Auftraggeber ist die Datenzentrale Baden-Württemberg (im Folgenden DZBW). Die DZBW ist bundesweit eines der führenden Beratungs- und Softwareentwicklungsunternehmen für die öffentliche Verwaltung und starker Partner im SAP-Umfeld. Die DZBW möchte im Bedarfsfall kurzfristig auf die Unterstützung externer Dienstleister zurückgreifen, die die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Entwicklungs- oder Beraterleistungen erbringen können. Um die genannte Zielsetzung erfolgreich realisieren zu können, bedarf es der Vergabe der in dieser Ausschreibung genannten Unterstützungsleistungen. Hierfür wurde das Projekt FREDL-RV.12 (=Fremddienstleister-Rahmenvereinbarung) initiiert und ein zweistufiges Verfahren gewählt. Auf der ersten Stufe wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit Geltung ab dem 1.1.2012 mit mehreren qualifizierten Unternehmen geschlossen. Die Unternehmen sind qualifiziert, wenn sie als Bieter der Ausschreibung FREDL-RV.12 den Zuschlag erhalten haben. Auf der zweiten Stufe erfolgt dann die eigentliche Beschaffung im Wege der Einzelauftragsvergabe durch den sog. „Miniwettbewerb“. Die Einzelaufträge werden auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages vergeben. Die Rahmenvereinbarungen sind Basis für weitere Einzelaufträge und verpflichten die Rahmenvertragspartner bei Abschluss von Einzelverträgen zu den in den Vereinbarungen genannten Bedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Menge oder Umfang: Ca. 10400 Personentage (ohne Abnahmeverpflichtung).8 500 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 8 500 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Krailenshaldenstr. 44
Postleitzahl: 70469
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dzbw.de🌏
(1) Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden.
(2) Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben.
(3) Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzufassen.
Es gilt deutsches Recht. Die Vergabestelle verfährt bei der Durchführung der Ausschreibung nach den Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der VOL/A in der bei der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen zuletzt gültigen Fassung. Die Vergabe erfolgt somit im Wege des Offenen Verfahrens nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A.
(4) Nach dem GWB, haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 111 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 111 Abs. 2 GWB). Nach § 111 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme i. S. des § 111 Abs. 3 GWB auszugehen.
(5) Die vom Bieter angegebenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen dieses Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Hierzu willigt der Bieter mit Abgabe des Angebotes ein und bestätigt gleichzeitig, dass ihm eine entsprechende Einwilligung der genannten Mitarbeiter und Ansprechpartner der Referenzen vorliegt.
(6) Die Erstellung der Angebote wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Verfahren aufgehoben wird. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe des Angebotes bereit, im Bedarfsfall sein Angebot im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern.
(7) Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, d.h. ein Mitglied einer Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Die Zuverlässigkeit muss hingegen bei jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gegeben sein. Die Zuverlässigkeit wird mit Unterschrift unter das vorgegebene Formularangebot bestätigt. Bei Bietergemeinschaften müssen daher alle Mitglieder das Angebot unterzeichnen. Unzuverlässige Unternehmen sind von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren auszuschließen (§§ 6 EG Absatz 4 VOL/A).
(8) Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung zur Rahmenvereinbarung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Die DZBW ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen oder weiteren Nachunternehmers ist zulässig, vorausgesetzt, die DZBW hat den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkannt und dem schriftlich zugestimmt.
Die Vergabe von Unteraufträgen ist zulässig, wenn der Bieter als Auftragnehmer bei der Übertragung von (Teil-)Leistungen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt sowie:
— bevorzugt Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft beteiligt, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
— den Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
— den Unterauftragnehmer keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind.
(9) Nebenangebote und die Abgabe von mehreren Hauptangeboten pro Los sind unzulässig. Hauptangebote sind Angebote, die den Vorgaben der Leistungsbeschreibung uneingeschränkt entsprechen.
(10) Die Erklärungen des Bieters sollen sich ausschließlich auf die jeweils beschriebene Anforderung beziehen. Sie sind eindeutig und widerspruchsfrei zu formulieren. Jede Anforderung ist umfassend und abschließend zu beantworten. Verweise auf Antworten zu anderen Kriterien bleiben unberücksichtigt. Verweise auf z.B. Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen, können also die geforderten Erklärungen nicht ersetzen und sollten daher auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden von der Vergabestelle nicht als Angebotsbestandteil gewertet.
(11) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter die Vergabestelle vor Angebotsabgabe unverzüglich SCHRIFTLICH darauf hinzuweisen. Fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Auftretende Fragen sollen spätestens BIS ZUM 31.7.2011 per E-Mail an Ausschreibung@dzbw.de gesandt werden. Rechtzeitig eingehende Hinweise und Fragen werden unverzüglich, jedoch spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet auf der Homepage der DZBW unter der Rubrik „Ausschreibung“ zum Download zur Verfügung gestellt. Demzufolge informieren Sie sich bitte regelmäßig und rechtzeitig über folgenden Pfad: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html. Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Während des laufenden Vergabeverfahrens, von der Vergabebekanntmachung bis zum erfolgten Zuschlag, werden keine individuellen Auskünfte über den Stand des Vergabe- insbesondere des Bewertungsverfahrens erteilt.
(12) Der Zuschlag erfolgt in Schriftform oder mittels Fax. Stellt der Auftraggeber nach Zuschlag fest, dass vom Vertragspartner Änderung(en) oder Ergänzung(en) in den Vergabeunterlagen bzw. unzutreffende Angaben vorgenommen wurden, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen.
(13) Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens 10 Kalendertage vor Zuschlagserteilung auf elektronischem Weg oder per Fax über die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert (vgl. § 101a GWB).
(14) Für den Leistungsabruf (Miniwettbewerb) verfährt die DZBW gemäß § 4 EG abs. 6 VOL/A.
(1) Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden.
(2) Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben.
(3) Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzufassen.
Es gilt deutsches Recht. Die Vergabestelle verfährt bei der Durchführung der Ausschreibung nach den Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der VOL/A in der bei der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen zuletzt gültigen Fassung. Die Vergabe erfolgt somit im Wege des Offenen Verfahrens nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A.
(4) Nach dem GWB, haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 111 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 111 Abs. 2 GWB). Nach § 111 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme i. S. des § 111 Abs. 3 GWB auszugehen.
(5) Die vom Bieter angegebenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen dieses Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Hierzu willigt der Bieter mit Abgabe des Angebotes ein und bestätigt gleichzeitig, dass ihm eine entsprechende Einwilligung der genannten Mitarbeiter und Ansprechpartner der Referenzen vorliegt.
(6) Die Erstellung der Angebote wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Verfahren aufgehoben wird. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe des Angebotes bereit, im Bedarfsfall sein Angebot im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern.
(7) Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, d.h. ein Mitglied einer Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Die Zuverlässigkeit muss hingegen bei jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gegeben sein. Die Zuverlässigkeit wird mit Unterschrift unter das vorgegebene Formularangebot bestätigt. Bei Bietergemeinschaften müssen daher alle Mitglieder das Angebot unterzeichnen. Unzuverlässige Unternehmen sind von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren auszuschließen (§§ 6 EG Absatz 4 VOL/A).
(8) Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung zur Rahmenvereinbarung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Die DZBW ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen oder weiteren Nachunternehmers ist zulässig, vorausgesetzt, die DZBW hat den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkannt und dem schriftlich zugestimmt.
Die Vergabe von Unteraufträgen ist zulässig, wenn der Bieter als Auftragnehmer bei der Übertragung von (Teil-)Leistungen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt sowie:
— bevorzugt Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft beteiligt, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
— den Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
— den Unterauftragnehmer keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind.
(9) Nebenangebote und die Abgabe von mehreren Hauptangeboten pro Los sind unzulässig. Hauptangebote sind Angebote, die den Vorgaben der Leistungsbeschreibung uneingeschränkt entsprechen.
(10) Die Erklärungen des Bieters sollen sich ausschließlich auf die jeweils beschriebene Anforderung beziehen. Sie sind eindeutig und widerspruchsfrei zu formulieren. Jede Anforderung ist umfassend und abschließend zu beantworten. Verweise auf Antworten zu anderen Kriterien bleiben unberücksichtigt. Verweise auf z.B. Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen, können also die geforderten Erklärungen nicht ersetzen und sollten daher auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden von der Vergabestelle nicht als Angebotsbestandteil gewertet.
(11) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter die Vergabestelle vor Angebotsabgabe unverzüglich SCHRIFTLICH darauf hinzuweisen. Fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Auftretende Fragen sollen spätestens BIS ZUM 31.7.2011 per E-Mail an Ausschreibung@dzbw.de gesandt werden. Rechtzeitig eingehende Hinweise und Fragen werden unverzüglich, jedoch spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet auf der Homepage der DZBW unter der Rubrik „Ausschreibung“ zum Download zur Verfügung gestellt. Demzufolge informieren Sie sich bitte regelmäßig und rechtzeitig über folgenden Pfad: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html. Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Während des laufenden Vergabeverfahrens, von der Vergabebekanntmachung bis zum erfolgten Zuschlag, werden keine individuellen Auskünfte über den Stand des Vergabe- insbesondere des Bewertungsverfahrens erteilt.
(12) Der Zuschlag erfolgt in Schriftform oder mittels Fax. Stellt der Auftraggeber nach Zuschlag fest, dass vom Vertragspartner Änderung(en) oder Ergänzung(en) in den Vergabeunterlagen bzw. unzutreffende Angaben vorgenommen wurden, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen.
(13) Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens 10 Kalendertage vor Zuschlagserteilung auf elektronischem Weg oder per Fax über die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert (vgl. § 101a GWB).
(14) Für den Leistungsabruf (Miniwettbewerb) verfährt die DZBW gemäß § 4 EG abs. 6 VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000,00 💰
2 000 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist die Datenzentrale Baden-Württemberg (im Folgenden DZBW). Die DZBW ist bundesweit eines der führenden Beratungs- und Softwareentwicklungsunternehmen für die öffentliche Verwaltung und starker Partner im SAP-Umfeld. Die DZBW möchte im Bedarfsfall kurzfristig auf die Unterstützung externer Dienstleister zurückgreifen, die die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Entwicklungs- oder Beraterleistungen erbringen können. Um die genannte Zielsetzung erfolgreich realisieren zu können, bedarf es der Vergabe der in dieser Ausschreibung genannten Unterstützungsleistungen. Hierfür wurde das Projekt FREDL-RV.12 (=Fremddienstleister-Rahmenvereinbarung) initiiert und ein zweistufiges Verfahren gewählt.
Auftraggeber ist die Datenzentrale Baden-Württemberg (im Folgenden DZBW). Die DZBW ist bundesweit eines der führenden Beratungs- und Softwareentwicklungsunternehmen für die öffentliche Verwaltung und starker Partner im SAP-Umfeld. Die DZBW möchte im Bedarfsfall kurzfristig auf die Unterstützung externer Dienstleister zurückgreifen, die die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Entwicklungs- oder Beraterleistungen erbringen können. Um die genannte Zielsetzung erfolgreich realisieren zu können, bedarf es der Vergabe der in dieser Ausschreibung genannten Unterstützungsleistungen. Hierfür wurde das Projekt FREDL-RV.12 (=Fremddienstleister-Rahmenvereinbarung) initiiert und ein zweistufiges Verfahren gewählt.
Auf der ersten Stufe wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit Geltung ab dem 1.1.2012 mit mehreren qualifizierten Unternehmen geschlossen. Die Unternehmen sind qualifiziert, wenn sie als Bieter der Ausschreibung FREDL-RV.12 den Zuschlag erhalten haben. Auf der zweiten Stufe erfolgt dann die eigentliche Beschaffung im Wege der Einzelauftragsvergabe durch den sog. „Miniwettbewerb“. Die Einzelaufträge werden auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages vergeben.
Auf der ersten Stufe wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit Geltung ab dem 1.1.2012 mit mehreren qualifizierten Unternehmen geschlossen. Die Unternehmen sind qualifiziert, wenn sie als Bieter der Ausschreibung FREDL-RV.12 den Zuschlag erhalten haben. Auf der zweiten Stufe erfolgt dann die eigentliche Beschaffung im Wege der Einzelauftragsvergabe durch den sog. „Miniwettbewerb“. Die Einzelaufträge werden auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages vergeben.
Die Rahmenvereinbarungen sind Basis für weitere Einzelaufträge und verpflichten die Rahmenvertragspartner bei Abschluss von Einzelverträgen zu den in den Vereinbarungen genannten Bedingungen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: ABAP-Entwicklung HCM
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Pflege und Weiterentwicklung des Produktes DZ Kommunalmaster® Personal benötigt die DZBW für die ABAP-Programmierung fallweise Unterstützungsleistungen von externen Unternehmen.
Menge oder Umfang: Ca. 800 Personentage (ohne Abnahmeverpflichtung).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: COBOL-Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Für die Pflege und Weiterentwicklung der Software im kommunalen Bereich wird Unterstützung benötigt.
Menge oder Umfang: Ca. 1300 Personentage (ohne Abnahmeverpflichtung).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: JAVA-Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von Softwareentwicklungs- und Pflegeprojekten benötigt die DZBW im Java-Umfeld fallweise Unterstützungsleistungen von externen Unternehmen.
Menge oder Umfang: Ca. 2700 Personentage (ohne Abnahmeverpflichtung).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: SMALLTALK-Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Für die Pflege und Weiterentwicklung von Software im kommunalen Bereich der Anwendungsentwicklung wird Unterstützung benötigt.
Menge oder Umfang: Ca. 1600 Personentage (ohne Abnahmeverpflichtung).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: SAP HCM Beratung
Kurze Beschreibung:
Für die Einführung des DZ Kommunalmaster® Personal benötigt die DZBW Beratungsleistungen externer Unternehmen zur Erstellung und Durchführung der Migrationskonzepte, Customizingvorgaben, Dokumentation und Qualitätssicherung.
Menge oder Umfang: Ca. 400 Personentage (ohne Abnahmeverpflichtung).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: SAP Beratung Finanzwesen
Kurze Beschreibung:
Für die Einführung und die Pflege des DZ Kommunalmaster® Doppik benötigt die DZBW Beratungsleistungen externer Unternehmen zur Durchführung von Workshops, Schulungen, Erstellung von Fachkonzepten und Dokumentationen, Customizing, Tests, Support, Erarbeiten von Vorgaben für die Entwicklung.
Für die Einführung und die Pflege des DZ Kommunalmaster® Doppik benötigt die DZBW Beratungsleistungen externer Unternehmen zur Durchführung von Workshops, Schulungen, Erstellung von Fachkonzepten und Dokumentationen, Customizing, Tests, Support, Erarbeiten von Vorgaben für die Entwicklung.
Menge oder Umfang: Ca. 2000 Personentage (ohne Abnahmeverpflichtung).
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: ABAP-Entwicklung Finanzwesen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Pflege und Weiterentwicklung des Produktes DZ Kommunalmaster Doppik benötigt die DZ BW für die ABAP-Programmierung fallweise Unterstützungsleistungen von externen Unternehmen.
Menge oder Umfang: Ca. 1 600 Personentage (ohne Abnahmeverpflichtung).
Ca. 10400 Personentage (ohne Abnahmeverpflichtung).
Referenznummer: FREDL-RV.12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen/Nachweise sind vom Wirtschaftsteilnehmer zu erbringen:
(1) Erklärungen, dass der Wirtschaftsteilnhemer
— über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt,
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet worden oder die Eröffnung beantragt oder dieser mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich nicht in Liquidation befindet,
— keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz),
— keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz),
— es seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— es die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
(2) Jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben einzureichen:
— Name der Bietergemeinschaft und vollständige Aufstellung über die Mitglieder der Bietergemeinschaft,
— Bevollmächtigung eines Vertreters, der die Bietergemeinschaft im Namen aller Mitglieder im.
Ausschreibungsverfahren bei der Abgabe des Angebots, bei der Abgabe von Erklärungen und Nachweisen zur.
Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie beim Abschluss und der Durchführung des Vertrags vertritt.
— Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder,
— Darstellung, welches Unternehmen für die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile verantwortlich ist.
(3) Dem Angebot sind verbindliche Erklärungen beizufügen, dass der Bieter im Zuschlagsfall auf die Ressourcen der Nachunternehmer in Bezug auf die Erfüllung der Leistungen zurückgreifen kann.
Der Bieter hat bei der Erstellung der Angebote die Ausschlussgründe gemäß § 19 EG Absatz 3 VOL/A zu beachten. Darüberhinaus ist eine Angebotsabgabe für Teile eines Loses nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes. Wurden zur Angebotserstellung nicht die vorgegebenen Formulare verwendet wird das Angebot mangels Vergleichbarkeit bei der Bewertung zu den anderen Angeboten ausgeschlossen. Sofern einzelne Nachweise, Angaben oder Erklärungen fehlen oder lediglich unvollständig sind, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufzufordern, die Nachweise, Angaben oder Erklärungen bis zum Ablauf einer von ihr bestimmten Nachfrist nachzureichen oder zu vervollständigen (dies gilt grundsätzlich nicht für Preisangaben). Werden geforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat bei der Erstellung der Angebote die Ausschlussgründe gemäß § 19 EG Absatz 3 VOL/A zu beachten. Darüberhinaus ist eine Angebotsabgabe für Teile eines Loses nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes. Wurden zur Angebotserstellung nicht die vorgegebenen Formulare verwendet wird das Angebot mangels Vergleichbarkeit bei der Bewertung zu den anderen Angeboten ausgeschlossen. Sofern einzelne Nachweise, Angaben oder Erklärungen fehlen oder lediglich unvollständig sind, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufzufordern, die Nachweise, Angaben oder Erklärungen bis zum Ablauf einer von ihr bestimmten Nachfrist nachzureichen oder zu vervollständigen (dies gilt grundsätzlich nicht für Preisangaben). Werden geforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Hinweis: In den Ausschreibungsunterlagen sind die Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten beschrieben. Diese stehen zum Download auf der Homepage der DZBW unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html.
Hinweis: In den Ausschreibungsunterlagen sind die Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten beschrieben. Diese stehen zum Download auf der Homepage der DZBW unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen/Nachweise sind vom Wirtschaftsteilnehmer zu erbringen:
(1) Erklärung und Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung
(2) (B)-Kriterium: Erklärung über den Jahresumsatz in Euro der letzten drei Geschäftsjahre gegliedert nach dem Gesamtumsatz bezogen auf das Unternehmen und dem Umsatz bezogen auf die Dienstleistung des Loses. Die Ausführungen werden in Hinblick auf die Umsatzsteigerung bewertet. Die Gesamtpunktzahl für dieses Kriterium ergibt sich aus dem Durchschnittswert der vergebenen Punkte. Sofern es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt oder ein Nachunternehmer eingesetzt wird, sind die Angaben auch pro Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. bezogen auf den Nachunternehmer zu machen. Die Angaben werden dann addiert.(Gewichtung: 10 %)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) (B)-Kriterium: Erklärung über den Jahresumsatz in Euro der letzten drei Geschäftsjahre gegliedert nach dem Gesamtumsatz bezogen auf das Unternehmen und dem Umsatz bezogen auf die Dienstleistung des Loses. Die Ausführungen werden in Hinblick auf die Umsatzsteigerung bewertet. Die Gesamtpunktzahl für dieses Kriterium ergibt sich aus dem Durchschnittswert der vergebenen Punkte. Sofern es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt oder ein Nachunternehmer eingesetzt wird, sind die Angaben auch pro Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. bezogen auf den Nachunternehmer zu machen. Die Angaben werden dann addiert.(Gewichtung: 10 %)
Der Bieter hat bei der Erstellung der Angebote die Ausschlussgründe gemäß § 19 EG Absatz 3 VOL/A zu beachten. Darüberhinaus ist eine Angebotsabgabe für Teile eines Loses nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes. Wurden zur Angebotserstellung nicht die vorgegebenen Formulare verwendet wird das Angebot mangels Vergleichbarkeit bei der Bewertung zu den anderen Angeboten ausgeschlossen. Sofern einzelne Nachweise, Angaben oder Erklärungen fehlen oder lediglich unvollständig sind, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufzufordern, die Nachweise, Angaben oder Erklärungen bis zum Ablauf einer von ihr bestimmten Nachfrist nachzureichen oder zu vervollständigen (dies gilt grundsätzlich nicht für Preisangaben). Werden geforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat bei der Erstellung der Angebote die Ausschlussgründe gemäß § 19 EG Absatz 3 VOL/A zu beachten. Darüberhinaus ist eine Angebotsabgabe für Teile eines Loses nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes. Wurden zur Angebotserstellung nicht die vorgegebenen Formulare verwendet wird das Angebot mangels Vergleichbarkeit bei der Bewertung zu den anderen Angeboten ausgeschlossen. Sofern einzelne Nachweise, Angaben oder Erklärungen fehlen oder lediglich unvollständig sind, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufzufordern, die Nachweise, Angaben oder Erklärungen bis zum Ablauf einer von ihr bestimmten Nachfrist nachzureichen oder zu vervollständigen (dies gilt grundsätzlich nicht für Preisangaben). Werden geforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Die wirtschaftliche/finanzielle und technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aufgrund der Bewertungsmatrix, in der die oben als (B)-Kriterium gekennzeichneten Erklärungen bewertet werden. Jedes (B)-Kriterium ist prozentual gewichtet und wird nach Punkten bewertet. Anhand der Wertungspunkte (0-5) und der jeweiligen prozentualen Gewichtung des Wertungskriteriums wird ein Produkt errechnet, das mit 100 multipliziert wird, so dass sich die zugrunde zulegende Gesamtpunktzahl (zwischen 0 und 500 Punkten) ergibt. Die Bieter, die unterhalb einer Gesamtpunktzahl von 160 Punkten liegen, sind von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche/finanzielle und technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aufgrund der Bewertungsmatrix, in der die oben als (B)-Kriterium gekennzeichneten Erklärungen bewertet werden. Jedes (B)-Kriterium ist prozentual gewichtet und wird nach Punkten bewertet. Anhand der Wertungspunkte (0-5) und der jeweiligen prozentualen Gewichtung des Wertungskriteriums wird ein Produkt errechnet, das mit 100 multipliziert wird, so dass sich die zugrunde zulegende Gesamtpunktzahl (zwischen 0 und 500 Punkten) ergibt. Die Bieter, die unterhalb einer Gesamtpunktzahl von 160 Punkten liegen, sind von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.
Hinweis: In den Ausschreibungsunterlagen sind die Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten beschrieben. Diese stehen zum Download auf der Homepage der DZBW unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: In den Ausschreibungsunterlagen sind die Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten beschrieben. Diese stehen zum Download auf der Homepage der DZBW unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen/Nachweise sind vom Wirtschaftsteilnehmer zu erbringen:
(1) (B)-Kriterium: Benennung von 3 unterschiedliche Referenzprojekten unter Angabe eines kundenseitigen Ansprechpartners mit Rufnummer. Erforderliche Angaben zu den Referenzen: das Auftragsvolumen in PT, Größe des Projektteams, den Leistungszeitraum (die Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen bzw. noch durchgeführt worden sein.) und die erbrachte Leistung (auch Rolle im Projekt, damit erkennbar wird, welche Leistungen selbst durchgeführt wurden, bei welchen der Bieter mitgewirkt hat und welche er überwacht hat; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich.), Technische und methodisches Umfeld (detaillierte Auflistung aller Softwarekomponenten, Anzahl der erreichten Anwender/Clients, eingesetzten Plattformen, Hardware, Tools, Programmiersprachen, Betriebssysteme, Datenbanken etc. und der angewandten Vorgehensweisen und Methoden). Die Ausführungen werden in Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand des Loses bewertet. Dabei werden die Darstellungen aus der Leistungsbeschreibung zugrundegelegt. Sofern es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt oder ein Nachunternehmer eingesetzt wird, können auch Referenzen des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers angegeben werden. (Gewichtung: 50 %)
(1) (B)-Kriterium: Benennung von 3 unterschiedliche Referenzprojekten unter Angabe eines kundenseitigen Ansprechpartners mit Rufnummer. Erforderliche Angaben zu den Referenzen: das Auftragsvolumen in PT, Größe des Projektteams, den Leistungszeitraum (die Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen bzw. noch durchgeführt worden sein.) und die erbrachte Leistung (auch Rolle im Projekt, damit erkennbar wird, welche Leistungen selbst durchgeführt wurden, bei welchen der Bieter mitgewirkt hat und welche er überwacht hat; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich.), Technische und methodisches Umfeld (detaillierte Auflistung aller Softwarekomponenten, Anzahl der erreichten Anwender/Clients, eingesetzten Plattformen, Hardware, Tools, Programmiersprachen, Betriebssysteme, Datenbanken etc. und der angewandten Vorgehensweisen und Methoden). Die Ausführungen werden in Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand des Loses bewertet. Dabei werden die Darstellungen aus der Leistungsbeschreibung zugrundegelegt. Sofern es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt oder ein Nachunternehmer eingesetzt wird, können auch Referenzen des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers angegeben werden. (Gewichtung: 50 %)
(2) (B)-Kriterium: Darstellung der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter gegliedert nach den letzten 3 Geschäftsjahren des Unternehmens, die die geforderten Mindestqualifikationen erfüllen (nach Profilgruppen gliedern). Die Ausführungen werden in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bieters bewertet, d.h. ob er in der Lage ist, Mitarbeiter mit der geforderten Qualifikation gemäß der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los zur Verfügung zu stellen. Es wird der Trend der Mitarbeiterentwicklung bewertet. Dabei werden die Darstellungen aus der Leistungsbeschreibung zugrundegelegt. Sofern es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt oder ein Nachunternehmer eingesetzt wird, sind die Angaben auch pro Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. bezogen auf den Nachunternehmer zu machen. Die Angaben werden dann addiert.(Gewichtung: 20 %)
(2) (B)-Kriterium: Darstellung der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter gegliedert nach den letzten 3 Geschäftsjahren des Unternehmens, die die geforderten Mindestqualifikationen erfüllen (nach Profilgruppen gliedern). Die Ausführungen werden in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Bieters bewertet, d.h. ob er in der Lage ist, Mitarbeiter mit der geforderten Qualifikation gemäß der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los zur Verfügung zu stellen. Es wird der Trend der Mitarbeiterentwicklung bewertet. Dabei werden die Darstellungen aus der Leistungsbeschreibung zugrundegelegt. Sofern es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt oder ein Nachunternehmer eingesetzt wird, sind die Angaben auch pro Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. bezogen auf den Nachunternehmer zu machen. Die Angaben werden dann addiert.(Gewichtung: 20 %)
(3) (B)-Kriterium: Angabe seit wie vielen Jahren deutschsprachige IT-Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand dieses Loses erbracht werden. Der Maßstab für die Bewertung ist in der Bewertungsmatrix zur Eignung dargestellt. Sofern es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt oder ein Nachunternehmer eingesetzt wird, sind die Angaben auch pro Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. bezogen auf den Nachunternehmer zu machen. Die Angaben werden dann addiert. (Gewichtung: 20 %)
(3) (B)-Kriterium: Angabe seit wie vielen Jahren deutschsprachige IT-Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand dieses Loses erbracht werden. Der Maßstab für die Bewertung ist in der Bewertungsmatrix zur Eignung dargestellt. Sofern es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt oder ein Nachunternehmer eingesetzt wird, sind die Angaben auch pro Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. bezogen auf den Nachunternehmer zu machen. Die Angaben werden dann addiert. (Gewichtung: 20 %)
Der Bieter hat bei der Erstellung der Angebote die Ausschlussgründe gemäß § 19 EG Absatz 3 VOL/A zu beachten. Darüberhinaus ist eine Angebotsabgabe für Teile eines Loses nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes. Wurden zur Angebotserstellung nicht die vorgegebenen Formulare verwendet wird das Angebot mangels Vergleichbarkeit bei der Bewertung zu den anderen Angeboten ausgeschlossen. Sofern einzelne Nachweise, Angaben oder Erklärungen fehlen oder lediglich unvollständig sind, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufzufordern, die Nachweise, Angaben oder Erklärungen bis zum Ablauf einer von ihr bestimmten Nachfrist nachzureichen oder zu vervollständigen (dies gilt grundsätzlich nicht für Preisangaben). Werden geforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat bei der Erstellung der Angebote die Ausschlussgründe gemäß § 19 EG Absatz 3 VOL/A zu beachten. Darüberhinaus ist eine Angebotsabgabe für Teile eines Loses nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes. Wurden zur Angebotserstellung nicht die vorgegebenen Formulare verwendet wird das Angebot mangels Vergleichbarkeit bei der Bewertung zu den anderen Angeboten ausgeschlossen. Sofern einzelne Nachweise, Angaben oder Erklärungen fehlen oder lediglich unvollständig sind, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufzufordern, die Nachweise, Angaben oder Erklärungen bis zum Ablauf einer von ihr bestimmten Nachfrist nachzureichen oder zu vervollständigen (dies gilt grundsätzlich nicht für Preisangaben). Werden geforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Die wirtschaftliche/finanzielle und technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aufgrund der Bewertungsmatrix, in der die oben als (B)-Kriterium gekennzeichneten Erklärungen bewertet werden. Jedes (B)-Kriterium ist prozentual gewichtet und wird nach Punkten bewertet. Anhand der Wertungspunkte (0-5) und der jeweiligen prozentualen Gewichtung des Wertungskriteriums wird ein Produkt errechnet, das mit 100 multipliziert wird, so dass sich die zugrunde zulegende Gesamtpunktzahl (zwischen 0 und 500 Punkten) ergibt. Die Bieter, die unterhalb einer Gesamtpunktzahl von 160 Punkten liegen, sind von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.
Die wirtschaftliche/finanzielle und technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aufgrund der Bewertungsmatrix, in der die oben als (B)-Kriterium gekennzeichneten Erklärungen bewertet werden. Jedes (B)-Kriterium ist prozentual gewichtet und wird nach Punkten bewertet. Anhand der Wertungspunkte (0-5) und der jeweiligen prozentualen Gewichtung des Wertungskriteriums wird ein Produkt errechnet, das mit 100 multipliziert wird, so dass sich die zugrunde zulegende Gesamtpunktzahl (zwischen 0 und 500 Punkten) ergibt. Die Bieter, die unterhalb einer Gesamtpunktzahl von 160 Punkten liegen, sind von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.
Hinweis: In den Ausschreibungsunterlagen sind die Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten beschrieben. Diese stehen zum Download auf der Homepage der DZBW unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html.
Hinweis: In den Ausschreibungsunterlagen sind die Einzelheiten zu den Anforderungen und Formalitäten beschrieben. Diese stehen zum Download auf der Homepage der DZBW unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Recht in gesamtschuldnerischer Verbundenheit und haften daher als Gesamtschuldner.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 999
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-08-10 📅
Öffnungsort: Krailenshaldenstrasse 44, 70469 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Krailenshaldenstrasse 44, 70469 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Oberkriterium: Qualität der Leistung (Unterkriterien: 1.1 Erklärung, welche Vorgehensweisen und Methoden Sie verwenden und welche Standards und Konzepte/Vorlagen von Ihnen in dem jeweiligen Los eingesetzt werden./Gewichtung 20 %, 1.2 Erklärung, wie die Qualität der Leistungen der Mitarbeiter sichergestellt wird./Gewichtung 20 %, 1.3 Erklärung über die konkret geplante Vorgehensweise der Einarbeitung der im Miniwettbewerb angebotenen Mitarbeiter. /Gewichtung 20 %, 1.4 Erklärung, wie die kontinuierliche Leistungserbringung und damit verbundene gleichbleibend qualitativ gute Leistung gewährleistet wird./Gewichtung 20 %); Anhand der Wertungspunkte (0-5) und der jeweiligen prozentualen Gewichtung der Kriterien wird ein Produkt errechnet, das mit 100 multipliziert wird, so dass sich die zugrunde zulegende Gesamtpunktzahl (zwischen 0 und 400 Punkten) ergibt. Die Bieter, die unterhalb einer Gesamtpunktzahl von 130 Punkten liegen, sind von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Die Ausführungen werden in Hinblick auf eine nachvollziehbare Darstellung bewertet. (80)
2. Preis (Es wird der vom Bieter im Preisblatt angegebene Tagessatz (ohne Reisekosten) bewertet (0-5 Wertungspunkte); sofern mehrere Profilgruppen vorliegen, wird ein Durchschnittspreis der angegebenen Tagessätze zur Bewertung herangezogen. Anhand der Wertungspunkte und der prozentualen Gewichtung des Kriteriums wird ein Produkt errechnet, das mit 100 multipliziert wird. Das wirtschaftlich günstigste Angebot liegt vor, wenn die Summe aus Oberkriterium Nr. 1 und Preiskriterium Nr. 2 die Gesamtpunktzahl (zwischen 0 und 500 Punkten) ergibt. Die Bieter, die unterhalb einer Gesamtpunktzahl von 160 Punkten liegen, werden bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Datenzentrale Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontakt
Name: Datenzentrale Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontaktperson: Stabsstelle
E-Mail: ausschreibung@dzbw.de📧
Fax: +49 7118108-27256 📠
URL für weitere Informationen: www.dzbw.de🌏
Postanschrift: Krailenshaldenstrasse 44
URL der Dokumente: www.dzbw.de🌏
Name: Datenzentrale Baden-Württemberg
Kontaktperson: Poststelle
Telefon: +49 7118108-27992📞
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FREDL-RV.12
Zusätzliche Informationen
(1) Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden.
(2) Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben.
(3) Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzufassen.
Es gilt deutsches Recht. Die Vergabestelle verfährt bei der Durchführung der Ausschreibung nach den Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der VOL/A in der bei der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen zuletzt gültigen Fassung. Die Vergabe erfolgt somit im Wege des Offenen Verfahrens nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A.
Es gilt deutsches Recht. Die Vergabestelle verfährt bei der Durchführung der Ausschreibung nach den Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der VOL/A in der bei der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen zuletzt gültigen Fassung. Die Vergabe erfolgt somit im Wege des Offenen Verfahrens nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A.
(4) Nach dem GWB, haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 111 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 111 Abs. 2 GWB). Nach § 111 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme i. S. des § 111 Abs. 3 GWB auszugehen.
(4) Nach dem GWB, haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 111 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 111 Abs. 2 GWB). Nach § 111 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme i. S. des § 111 Abs. 3 GWB auszugehen.
(5) Die vom Bieter angegebenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen dieses Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Hierzu willigt der Bieter mit Abgabe des Angebotes ein und bestätigt gleichzeitig, dass ihm eine entsprechende Einwilligung der genannten Mitarbeiter und Ansprechpartner der Referenzen vorliegt.
(5) Die vom Bieter angegebenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen dieses Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Hierzu willigt der Bieter mit Abgabe des Angebotes ein und bestätigt gleichzeitig, dass ihm eine entsprechende Einwilligung der genannten Mitarbeiter und Ansprechpartner der Referenzen vorliegt.
(6) Die Erstellung der Angebote wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Verfahren aufgehoben wird. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe des Angebotes bereit, im Bedarfsfall sein Angebot im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern.
(6) Die Erstellung der Angebote wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Verfahren aufgehoben wird. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe des Angebotes bereit, im Bedarfsfall sein Angebot im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern.
(7) Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, d.h. ein Mitglied einer Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Die Zuverlässigkeit muss hingegen bei jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gegeben sein. Die Zuverlässigkeit wird mit Unterschrift unter das vorgegebene Formularangebot bestätigt. Bei Bietergemeinschaften müssen daher alle Mitglieder das Angebot unterzeichnen. Unzuverlässige Unternehmen sind von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren auszuschließen (§§ 6 EG Absatz 4 VOL/A).
(7) Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, d.h. ein Mitglied einer Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Die Zuverlässigkeit muss hingegen bei jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gegeben sein. Die Zuverlässigkeit wird mit Unterschrift unter das vorgegebene Formularangebot bestätigt. Bei Bietergemeinschaften müssen daher alle Mitglieder das Angebot unterzeichnen. Unzuverlässige Unternehmen sind von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren auszuschließen (§§ 6 EG Absatz 4 VOL/A).
(8) Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung zur Rahmenvereinbarung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Die DZBW ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen oder weiteren Nachunternehmers ist zulässig, vorausgesetzt, die DZBW hat den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkannt und dem schriftlich zugestimmt.
(8) Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung zur Rahmenvereinbarung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Die DZBW ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen oder weiteren Nachunternehmers ist zulässig, vorausgesetzt, die DZBW hat den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkannt und dem schriftlich zugestimmt.
Die Vergabe von Unteraufträgen ist zulässig, wenn der Bieter als Auftragnehmer bei der Übertragung von (Teil-)Leistungen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt sowie:
— bevorzugt Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft beteiligt, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
— den Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
— den Unterauftragnehmer keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind.
(9) Nebenangebote und die Abgabe von mehreren Hauptangeboten pro Los sind unzulässig. Hauptangebote sind Angebote, die den Vorgaben der Leistungsbeschreibung uneingeschränkt entsprechen.
(10) Die Erklärungen des Bieters sollen sich ausschließlich auf die jeweils beschriebene Anforderung beziehen. Sie sind eindeutig und widerspruchsfrei zu formulieren. Jede Anforderung ist umfassend und abschließend zu beantworten. Verweise auf Antworten zu anderen Kriterien bleiben unberücksichtigt. Verweise auf z.B. Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen, können also die geforderten Erklärungen nicht ersetzen und sollten daher auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden von der Vergabestelle nicht als Angebotsbestandteil gewertet.
(10) Die Erklärungen des Bieters sollen sich ausschließlich auf die jeweils beschriebene Anforderung beziehen. Sie sind eindeutig und widerspruchsfrei zu formulieren. Jede Anforderung ist umfassend und abschließend zu beantworten. Verweise auf Antworten zu anderen Kriterien bleiben unberücksichtigt. Verweise auf z.B. Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen, können also die geforderten Erklärungen nicht ersetzen und sollten daher auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden von der Vergabestelle nicht als Angebotsbestandteil gewertet.
(11) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter die Vergabestelle vor Angebotsabgabe unverzüglich SCHRIFTLICH darauf hinzuweisen. Fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Auftretende Fragen sollen spätestens BIS ZUM 31.7.2011 per E-Mail an Ausschreibung@dzbw.de gesandt werden. Rechtzeitig eingehende Hinweise und Fragen werden unverzüglich, jedoch spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet auf der Homepage der DZBW unter der Rubrik „Ausschreibung“ zum Download zur Verfügung gestellt. Demzufolge informieren Sie sich bitte regelmäßig und rechtzeitig über folgenden Pfad: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html. Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
(11) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter die Vergabestelle vor Angebotsabgabe unverzüglich SCHRIFTLICH darauf hinzuweisen. Fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Auftretende Fragen sollen spätestens BIS ZUM 31.7.2011 per E-Mail an Ausschreibung@dzbw.de gesandt werden. Rechtzeitig eingehende Hinweise und Fragen werden unverzüglich, jedoch spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet auf der Homepage der DZBW unter der Rubrik „Ausschreibung“ zum Download zur Verfügung gestellt. Demzufolge informieren Sie sich bitte regelmäßig und rechtzeitig über folgenden Pfad: http://www.dzbw.de/servlet/PB/menu/1288918_l1/index.html. Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Während des laufenden Vergabeverfahrens, von der Vergabebekanntmachung bis zum erfolgten Zuschlag, werden keine individuellen Auskünfte über den Stand des Vergabe- insbesondere des Bewertungsverfahrens erteilt.
(12) Der Zuschlag erfolgt in Schriftform oder mittels Fax. Stellt der Auftraggeber nach Zuschlag fest, dass vom Vertragspartner Änderung(en) oder Ergänzung(en) in den Vergabeunterlagen bzw. unzutreffende Angaben vorgenommen wurden, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen.
(12) Der Zuschlag erfolgt in Schriftform oder mittels Fax. Stellt der Auftraggeber nach Zuschlag fest, dass vom Vertragspartner Änderung(en) oder Ergänzung(en) in den Vergabeunterlagen bzw. unzutreffende Angaben vorgenommen wurden, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen.
(13) Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens 10 Kalendertage vor Zuschlagserteilung auf elektronischem Weg oder per Fax über die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert (vgl. § 101a GWB).
(14) Für den Leistungsabruf (Miniwettbewerb) verfährt die DZBW gemäß § 4 EG abs. 6 VOL/A.
Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens 10 Kalendertage vor Zuschlagserteilung auf elektronischem Weg oder per Fax über die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert (vgl. § 101a GWB).
Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 126-209364 (2011-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge