Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Die Eigenerklärung und die Tabelle zur Angabe der Referenzen und Nachweise gemäß III.2. muss bei der Vergabestelle nach vorheriger expliziter und schriftlicher Anforderung (die Anforderung bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen) über die E-Mail-Adresse
einkauf@berlin-airport.de angefordert werden.
Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben und Nachweise ergänzt werden.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-042 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden).
Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-042 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Bewerberfragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle vorliegen.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Sollten geforderte Erklärungen/Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Unternehmens- Projektleiter- und Koordinatorenreferenzen sowie Lebensläufe und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt. Bei allen eingereichten Referenzen ist eindeutig anzugeben, für welche gennanten Wertungskriterien sowie zur Erreichung der Mindestanforderungen die jeweilige Referenz gewertet werden soll. Referenzen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden weder gewertet noch für die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.220 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 720 Punkte auf die Bewertung der Unternehmensreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel II.2.3 Ziffer 1) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens drei Referenzen gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 1), wird hierdurch nicht berührt.
Diese maximal 720 Punkte setzen sich, wie folgt, zusammen:
a) Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze der maximal 8 zur Bewertung abgebenen Referenzen. Die Bewertung der Summe der Umsätze erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze aller maximal zur Bewertung abgegebenen acht Referenzen) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus:
Punktzahl Bewerber = Summe Umsätze Bewerber/höchste Angabe x 300. Die Höchstpunkzahl erhält somit der Bewerber mit der höchsten Summe der Umsätze.
b) Maximal 210 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) c). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 42 Punkte erhält der Bewerber für den Nachweis der Durchführung von Großumzügen mit über 500 Arbeitsplätzen, wovon 300 Arbeitsplätze mit IT Geräten ausgestattet gewesen sind oder 5 000 cbm gemäß III.2.3 1) c), für jede über die 3 für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebenen Referenzen hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 8 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 8 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) c) erfüllen, können nur maximal 210 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von 3 Referenzen ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) c) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 8 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 8 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Durchführung von Großumzügen, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
c) Maximal 70 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) d). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 10 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis von Schwergut- und Maschinentransporten über Demontage, Transport und Montage von z.B. Drehbänken, Standbohrmaschinen oder Bohrwerken, und sonstigen Werkzeugmaschinen mit Gewichten von min. 300 kg, gemäß III.2.3 1) d), je über die eine, für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebene Referenz hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 8 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 8 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) d) erfüllen, können nur maximal 70 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von einer Referenz ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) d) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 8 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 8 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Demontage, Transport und Montage von z.B. Drehbänken, Standbohrmaschinen oder Bohrwerken, und sonstigen Werkzeugmaschinen mit Gewichten von min. 300 kg, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
d) Maximal 70 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) e). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 10 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Erfahrung von exponierten, zeitkritischen Projekten z.B. Umzüge bei laufendem Betrieb, ohne Störung der Einsatzbereitschaft (Beispiel Flughäfen, Krankenhäuser, Produktionsbetriebe, Polizeiverwaltungen, Medienunternehmen gemäß III.2.3 1) e), je über die eine, für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebene Referenz hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 8 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 8 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) e) erfüllen, können nur maximal 70 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von einer Referenz ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) e) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 8 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 8 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Erfahrung von exponierten, zeitkritischen Projekten z.B. Umzüge bei laufendem Betrieb, ohne Störung der Einsatzbereitschaft (Beispiel Flughäfen, Krankenhäuser, Produktionsbetriebe, Polizeiverwaltungen, Medienunternehmen, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
e) Maximal 70 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 1) f). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 10 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Erfahrung in der Durchführung von Umzügen mit alternativen Transportwegen wie z.B. Transport der Einrichtungen über Container an Gebäudefassaden mittels Kran, Einsatz von Scheren-Arbeitsbühnen, Einsatz von Rampen-Systemen, etc. gemäß III.2.3 1) f), je über die eine, für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebene Referenz hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 8 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 8 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) f) erfüllen, können nur maximal 70 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von einer Referenz ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 1) f) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 8 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 8 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Erfahrung in der Durchführung von Umzügen mit alternativen Transportwegen wie z.B. Transport der Einrichtungen über Container an Gebäudefassaden mittels Kran, Einsatz von Scheren-Arbeitsbühnen, Einsatz von Rampen-Systemen, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
2. Maximal 240 Punkte auf die Bewertung der Projektleiter- und Koordinatorenreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 2) b) bb) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens einer, jedoch maximal fünf Referenzen je Person gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 2) b) wird hierdurch nicht berührt.
Insgesamt können maximal 60 Punkte für den Projektleiter und die Koordinatoren, je Person erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten:
15 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Durchführung von Grossumzügen mit über 500 Arbeitsplätzen, oder 5 000 cbm gemäß III.2.3 2) b) bb), je über die eine für die Erfüllung der Mindestanforderung abgegebene Referenz hinausgehende Referenz. Bei Vorlage von mehr als 5 Referenzen für den Projektleiter und pro Koordinator hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 5 Referenzen für den Projektleiter und pro Koordinator die die Anforderungen gemäß III.2.3) Ziffer 2) b) bb) erfüllen, können nur maximal 60 Punkte für den Projektleiter und die Koordinatoren, je Person vergeben werden. Bei Vorlage von einer Referenz pro Person ist die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllt, werden aber 0 Punkte vergeben. Die maximale Punktzahl wird mit der Abgabe von 5 Referenzen erreicht. Die maximale Punktzahl erreichen demnach Bewerber, die 5 Referenzen einreichen mit denen bei jeder Referenz die Durchführung von Grossumzugen, wie beschrieben, nachgewiesen wird.
3. Maximal 260 Punkte auf die Vorlage der Nachweise hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 3) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von Erklärungen gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 3), wird hierdurch nicht berührt.
Insgesamt können maximal 260 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten:
a) Maximal 40 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 10 Möbeltransportfahrzeugen (Möbelkoffer-Aufbau, luftgefedert mit Ladebordwand) mit mindestens 7,5 t. zulässigem Gesamtgewicht. Bei min. 5 Fahrzeugen sollte das zulässige Gesamtgewicht 12 t. oder mehr betragen, gemäß III.2.3 3) a). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) a) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3) a) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 40 Punkten vergeben,
b) Maximal 20 Punkte für den Nachweis des Vorhandenseins von Möbeltransportfahrzeuge mit Wechselkoffer-System und 10 Wechselkoffer gemäß III.2.3 3) b). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) b) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3) b) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
c) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von min. jeweils 1 Paar oder bei Einzelgeräten jeweils 1 Stück Schwergutgeräten z.B. Bi-Mobilen, Schwerlast-Roller, Maschinenheber, Hubroller, Eckenroller, Seilzügen, Flaschenzügen, Traversen, Schwerlasthebegurte, Knippstangen, Rollknippstangen (Aufteilen auf ca. 10 verschiedene) lt. beigefügtem Musterfoto oder gleichwertig, gemäß III.2.3 3) c). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) c) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3) c) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
d) Maximal 20 Punkte für den Nachweis von 10 Gabelhubwagen mit einer Tragfähigkeit von 2,0 to, gemäß III.2.3 3) d). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) d) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)d) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
e) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von alternativem Rollmaterial: Plateauwagen, Plattenwagen, in Stückzahlen jeweils 30 Stck, gemäß III.2.3 3) e). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) e) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3) e) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
f) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 150 Aktencontainern, rollbar, abschließbar, für die Aufnahme von min. 60 Stck. Hebelordner stehend, einsetzbar in Personenaufzügen, lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3)f). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) f) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)f) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
g) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 2 Möbelaussenaufzüge, Transporthöhe 22 Meter, Tragkraft 400 kg gemäß III.2.3 3) g). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) g) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)g) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
h) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von Möbelschräg-Aufzügen, Stecksystem für Indoor-Betrieb, elektrisch betrieben, 150 kg, Transporthöhe 12 m gemäß III.2.3 3) h). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) h) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)h) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
i) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 200 Rollcontainer oben offen, 285 ltr. Fassungsvermögen, lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3) i). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) i) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)i) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
j) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 150 Gitterbox-Container, rollbar, abschließbar, für die Aufnahme von sonstigem Material und Lagerequipment, mit 4 Fachebenen (3 Fachböden), tauglich für den Transport über Personenaufzüge, Höhe 1,70 m, lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3) j). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) j) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)j) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
k) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 80 Stck. Standard-Gitterboxen (oben offen) für die Aufnahme von Werkstattmaterial, Lagermaterial und Maschinenteilen lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3) k). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) k) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)k) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben,
l) Maximal 20 Punkte für den Nachweis der Verfügbarkeit von 120 IT Container, rollbar zur Aufnahme von 2 Stck. IT-Arbeitsplätzen (Monitor (Flatscreen), PC (Desktop), Tischdrucker, und Zubehör wie Tastatur, Kabel, Maus 285 ltr. Fassungsvermögen, lt. Musterfoto oder vergleichbar gemäß III.2.3 3) l). Bei Nachweis von weniger als die unter III.2.3 3) l) Anforderungen werden 0 Punkte vergeben. Bei Nachweis von mehr als die unter III.2.3 3)l) Anforderungen wird trotzdem die maximale Punktzahl von 20 Punkten vergeben.
Abschließend wird entsprechend der Punktsumme über alle vier Kriterien eine Rangfolge der Bieter erstellt.
Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2. Ziffer 1, III.2.3. Ziffer 1, Ziffer 2, Ziffer 3 und Ziffer 4 aufweisen, werden nicht gewertet.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
In Ergänzung zu II.3 wird darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um den ungefähren Vertragsbeginn handelt. Der genaue Termin wird im Rahmen der Angebotsphase mitgeteilt.