Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG, Auftraggeber) betreibt auf ihren Entsorgungsanlagen in Troisdorf und Swisttal-Miel zwei stationäre Schadstoffsammelstellen bzw. Sammelstellen für gefährliche Abfälle. Die regelmäßige Übernahme der in Troisdorf und Swisttal-Miel anfallenden gefährlichen Abfälle sowie deren umweltgerechte Entsorgung, der dazu erforderliche Transport zu den entsprechenden Anlagen des Auftragnehmers und ggf. die Zwischenlagerung sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungshandlungen und Nebenleistungen sind Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung und stellen zusammengefaßt den Leistungsumfang dar, der vom Auftragnehmer zu erbringen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-23.
Auftragsbekanntmachung (2011-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Übernahme und Entsorgung von 200 - 250 Mg/a gefährlicher Abfälle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG)
Postanschrift: Pleiser Hecke 4
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rsag.de🌏
Fax: +49 2241306-121 📠
Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG, Auftraggeber) betreibt auf ihren Entsorgungsanlagen in Troisdorf und Swisttal-Miel zwei stationäre Schadstoffsammelstellen bzw. Sammelstellen für gefährliche Abfälle.
Die regelmäßige Übernahme der in Troisdorf und Swisttal-Miel anfallenden gefährlichen Abfälle sowie deren umweltgerechte Entsorgung, der dazu erforderliche Transport zu den entsprechenden Anlagen des Auftragnehmers und ggf. die Zwischenlagerung sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungshandlungen und Nebenleistungen sind Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung und stellen zusammengefaßt den Leistungsumfang dar, der vom Auftragnehmer zu erbringen ist.
Die regelmäßige Übernahme der in Troisdorf und Swisttal-Miel anfallenden gefährlichen Abfälle sowie deren umweltgerechte Entsorgung, der dazu erforderliche Transport zu den entsprechenden Anlagen des Auftragnehmers und ggf. die Zwischenlagerung sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungshandlungen und Nebenleistungen sind Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung und stellen zusammengefaßt den Leistungsumfang dar, der vom Auftragnehmer zu erbringen ist.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Troisdorf, Swisttal-Miel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände - ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung folgenden Nachweis, vom Bieter ergänzend zu fordern:
Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Geschäftsjahren 2008, 2009, 2010 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Annahme/Zwischenlagerung oder Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Mindeststandards:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Annahme/Zwischenlagerung oder Entsorgung von insgesamt mindestens 150 Mg/a gefährlichen Abfällen.
Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 der Kalenderjahre 2009 – 2011 vorzulegen.
In der jeweiligen Referenz sind der Auftraggeber, die jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume anzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 15 % der jährlichen (Netto-)Auftragssumme vorzulegen (Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-01-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stabsstelle Recht
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.