Flughafen Leipzig/Halle - „Objektplanung / Tragwerksplanung für Funktionsgebäude Sicherheit“.
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beabsichtigt im Zentralbereich des Flughafens das „Funktionsgebäude Sicherheit“ zu errichten. In dem Bürogebäude ist die Unterbringung verschiedener Sicherheitsbehörden, wie z.B. der Bundespolizei, sowie weiterer Mieter vorgesehen. Die vermietbare Nettofläche beträgt ca. 5.000 m² zzgl. aller dafür erforderlichen Flächen, wie Konstruktions-, Verkehrs-, Technik-, Funktions- und Nebennutzflächen. Das Gebäude wird sowohl auf der Land- als auch auf der Luftseite liegen. Die Errichtung des Gebäudes erfolgt außerhalb des Sicherheitsbereiches.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude (in Anlehnung an das Leistungsbild der Anlage 11 zu § 33 HOAI) sowie der Tragwerksplanung (in Anlehnung an Anlage 13 zu § 49 Abs. 1 HOAI). Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer folgende Beratungsleistungen im Auftragsfall zu erbringen:
— Leistungen der Thermischen Bauphysik (in Anlehnung an Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI),
— Leistungen der Bauakustik (in Anlehnung an Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI),
— Erstellung einer Brandschutzkonzeption mit Planung von Flucht- und Rettungswegen,
— Erstellung eines Gebäudepasses,
— Nachweis der Radar- und ILS-Verträglichkeit.
Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gewerkeweise vom Auftraggeber ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat daher im Auftragsfall eine gesteigerte Koordinationsverpflichtung zu erbringen.
Einzelheiten zu den Leistungsinhalten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber (vgl. Ziffern VI.3. 5. und 7. der vorliegenden Bekanntmachung) übermittelt werden.
Für die Leistungserbringung im Auftragsfall wird auf folgende Vorgehensweise bei der Beauftragung hingewiesen:
Die Vertragsleistung ist in die nachfolgend aufgeführten 4 Beauftragungsblöcke aufgeteilt. Eine Festbeauftragung erfolgt zunächst für den Beauftragungsblock 1 mit folgenden HOAI-Leistungsphasen.
Beauftragungsblock 1.
— Grundlagenermittlung Vorplanung (in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) für die Objektplanung bei Gebäuden und die Tragwerksplanung.
Für die weiteren Beauftragungsblöcke 2–4:
Beauftragungsblock 2.
— Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 3 und 4) für die Objektplanung bei Gebäuden und die Tragwerksplanung.
Beauftragungsblock 3.
— Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (in Anlehnung an HOAI-Leistungsphasen 5 – 7) für die Objektplanung bei Gebäuden und die Tragwerksplanung (nur HOAI-Leistungsphasen 5 – 6).
Beauftragungsblock 4.
— Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung / Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation (in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 8–9) wird zugunsten des Auftraggebers eine einseitige Option für einen schrittweisen Leistungsabruf vereinbart. Der Abruf wird in Abhängigkeit der Vermarktungsmöglichkeiten erfolgen. Ein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsblöcke besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-04.
Auftragsbekanntmachung (2011-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Flughafenbau
Quantity or scope:
“Siehe II.1.5).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Flughafenbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: P.O.B. 1
Postleitzahl: 04029
Postort: Leipzig
Kontakt
E-Mail: ausschreibung.flhg@leipzig-halle.aero📧
“1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung...”
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Hinweis: Die Regelungen der VOF finden keine Anwendung,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 069-112753 (2011-04-04)
Ergänzende Angaben (2012-01-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben