Generalplanerleistungen zu Umbau, Modernisierung, Instandsetzung und Neubau von Gebäuden und Freianlagen der Freilichtbühne Loreley unter der Federführung eines Architekten: 1) Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1-9 für Umbau, Modernisierung, Instandsetzung und Neubau, 2) Objektplanung für Freianlagen gemäß Leistungsbild § 38 HOAI, LP 1-9 für Umbau, Modernisierung, Instandsetzung und Neubau, 3) Tragwerksplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 49 HOAI, LP 2-6, 4) Objektüberwachung (Bauüberwachung) Tragwerksplanung als Besondere Leistungen gemäß Anlage 2 Ziffer 2.10.7 zur HOAI – Honorar frei zu vereinbaren, 5) Technische Ausrüstung gemäß Leistungsbild § 53 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 für Gebäude und in einer Freianlage
Die Stadt St. Goarshausen liegt am Fuße der Loreley, am rechten Ufer des Rheins, etwa 30 km von Koblenz entfernt. St. Goarshausen ist Sitz der Verbandsgemeinde Loreley. Seit 2002 gehört die Stadt zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Die Loreley ist ein Schieferfelsen der am östlichen rechten Rheinufer als ca. 125 Meter hoher steil aufragender Berg in den Strom ragt. Dort oben befindet sich auf einem riesigen Plateau, wenige 100 Meter vom Loreleyfelsen entfernt, die 1939 erbaute Freilichtbühne Loreley, auf der regelmäßig Großveranstaltungen (z. B. Konzerte) stattfinden. Die Freilichtbühne Loreley bietet für ca. 4 300 Zuschauer Sitzplätze sowie 8 000 bis 10 000 Stehplätze. Die gesamte Anlage steht unter Denkmalschutz. Um die Freilichtbühne auch in Zukunft zu einem Anziehungspunkt für kulturelle Ereignisse auf nationaler und internationaler Ebene zu erhalten, sind in verschiedenen Bereichen die folgenden baulichen Maßnahmen – sowohl Neubauten als auch Umbauten und Instandsetzungen - aus derzeitiger Sicht der Vergabestelle notwendig: 1. Bühne: 1.1 Neubau einer Überdachung als Ersatz für die bestehende, zu kleine Zeltdachkonstruktion; 1.2 Erneuerung des Bühnenbodens; 1.3 Neubau eines Traggerüstes für die Ton- und Lichttechnik; 1.4 Schaffung einer unterirdischen Kabelführung zum FOH („Front of House“); 1.5 Modernisierung der Bühnenbeleuchtung (Grundbeleuchtung) für die Auf- und Abbauarbeiten; 1.6 Instandsetzung von Natursteinflächen (Mauern, Bodenbeläge, Treppenanlagen); 1.7 Abbruch und Neubau von Treppenanlagen im hinteren Bühnenbereich; 1.8 Neukonzeption und Einbau einer demontierbaren Bühnenabsperrung. 2. Eingangsbereich: 2.1 Neubau Überdachung im Ticketkontrollbereich; 2.2 Erneuerung der Bodenflächen im Ticketkontrollbereich; 2.3 Schaffung eines Plateaus (Bodenverbesserung, Stützwände, Zaunanlage) im Bereich des Publikumsaufstellbereichs; 2.4 Neubau eines Eingangsgebäudes - unter anderem als Einsatzzentrale; 2.5 Neubau einer provisorischen Zuwegung (Schotterrasen) zum Eingangsbereich; 2.6 Instandsetzung der Notzufahrt und Errichtung einer Zaunanlage; 2.7 Neubau einer Aufstellfläche für Rettungsfahrzeuge; 2.8 Untergrundverbesserung der Wiese unmittelbar hinter dem Zugangsbereich. 3. LKW-Aufstellbereich: 3.1 Abbau des vorhandenen Containergebäudes; 3.2 Neubau einer ebenen Aufstellfläche durch topografische Maßnahmen; 3.3 Neubau der Beleuchtung für Auf- und Abbau; 3.4 Aufnahme und frostfreie Neuverlegung der Kanaldruckleitung. 4. Neubau eines Gebäudes im „Backstagebereich oben“ (Garderoben). 5. Neubau eines Gebäudes im „Backstagebereich unten“ (Umkleideräume, Star-Garderoben). 6. Bereich Tribüne: 6.1 Neubau einer Überdachung über das FOH (in gestalterischer Angleichung an 1.); 6.2 Instandsetzung bzw. Teilerneuerung der Bruchsteinsitzreihen und Planung der Sitzplatznummerierung; 6.3 Instandsetzung der Laufreihen (zwischen den Sitzreihen) und der Wegeflächen; 6.4 Instandsetzung der Stellflächen für Rollstuhlfahrer; 6.5 Verbreiterung der bestehenden Treppenanlage am Bastionsgebäude; 6.6 Modernisierung und gegebenenfalls Erweiterung der Elektroinstallationen. 7. Flächen für Gastronomie: 7.1 Untergrundverbesserung (z.B. Schotterrasen, Pflasterbelag) im Bereich hinter dem FOH; 7.2 Abbruch bestehender Holzpodeste und bestehender Treppen, Neubau Treppenanlage und Neubau von Holzpodesten; 7.3 Neubau einer Aufstellfläche für temporäre VIP-Gebäude oberhalb des Bastionsgebäudes; Sonstige Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen grundsätzlich erforderlich werden: — Instandsetzung von Bruchsteinmauerwerk im Außenbereich (außerhalb Bühne und Tribüne), — Neubau von Fundamenten für Zusatztribüne, — Neubau von Sanitäranlagen in einem eigenen Gebäude oberhalb des Bastionsgebäudes, — Instandsetzung der vorhandenen Wege, — Neubau von Elektro- und Sanitärinstallationen im gesamten Außenbereich der Freilichtbühne, — Neuinstallation einer Schließanlage für die Gesamtanlage, — Erneuerung Zaunanlage. Die genannten baulichen Maßnahmen sind abschnittsweise umzusetzen, wobei die Auflistung von 1. – 7. grundsätzlich als Prioritätenliste gilt. Änderungen der Prioritätenliste sind im Laufe des Planungsprozesses zu überprüfen – insbesondere auch im Hinblick auf die Gesamtkosten. Insgesamt hat der Auslober rund 2 600 000 netto Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) budgetiert. Die Vergabestelle hatte zur Vorbereitung dieser Ausschreibung im Laufe des vergangenen Jahres die Arbeitsgemeinschaft ProPlan und Clemenz & Pohl Production ltd. mit einer vorbereitenden Untersuchung inklusive einer Grobkostenschätzung beauftragt. Es ist zu beachten, dass das Ergebnis dieser Grobkostenschätzung für die zu vergebende Planungsleistung nicht relevant ist. Das Ergebnis der Bearbeitung der Projektanten ist zur Einsicht bzw. zum Download auf der Homepage der Vergabestelle unter www.loreley.info unter „Verwaltung“, unter „Öffentliche Aufträge“ bereitgestellt. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass es möglich ist, dass sich das Projektantenbüro für die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren bewirbt. Der zeitliche Ablauf der Baumaßnahmen ist überwiegend außerhalb der Freiluftsaison geplant, um den Veranstaltungskalender nicht unnötig einschränken zu müssen. Daher ist damit zu rechnen, dass sich eine reine Bearbeitungszeit des Auftrags zusammengefasst von ca. 12 Monaten, mit Unterbrechungen für Aufführungen und Bauausführungszeiten ausschließlich in den Herbst- und Wintermonaten, auf eine Gesamtbearbeitungszeit von ca. 24 bis 36 Monate erstrecken wird. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf seiner Homepage unter www.loreley.info unter „Verwaltung“, unter „Öffentliche Aufträge“ den Bewerberbogen zum Download bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistungen gemäß HOAI, wobei für die Beauftragung aller Objekt- und Fachplanungen die folgenden Stufen gelten:Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung und LP 6 Vorbereitung bei der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung-Bauüberwachung sowie die Besondere Leistung Objektüberwachung gemäß Auflistung unter II.1.1) und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation.Soweit weitere Ingenieurleistungen erforderlich sind, wie z. B. Baugrunduntersuchung, Brandschutzbegutachtungen oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination werden diese vom Auftraggeber außerhalb dieses Verfahrens beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistungen gemäß HOAI, wobei für die Beauftragung aller Objekt- und Fachplanungen die folgenden Stufen gelten:Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung und LP 6 Vorbereitung bei der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung-Bauüberwachung sowie die Besondere Leistung Objektüberwachung gemäß Auflistung unter II.1.1) und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation.Soweit weitere Ingenieurleistungen erforderlich sind, wie z. B. Baugrunduntersuchung, Brandschutzbegutachtungen oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination werden diese vom Auftraggeber außerhalb dieses Verfahrens beauftragt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Bahnhofstraße 8
Postleitzahl: 56346
Postort: Sankt Goarshausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.loreley.info🌏
E-Mail: vergabestelle@vg-loreley.de📧
Telefon: +49 6771919-120📞
Fax: +49 6771919-119 📠
Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerberbogens siehe unter Ziffer II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten.
Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3, S.1, Nr. 1 GWB muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erfolgen.
Die unter Abschnitt IV.2.1) von der Vergabestelle genannten anrechenbaren Kosten sind nur näherungsweise zu verstehen. Zudem beziehen sie sich hinsichtlich der einzelnen Planungsleistungen (Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) auf die Gesamtmaßnahme „Freilichtbühne“, die sich jeweils aus diversen Einzelmaßnahmen zusammensetzt, siehe Beschreibung des Auftrags unter Abschnitt II.1.5).
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt.: größer 193 000 EUR.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Dauer in Monaten: 24 bis 36 Monate, aufgeteilt in mehrere Bauabschnitte.
Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerberbogens siehe unter Ziffer II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten.
Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3, S.1, Nr. 1 GWB muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erfolgen.
Die unter Abschnitt IV.2.1) von der Vergabestelle genannten anrechenbaren Kosten sind nur näherungsweise zu verstehen. Zudem beziehen sie sich hinsichtlich der einzelnen Planungsleistungen (Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) auf die Gesamtmaßnahme „Freilichtbühne“, die sich jeweils aus diversen Einzelmaßnahmen zusammensetzt, siehe Beschreibung des Auftrags unter Abschnitt II.1.5).
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt.: größer 193 000 EUR.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Dauer in Monaten: 24 bis 36 Monate, aufgeteilt in mehrere Bauabschnitte.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt St. Goarshausen liegt am Fuße der Loreley, am rechten Ufer des Rheins, etwa 30 km von Koblenz entfernt. St. Goarshausen ist Sitz der Verbandsgemeinde Loreley. Seit 2002 gehört die Stadt zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Die Loreley ist ein Schieferfelsen der am östlichen rechten Rheinufer als ca. 125 Meter hoher steil aufragender Berg in den Strom ragt. Dort oben befindet sich auf einem riesigen Plateau, wenige 100 Meter vom Loreleyfelsen entfernt, die 1939 erbaute Freilichtbühne Loreley, auf der regelmäßig Großveranstaltungen (z. B. Konzerte) stattfinden. Die Freilichtbühne Loreley bietet für ca. 4 300 Zuschauer Sitzplätze sowie 8 000 bis 10 000 Stehplätze. Die gesamte Anlage steht unter Denkmalschutz. Um die Freilichtbühne auch in Zukunft zu einem Anziehungspunkt für kulturelle Ereignisse auf nationaler und internationaler Ebene zu erhalten, sind in verschiedenen Bereichen die folgenden baulichen Maßnahmen – sowohl Neubauten als auch Umbauten und Instandsetzungen - aus derzeitiger Sicht der Vergabestelle notwendig:
Die Stadt St. Goarshausen liegt am Fuße der Loreley, am rechten Ufer des Rheins, etwa 30 km von Koblenz entfernt. St. Goarshausen ist Sitz der Verbandsgemeinde Loreley. Seit 2002 gehört die Stadt zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Die Loreley ist ein Schieferfelsen der am östlichen rechten Rheinufer als ca. 125 Meter hoher steil aufragender Berg in den Strom ragt. Dort oben befindet sich auf einem riesigen Plateau, wenige 100 Meter vom Loreleyfelsen entfernt, die 1939 erbaute Freilichtbühne Loreley, auf der regelmäßig Großveranstaltungen (z. B. Konzerte) stattfinden. Die Freilichtbühne Loreley bietet für ca. 4 300 Zuschauer Sitzplätze sowie 8 000 bis 10 000 Stehplätze. Die gesamte Anlage steht unter Denkmalschutz. Um die Freilichtbühne auch in Zukunft zu einem Anziehungspunkt für kulturelle Ereignisse auf nationaler und internationaler Ebene zu erhalten, sind in verschiedenen Bereichen die folgenden baulichen Maßnahmen – sowohl Neubauten als auch Umbauten und Instandsetzungen - aus derzeitiger Sicht der Vergabestelle notwendig:
1. Bühne:
1.1 Neubau einer Überdachung als Ersatz für die bestehende, zu kleine Zeltdachkonstruktion;
1.2 Erneuerung des Bühnenbodens;
1.3 Neubau eines Traggerüstes für die Ton- und Lichttechnik;
1.4 Schaffung einer unterirdischen Kabelführung zum FOH („Front of House“);
1.5 Modernisierung der Bühnenbeleuchtung (Grundbeleuchtung) für die Auf- und Abbauarbeiten;
1.6 Instandsetzung von Natursteinflächen (Mauern, Bodenbeläge, Treppenanlagen);
1.7 Abbruch und Neubau von Treppenanlagen im hinteren Bühnenbereich;
1.8 Neukonzeption und Einbau einer demontierbaren Bühnenabsperrung.
2. Eingangsbereich:
2.1 Neubau Überdachung im Ticketkontrollbereich;
2.2 Erneuerung der Bodenflächen im Ticketkontrollbereich;
2.3 Schaffung eines Plateaus (Bodenverbesserung, Stützwände, Zaunanlage) im Bereich des Publikumsaufstellbereichs;
2.4 Neubau eines Eingangsgebäudes - unter anderem als Einsatzzentrale;
2.5 Neubau einer provisorischen Zuwegung (Schotterrasen) zum Eingangsbereich;
2.6 Instandsetzung der Notzufahrt und Errichtung einer Zaunanlage;
2.7 Neubau einer Aufstellfläche für Rettungsfahrzeuge;
2.8 Untergrundverbesserung der Wiese unmittelbar hinter dem Zugangsbereich.
3. LKW-Aufstellbereich:
3.1 Abbau des vorhandenen Containergebäudes;
3.2 Neubau einer ebenen Aufstellfläche durch topografische Maßnahmen;
3.3 Neubau der Beleuchtung für Auf- und Abbau;
3.4 Aufnahme und frostfreie Neuverlegung der Kanaldruckleitung.
4. Neubau eines Gebäudes im „Backstagebereich oben“ (Garderoben).
5. Neubau eines Gebäudes im „Backstagebereich unten“ (Umkleideräume, Star-Garderoben).
6. Bereich Tribüne:
6.1 Neubau einer Überdachung über das FOH (in gestalterischer Angleichung an 1.);
6.2 Instandsetzung bzw. Teilerneuerung der Bruchsteinsitzreihen und Planung der Sitzplatznummerierung;
6.3 Instandsetzung der Laufreihen (zwischen den Sitzreihen) und der Wegeflächen;
6.4 Instandsetzung der Stellflächen für Rollstuhlfahrer;
6.5 Verbreiterung der bestehenden Treppenanlage am Bastionsgebäude;
6.6 Modernisierung und gegebenenfalls Erweiterung der Elektroinstallationen.
7. Flächen für Gastronomie:
7.1 Untergrundverbesserung (z.B. Schotterrasen, Pflasterbelag) im Bereich hinter dem FOH;
7.2 Abbruch bestehender Holzpodeste und bestehender Treppen, Neubau Treppenanlage und Neubau von Holzpodesten;
7.3 Neubau einer Aufstellfläche für temporäre VIP-Gebäude oberhalb des Bastionsgebäudes;
Sonstige Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen grundsätzlich erforderlich werden:
— Instandsetzung von Bruchsteinmauerwerk im Außenbereich (außerhalb Bühne und Tribüne),
— Neubau von Fundamenten für Zusatztribüne,
— Neubau von Sanitäranlagen in einem eigenen Gebäude oberhalb des Bastionsgebäudes,
— Instandsetzung der vorhandenen Wege,
— Neubau von Elektro- und Sanitärinstallationen im gesamten Außenbereich der Freilichtbühne,
— Neuinstallation einer Schließanlage für die Gesamtanlage,
— Erneuerung Zaunanlage.
Die genannten baulichen Maßnahmen sind abschnittsweise umzusetzen, wobei die Auflistung von 1. – 7. grundsätzlich als Prioritätenliste gilt. Änderungen der Prioritätenliste sind im Laufe des Planungsprozesses zu überprüfen – insbesondere auch im Hinblick auf die Gesamtkosten. Insgesamt hat der Auslober rund 2 600 000 netto Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) budgetiert.
Die genannten baulichen Maßnahmen sind abschnittsweise umzusetzen, wobei die Auflistung von 1. – 7. grundsätzlich als Prioritätenliste gilt. Änderungen der Prioritätenliste sind im Laufe des Planungsprozesses zu überprüfen – insbesondere auch im Hinblick auf die Gesamtkosten. Insgesamt hat der Auslober rund 2 600 000 netto Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) budgetiert.
Die Vergabestelle hatte zur Vorbereitung dieser Ausschreibung im Laufe des vergangenen Jahres die Arbeitsgemeinschaft ProPlan und Clemenz & Pohl Production ltd. mit einer vorbereitenden Untersuchung inklusive einer Grobkostenschätzung beauftragt. Es ist zu beachten, dass das Ergebnis dieser Grobkostenschätzung für die zu vergebende Planungsleistung nicht relevant ist. Das Ergebnis der Bearbeitung der Projektanten ist zur Einsicht bzw. zum Download auf der Homepage der Vergabestelle unter www.loreley.info unter „Verwaltung“, unter „Öffentliche Aufträge“ bereitgestellt. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass es möglich ist, dass sich das Projektantenbüro für die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren bewirbt.
Die Vergabestelle hatte zur Vorbereitung dieser Ausschreibung im Laufe des vergangenen Jahres die Arbeitsgemeinschaft ProPlan und Clemenz & Pohl Production ltd. mit einer vorbereitenden Untersuchung inklusive einer Grobkostenschätzung beauftragt. Es ist zu beachten, dass das Ergebnis dieser Grobkostenschätzung für die zu vergebende Planungsleistung nicht relevant ist. Das Ergebnis der Bearbeitung der Projektanten ist zur Einsicht bzw. zum Download auf der Homepage der Vergabestelle unter www.loreley.info unter „Verwaltung“, unter „Öffentliche Aufträge“ bereitgestellt. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass es möglich ist, dass sich das Projektantenbüro für die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren bewirbt.
Der zeitliche Ablauf der Baumaßnahmen ist überwiegend außerhalb der Freiluftsaison geplant, um den Veranstaltungskalender nicht unnötig einschränken zu müssen. Daher ist damit zu rechnen, dass sich eine reine Bearbeitungszeit des Auftrags zusammengefasst von ca. 12 Monaten, mit Unterbrechungen für Aufführungen und Bauausführungszeiten ausschließlich in den Herbst- und Wintermonaten, auf eine Gesamtbearbeitungszeit von ca. 24 bis 36 Monate erstrecken wird.
Der zeitliche Ablauf der Baumaßnahmen ist überwiegend außerhalb der Freiluftsaison geplant, um den Veranstaltungskalender nicht unnötig einschränken zu müssen. Daher ist damit zu rechnen, dass sich eine reine Bearbeitungszeit des Auftrags zusammengefasst von ca. 12 Monaten, mit Unterbrechungen für Aufführungen und Bauausführungszeiten ausschließlich in den Herbst- und Wintermonaten, auf eine Gesamtbearbeitungszeit von ca. 24 bis 36 Monate erstrecken wird.
Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf seiner Homepage unter www.loreley.info unter „Verwaltung“, unter „Öffentliche Aufträge“ den Bewerberbogen zum Download bereit.
Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf seiner Homepage unter www.loreley.info unter „Verwaltung“, unter „Öffentliche Aufträge“ den Bewerberbogen zum Download bereit.
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistungen gemäß HOAI, wobei für die Beauftragung aller Objekt- und Fachplanungen die folgenden Stufen gelten:
Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung und LP 6 Vorbereitung bei der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung-Bauüberwachung sowie die Besondere Leistung Objektüberwachung gemäß Auflistung unter II.1.1) und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation.
Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung und LP 6 Vorbereitung bei der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung-Bauüberwachung sowie die Besondere Leistung Objektüberwachung gemäß Auflistung unter II.1.1) und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation.
Soweit weitere Ingenieurleistungen erforderlich sind, wie z. B. Baugrunduntersuchung, Brandschutzbegutachtungen oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination werden diese vom Auftraggeber außerhalb dieses Verfahrens beauftragt.
Referenznummer: VOF Freilichtbühne Loreley
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: St. Goarshausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Der bevollmächtigte Vertreter der Arbeits- / Bietergemeinschaft, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Es ist eine Vollmachtserklärung für den bevollmächtigten Vertreter durch die übrigen Mitglieder der Arbeits-/ Bietergemeinschaft beizufügen.
2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Der bevollmächtigte Vertreter der Arbeits- / Bietergemeinschaft, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Es ist eine Vollmachtserklärung für den bevollmächtigten Vertreter durch die übrigen Mitglieder der Arbeits-/ Bietergemeinschaft beizufügen.
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Unabhängigkeitserklärung bzw. Angaben nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 19 (1) VOF für den Architekten des Architekturüros oder in einem Generalplanerbüro, der die Leistung tatsächlich erbringen soll oder für den zuständigen Architekten in einer Arbeits- / Bietergemeinschaft.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 19 (1) VOF für den Architekten des Architekturüros oder in einem Generalplanerbüro, der die Leistung tatsächlich erbringen soll oder für den zuständigen Architekten in einer Arbeits- / Bietergemeinschaft.
7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 19 (1) VOF für den Landschaftsarchitekten des Landschaftsarchitekturbüros oder für den zuständigen Landschaftsarchitekten in einem Generalplanerbüro, der die Leistung tatsächlich erbringen soll oder für den zuständigen Landschaftsarchitekten in einer Arbeits- / Bietergemeinschaft.
7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 19 (1) VOF für den Landschaftsarchitekten des Landschaftsarchitekturbüros oder für den zuständigen Landschaftsarchitekten in einem Generalplanerbüro, der die Leistung tatsächlich erbringen soll oder für den zuständigen Landschaftsarchitekten in einer Arbeits- / Bietergemeinschaft.
8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 19 (2) VOF für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur des Ingenieurbüros oder für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur in einem Generalplanerbüro, der die Leistung tatsächlich erbringen soll, oder für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur in einer Arbeits- / Bietergemeinschaft. Dieser Nachweis ist zu führen für den Beratenden Ingenieur oder Ingenieur, der:
8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 19 (2) VOF für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur des Ingenieurbüros oder für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur in einem Generalplanerbüro, der die Leistung tatsächlich erbringen soll, oder für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur in einer Arbeits- / Bietergemeinschaft. Dieser Nachweis ist zu führen für den Beratenden Ingenieur oder Ingenieur, der:
8.1 das Tragwerk,
8.2 die Technische Ausrüstung plant und überwacht.
Die jeweiligen Personen sind namentlich zu benennen. Mehrfachnennung ist möglich.
9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. - 8. nachweisen.
9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. - 8. nachweisen.
10. Wird von § 5 (6) VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer (andere Unternehmer) entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie die Angaben, Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 3. - 9. vorzulegen.
11. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. – 10. sind vom Bewerber - und im Falle der Bewerbung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft - bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. – 10. nicht oder nicht vollständig vorgelegt führt dies zwingend zum Ausschluss. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF ausdrücklich keinen Gebrauch.
11. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. – 10. sind vom Bewerber - und im Falle der Bewerbung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft - bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. – 10. nicht oder nicht vollständig vorgelegt führt dies zwingend zum Ausschluss. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF ausdrücklich keinen Gebrauch.
12. Teilnahmeberechtigt sind Architekturbüros als Generalplanerbüros oder in Arbeits- / Bietergemeinschaften – beide können sich auch der Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 5 (6) VOF bedienen. Für jede Bewerbung gilt, dass für die jeweiligen persönlichen Leistungserbringer (Objektplanung Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) die Nachweise unter 6. – 8. zu führen sind. Die Projektleitung des Planungsteams innerhalb eines Generalplanerbüros oder die Federführung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft muss bei dem Architekten liegen.
12. Teilnahmeberechtigt sind Architekturbüros als Generalplanerbüros oder in Arbeits- / Bietergemeinschaften – beide können sich auch der Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 5 (6) VOF bedienen. Für jede Bewerbung gilt, dass für die jeweiligen persönlichen Leistungserbringer (Objektplanung Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) die Nachweise unter 6. – 8. zu führen sind. Die Projektleitung des Planungsteams innerhalb eines Generalplanerbüros oder die Federführung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft muss bei dem Architekten liegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben des Bewerbers, konkret durch das projektleitende Architekturbüro als Generalplanerbüro oder - im Falle einer Arbeits- / Bietergemeinschaft aus Architekturbüros – durch die Architekturbüros, die durch Eigenerklärung zu führen sind. Für die vorzulegenden Eignungsnachweise / -angaben bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus Architekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter Ziffer 1. und 2. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffer 1. und 2. addiert. Bei der Bewertung zu 3. wird ein Mittel aus der jeweiligen Einzelbewertung gebildet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben des Bewerbers, konkret durch das projektleitende Architekturbüro als Generalplanerbüro oder - im Falle einer Arbeits- / Bietergemeinschaft aus Architekturbüros – durch die Architekturbüros, die durch Eigenerklärung zu führen sind. Für die vorzulegenden Eignungsnachweise / -angaben bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus Architekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter Ziffer 1. und 2. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffer 1. und 2. addiert. Bei der Bewertung zu 3. wird ein Mittel aus der jeweiligen Einzelbewertung gebildet.
1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2008, 2009 und 2010) für Leistungen von Objektplanungen für Gebäude. / Wichtung 10 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein Umsatz von mindestens 250 000 EUR netto erforderlich, bei Umsatz <250 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt, bei Umsatz <100 000 EUR netto wird 1 Punkt, bei fehlender Angabe 0 Punkte erteilt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein Umsatz von mindestens 250 000 EUR netto erforderlich, bei Umsatz <250 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt, bei Umsatz <100 000 EUR netto wird 1 Punkt, bei fehlender Angabe 0 Punkte erteilt.
2. Angabe der aktuellen Zahl von Führungskräften (Inhaber oder Partner oder Festangestellte) und technischen Mitarbeitern mit namentlicher Zuordnung und Angabe der Berufsabschlüsse. Bei Unternehmungen mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich bewerbende Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 10 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angabe der aktuellen Zahl von Führungskräften (Inhaber oder Partner oder Festangestellte) und technischen Mitarbeitern mit namentlicher Zuordnung und Angabe der Berufsabschlüsse. Bei Unternehmungen mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich bewerbende Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 10 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind in der Summe mindestens 3 Personen - Führungskräfte (FK) plus technische Mitarbeiter (MA) - erforderlich. Bei in der Summe 2 Personen (FK plus MA) werden 2 Punkte erteilt, bei 1 Person 1 Punkt. Bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt. Die Darstellung der notwendigen Informationen auf einer Anlage zum Bewerberbogen ist möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind in der Summe mindestens 3 Personen - Führungskräfte (FK) plus technische Mitarbeiter (MA) - erforderlich. Bei in der Summe 2 Personen (FK plus MA) werden 2 Punkte erteilt, bei 1 Person 1 Punkt. Bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt. Die Darstellung der notwendigen Informationen auf einer Anlage zum Bewerberbogen ist möglich.
3. Organisationsschema bzw. Organigramm der derzeitigen Bürostruktur mit namentlicher Zuordnung der konkreten Führungskräfte (FK), technischen Mitarbeitern (MA) sowie Bauleitern (BL) und Angabe der Tätigkeitsbereiche. Bei Unternehmungen mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich bewerbende Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 10 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Organisationsschema bzw. Organigramm der derzeitigen Bürostruktur mit namentlicher Zuordnung der konkreten Führungskräfte (FK), technischen Mitarbeitern (MA) sowie Bauleitern (BL) und Angabe der Tätigkeitsbereiche. Bei Unternehmungen mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich bewerbende Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 10 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein vollständiges und hinsichtlich der Organisation schlüssiges Organigramm vorzulegen. Für die Vollständigkeit werden 1,5 Punkte erteilt, für die Schlüssigkeit zusätzlich maximal 1,5 Punkte. Bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt. Die Darstellung der notwendigen Informationen auf einer Anlage zum Bewerberbogen ist möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein vollständiges und hinsichtlich der Organisation schlüssiges Organigramm vorzulegen. Für die Vollständigkeit werden 1,5 Punkte erteilt, für die Schlüssigkeit zusätzlich maximal 1,5 Punkte. Bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt. Die Darstellung der notwendigen Informationen auf einer Anlage zum Bewerberbogen ist möglich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzprojekt 1:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Architekt des projektleitenden Architekturbüros als Generalplanerbüro oder - im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft aus Architekturbüros – durch den Architekten eines der Architekturbüros geplant und dessen Ausführung er überwacht hat:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Architekt des projektleitenden Architekturbüros als Generalplanerbüro oder - im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft aus Architekturbüros – durch den Architekten eines der Architekturbüros geplant und dessen Ausführung er überwacht hat:
Planung für den Neubau und/oder Umbau eines beliebigen Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber / Wichtung 20 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (Kostengruppe 300+400) von min. 2 000 000 EUR brutto für den Neubau und/oder Umbau und die Erbringung der Leistungsphasen (LP) 2-8 gemäß §33 HOAI erforderlich. Bei Bauwerkskosten < 2,0 Mio. € brutto werden bei vollem Leistungsbild 2,0 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten < 1 000 000 EUR brutto wird bei vollem Leistungsbild 1 Punkt erteilt. Bei Teilleistung nur Objektüberwachung (LP 8 gemäß §33 HOAI) werden 50 % der über die Bauwerkskosten erreichten Punkte erteilt, bei Teilleistung nur Planung (ohne Objektüberwachung) werden 0 Punkte erteilt, bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben beschriebenen Definition werden 0 Punkte erteilt.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (Kostengruppe 300+400) von min. 2 000 000 EUR brutto für den Neubau und/oder Umbau und die Erbringung der Leistungsphasen (LP) 2-8 gemäß §33 HOAI erforderlich. Bei Bauwerkskosten < 2,0 Mio. € brutto werden bei vollem Leistungsbild 2,0 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten < 1 000 000 EUR brutto wird bei vollem Leistungsbild 1 Punkt erteilt. Bei Teilleistung nur Objektüberwachung (LP 8 gemäß §33 HOAI) werden 50 % der über die Bauwerkskosten erreichten Punkte erteilt, bei Teilleistung nur Planung (ohne Objektüberwachung) werden 0 Punkte erteilt, bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben beschriebenen Definition werden 0 Punkte erteilt.
2. Vorlage von 1 schriftlichen Referenzauskunft des öffentlichen Auftraggebers zu dem obigen Referenzprojekt 1. Aus der Referenzauskunft muss der Bewerber und dessen Tätigkeit beim Referenzprojekt eindeutig hervorgehen. Die Referenzauskunft muss wertende Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten in der Planungs- und Ausführungsphase und eine Gesamtbeurteilung enthalten / Wichtung 15 %.
2. Vorlage von 1 schriftlichen Referenzauskunft des öffentlichen Auftraggebers zu dem obigen Referenzprojekt 1. Aus der Referenzauskunft muss der Bewerber und dessen Tätigkeit beim Referenzprojekt eindeutig hervorgehen. Die Referenzauskunft muss wertende Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten in der Planungs- und Ausführungsphase und eine Gesamtbeurteilung enthalten / Wichtung 15 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine vollständige Referenzauskunft mit optimalen Beurteilungen erforderlich. Bei fehlenden Aussagen und bei nicht optimalen Beurteilungen wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei fehlender Referenzauskunft werden 0 Punkte erteilt.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine vollständige Referenzauskunft mit optimalen Beurteilungen erforderlich. Bei fehlenden Aussagen und bei nicht optimalen Beurteilungen wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei fehlender Referenzauskunft werden 0 Punkte erteilt.
3. Referenzprojekt 2:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Landschaftsarchitekt des Generalplanerbüros oder der in einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft zugeschaltete Landschaftsarchitekt geplant und dessen Ausführung er überwacht hat:
Planung einer beliebigen Maßnahme im öffentlichen Raum für einen öffentlichen Auftraggeber / Wichtung 20 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) von min. 1 000 000 EUR brutto für die Baumaßnahme und die Erbringung der Leistungsphasen (LP) 2-8 gemäß §38 HOAI erforderlich. Bei Bauwerkskosten < 1 000 000 EUR brutto werden bei vollem Leistungsbild 2,0 Punkte erteilt. Bei Teilleistung nur Objektüberwachung (LP 8 gemäß §38 HOAI) werden 50 % der über die Bauwerkskosten erreichten Punkte erteilt, bei Teilleistung nur Planung (ohne Objektüberwachung) werden 0 Punkte erteilt, bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben beschriebenen Definition werden 0 Punkte erteilt.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) von min. 1 000 000 EUR brutto für die Baumaßnahme und die Erbringung der Leistungsphasen (LP) 2-8 gemäß §38 HOAI erforderlich. Bei Bauwerkskosten < 1 000 000 EUR brutto werden bei vollem Leistungsbild 2,0 Punkte erteilt. Bei Teilleistung nur Objektüberwachung (LP 8 gemäß §38 HOAI) werden 50 % der über die Bauwerkskosten erreichten Punkte erteilt, bei Teilleistung nur Planung (ohne Objektüberwachung) werden 0 Punkte erteilt, bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben beschriebenen Definition werden 0 Punkte erteilt.
4. Vorlage von 1 schriftlichen Referenzauskunft des öffentlichen Auftraggebers zu dem obigen Referenzprojekt 2. Aus der Referenzauskunft muss der Bewerber und dessen Tätigkeit beim Referenzprojekt eindeutig hervorgehen. Die Referenzauskunft muss wertende Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten in der Planungs- und Ausführungsphase und eine Gesamtbeurteilung enthalten / Wichtung 15 %.
4. Vorlage von 1 schriftlichen Referenzauskunft des öffentlichen Auftraggebers zu dem obigen Referenzprojekt 2. Aus der Referenzauskunft muss der Bewerber und dessen Tätigkeit beim Referenzprojekt eindeutig hervorgehen. Die Referenzauskunft muss wertende Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten in der Planungs- und Ausführungsphase und eine Gesamtbeurteilung enthalten / Wichtung 15 %.
5. Für alle Referenzen gilt:
5.1 Projekte öffentlicher Auftraggeber - aus den Bewerbungsunterlagen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Im Zweifel sind vom Bewerber erläuternde Beschreibungen beizufügen, aus denen hervorgeht, dass es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Bei Unklarheiten über den Auftraggeber werden 0 Punkte erteilt.
5.1 Projekte öffentlicher Auftraggeber - aus den Bewerbungsunterlagen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Im Zweifel sind vom Bewerber erläuternde Beschreibungen beizufügen, aus denen hervorgeht, dass es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Bei Unklarheiten über den Auftraggeber werden 0 Punkte erteilt.
5.2 Der Leistungserbringungszeitraum wird ab 1.1.2004 gewertet. Leistungen außerhalb des definierten Zeitraumes werden mit 0 Punkten gewertet.
5.3 Ergänzend zu den ausgewählten Projekten sind jeweils Angaben zu Bauherr und Bauwerkskosten brutto des jeweiligen Projektes zum Nachweis der Größenordnung des Projektes, Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung sowie zu dem Umfang der erbrachten Leistungen – jeweils machen. Ergänzend zu den ausgewählten Projekten ist jeweils der Name des Projektleiters anzugeben.
5.3 Ergänzend zu den ausgewählten Projekten sind jeweils Angaben zu Bauherr und Bauwerkskosten brutto des jeweiligen Projektes zum Nachweis der Größenordnung des Projektes, Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung sowie zu dem Umfang der erbrachten Leistungen – jeweils machen. Ergänzend zu den ausgewählten Projekten ist jeweils der Name des Projektleiters anzugeben.
5.4 Den im Bewerberbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2 sind jeweils Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Darstellung des Projektes beizufügen, die nicht gestalterisch/technisch bewertet werden, sondern die lediglich als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dienen. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DIN A4) vorzulegen.
5.4 Den im Bewerberbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2 sind jeweils Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Darstellung des Projektes beizufügen, die nicht gestalterisch/technisch bewertet werden, sondern die lediglich als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dienen. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DIN A4) vorzulegen.
5.5 Wird eine größere Anzahl als die vorgegebene Anzahl von Referenzprojekten oder Referenzauskünften vorgelegt, wird keines der Referenzprojekte oder keine der Referenzauskünfte gewertet, da die Auswahl der Referenzen, die zur Bewertung vorgelegt werden, beim Bewerber liegen muss.
5.5 Wird eine größere Anzahl als die vorgegebene Anzahl von Referenzprojekten oder Referenzauskünften vorgelegt, wird keines der Referenzprojekte oder keine der Referenzauskünfte gewertet, da die Auswahl der Referenzen, die zur Bewertung vorgelegt werden, beim Bewerber liegen muss.
5.6 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. – 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF ausdrücklich keinen Gebrauch.
5.7 Ergebnis der unter III.2.2) und III.2.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten 3 - 5 Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 500 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 500 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI 2009 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß §19 (1) VOF sowie „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß §19 (2) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Es werden nur Planungsteams - als Generalplaner oder Arbeits-/ Bietergemeinschaften oder ggfs. mit anderen Unternehmern gemäß § 5 (6) VOF - zugelassen, die sämtliche Disziplinen (Objektplanungen für Gebäude, Objektplanungen für Freianalgen, Fachplanungen Tragwerk und Fachplanungen Technsiche Ausrüstung) abdecken.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß §19 (1) VOF sowie „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß §19 (2) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Es werden nur Planungsteams - als Generalplaner oder Arbeits-/ Bietergemeinschaften oder ggfs. mit anderen Unternehmern gemäß § 5 (6) VOF - zugelassen, die sämtliche Disziplinen (Objektplanungen für Gebäude, Objektplanungen für Freianalgen, Fachplanungen Tragwerk und Fachplanungen Technsiche Ausrüstung) abdecken.
Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits- Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits- Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der zu erwartenden organisatorischen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden vollständige Angaben zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen unter Einbeziehung der an der Planung und Ausführungsüberwachung fachlich Beteiligten, Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- und Bauabläufe, Darstellung von besonderen Bauabläufen bei Umbauprojekten erwartet. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (35 %)
2. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Terminkontrolle eines abgewickelten Projektes in der Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Methoden zur Sicherstellung von Terminen darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (25 %)
3. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Kostenkontrolle eines abgewickelten Projektes in der Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Methoden zur Sicherstellung von Kosten darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (25 %)
4. Honorar. Bezifferte Honorarangebote sind nicht vorzulegen, sondern es werden die Honorarkomponenten erwartet für: 4.1 Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1-9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI derzeit von Honorarzone III und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 200 000 EUR netto auszugehen, 4.2 Leistungen Objektplanung für Freianlagen gemäß Leistungsbild § 38 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1-9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.2 zur HOAI derzeit von Honorarzone V und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 800 000 EUR netto auszugehen; 4.3 Leistungen bei der Tragwerksplanung gemäß Leistungsbild § 49 HOAI, LP 2-6. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß § 50 (2) HOAI derzeit von Honorarzone III und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 000 000 EUR netto auszugehen; 4.4 Leistungen bei der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Leistungsbild § 53 HOAI, LP 1-9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist derzeit von den Anlagegruppen 1, 2, 3, 4, 5 und gemäß Anlage 3 Ziffer 3.6 zur HOAI derzeit von Honorarzone II und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 200 000 EUR netto auszugehen.Es können insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot auf Basis des Mindestsatzes notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (5 %)
5. Honorar, frei zu vereinbaren: 5.1 Leistungen Objektüberwachung (Bauüberwachung) Tragwerksplanung gemäß Leistungsbild Anlage 2 Ziffer 2.10.7 zur HOAI. Es ist von dem vollen Leistungsbild auszugehen; 5.2 Zuschlag für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen gemäß § 35 HOAI. Der fiktive Umbauzuschlag gemäß § 35 HOAI ist kein Mindestsatz; 5.3 Zuschlag bei Instandsetzungen für die Bauüberwachung gemäß § 36 HOAI. Eine Kombination von Ziffer 5.2 und 5.3 ist unzulässig; 5.4 Nebenkosten gemäß § 14 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung. Es können insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot notwendig. Für den Umbauzuschlag wird ein Zuschlag von 40 % als wirtschaftlich angesehen. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (10 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt St. Goarshausen, vertreten durch Herrn Stadtbürgermeister Bernhard Roth
Kontakt
Kontaktperson: Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Technischer Werkleiter: Herr Michael Krämer
Internetadresse: www.loreley.info🌏
Name: Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Postanschrift: Dolkstraße 3
Postort: St. Goarshausen
Kontaktperson: AZ VOF Freilichtbühne Loreley
Herrn Michael Krämer
Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerberbogens siehe unter Ziffer II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten.
Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerberbogens siehe unter Ziffer II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten.
Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3, S.1, Nr. 1 GWB muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erfolgen.
Die unter Abschnitt IV.2.1) von der Vergabestelle genannten anrechenbaren Kosten sind nur näherungsweise zu verstehen. Zudem beziehen sie sich hinsichtlich der einzelnen Planungsleistungen (Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) auf die Gesamtmaßnahme „Freilichtbühne“, die sich jeweils aus diversen Einzelmaßnahmen zusammensetzt, siehe Beschreibung des Auftrags unter Abschnitt II.1.5).
Die unter Abschnitt IV.2.1) von der Vergabestelle genannten anrechenbaren Kosten sind nur näherungsweise zu verstehen. Zudem beziehen sie sich hinsichtlich der einzelnen Planungsleistungen (Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) auf die Gesamtmaßnahme „Freilichtbühne“, die sich jeweils aus diversen Einzelmaßnahmen zusammensetzt, siehe Beschreibung des Auftrags unter Abschnitt II.1.5).
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt.: größer 193 000 EUR.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Dauer in Monaten: 24 bis 36 Monate, aufgeteilt in mehrere Bauabschnitte.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 613116-2234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer/🌏
Fax: +49 613116-2113 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 125-207903 (2011-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: größer 193 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 4. Honorar. Bezifferte Honorarangebote sind nicht vorzulegen, sondern es werden die Honorarkomponenten erwartet für: 4.1 Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1-9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI derzeit von Honorarzone III und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 200 000 EUR netto auszugehen. 4.2 Leistungen Objektplanung für Freianlagen gemäß Leistungsbild § 38 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1-9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.2 zur HOAI derzeit von Honorarzone V und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 800 000 EUR netto auszugehen. 4.3 Leistungen bei der Tragwerksplanung gemäß Leistungsbild § 49 HOAI, LP 2-6. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß § 50 (2) HOAI derzeit von Honorarzone III und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 000 000 EUR netto auszugehen. 4.4 Leistungen bei der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Leistungsbild § 53 HOAI, LP 1-9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist derzeit von den Anlagegruppen 1, 2, 3, 4, 5 und gemäß Anlage 3 Ziffer 3.6 zur HOAI derzeit von Honorarzone II und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 200 000 EUR netto auszugehen. Es können insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot auf Basis des Mindestsatzes notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (5 %)
5. Honorar, frei zu vereinbaren: 5.1 Leistungen Objektüberwachung (Bauüberwachung) Tragwerksplanung gemäß Leistungsbild Anlage 2 Ziffer 2.10.7 zur HOAI. Es ist von dem vollen Leistungsbild auszugehen. 5.2 Zuschlag für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen gemäß § 35 HOAI. Der fiktive Umbauzuschlag gemäß § 35 HOAI ist kein Mindestsatz. 5.3 Zuschlag bei Instandsetzungen für die Bauüberwachung gemäß § 36 HOAI. Eine Kombination von Ziffer 5.2 und 5.3 ist unzulässig. 5.4 Nebenkosten gemäß § 14 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung. Es können insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot notwendig. Für den Umbauzuschlag wird ein Zuschlag von 40 % als wirtschaftlich angesehen. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (10 %)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-17 📅
Name: asp Architekten GmbH
Postanschrift: Talstraße 41
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technischer Werkleiter: Herrn Michael Krämer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Quelle: OJS 2011/S 210-341855 (2011-10-20)