möglichst detailliert darzustellen, insbesondere im Hinblick auf den Leistungsumfang und den Auftragswert. Hierzu werden im Formblatt (Anlage 6) der Kurzinformation projektspezifische Informationen abgefragt. Es können beliebig viele Referenzen angegeben werden.
Sollten mehr als 5 Bewerber die gleiche Anzahl vergleichbarer Referenzen erreichen, entscheidet die Referenz, die bezüglich der Benutzerzahl mit der zu vergebenden Leistung am besten vergleichbar ist.
4. Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften erhalten die Angebotsunterlagen und werden aufgefordert, auf dieser Grundlage ein erstes Angebot abzugeben. Anschließend werden die Bieter bzw. Bietergemeinschaften zu Präsentations-/Verhandlungsgesprächen eingeladen und auf dieser Grundlage aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben.
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben!
Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag bis zu dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Termin bei der in I.1 genannten Kontaktstelle eingeht. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke zu verwenden, die bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle per Post oder per Telefax angefordert werden müssen. Mit dem Bewerbungsformular wird auch eine Kurzinformation übersandt, die weitere Informationen erhält. Vordruck und Kurzinformation werden per E-Mail versandt. Mit der Anforderung ist vom Bewerber eine E-Mail-Adresse mitzuschicken, an welche die Kurzinformation gesendet werden kann.
Rückfragen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder Telefax) an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich per Post oder Telefax beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4) kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.4.2011 bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf des unter Ziffer IV.3.4 genannten Termins möglich ist.
2. Die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erfolgt zunächst über eine Ausschlussprüfung.
Teilnahmeanträge, die nach dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Termin eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Bei den rechtzeitig eingegangenen Teilnahmeanträgen wird zunächst geprüft, ob die Formblätter 1 bis 7 der Kurzinformation vollständig ausgefüllt wurden und die unter Ziffer III.2.1 genannten Eigenerklärungen vollständig und in der geforderten Form vorliegen und die unter Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 genannten Mindeststandards erfüllt sind. Bei Bewerbergemeinschaften müssen zudem die Vorgaben der Ziffer III.1.3 erfüllt sein. Ist der Teilnahmeantrag unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachgefordert werden oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
3. Haben nur 5 oder weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften einen vollständigen und den Mindeststandards entsprechenden Teilnahmeantrag vorgelegt, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen.
Liegen mehr als 5 vollständige und den Mindestanstandards entsprechende Teilnahmeanträge vor, werden die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand des folgenden Auswahlkriteriums ausgewählt:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über vergleichbare Leistungen. Zur Ermittlung der Vergleichbarkeit sind die Referenzen vom Bewerber möglichst detailliert darzustellen, insbesondere im Hinblick auf den Leistungsumfang und den Auftragswert. Hierzu werden im Formblatt (Anlage 6) der Kurzinformation projektspezifische Informationen abgefragt. Es können beliebig viele Referenzen angegeben werden.
Sollten mehr als 5 Bewerber die gleiche Anzahl vergleichbarer Referenzen erreichen, entscheidet die Referenz, die bezüglich der Benutzerzahl mit der zu vergebenden Leistung am besten vergleichbar ist.
4. Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften erhalten die Angebotsunterlagen und werden aufgefordert, auf dieser Grundlage ein erstes Angebot abzugeben. Anschließend werden die Bieter bzw. Bietergemeinschaften zu Präsentations-/Verhandlungsgesprächen eingeladen und auf dieser Grundlage aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Wesentlichen handelt es sich um das Hosting des SAP ERP-Systems, inklusive der Bereitstellung der Netzinfrastruktur vom Anbieter bis zum Klinikum Landkreis Tuttlingen.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
— Das Hosting des SAP ERP-Systems für die Anlagenbuchhaltung, die Finanzbuchhaltung, das Controlling und das Materialmanagement,
— Die Kostenkalkulation auf Basis der INEK-Matrix,
— die Einrichtung von Schnittstellen für:
a) Online-Bestellplattfomen (z.B. GHX);
b) die Integration einer fallbasierten FiBu;
c) die Integration von BAPI (SAP-Business-Applikationen);
d) Der Import von Kontoauszugsdaten und deren Abgleich;
e) Die Möglichkeit Fax- und E-Mai-Versand anzustoßen.
— die Einbindung von ca. 30 Nutzern,
— die Gestellung des Rechenzentrums,
— die Einrichtung und Unterhaltung der Netzinfrastruktur zwischen dem Rechenzentrum und dem Klinikum Landkreis Tuttlingen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tuttlingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A und der Nichtteilnahme an unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen/Maßnahmen,
— Gegebenenfalls Bewerbergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens.
Hinweis:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf des weiteren Vergabeverfahrens den Versicherungsschutz durch die Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins nachweisen zu lassen.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn ein Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung abgibt. Vor Beauftragung muss die Bewerbergemeinschaft jedoch durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins nachweisen, dass die Bewerbergemeinschaft als solche oder jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR verfügt.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn ein Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung abgibt. Vor Beauftragung muss die Bewerbergemeinschaft jedoch durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins nachweisen, dass die Bewerbergemeinschaft als solche oder jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR verfügt.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008 bis 2010). Hierbei darf der Mindestumsatz 1 500 000 EUR (in jedem Jahr) nicht unterschreiten.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf des weiteren Vergabeverfahrens die Solvenz der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zu prüfen und hierzu die Vorlage von Bilanzauszügen der letzten 3 Jahre oder entsprechender Testate bzw. Erklärungen von Wirtschaftsprüfern oder Banken zu fordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf des weiteren Vergabeverfahrens die Solvenz der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zu prüfen und hierzu die Vorlage von Bilanzauszügen der letzten 3 Jahre oder entsprechender Testate bzw. Erklärungen von Wirtschaftsprüfern oder Banken zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit jeweils mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich SAP ERP (mindestens 8 Mitarbeiter, davon mindestens 3 Mitarbeiter mit Erfahrung in SAP Healthcare bzw. Clinical Systems).
Die Mitarbeiter sollten Kenntnisse im Hosting von SAP ERP-Systemen bezüglich Anlagenbuchhaltung, Finanzbuchhaltung sowie Entwicklung und Integration von SAP-Business-Applikationen, Ressourcen- und Logistikplanung u. a. nachweisen können.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
In den Angebotsunterlagen geregelt, die die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber erhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
In den Angebotsunterlagen geregelt, die die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber erhalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen. Bewerbergemeinschaften müssen ihre Mitglieder und einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen. Bewerbergemeinschaften müssen ihre Mitglieder und einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages benennen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-04-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Landkreis Tuttlingen
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Personal/Organisation
Herrn Bisser
Name: Klinikum Landkreis Tuttlingen
Kontaktperson: Abteilung Zentraleinkauf
Herrn Brendel
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-01 📅
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben!
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben!
Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag bis zu dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Termin bei der in I.1 genannten Kontaktstelle eingeht. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke zu verwenden, die bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle per Post oder per Telefax angefordert werden müssen. Mit dem Bewerbungsformular wird auch eine Kurzinformation übersandt, die weitere Informationen erhält. Vordruck und Kurzinformation werden per E-Mail versandt. Mit der Anforderung ist vom Bewerber eine E-Mail-Adresse mitzuschicken, an welche die Kurzinformation gesendet werden kann.
Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag bis zu dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Termin bei der in I.1 genannten Kontaktstelle eingeht. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke zu verwenden, die bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle per Post oder per Telefax angefordert werden müssen. Mit dem Bewerbungsformular wird auch eine Kurzinformation übersandt, die weitere Informationen erhält. Vordruck und Kurzinformation werden per E-Mail versandt. Mit der Anforderung ist vom Bewerber eine E-Mail-Adresse mitzuschicken, an welche die Kurzinformation gesendet werden kann.
Rückfragen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder Telefax) an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich per Post oder Telefax beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4) kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.4.2011 bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf des unter Ziffer IV.3.4 genannten Termins möglich ist.
Rückfragen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder Telefax) an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich per Post oder Telefax beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4) kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 1.4.2011 bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf des unter Ziffer IV.3.4 genannten Termins möglich ist.
2. Die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erfolgt zunächst über eine Ausschlussprüfung.
Teilnahmeanträge, die nach dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Termin eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Bei den rechtzeitig eingegangenen Teilnahmeanträgen wird zunächst geprüft, ob die Formblätter 1 bis 7 der Kurzinformation vollständig ausgefüllt wurden und die unter Ziffer III.2.1 genannten Eigenerklärungen vollständig und in der geforderten Form vorliegen und die unter Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 genannten Mindeststandards erfüllt sind. Bei Bewerbergemeinschaften müssen zudem die Vorgaben der Ziffer III.1.3 erfüllt sein. Ist der Teilnahmeantrag unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachgefordert werden oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
Teilnahmeanträge, die nach dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Termin eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Bei den rechtzeitig eingegangenen Teilnahmeanträgen wird zunächst geprüft, ob die Formblätter 1 bis 7 der Kurzinformation vollständig ausgefüllt wurden und die unter Ziffer III.2.1 genannten Eigenerklärungen vollständig und in der geforderten Form vorliegen und die unter Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 genannten Mindeststandards erfüllt sind. Bei Bewerbergemeinschaften müssen zudem die Vorgaben der Ziffer III.1.3 erfüllt sein. Ist der Teilnahmeantrag unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachgefordert werden oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
3. Haben nur 5 oder weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften einen vollständigen und den Mindeststandards entsprechenden Teilnahmeantrag vorgelegt, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen.
Liegen mehr als 5 vollständige und den Mindestanstandards entsprechende Teilnahmeanträge vor, werden die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand des folgenden Auswahlkriteriums ausgewählt:
Liegen mehr als 5 vollständige und den Mindestanstandards entsprechende Teilnahmeanträge vor, werden die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand des folgenden Auswahlkriteriums ausgewählt:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über vergleichbare Leistungen. Zur Ermittlung der Vergleichbarkeit sind die Referenzen vom Bewerber möglichst detailliert darzustellen, insbesondere im Hinblick auf den Leistungsumfang und den Auftragswert. Hierzu werden im Formblatt (Anlage 6) der Kurzinformation projektspezifische Informationen abgefragt. Es können beliebig viele Referenzen angegeben werden.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über vergleichbare Leistungen. Zur Ermittlung der Vergleichbarkeit sind die Referenzen vom Bewerber möglichst detailliert darzustellen, insbesondere im Hinblick auf den Leistungsumfang und den Auftragswert. Hierzu werden im Formblatt (Anlage 6) der Kurzinformation projektspezifische Informationen abgefragt. Es können beliebig viele Referenzen angegeben werden.
Sollten mehr als 5 Bewerber die gleiche Anzahl vergleichbarer Referenzen erreichen, entscheidet die Referenz, die bezüglich der Benutzerzahl mit der zu vergebenden Leistung am besten vergleichbar ist.
4. Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften erhalten die Angebotsunterlagen und werden aufgefordert, auf dieser Grundlage ein erstes Angebot abzugeben. Anschließend werden die Bieter bzw. Bietergemeinschaften zu Präsentations-/Verhandlungsgesprächen eingeladen und auf dieser Grundlage aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben.
4. Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften erhalten die Angebotsunterlagen und werden aufgefordert, auf dieser Grundlage ein erstes Angebot abzugeben. Anschließend werden die Bieter bzw. Bietergemeinschaften zu Präsentations-/Verhandlungsgesprächen eingeladen und auf dieser Grundlage aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 047-077607 (2011-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-08-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Auftragsbekanntmachung vom 9.3.2011 leitete den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb wurden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs war noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb war, dass der Teilnahmeantrag bis zum 13.4.2011 (14:00), bei der Kontaktstelle einging.
Die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erfolgte zunächst über eine Ausschlussprüfung. Teilnahmeanträge, die nach dem 13.4.2011 (14:00), eingingen, wurden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hatte dies nicht zu vertreten. Bei den rechtzeitig eingegangenen Teilnahmeanträgen wurde zunächst geprüft, ob die Formblätter der Kurzinformation vollständig ausgefüllt wurden und die geforderten Nachweise vollständig und in der geforderten Form vorlagen und die geforderten Mindeststandards erfüllt sind. War der Teilnahmeantrag unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen fehlten, stand es im Ermessen des Auftraggebers, ob die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachgefordert werden oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
Da weniger als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften einen vollständigen und den Mindeststandards entsprechenden Teilnahmeantrag vorgelegt haben, wurden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Hätten mehr als 5 vollständige und den Mindestanstandards entsprechende Teilnahmeanträge vorgelegen, wären die 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand des folgenden Auswahlkriteriums ausgewählt worden:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über vergleichbare Leistungen. Zur Ermittlung der Vergleichbarkeit wären die Referenzen vom Bewerber möglichst detailliert darzustellen, insbesondere im Hinblick auf den Leistungsumfang und den Auftragswert. Es hätten beliebig viele Referenzen angegeben werden können.
Hätten mehr als 5 Bewerber die gleiche Anzahl vergleichbarer Referenzen erreicht, hätte die Referenz entschieden, die bezüglich der Benutzerzahl mit der zu vergebenden Leistung am besten vergleichbar ist.
Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften erhielten die Angebotsunterlagen und wurden aufgefordert, auf dieser Grundlage ein erstes Angebot abzugeben. Anschließend wurden die Bieter bzw. Bietergemeinschaften zu Präsentations-/Verhandlungsgesprächen eingeladen und auf dieser Grundlage aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben.
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Auftragsbekanntmachung vom 9.3.2011 leitete den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb wurden auf Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme am anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs war noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb war, dass der Teilnahmeantrag bis zum 13.4.2011 (14:00), bei der Kontaktstelle einging.
Die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erfolgte zunächst über eine Ausschlussprüfung. Teilnahmeanträge, die nach dem 13.4.2011 (14:00), eingingen, wurden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hatte dies nicht zu vertreten. Bei den rechtzeitig eingegangenen Teilnahmeanträgen wurde zunächst geprüft, ob die Formblätter der Kurzinformation vollständig ausgefüllt wurden und die geforderten Nachweise vollständig und in der geforderten Form vorlagen und die geforderten Mindeststandards erfüllt sind. War der Teilnahmeantrag unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen fehlten, stand es im Ermessen des Auftraggebers, ob die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachgefordert werden oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird.
Da weniger als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften einen vollständigen und den Mindeststandards entsprechenden Teilnahmeantrag vorgelegt haben, wurden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Hätten mehr als 5 vollständige und den Mindestanstandards entsprechende Teilnahmeanträge vorgelegen, wären die 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand des folgenden Auswahlkriteriums ausgewählt worden:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über vergleichbare Leistungen. Zur Ermittlung der Vergleichbarkeit wären die Referenzen vom Bewerber möglichst detailliert darzustellen, insbesondere im Hinblick auf den Leistungsumfang und den Auftragswert. Es hätten beliebig viele Referenzen angegeben werden können.
Hätten mehr als 5 Bewerber die gleiche Anzahl vergleichbarer Referenzen erreicht, hätte die Referenz entschieden, die bezüglich der Benutzerzahl mit der zu vergebenden Leistung am besten vergleichbar ist.
Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften erhielten die Angebotsunterlagen und wurden aufgefordert, auf dieser Grundlage ein erstes Angebot abzugeben. Anschließend wurden die Bieter bzw. Bietergemeinschaften zu Präsentations-/Verhandlungsgesprächen eingeladen und auf dieser Grundlage aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der zu erbringenden Leistung (45)
2. Honorar (35)
3. Präsentation (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-08-10 📅
Postanschrift: Steigäcker 12
Postort: Balgheim
Postleitzahl: 78582
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2011/S 160-263487 (2011-08-17)