Der zu vergebende Auftrag umfasst das Facility- und Störungsmanagement für - im Endausbau geplante - 430 niedersächsische Basisstationsstandorte des digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS). Bund und Länder führen gemeinsam den Digitalfunk BOS ein. Dabei sind die einzelnen Bundesländer für die Bereitstellung der Standorte verantwortlich. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit der Basisstationsstandorte ist deren Erhaltung und Pflege im Rahmen des Facilitymanagements (FM) von herausragender Bedeutung. In Niedersachsen werden FM-Leistungen für insgesamt ca. 430 Basisstationsstandorte in verschiedenen Standortkategorien erforderlich. Da es unterschiedliche Fertigstellungsphasen gibt, wird es sich zum Vertragsbeginn um ca. 230 Standorte handeln, für die Leistungen erforderlich werden. Nach gegenwärtiger Planung werden am 1.7.2012 weitere 75 Basisstationsstandorte und im 1./ 2. Quartal 2013 nochmals 126 Basisstationsstandorte in Betrieb genommen. Die Basisstationsstandorte sind entweder nach den Vorgaben des Planungshandbuches der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (PHB), in der jeweils aktuellen Ausführung, errichtet worden oder werden entsprechend ertüchtigt, so dass die technische Ausbauqualität gem. den Vorgaben des PHB erreicht ist. Die einzelne Standortdokumentation für jeden Basisstationsstandort kann bei Bedarf im Rahmen der Angebotsphase beim Auftraggeber eingesehen werden. Das Facility- und Störungsmanagement soll sicherstellen, dass die betreffenden Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS funktionsgerecht genutzt werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind daher sämtliche standortbezogenen infrastrukturellen Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit der Basisstationsstandorte für den Digitalfunk Niedersachsen erforderlich sind, soweit nicht die Systemtechniken und/oder der Netzbetrieb des Digitalfunk BOS betroffen ist. Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Gärtnerdiensten, technischen Diensten, Reinigungs- und Pflegediensten, sowie sonstigen zusätzlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Pflege und Erhaltung der niedersächsischen Basisstationsstandorte, sog. Basisdienste. Darüber hinaus werden weitere Dienstleistungen bei Bedarf abgerufen, die in der Leistungsbeschreibung definiert sind und mit den weiteren Vergabeunterlagen in der Angebotsphase an die ausgewählten Bieter überreicht werden. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages, der regelmäßige Inspektionen und Wartungen (IspW) jedes Basisstationsstandortes (Basisdienste) sowie Einzelabrufe aufgrund sogenannter Tickets oder Meldungen für zusätzliche Dienstleistungen vorsieht. Die regelmäßigen Inspektions- und Wartungsarbeiten sind dabei in unterschiedlichen zeitlichen Frequenzen (Intervallen) mit jeweils unterschiedlichen Inspektions- und Wartungsarbeiten zu erbringen. Sowohl die zeitlichen Intervalle als auch die jeweils durchzuführenden Inspektions- und Wartungsarbeiten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber detailliert vorgegeben. Die Durchführung der Aufgaben des Auftragnehmers erfolgt in enger Abstimmung mit weiteren Projektbeteiligten oder Organisationen des Digitalfunk BOS. Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers wird die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienen
Menge oder Umfang:
Facility- und Störungsmanagement für - im Endausbau geplante - 430 niedersächsische Basisstationsstandorte des digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS).
Facility- und Störungsmanagement für - im Endausbau geplante - 430 niedersächsische Basisstationsstandorte des digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen, - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de📧
Fax: +49 51189848-299 📠
Die Vergabeunterlagen und Formblätter für das Vergabeverfahren sind bei der Vergabestelle abzufordern. Die Formblätter sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Werden die geforderten Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, behält sich die Vergabestelle vor, diese binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
Verspätet eingereichte Unterlagen und Erklärungen bleiben unberücksichtigt!
Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG).
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch die Vergabestelle oder dem Auftraggeber findet nicht statt.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist daneben der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung und die Einwilligung in eine einfache Sicherheitsüberprüfung nebst entsprechender Datenübermittlung gem. Nds. SÜG.
Die Vergabeunterlagen und Formblätter für das Vergabeverfahren sind bei der Vergabestelle abzufordern. Die Formblätter sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Werden die geforderten Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, behält sich die Vergabestelle vor, diese binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
Verspätet eingereichte Unterlagen und Erklärungen bleiben unberücksichtigt!
Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG).
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch die Vergabestelle oder dem Auftraggeber findet nicht statt.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist daneben der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung und die Einwilligung in eine einfache Sicherheitsüberprüfung nebst entsprechender Datenübermittlung gem. Nds. SÜG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst das Facility- und Störungsmanagement für - im Endausbau geplante - 430 niedersächsische Basisstationsstandorte des digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS).
Der zu vergebende Auftrag umfasst das Facility- und Störungsmanagement für - im Endausbau geplante - 430 niedersächsische Basisstationsstandorte des digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS).
Bund und Länder führen gemeinsam den Digitalfunk BOS ein. Dabei sind die einzelnen Bundesländer für die Bereitstellung der Standorte verantwortlich. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit der Basisstationsstandorte ist deren Erhaltung und Pflege im Rahmen des Facilitymanagements (FM) von herausragender Bedeutung.
Bund und Länder führen gemeinsam den Digitalfunk BOS ein. Dabei sind die einzelnen Bundesländer für die Bereitstellung der Standorte verantwortlich. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit der Basisstationsstandorte ist deren Erhaltung und Pflege im Rahmen des Facilitymanagements (FM) von herausragender Bedeutung.
In Niedersachsen werden FM-Leistungen für insgesamt ca. 430 Basisstationsstandorte in verschiedenen Standortkategorien erforderlich. Da es unterschiedliche Fertigstellungsphasen gibt, wird es sich zum Vertragsbeginn um ca. 230 Standorte handeln, für die Leistungen erforderlich werden. Nach gegenwärtiger Planung werden am 1.7.2012 weitere 75 Basisstationsstandorte und im 1./ 2. Quartal 2013 nochmals 126 Basisstationsstandorte in Betrieb genommen.
In Niedersachsen werden FM-Leistungen für insgesamt ca. 430 Basisstationsstandorte in verschiedenen Standortkategorien erforderlich. Da es unterschiedliche Fertigstellungsphasen gibt, wird es sich zum Vertragsbeginn um ca. 230 Standorte handeln, für die Leistungen erforderlich werden. Nach gegenwärtiger Planung werden am 1.7.2012 weitere 75 Basisstationsstandorte und im 1./ 2. Quartal 2013 nochmals 126 Basisstationsstandorte in Betrieb genommen.
Die Basisstationsstandorte sind entweder nach den Vorgaben des Planungshandbuches der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (PHB), in der jeweils aktuellen Ausführung, errichtet worden oder werden entsprechend ertüchtigt, so dass die technische Ausbauqualität gem. den Vorgaben des PHB erreicht ist. Die einzelne Standortdokumentation für jeden Basisstationsstandort kann bei Bedarf im Rahmen der Angebotsphase beim Auftraggeber eingesehen werden.
Die Basisstationsstandorte sind entweder nach den Vorgaben des Planungshandbuches der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (PHB), in der jeweils aktuellen Ausführung, errichtet worden oder werden entsprechend ertüchtigt, so dass die technische Ausbauqualität gem. den Vorgaben des PHB erreicht ist. Die einzelne Standortdokumentation für jeden Basisstationsstandort kann bei Bedarf im Rahmen der Angebotsphase beim Auftraggeber eingesehen werden.
Das Facility- und Störungsmanagement soll sicherstellen, dass die betreffenden Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS funktionsgerecht genutzt werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind daher sämtliche standortbezogenen infrastrukturellen Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit der Basisstationsstandorte für den Digitalfunk Niedersachsen erforderlich sind, soweit nicht die Systemtechniken und/oder der Netzbetrieb des Digitalfunk BOS betroffen ist.
Das Facility- und Störungsmanagement soll sicherstellen, dass die betreffenden Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS funktionsgerecht genutzt werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind daher sämtliche standortbezogenen infrastrukturellen Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit der Basisstationsstandorte für den Digitalfunk Niedersachsen erforderlich sind, soweit nicht die Systemtechniken und/oder der Netzbetrieb des Digitalfunk BOS betroffen ist.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Gärtnerdiensten, technischen Diensten, Reinigungs- und Pflegediensten, sowie sonstigen zusätzlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Pflege und Erhaltung der niedersächsischen Basisstationsstandorte, sog. Basisdienste. Darüber hinaus werden weitere Dienstleistungen bei Bedarf abgerufen, die in der Leistungsbeschreibung definiert sind und mit den weiteren Vergabeunterlagen in der Angebotsphase an die ausgewählten Bieter überreicht werden.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Gärtnerdiensten, technischen Diensten, Reinigungs- und Pflegediensten, sowie sonstigen zusätzlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Pflege und Erhaltung der niedersächsischen Basisstationsstandorte, sog. Basisdienste. Darüber hinaus werden weitere Dienstleistungen bei Bedarf abgerufen, die in der Leistungsbeschreibung definiert sind und mit den weiteren Vergabeunterlagen in der Angebotsphase an die ausgewählten Bieter überreicht werden.
Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages, der regelmäßige Inspektionen und Wartungen (IspW) jedes Basisstationsstandortes (Basisdienste) sowie Einzelabrufe aufgrund sogenannter Tickets oder Meldungen für zusätzliche Dienstleistungen vorsieht. Die regelmäßigen Inspektions- und Wartungsarbeiten sind dabei in unterschiedlichen zeitlichen Frequenzen (Intervallen) mit jeweils unterschiedlichen Inspektions- und Wartungsarbeiten zu erbringen. Sowohl die zeitlichen Intervalle als auch die jeweils durchzuführenden Inspektions- und Wartungsarbeiten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber detailliert vorgegeben.
Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages, der regelmäßige Inspektionen und Wartungen (IspW) jedes Basisstationsstandortes (Basisdienste) sowie Einzelabrufe aufgrund sogenannter Tickets oder Meldungen für zusätzliche Dienstleistungen vorsieht. Die regelmäßigen Inspektions- und Wartungsarbeiten sind dabei in unterschiedlichen zeitlichen Frequenzen (Intervallen) mit jeweils unterschiedlichen Inspektions- und Wartungsarbeiten zu erbringen. Sowohl die zeitlichen Intervalle als auch die jeweils durchzuführenden Inspektions- und Wartungsarbeiten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber detailliert vorgegeben.
Die Durchführung der Aufgaben des Auftragnehmers erfolgt in enger Abstimmung mit weiteren Projektbeteiligten oder Organisationen des Digitalfunk BOS. Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers wird die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) sein.
Die Durchführung der Aufgaben des Auftragnehmers erfolgt in enger Abstimmung mit weiteren Projektbeteiligten oder Organisationen des Digitalfunk BOS. Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers wird die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) sein.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Facilitymanagement im Bereich Polizeidirektion Lüneburg
Kurze Beschreibung:
Facilitymanagement für Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg.
Menge oder Umfang: 96 Standorte
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Facilitymanagement im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg
Kurze Beschreibung:
Facilitymanagement für Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg.
Menge oder Umfang: 93 Standorte
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Facilitymanagement im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück
Kurze Beschreibung:
Facilitymanagement für Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück.
Menge oder Umfang: 74 Standorte
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Facilitymanagement im Bereich der Polizeidirektion Hannover
Kurze Beschreibung:
Facilitymanagement für Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS im Bereich der Polizeidirektion Hannover.
Menge oder Umfang: 30 Standorte
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Facilitymanagement im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig
Kurze Beschreibung:
Facilitymanagement für Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig.
Menge oder Umfang: 55 Standorte
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Facilitymanagement im Bereich der Polizeidirektion Göttingen
Kurze Beschreibung:
Facilitymanagement für Basisstationsstandorte des Digitalfunk BOS im Bereich der Polizeidirektion Göttingen.
Menge oder Umfang: 90 Standorte
Beschreibung der Optionen: 3 einseitige Verlängerungen von jeweils max. 12 Monaten durch den Auftraggeber.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 3.34 - 0231 - GPJ - 003 / 2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder einbezogene Drittunternehmer, auf den sich ein Bewerber bezieht hat, die in Ziffer III. 2 1.-3. bezeichneten Nachweise und Erklärungen beizufügen:
1) Angaben zur Firma und zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie zum Personalbestand insgesamt sowie dessen beruflicher Qualifikation und der Qualifikation im Hinblick auf die zu erbringenden Tätigkeiten. Die Bewerber haben im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags darzulegen, dass sie diese Anforderungen erfüllen und über die Vertragslaufzeit sicherstellen können, indem sie die Qualifikationen und die Anzahl der für den Einsatz geplanten Mitarbeiter darstellen. Darzulegen sind Kenntnisse und Qualifikationen über erfolgreiche Untersuchung nach Berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ entsprechend BGI 504-41 (ZH 1/600.41), Ausbildung im Steigen und im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, Ausbildung im Retten und Umgang mit Rettungsgeräten aus Höhen, Ersthelferausbildung entsprechend BGV A1 § 26 (Vordruck);
1) Angaben zur Firma und zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie zum Personalbestand insgesamt sowie dessen beruflicher Qualifikation und der Qualifikation im Hinblick auf die zu erbringenden Tätigkeiten. Die Bewerber haben im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags darzulegen, dass sie diese Anforderungen erfüllen und über die Vertragslaufzeit sicherstellen können, indem sie die Qualifikationen und die Anzahl der für den Einsatz geplanten Mitarbeiter darstellen. Darzulegen sind Kenntnisse und Qualifikationen über erfolgreiche Untersuchung nach Berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ entsprechend BGI 504-41 (ZH 1/600.41), Ausbildung im Steigen und im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, Ausbildung im Retten und Umgang mit Rettungsgeräten aus Höhen, Ersthelferausbildung entsprechend BGV A1 § 26 (Vordruck);
2) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR;
3) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist;
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck);
5) Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht) (Vordruck);
6) Nachweise und Zertifikate, die die Erfüllung der geforderten Mindestvoraussetzungen an die geplanten Mitarbeiter, insbesondere im Höheneinsatz, nachweisen;
7) Angabe der Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind;
8) Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Vorlage von Jahresabschlüssen oder Bilanzen des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre pro Jahr.
2) Eigenerklärung zum Umsatz. Erklärung über den Umsatz mit den oder vergleichbaren Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren, mit Auftragsumfang und Auftragsjahr. (Vordruck)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzliste über erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Projekte über die Erbringung von Facilitymanagementleistungen an Digitalfunkstationsstandorten aus den letzten 3 zurückliegenden Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe
1) Referenzliste über erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Projekte über die Erbringung von Facilitymanagementleistungen an Digitalfunkstationsstandorten aus den letzten 3 zurückliegenden Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe
— des Auftragswerts (in EUR),
— des Dienstleistungsumfangs und der Leistungsintervalle,
— des Auftragszeitraums, d.h. des Zeitpunktes, zu dem die Leistung erbracht wurde,
— sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummern. (Vordruck).
Vergleichbar sind in den zurückliegenden 3 Geschäftsjahren erfolgreich abgeschlossene Projekte über Dienstleistungen im Facility- und Störungsmanagement von Funkstandorten über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr mit folgenden Leistungselementen:
Vergleichbar sind in den zurückliegenden 3 Geschäftsjahren erfolgreich abgeschlossene Projekte über Dienstleistungen im Facility- und Störungsmanagement von Funkstandorten über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr mit folgenden Leistungselementen:
a) Abstimmung von Service- und/oder Wartungskalendern und Steuerung der resultierenden Vorgänge mit weiteren Beteiligten für Standorte, an denen Systemtechnik eines Funknetzes oder vergleichbare Technik betrieben wird;
b) Instandhaltung gebäudetechnischer Gewerke (bspw. Klimatechnik, Elektroinstallationen und Gefahrenmeldeanlagen);
c) Service-Level-Management.
2) Nachweise zur Kundenzufriedenheit (Vordruck).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die im Auftragsfall eingesetzten Mitarbeiter des Bieters, der Bietergemeinschaft und eventueller Nachunternehmer, die im Auftragsfall sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausüben, müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung gemäß Nds. SÜG unterziehen. (Der Vordruck für die Einwilligung wird von der Vergabestelle bereitgestellt).
Die im Auftragsfall eingesetzten Mitarbeiter des Bieters, der Bietergemeinschaft und eventueller Nachunternehmer, die im Auftragsfall sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausüben, müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung gemäß Nds. SÜG unterziehen. (Der Vordruck für die Einwilligung wird von der Vergabestelle bereitgestellt).
Die Sicherheitsmaßnahmen erfolgen bereits während des Vergabeverfahrens. Sie werden zwischen Einreichung des Teilnahmewettberbs und Aufforderung zur Angebotsabgabe durchgeführt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzen („Kompetenz und Erfahrung“), 50 % Für die Auswahl entscheidend ist zu 50 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Nachweise zu vergleichbaren Projekten. Vergleichbar sind in den zurückliegenden 3 Geschäftsjahren erfolgreich abgeschlossene Projekte über Dienstleistungen im Facility- und Störungsmanagement von Funkstandorten über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr mit folgenden Leistungselementen:
1. Referenzen („Kompetenz und Erfahrung“), 50 % Für die Auswahl entscheidend ist zu 50 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Nachweise zu vergleichbaren Projekten. Vergleichbar sind in den zurückliegenden 3 Geschäftsjahren erfolgreich abgeschlossene Projekte über Dienstleistungen im Facility- und Störungsmanagement von Funkstandorten über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr mit folgenden Leistungselementen:
a) Abstimmung von Service- und/oder Wartungskalendern und Steuerung der resultierenden Vorgänge mit weiteren Beteiligten für Standorte, an denen Systemtechnik eines Funknetzes oder vergleichbare Technik betrieben wird;
b) Instandhaltung gebäudetechnischer Gewerke (bspw. Klimatechnik, Elektroinstallationen und Gefahrenmeldeanlagen);
c) Service-Level-Management.
Darzustellen ist je Referenz eine Kurzbeschreibung des Projekts, aus der die gewonnene Erfahrung und die Vergleichbarkeit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand hervorgeht (soll 1 000 Wörter nicht überschreiten). Eingereichte Referenzen, die sämtliche der oben bezeichneten Leistungsbestandteile enthalten und mit der ausgeschriebenen Leistung nahezu deckungsgleich sind, werden mit 10 Punkten bewertet. Referenzen, die die oben bezeichneten Leistungen nur teilweise abdecken und mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise deckungsgleich sind, erhalten anteilig weniger Punkte. Der Bewerber mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (50 %) multipliziert. Zur Bewertung herangezogen werden pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft maximal 5 (fünf) Referenzen. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wählt die Vergabestelle die Referenzen aus, die aus Sicht der Vergabestelle die geforderten Anforderungen am besten belegen.
Darzustellen ist je Referenz eine Kurzbeschreibung des Projekts, aus der die gewonnene Erfahrung und die Vergleichbarkeit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand hervorgeht (soll 1 000 Wörter nicht überschreiten). Eingereichte Referenzen, die sämtliche der oben bezeichneten Leistungsbestandteile enthalten und mit der ausgeschriebenen Leistung nahezu deckungsgleich sind, werden mit 10 Punkten bewertet. Referenzen, die die oben bezeichneten Leistungen nur teilweise abdecken und mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise deckungsgleich sind, erhalten anteilig weniger Punkte. Der Bewerber mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (50 %) multipliziert. Zur Bewertung herangezogen werden pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft maximal 5 (fünf) Referenzen. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wählt die Vergabestelle die Referenzen aus, die aus Sicht der Vergabestelle die geforderten Anforderungen am besten belegen.
2. Kundenzufriedenheit, 40 % Entscheidend ist weiter zu 40 % der nachgewiesenen Grad an Kundenzufriedenheit. Ein Nachweis über einen sehr zufriedenen Kunden entsprechend dem beigefügten Formblatt bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 6 Punkten, ein Nachweis über einen zufriedenen Kunden bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 3 Punkten gewertet. Ein Nachweis über einen nur in einem Teilbereich sehr zufriedenen Kunden, der im Hinblick auf die Gesamtleistung zufrieden und im Hinblick auf die verbleibende Teilleistung zufrieden ist, führt zu einer Punktevergabe von 4 Punkten (2:1:1). Dementsprechend erhält etwa ein Bewerber mit einem in allen 3 Bereichen (Gesamtleistung/Instandhaltung/Service) sehr zufriedenen und einem in allen 3 Bereichen zufriedenen Kunden insgesamt 9 Punkte (= 6 Punkte + 3 Punkte). Der Bewerber mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kundenzufriedenheit anhand der Nachweise des Formblatts erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (40 %) multipliziert;
2. Kundenzufriedenheit, 40 % Entscheidend ist weiter zu 40 % der nachgewiesenen Grad an Kundenzufriedenheit. Ein Nachweis über einen sehr zufriedenen Kunden entsprechend dem beigefügten Formblatt bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 6 Punkten, ein Nachweis über einen zufriedenen Kunden bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 3 Punkten gewertet. Ein Nachweis über einen nur in einem Teilbereich sehr zufriedenen Kunden, der im Hinblick auf die Gesamtleistung zufrieden und im Hinblick auf die verbleibende Teilleistung zufrieden ist, führt zu einer Punktevergabe von 4 Punkten (2:1:1). Dementsprechend erhält etwa ein Bewerber mit einem in allen 3 Bereichen (Gesamtleistung/Instandhaltung/Service) sehr zufriedenen und einem in allen 3 Bereichen zufriedenen Kunden insgesamt 9 Punkte (= 6 Punkte + 3 Punkte). Der Bewerber mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kundenzufriedenheit anhand der Nachweise des Formblatts erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (40 %) multipliziert;
3. Nachweis besonderer Kenntnisse durch Zertifikate, 10 % Positiv bewertet mit 10 % wird der Nachweis nachfolgender besonderer Kenntnisse im Bereich Facilitymanagement:
— Allgemeines Facilitymanagement: Aufgaben und Organisation des Facilitymanagements,
— Technische Grundlagen des Facilitymanagements: Planung von Gebäuden und Erfassung und Verwaltung von Facilities, infrastrukturelles Facilitymanagement, kaufmännisches Facilitymanagement (Facilitymanagement im Bereich Dienstleistungen, Management von Immobilien), technisches Facilitymanagement (Energie und technische Ausstattung/Gebäudeautomaten und Kommunikation).
— Technische Grundlagen des Facilitymanagements: Planung von Gebäuden und Erfassung und Verwaltung von Facilities, infrastrukturelles Facilitymanagement, kaufmännisches Facilitymanagement (Facilitymanagement im Bereich Dienstleistungen, Management von Immobilien), technisches Facilitymanagement (Energie und technische Ausstattung/Gebäudeautomaten und Kommunikation).
Die Maximalpunktzahl von 50 Punkten erhält ein Bewerber, der das Zertifikat "Zertifizierter Facility Manager des Instituts GEFMA" der German Facility Management oder gleichwertig nachweist. Zertifikate, die den o.g. Umfang nur teilweise abdecken, erhalten anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden und mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (10 %) multipliziert.
Die Maximalpunktzahl von 50 Punkten erhält ein Bewerber, der das Zertifikat "Zertifizierter Facility Manager des Instituts GEFMA" der German Facility Management oder gleichwertig nachweist. Zertifikate, die den o.g. Umfang nur teilweise abdecken, erhalten anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden und mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (10 %) multipliziert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert
Die Vergabeunterlagen und Formblätter für das Vergabeverfahren sind bei der Vergabestelle abzufordern. Die Formblätter sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Werden die geforderten Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, behält sich die Vergabestelle vor, diese binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
Die Vergabeunterlagen und Formblätter für das Vergabeverfahren sind bei der Vergabestelle abzufordern. Die Formblätter sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Werden die geforderten Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, behält sich die Vergabestelle vor, diese binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
Verspätet eingereichte Unterlagen und Erklärungen bleiben unberücksichtigt!
Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG).
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch die Vergabestelle oder dem Auftraggeber findet nicht statt.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist daneben der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung und die Einwilligung in eine einfache Sicherheitsüberprüfung nebst entsprechender Datenübermittlung gem. Nds. SÜG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Quelle: OJS 2011/S 187-305708 (2011-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Kontakt
E-Mail: katrin.herold@lzn.de📧
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität der Leistung - Konzept zur Leistungserbringung mit Darstellung der unternehmensinternen Organisation und Vorschlag eines Servicekalenders (15)
3. Ausführungsfristen/Termintreue - Konzept zur Umsetzung der Prioritäten (25)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-07 📅
Name: GA Netztechnik GmbH
Postanschrift: August-Horch-Straße 4
Postort: Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
5️⃣
6️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Herold
Quelle: OJS 2012/S 039-062669 (2012-02-23)