Flughafen Leipzig/Halle - „Objektplanung / Tragwerksplanung für Funktionsgebäude Sicherheit“

Flughafen Leipzig/Halle GmbH

Flughafen Leipzig/Halle - „Objektplanung / Tragwerksplanung für Funktionsgebäude Sicherheit“.
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beabsichtigt im Zentralbereich des Flughafens das „Funktionsgebäude Sicherheit“ zu errichten. In dem Bürogebäude ist die Unterbringung verschiedener Sicherheitsbehörden, wie z.B. der Bundespolizei, sowie weiterer Mieter vorgesehen. Die vermietbare Nettofläche beträgt ca. 5.000 m² zzgl. aller dafür erforderlichen Flächen, wie Konstruktions-, Verkehrs-, Technik-, Funktions- und Nebennutzflächen. Das Gebäude wird sowohl auf der Land- als auch auf der Luftseite liegen. Die Errichtung des Gebäudes erfolgt außerhalb des Sicherheitsbereiches.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude (in Anlehnung an das Leistungsbild der Anlage 11 zu § 33 HOAI) sowie der Tragwerksplanung (in Anlehnung an Anlage 13 zu § 49 Abs. 1 HOAI). Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer folgende Beratungsleistungen im Auftragsfall zu erbringen:
— Leistungen der Thermischen Bauphysik (in Anlehnung an Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI),
— Leistungen der Bauakustik (in Anlehnung an Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI),
— Erstellung einer Brandschutzkonzeption mit Planung von Flucht- und Rettungswegen,
— Erstellung eines Gebäudepasses,
— Nachweis der Radar- und ILS-Verträglichkeit.
Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gewerkeweise vom Auftraggeber ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat daher im Auftragsfall eine gesteigerte Koordinationsverpflichtung zu erbringen.
Einzelheiten zu den Leistungsinhalten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber (vgl. Ziffern VI.3. 5. und 7. der vorliegenden Bekanntmachung) übermittelt werden.
Für die Leistungserbringung im Auftragsfall wird auf folgende Vorgehensweise bei der Beauftragung hingewiesen:
Die Vertragsleistung ist in die nachfolgend aufgeführten 4 Beauftragungsblöcke aufgeteilt. Eine Festbeauftragung erfolgt zunächst für den Beauftragungsblock 1 mit folgenden HOAI-Leistungsphasen.
Beauftragungsblock 1.
— Grundlagenermittlung Vorplanung (in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) für die Objektplanung bei Gebäuden und die Tragwerksplanung.
Für die weiteren Beauftragungsblöcke 2–4:
Beauftragungsblock 2.
— Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 3 und 4) für die Objektplanung bei Gebäuden und die Tragwerksplanung.
Beauftragungsblock 3.
— Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (in Anlehnung an HOAI-Leistungsphasen 5 – 7) für die Objektplanung bei Gebäuden und die Tragwerksplanung (nur HOAI-Leistungsphasen 5 – 6).
Beauftragungsblock 4.
— Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung / Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation (in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 8–9) wird zugunsten des Auftraggebers eine einseitige Option für einen schrittweisen Leistungsabruf vereinbart. Der Abruf wird in Abhängigkeit der Vermarktungsmöglichkeiten erfolgen. Ein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsblöcke besteht nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-04-04 Auftragsbekanntmachung
2012-01-05 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Flughafenbau
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Flughafenbau 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: P.O.B. 1
Postleitzahl: 04029
Postort: Leipzig
Kontakt
E-Mail: ausschreibung.flhg@leipzig-halle.aero 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 69-112753
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Hinweis: Die Regelungen der VOF finden keine Anwendung, 2. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: a) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) 2. der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) 3. der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. c) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) 2.b) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben genannter Ziffer VI.3) 2.b) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. 3. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Für den Teilnahmeantrag werden keine Formblätter zur Verfügung gestellt. 4. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Anhang A-III) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren „Objektplanung / Tragwerksplanung für Funktionsgebäude Sicherheit“ zu versehen. Maßgebend ist der rechtzeitige Eingang beim Auftraggeber. Die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. 5. Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung durch einen ausdrücklichen Hinweis als zwingend vorgeben wird, führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Das Fehlen von sonstigen Nachweisen und Erklärungen sowie inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 6 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) 2. entfallen, maximal 100 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2) und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1). 6. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. Es ist derzeit von folgendem Ablauf auszugehen: Beauftragungsblock 1: August – September 2011. 7. Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. 8. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. 9. Anfragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmeantrag müssen bis spätestens 21.4.2011 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 11. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. 12. Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. 13. Das Verfahren ist für den Auftraggeber kostenfrei. 14. Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen: Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2.1–III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabeeines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Flughafen Leipzig/Halle - „Objektplanung / Tragwerksplanung für Funktionsgebäude Sicherheit“.
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beabsichtigt im Zentralbereich des Flughafens das „Funktionsgebäude Sicherheit“ zu errichten. In dem Bürogebäude ist die Unterbringung verschiedener Sicherheitsbehörden, wie z.B. der Bundespolizei, sowie weiterer Mieter vorgesehen. Die vermietbare Nettofläche beträgt ca. 5.000 m² zzgl. aller dafür erforderlichen Flächen, wie Konstruktions-, Verkehrs-, Technik-, Funktions- und Nebennutzflächen. Das Gebäude wird sowohl auf der Land- als auch auf der Luftseite liegen. Die Errichtung des Gebäudes erfolgt außerhalb des Sicherheitsbereiches.
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Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude (in Anlehnung an das Leistungsbild der Anlage 11 zu § 33 HOAI) sowie der Tragwerksplanung (in Anlehnung an Anlage 13 zu § 49 Abs. 1 HOAI). Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer folgende Beratungsleistungen im Auftragsfall zu erbringen:
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— Leistungen der Thermischen Bauphysik (in Anlehnung an Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI),
— Leistungen der Bauakustik (in Anlehnung an Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI),
— Erstellung einer Brandschutzkonzeption mit Planung von Flucht- und Rettungswegen,
— Erstellung eines Gebäudepasses,
— Nachweis der Radar- und ILS-Verträglichkeit.
Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gewerkeweise vom Auftraggeber ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat daher im Auftragsfall eine gesteigerte Koordinationsverpflichtung zu erbringen.
Einzelheiten zu den Leistungsinhalten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber (vgl. Ziffern VI.3. 5. und 7. der vorliegenden Bekanntmachung) übermittelt werden.
Für die Leistungserbringung im Auftragsfall wird auf folgende Vorgehensweise bei der Beauftragung hingewiesen:
Die Vertragsleistung ist in die nachfolgend aufgeführten 4 Beauftragungsblöcke aufgeteilt. Eine Festbeauftragung erfolgt zunächst für den Beauftragungsblock 1 mit folgenden HOAI-Leistungsphasen.
Beauftragungsblock 1.
— Grundlagenermittlung Vorplanung (in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) für die Objektplanung bei Gebäuden und die Tragwerksplanung.
Für die weiteren Beauftragungsblöcke 2–4:
Beauftragungsblock 2.
— Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 3 und 4) für die Objektplanung bei Gebäuden und die Tragwerksplanung.
Beauftragungsblock 3.
— Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (in Anlehnung an HOAI-Leistungsphasen 5 – 7) für die Objektplanung bei Gebäuden und die Tragwerksplanung (nur HOAI-Leistungsphasen 5 – 6).
Beauftragungsblock 4.
— Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung / Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation (in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 8–9) wird zugunsten des Auftraggebers eine einseitige Option für einen schrittweisen Leistungsabruf vereinbart. Der Abruf wird in Abhängigkeit der Vermarktungsmöglichkeiten erfolgen. Ein Anspruch auf Abruf der optional beauftragten Leistungsblöcke besteht nicht.
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Beschreibung der Optionen:
Abrufoption für die jeweils nachfolgenden HOAI-Leistungsphasen zu den weiteren Beauftragungsblöcken 2-4 (s. oben Ziffer II.1.5).
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: M 18-00 „Objektplanung / Tragwerksplanung für Funktionsgebäude Sicherheit“
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Leipzig/Halle.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers im Original,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
b) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
c) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
d) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
e) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, vgl. § 21 Abs. 2 SektVO;
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Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOF (vgl. Ziffer VI.3) 1. der vorliegenden Bekanntmachung) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOF beziehen, hier nicht ausreichen. Zusätzlich zu den vorgenannten Eigenerklärungen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen; solche Bescheinigungen oder Erklärungen werden bei der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
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2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend).
3. Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand als Architekt/Ingenieur s. nachfolgend Ziffer III.3.1.
4. Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt auszulösen.
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Auf Ziffer VI.3) 2. und Ziffer VI.3) 5. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3) 2. und Ziffer VI.3) 5. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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2. Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projektleiter/in, Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist dargestellt ist. mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den entsprechenden Mitarbeitern/innen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, beruflicher Lebenslauf, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
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3. Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung zu Art und Umfang der Leistungen, insbesondere mit Angaben zur Projektgröße (baulicher Umfang, Flächenumgriff, Bauzeit und Investitionssumme) sowie Benennung der wesentlichsten Leistungsträger für die seinerzeitige Bearbeitung im Büro des Bewerbers,
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— Zeitraum der Leistungserbringung (Planungs- und Bauzeit),
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
Bescheinigungen von Auftraggebern (z.B.) gemäß § 10 Abs. 2b) der hier nicht anwendbaren VOF ersetzen nicht die voranstehend geforderten Angaben zu Referenzobjekten.
Auf Ziffer VI.3) 2. und Ziffer VI.3) 5. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung ist von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Als Bewerber sind natürliche Personen zugelassen, welche die Berufsqualifikation des Architekten bzw. eine seiner Fachrichtungen ausüben und nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekten tätig zu werden. Ferner sind zugelassen Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der vorgenannten EG-Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
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Als Nachweis für die voranstehend genannten Bedingungen dienen Kopien entsprechender Urkunden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Name: KKB Kerstin Kasper Baumanagement
Postanschrift: Am Kraftwerk 4
Postort: Flughafen Leipzig/Halle
Postleitzahl: 04435

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2011/S 069-112753 (2011-04-04)
Ergänzende Angaben (2012-01-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 5-006265
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 69-112753
ABl. S-Ausgabe: 5
Quelle: OJS 2012/S 005-006265 (2012-01-05)