Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Entsprechend Seite 14 sind die "Sonstigen Nachweise" auf max. 20 Seiten DIN A4 pro Los zuzügl. der geforderten Referenzschreiben bzw. Eigenerklärung zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. d. Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlage (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt). Sollte eine Bewerbung für mehrere Lose beabsichtigt sein, ist diese jeweils separat und vollständig bezogen auf das entsprechende Los einzusenden. Bewerber dürfen sich je Fachlos nur einmal bewerben, gleich ob als Einzelbewerbung, Bewerbung nach III.1.3 oder Beteiligter i.S. VOF § 5 (6). Liegen Mehrfachbewerbeungen vor, werden alle hiervon betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.