EU-weite Ausschreibung von Straßenreinigungsarbeiten für die Gemeinde Nottuln

Gemeinde Nottuln

— Straßenreinigung mit ca. 158 Kehrkilometern,
— Reinigung gesonderter Verkehrsflächen, wie z.B. Baumscheiben, Pflanzkübeln, Haltestellen, u.ä,
— Bedarfsweise Sonderreinigungen,
— Transport und Entsorgung des Kehrgutes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Stiftsplatz 7 – 8
Postleitzahl: 48301
Postort: Nottuln
Kontakt
Internetadresse: http://www.nottuln.de 🌏
Fax: +49 2502-942224 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 147-244757
ABl. S-Ausgabe: 147

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Straßenreinigung mit ca. 158 Kehrkilometern,
— Reinigung gesonderter Verkehrsflächen, wie z.B. Baumscheiben, Pflanzkübeln, Haltestellen, u.ä,
— Bedarfsweise Sonderreinigungen,
— Transport und Entsorgung des Kehrgutes.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Nottuln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— (Eigen-)Erklärung über den Gesamtumsatz,
— Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— (Eigen-)Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2008 bis 2010.
Hinweis der ausschreibenden Stelle:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
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— Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern. Bei Auftragserteilung ist eine Versicherungssumme von 3 000 000 EUR nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Straßenreinigung in Städten und Gemeinden.
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Straßenreinigung in Städten und Gemeinden von monatlich mindestens 200 Kehrkilometern oder monatlich 5 000 m² Kehrfläche oder mit einem Auftragswert von mindestens 300 000 EUR je Jahr. Die Referenz ist für mindestens 2 Jahre (24 Monate) in den Jahren 2008 bis 2011 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und der Einwohnerzahlen vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) vorzulegen. (Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Im Rahmen der Anforderung der Vergabeunterlagen ist die Ausschreibungsgebühr auf folgendes Konto bei der Sparkasse Westmünsterland zu überweisen:
Kto.-Nr.: 82 000 043, BLZ: 401 545 30.
Das Kassenzeichen (Verwendungszweck) muss jeweils gesondert von der ausschreibenden Stelle angefordert werden. Die Ausschreibungsgebühr wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Nottuln
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich 1 „Zentrale Dienste“
Frau Warmeling

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 147-244757 (2011-07-29)