Fachplanerleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 2-8 § 51 HOAI für die Leistungsphasen 5-9 HOAI bzw. 4-9 HOAI 53 für die Anl.-Gruppe 1

Stadt Wolfsburg

Auf Grundlage eines Architektenwettbewerbs soll die Erweiterung und der Umbau des Schulzentrums Fallersleben durchgeführt werden. Nach dem Architektenwettbewerb wurde die Baumaßnahme bis zur Genehmigungsfähigkeit geplant. Auf Grundlage der Entwurfsplanung wurde die Durchführung der Maßnahme vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen. Der Auftragswert der weiterführenden Planung der technischen Gebäudeausrüstung ab der Leistungsphase 4 bzw. 5 HOAI liegt oberhalb der Wertegrenze zur Anwendung der VOF, so dass nunmehr die Planungsleistungen der TGA europaweit auszuschreiben sind. Auf Grundlage des VOF-Verfahrens sollen die Planungsbüros für die Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1 - 8 ab der Leistungsphase 4 bzw. 5 HOAI gesucht werden, welche für diese Aufgabe am Besten geeignet sind.
Das Gesamtinvestitionsvolumen wurde vorläufig für die Baumaßnahmen der KG 300 mit ca. 9 400 000 EUR brutto und der KG 400 mit ca. 5 000 000 EUR brutto ermittelt. Im Rahmen der Baumaßnahme sind die baulichen Erweiterungen im Hinblick auf funktionale Anforderungen in Abstimmung mit dem Architekten zu untersuchen.
Bewerbungsformulare zum VOF-Verfahren werden den interessierten Büros zur Verfügung gestellt. Mit dem Teilnahmeantrag ist das Projektteam mit den eínzelnen im Auftragsfall vorgesehenen Mitarbeitern zu benennen.
Soweit eine Arbeitsgemeinschaft geschlossen wird, ist dies ausdrücklich darzustellen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt soweit die Fortführung der Leistung durch ein Ratsbeschluss gesichert ist. Dabei werden zunächst die Leistungen gemäß HOAI, Leistungsphasen 4 bzw. 5 bis 7 (Stufe I) beauftragt. Die Vergabe der weiteren Stufen erfolgt in 2 Schritten. Die Stufe II berücksichtigt die Leistung der Leistungsphase 8 HOAI und die Stufe III die Leistungsphase 9 (Option) HOAI. Der Auftragnehmer, der den Zuschlag für die Stufe I erhält, hat kein Anspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen II und III. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Die Vergabe der Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung ist nach § 53 HOAI für die folgenden Anwendungsbereiche vorgesehen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2. Wärmeversorgungsanlagen
3. Lufttechnische Anlagen
4. Starkstromanlagen
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
6. Förderanlagen
7. Nutzungsspezifische Anlage
8. Gebäudeautomation
Der Antrag zur Teilnahme am VOF-Verfahren ist gemäß der anzufordernden Bewerbungsformulare getrennt für die TGA mit den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 sowie die Elektroplanung mit den Anlagengruppen 4, 5 und 6 zu stellen. Die Bewerbung ist sowohl allein für die TGA oder die Elektroplanung als auch für beide Vergabeverfahren getrennt möglich.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-15.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-15 Auftragsbekanntmachung