Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle und nur per e-mail angefordert werden. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per e-mail, zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elekronischen Weg (e-mail) der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Der Autraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluß aus dem Verfahren.