Menge oder Umfang
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Gamma-Fassmessanlage incl. Durchführung einer Werksabnahme der fertiggestellten Anlage, Abnahme und Inbetriebsetzungsprüfung mit dem Sachverständigen der Aufsichtsbehörde, Einweisung und Schulung in die Anlage für bis zu 5 Mitarbeitern, Erstellung des Anwenderhandsbuchs und der technischen Unterlagen sowie die Erstellung einer Anweisung für die Wiederkehrende Prüfung (WKP) zur Messung der nuklidspezifischen Aktivität sowie der Dosisleistung von Gebinden mit radioaktiven Abfällen in Form von Fässern mit 200, 280, 400 und 560/570 Litern Nennvolumen. Als Verfahren zur Aktivitätsbestimmung wird die hochauflösende Gammaspektrometrie mit einem Reinstgermaniumdetektor gefordert. Die Dosisleistung der Gebinde kann bis zu 100 μSv/h in einem Meter Abstand betragen, das Gewicht bis zu 1,5 Mg.Die Anlage muss von der für das Helmholtz-Zentrum Geesthacht zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein, qualifiziert und abgenommen werden.