Feststellung der Prüfpflichten für Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfungen in ca. 80 Liegenschaften, Durchführung von Sachverständigen-Prüfungen in ca. 400 Liegenschaften. Folgende Leistungen sollen erbracht werden: 1.) Feststellung der Prüfpflichten für Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfungen: In ca. 80 Liegenschaften sind die Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfpflichten festzustellen. Die hier gesammelten Daten sind in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Format zu dokumentieren. 2.) Duchführung von Sachverständigen-Prüfungen: In ca. 400 Liegenschaften mit einer Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 1 800 000 m² sind die Sachverständigen-Prüfungen (Erst- und Wiederholungsprüfungen) durchzuführen. Bei ca. 320 Liegenschaften sind ca. 4 000 Prüfsachverhalte bereits bekannt. Sowohl im Hinblick auf die festgestellten Prüfpflichten für Sachverständigen-Prüfungen als auch hinsichtlich der dem Auftraggeber bereits bekannten ca. 4 000 Prüfsachverhalte sind die während der Vertragslaufzeit anstehenden Erst- sowie Wiederholungsprüfungen durchzuführen. Mindestens 50 % dieser Prüfpflichten sind vom Auftragnehmer im ersten Vertragsjahr zu erfüllen. Geprüft werden müssen Anlagen der Gebäudetechnik nach der/den: — Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), — Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO), — Verwaltungsvorschrift zu § 44 des Hessischen Wassergesetzes (HWG), — Indirekteinleiterverordnung (IndirekteinleiterVwV), — Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), — Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 134 - Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen), — Energieeinsparverordnung (EnEV - § 12). Daten zur Abschätzung des Prüfumfanges: Die Liegenschaften sind über das gesamte Bundesland Hessen (ausgenommen ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main) verteilt. Die ca. 400 Liegenschaften mit insgesamt ca. 1 800 000 m² BGF teilen sich in ca. 260 Objekte < 3 000 m² BGF, ca. 100 Objekte zwischen 3 000 m² und 10 000 m² BGF sowie ca. 40 Objekte mit einer BGF > 10 000 m². Die Nutzung der Gebäude erfolgt überwiegend als Büro- und Verwaltungsgebäude. Im Einzelfall liegen auch andere Nutzungsarten vor, wie beispielsweise Polizei, Versammlungsstätte, Archiv, Laborgebäude, Kantine, Werkstatt oder Unterkunftsgebäude. Vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Daten: Eine Liste aller Liegenschaften mit BGF und überwiegender Nutzung sowie eine Anlagenübersicht der Liegenschaften (jedoch teilweise ohne Details). Bewerber, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, müssen mit dem Angebot ein Umsetzungskonzept vorlegen, aus dem hervorgeht, wie die Prüfungen sowie die Feststellung der Prüfpflichten organisatorisch durchgeführt werden. Es ist zu beschreiben: a) welche Prüfer wie und wo eingesetzt werden; b) eine plausible Darstellung, in welchem Zeitraum eine vollständige Abarbeitung der anstehenden Sachverständigen-Prüfungen (einschließlich der zu Beginn noch Festzustellenden) möglich ist und wie die Abarbeitung in diesem Zeitraum sichergestellt werden soll und; c) wo welche Anlagendaten noch zusätzlich und ggfs. durch wen zu erheben sind. Der Bieter erhält im Rahmen eines Bietergespräches (1. Verhandlung) Gelegenheit, das Konzept vorzustellen. Zu diesem Verhandlungsgespräch wird gesondert eingeladen, wobei erwartet wird, dass der Bieter am Verhandlungsgespräch teilnimmt. Ziel ist eine schnellstmögliche Feststellung fehlender Prüfpflichten sowie die Durchführung aller anstehenden Sachverständigenprüfungen innerhalb kürzester Zeit bzw. im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen. Im Rahmen der Verhandlungen soll ein Umsetzungskonzept erreicht werden, das die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im technischen Bereich
Menge oder Umfang:
Feststellung der Prüfpflichten für Sachkundigen- und Sachverständigenprüfungen in ca. 80 Liegenschaften, Durchführung von Sachverständigen-Prüfungen in ca. 400 Liegenschaften.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im technischen Bereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: HCC - Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Zentrale Beschaffung-
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postleitzahl: 65203
Postort: Wiesbaden
Kontakt
E-Mail: thorsten.ritter@hcc.hessen.de📧
Telefon: +49 611-6939526📞
Fax: +49 611-6939400 📠
Im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs werden keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Die unterschriebenen Teilnahmeanträge sind mit den verlangten Nachweisen und Unterlagen in strukturierter/geordneter und nummerierter Form (gemäß der Struktur der Vergabebekanntmachung) schriftlich (Papierform) bis zum 12.1.2012 - 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) genannte Adresse mit der deutlich sichtbaren Kennzeichnung auf dem verschlossenen Briefumschlag "Sachverständigen-Prüfungen - NICHT öffnen!!!" zu richten.
Nachr. HAD-Ref.: 17/1346.
Nachr. V-Nr/AKZ: 0436 - Ld 111.
Im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs werden keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Die unterschriebenen Teilnahmeanträge sind mit den verlangten Nachweisen und Unterlagen in strukturierter/geordneter und nummerierter Form (gemäß der Struktur der Vergabebekanntmachung) schriftlich (Papierform) bis zum 12.1.2012 - 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) genannte Adresse mit der deutlich sichtbaren Kennzeichnung auf dem verschlossenen Briefumschlag "Sachverständigen-Prüfungen - NICHT öffnen!!!" zu richten.
Nachr. HAD-Ref.: 17/1346.
Nachr. V-Nr/AKZ: 0436 - Ld 111.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Feststellung der Prüfpflichten für Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfungen in ca. 80 Liegenschaften, Durchführung von Sachverständigen-Prüfungen in ca. 400 Liegenschaften.
Folgende Leistungen sollen erbracht werden:
1.) Feststellung der Prüfpflichten für Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfungen:
In ca. 80 Liegenschaften sind die Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfpflichten festzustellen. Die hier gesammelten Daten sind in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Format zu dokumentieren.
2.) Duchführung von Sachverständigen-Prüfungen:
In ca. 400 Liegenschaften mit einer Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 1 800 000 m² sind die Sachverständigen-Prüfungen (Erst- und Wiederholungsprüfungen) durchzuführen.
Bei ca. 320 Liegenschaften sind ca. 4 000 Prüfsachverhalte bereits bekannt.
Sowohl im Hinblick auf die festgestellten Prüfpflichten für Sachverständigen-Prüfungen als auch hinsichtlich der dem Auftraggeber bereits bekannten ca. 4 000 Prüfsachverhalte sind die während der Vertragslaufzeit anstehenden Erst- sowie Wiederholungsprüfungen durchzuführen. Mindestens 50 % dieser Prüfpflichten sind vom Auftragnehmer im ersten Vertragsjahr zu erfüllen.
Sowohl im Hinblick auf die festgestellten Prüfpflichten für Sachverständigen-Prüfungen als auch hinsichtlich der dem Auftraggeber bereits bekannten ca. 4 000 Prüfsachverhalte sind die während der Vertragslaufzeit anstehenden Erst- sowie Wiederholungsprüfungen durchzuführen. Mindestens 50 % dieser Prüfpflichten sind vom Auftragnehmer im ersten Vertragsjahr zu erfüllen.
Geprüft werden müssen Anlagen der Gebäudetechnik nach der/den:
— Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
— Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO),
— Verwaltungsvorschrift zu § 44 des Hessischen Wassergesetzes (HWG),
— Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS),
— Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 134 - Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen),
— Energieeinsparverordnung (EnEV - § 12).
Daten zur Abschätzung des Prüfumfanges:
Die Liegenschaften sind über das gesamte Bundesland Hessen (ausgenommen ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main) verteilt. Die ca. 400 Liegenschaften mit insgesamt ca. 1 800 000 m² BGF teilen sich in ca. 260 Objekte < 3 000 m² BGF, ca. 100 Objekte zwischen 3 000 m² und 10 000 m² BGF sowie ca. 40 Objekte mit einer BGF > 10 000 m². Die Nutzung der Gebäude erfolgt überwiegend als Büro- und Verwaltungsgebäude. Im Einzelfall liegen auch andere Nutzungsarten vor, wie beispielsweise Polizei, Versammlungsstätte, Archiv, Laborgebäude, Kantine, Werkstatt oder Unterkunftsgebäude.
Die Liegenschaften sind über das gesamte Bundesland Hessen (ausgenommen ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main) verteilt. Die ca. 400 Liegenschaften mit insgesamt ca. 1 800 000 m² BGF teilen sich in ca. 260 Objekte < 3 000 m² BGF, ca. 100 Objekte zwischen 3 000 m² und 10 000 m² BGF sowie ca. 40 Objekte mit einer BGF > 10 000 m². Die Nutzung der Gebäude erfolgt überwiegend als Büro- und Verwaltungsgebäude. Im Einzelfall liegen auch andere Nutzungsarten vor, wie beispielsweise Polizei, Versammlungsstätte, Archiv, Laborgebäude, Kantine, Werkstatt oder Unterkunftsgebäude.
Vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Daten:
Eine Liste aller Liegenschaften mit BGF und überwiegender Nutzung sowie eine Anlagenübersicht der Liegenschaften (jedoch teilweise ohne Details).
Bewerber, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, müssen mit dem Angebot ein Umsetzungskonzept vorlegen, aus dem hervorgeht, wie die Prüfungen sowie die Feststellung der Prüfpflichten organisatorisch durchgeführt werden. Es ist zu beschreiben:
Bewerber, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, müssen mit dem Angebot ein Umsetzungskonzept vorlegen, aus dem hervorgeht, wie die Prüfungen sowie die Feststellung der Prüfpflichten organisatorisch durchgeführt werden. Es ist zu beschreiben:
a) welche Prüfer wie und wo eingesetzt werden;
b) eine plausible Darstellung, in welchem Zeitraum eine vollständige Abarbeitung der anstehenden Sachverständigen-Prüfungen (einschließlich der zu Beginn noch Festzustellenden) möglich ist und wie die Abarbeitung in diesem Zeitraum sichergestellt werden soll und;
b) eine plausible Darstellung, in welchem Zeitraum eine vollständige Abarbeitung der anstehenden Sachverständigen-Prüfungen (einschließlich der zu Beginn noch Festzustellenden) möglich ist und wie die Abarbeitung in diesem Zeitraum sichergestellt werden soll und;
c) wo welche Anlagendaten noch zusätzlich und ggfs. durch wen zu erheben sind.
Der Bieter erhält im Rahmen eines Bietergespräches (1. Verhandlung) Gelegenheit, das Konzept vorzustellen. Zu diesem Verhandlungsgespräch wird gesondert eingeladen, wobei erwartet wird, dass der Bieter am Verhandlungsgespräch teilnimmt.
Ziel ist eine schnellstmögliche Feststellung fehlender Prüfpflichten sowie die Durchführung aller anstehenden Sachverständigenprüfungen innerhalb kürzester Zeit bzw. im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen. Im Rahmen der Verhandlungen soll ein Umsetzungskonzept erreicht werden, das die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
Ziel ist eine schnellstmögliche Feststellung fehlender Prüfpflichten sowie die Durchführung aller anstehenden Sachverständigenprüfungen innerhalb kürzester Zeit bzw. im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen. Im Rahmen der Verhandlungen soll ein Umsetzungskonzept erreicht werden, das die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
Beschreibung der Optionen:
Möglichkeit der 2-maligen Vertragsverlängerung um je ein Jahr auf maximal 5 Jahre.
Referenznummer: 0436 - Ld 111
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ca. 400 Liegenschaften verteilt über das gesamte Bundesland Hessen (ausgenommen Stadtgebiet Frankfurt).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mindestbedingungen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise – soweit einschlägig – grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die vom jeweiligen Mitglied zu erbringende Teilleistung. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils gemäß III.2.3), Ziffer 11 weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
Mindestbedingungen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise – soweit einschlägig – grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die vom jeweiligen Mitglied zu erbringende Teilleistung. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils gemäß III.2.3), Ziffer 11 weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
1.) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das dafür in Betracht kommende Formular ist bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktadresse abzurufen,
1.) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das dafür in Betracht kommende Formular ist bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktadresse abzurufen,
2.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder ein gleichwertiger Nachweis,
a) sie sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquididation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden;
a) sie sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquididation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden;
b) sie ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4.) Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie über 500.000 EURO für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens für den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muß über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4.) Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie über 500.000 EURO für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens für den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muß über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
5.) Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre (2009-2011).
6.) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2009-2011) bezogen auf die in diesem Verfahren nachgefragte Dienstleistung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7.) Bekanntmachung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als ZÜS nach BetrSichV,
8.) Eintragung in die Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für Hessen für technische Anlagen,
9.) Erklärung des Bewerbers über die Anzahl der Festangestellten und sonstigen vertraglich gebundenen Mitarbeiter,
10.) Benennung des/der Projektverantwortlichen, Anzahl der vorgesehenen Mitarbeiter am Projekt, Nachweise zu deren Berufszulassung und Befähigung,
11.) Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unteraufträge vergeben wird. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen,
12.) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Jahren (2009-2011) vorgenommenen Sachverständigenprüfungen bezogen auf folgende Prüfgruppen:
Prüfungen nach:
— Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
— Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO),
— Verwaltungsvorschrift zu § 44 des Hessischen Wassergesetzes (HWG),
— Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS),
— Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 134 - Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen),
— Energieeinsparverordnung (EnEV - § 12).
13.) Darstellung von mindestens 3 Referenzprojekten der letzten 3 Jahre (2009-2011), bei denen die unter Ziffer 12 genannten Prüfungen vorgenommen wurden in tabellarischer Liste (Referenzliste).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Analog den Bestimmungen des § 17 VOL/B, soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Weiterhin muss erklärt werden, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Weiterhin muss erklärt werden, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Von den ca. 4 000 bisher bekannten Prüfsachverhalten und den noch festzustellende Sachverständigen-Prüfpflichten sind mindestens 50 % im ersten Auftragsjahr zu erbringen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ZÜSV Hessen, TPrüfVO Hesssen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Anzahl der in den letzten 3 Jahren (2009-2011) vorgenommenen Sachverständigenprüfungen 40 %,
— Anzahl sowie berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung erbringen werden 30 %,
— Referenzprojekte 15 %,
— Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen 15 %.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-02-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ritter
Name: HCC - Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Zentrale Beschaffung-
Postanschrift: Rheingaustr. 186
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-05-01 📅
Datum des Endes: 2015-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0436 - Ld 111
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs werden keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Die unterschriebenen Teilnahmeanträge sind mit den verlangten Nachweisen und Unterlagen in strukturierter/geordneter und nummerierter Form (gemäß der Struktur der Vergabebekanntmachung) schriftlich (Papierform) bis zum 12.1.2012 - 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) genannte Adresse mit der deutlich sichtbaren Kennzeichnung auf dem verschlossenen Briefumschlag "Sachverständigen-Prüfungen - NICHT öffnen!!!" zu richten.
Die unterschriebenen Teilnahmeanträge sind mit den verlangten Nachweisen und Unterlagen in strukturierter/geordneter und nummerierter Form (gemäß der Struktur der Vergabebekanntmachung) schriftlich (Papierform) bis zum 12.1.2012 - 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) genannte Adresse mit der deutlich sichtbaren Kennzeichnung auf dem verschlossenen Briefumschlag "Sachverständigen-Prüfungen - NICHT öffnen!!!" zu richten.
Nachr. HAD-Ref.: 17/1346.
Nachr. V-Nr/AKZ: 0436 - Ld 111.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126601📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Kontakt
Quelle: OJS 2011/S 238-384779 (2011-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HCC - Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, - Zentrale Beschaffung -
Kontakt
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de📧
Telefon: +49 6116939-486📞
Fax: +49 6116939-400 📠