Generalplanerleistungen zum Ausbau der B39 in Neustadt an der Weinstraße: 1.) Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß Leistungsbild § 46 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1-9, 2.) Objektplanung für die Ingenieurbauwerke Tunnel und Stützwände gemäß Leistungsbild § 42 HOAI, LP 1-9, 3.) Örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke Tunnel, Stützwände und Verkehrsanlagen als Besondere Leistungen gemäß Anlage 2 Ziffer 2.8.8 zur HOAI, 4.) Tragwerksplanung für die Ingenieurbauwerke Tunnel und Stützwände gemäß Leistungsbild § 49 HOAI, LP 2-6, 5.) Objektüberwachung (Bauüberwachung) Tragwerksplanung als Besondere Leistungen gemäß Anlage 2 Ziffer 2.10.7 zur HOAI, 6.) Technische Ausrüstung für Ingenieurbauwerk Tunnelbau gemäß Leistungsbild § 53 für die Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7 und bei Bedarf 8, LP 1-9, 7.) Vermessungsleistung, Entwurfsvermessung der Verkehrsanlage und der Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 1 Ziffer 1.5.2 bis 1.5.4 zur HOAI, 8.) Architektur / Stadtplanung – architektonische Gestaltung z. B. der Tunnelein- und -ausfahrten, der im Stadtbild sichtbaren Stützwände. Für die Bewerbung zum Auswahlverfahren wird die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der Auftraggeber stellt auf seiner Homepage unter http://www2.neustadt.eu/download/B39/ den Bewerberbogen zum Download bereit. Ferner sind dort die unter Abschnitt II.1.5) genannten projektbezogenen Unterlagen als Information und zur Einsicht hinterlegt

Stadt Neustadt an der Weinstraße

Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße nimmt innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar die Funktion eines Mittelzentrums ein. Die Stadt hat in ihrem laufenden Leitbildprozess das Oberziel definiert, sich zu einem für die Region bedeutenden Wohn- und Erholungsstandort zu qualifizieren. Um dieses Ziel zu erreichen sind - trotz der sehr guten äußeren Erreichbarkeit von Neustadt an der Weinstraße und der großen Attraktivität der gut erhaltenen mittelalterlichen Altstadt – einige städtebaulich-verkehrstechnische Probleme im Sinne einer nachhaltig positiven Stadtentwicklung zu lösen:
Die prägenden Funktionsschwerpunkte "Rathaus, Marktplatz, Stiftskirche und 1a-Einzelhandelslagen" im Norden und "Bahnhofsumfeld, Saalbau, Post und ÖPNV-Drehscheibe" im Süden werden durch die "Landauer Straße" (B39 Speyer – Neustadt – Kaiserlautern) mit einem Verkehrsaufkommen von rund 18.000 KFZ/Tag voneinander abgeschnitten. Hierzu wurden vor ca. 10 Jahren umfangreiche Verkehrserhebungen durchgeführt. Ferner wurde damals das für das Jahr 2015 zu erwartende Verkehrsaufkommen prognostiziert, wobei die vorhandene Verkehrsstruktur und die künftige Struktur- sowie der Mobilitätsentwicklung berücksichtigt wurde. Das Ergebnis war die Feststellung, dass die verkehrliche Leistungsfähigkeit der B39 verbessert werden muss. Ein weiterer Grund für den geplanten Ausbau der B39 ist die Erkenntnis, dass die Potenziale des im Stadtzentrum gelegenen Hauptbahnhofs als bedeutender Nahverkehrsknoten nicht ausreichend genutzt werden, weil die Erreichbarkeit des Bahnhofsumfeldes nicht optimal ist. In der "Weststadt" führen die Belastungen der auf verschiedene Trassen aufgespalteten B39 zu einer deutlichen Minderung der Lebensqualität für die Bürger.
Die Teilfortschreibung des Gesamtverkehrsplanes für das Planungsgebiet ist derzeit in Bearbeitung. Vor dem Hintergrund der bestehenden Situation wird die Lösung von verkehrlichen und stadträumlichen Problemen dadurch angestrebt, dass die gleisparallele B39 – und zwar von der Zusammenführung mit der B38 im Westen bis zur Einmündung der "Von-der-Tann-Straße" im Osten - neu trassiert werden soll. Aufgabe der zukünftig zu beauftragenden Planer wird sein, verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen. Die Vergabestelle legt Wert auf eine Variantenprüfung. Eine Variante kann die aus der Voruntersuchung hervorgegangene Unterführung sein. Hierin ist die Unterführung des Bahnhofsvorplatzes auf einer Länge von ca. 270 m enthalten. Die Länge der zum Ausbau anstehenden Streckenführung beträgt inklusive Unterführung insgesamt ca. 1,4 km. Neben der Unterführung sind Stützbauwerke an den Ein-/Ausfahrten und parallel zur Bahntrasse erforderlich sowie der Umbau und die Erweiterung der Fußgängerüberführung.
Die folgenden konzeptionellen Untersuchungen zu der umfangreichen Maßnahme wurden seitens des Auftraggebers bereits veranlasst und stehen zur Einsicht bzw. zum Download unter www.neustadt.eu unter der in Abschnitt II.1.1) genannten Rubrik als pdf-Dokumente für interessierte Bewerber bereit:
1.) Rechtskräftiger Bebauungsplan "Amalienstraße Süd" vom 19.11.2004,
2.) "Infrastrukturband Neustadt-Zentrum" Projektbewerbung, Fachbereich Stadtentwicklung & Bauwesen, Stadt Neustadt an der Weinstraße,
3.) Machbarkeitsstudie "Verlegung bzw. Ausbau der B39 – Stadtdurchfahrt mit Unterführung Bahnhofsplatz vom 18.5.2005, Büro Modus Consult / Ulm,
4.) Verkehrskonzept "Neustadt-Zentrum", Büro Schönhofen Ingenieure / Kaiserslautern von Dezember 2005,
5.) Vorentwurf Objektplanung "Unterführung Bahnhofsplatz", Ingenieurbüro BUNG / Heidelberg von April/August 2008,
6.) Vorentwurf Objektplanung "Trassenführung Talstraße/Amalienstraße/Landauer Straße", Nord- und Südvariante, Büro Schönhofen Ingenieure / Kaiserslautern von Juni 2008,
7.) Bewertung der Ausbauoptionen im Bestand "Nordvariante ohne Tunnel", Büro Schönhofen Ingenieure / Kaiserslautern von Oktober 2009 / Januar 2010.
Der Auslober weist daraufhin, dass die Unterlagen der Projektanten (3.- 7.) zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung gestellt werden. In dieser Konsequenz ist es daher möglich, dass sich die Projektantenbüros für die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren bewerben.
Die innerstädtische Verkehrsanlage in Verbindung mit einem komplexen Ingenieurbauwerk (Tunnel), deren Verbindung über eine gemeinsame Gradiente sowie deren Standsicherheit und technischen Ausrüstungsanlagen und nicht zuletzt der hohe stadtgestalterische Anspruch an die Ingenieurbauwerke erfordern eine integrale Planung der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistungen. Ferner soll mit der Vernetzung der Planung eine fehlerfreie Gesamtplanung sichergestellt werden sowie eine zielorientierte technische Abstimmung mit der Deutschen Bahn und deren unmittelbar an die Maßnahme angrenzenden Betriebsanlagen (Bahnstrecke, Oberleitungen etc.). Im Übrigen soll durch die Zusammenfassung der Planungsbereiche die Chance auf eine verkürzte Bauzeit und damit auf eine möglichst hohe Reduzierung der Emissionen für die Bevölkerung genutzt werden.
Seitens des Auftraggebers ist der folgende zeitliche Ablauf der Maßnahme derzeit geplant:
Januar 2012 - Januar 2013 Planungsphase bis einschließlich Genehmigungsplanung nach den aktuellen Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE-Entwurf); Februar 2013 Vorlage zur Genehmigung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS); August/September 2013 Einleitung des Planfeststellungsverfahrens; ab August/September 2016 Ausführungsplanung, Ausschreibung Bauleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-22 Auftragsbekanntmachung
2012-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistungen gemäß HOAI, wobei für die Beauftragung aller Objekt- und Fachplanungen die folgenden Stufen gelten:Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung. Der Auftragsumfang umfasst die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren.Architektenleistung und Entwurfsvermessung (hier Leistungsbild gemäß Anlage 1 Grundleistungen gemäß 1.5.4 (2) zur HOAI), werden parallel zu den Stufen der übrigen Ingenieurleistungen beauftragt.Die Voraussetzung für die Beauftragung ab Leistungsphase 3 ist ein positiver Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme. Die Voraussetzungen für die Beauftragung ab Leistungsphase 5 sind die Erteilung eines positiven Planfeststellungsbescheides, eine gesicherte Finanzierung und ein positiver Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme. In diesem Fall wird in den folgenden Stufen beauftragt: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung bei der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe. Ebenfalls als eine Stufe sollen LP 8 Bauoberleitung bzw. örtliche Bauüberwachung inklusive der Besonderen Leistungen gemäß Auflistung unter II.1.1) und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation beauftragt werden.Soweit weitere Ingenieurleistungen erforderlich sind, wie z. B. Baugrunduntersuchung und Landschaftsplanerische Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerische Begleitpläne), Lärmgutachten, Brandschutzbegutachtungen oder Sicherheitsund Gesundheitsschutzkoordination werden diese vom Auftraggeber außerhalb dieses Verfahrens beauftragt.2 300 0002 500 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 67433
Postort: Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt.eu 🌏
E-Mail: alex.stork@stadt-nw.de 📧
Telefon: +49 6321855-328 📞
Fax: +49 6321855-7328 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 168-277561
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerberbogens siehe unter Ziffer II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3, S.1, Nr. 1 GWB muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erfolgen. Die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber hinsichtlich von Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB und der Einladungsschreiben zum Verhandlungsgespräch erfolgt ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des projektleitenden Generalplanerbüros bzw. - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft - über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des federführenden bzw. bevollmächtigten Ingenieurbüros für Verkehrsanlagen. Die unter Abschnitt II.3) genannte Vertragslaufzeit von ca. 60 Monaten basiert auf der Annahme einer vollständigen Vergabe der Leistungen für die Planungsphase. Die Angaben zum zeitlichen Ablauf der Maßnahme am Ende unter Abschnitt II.1.5) geben den derzeitigen Erkenntnisstand der Vergabestelle wieder.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße nimmt innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar die Funktion eines Mittelzentrums ein. Die Stadt hat in ihrem laufenden Leitbildprozess das Oberziel definiert, sich zu einem für die Region bedeutenden Wohn- und Erholungsstandort zu qualifizieren. Um dieses Ziel zu erreichen sind - trotz der sehr guten äußeren Erreichbarkeit von Neustadt an der Weinstraße und der großen Attraktivität der gut erhaltenen mittelalterlichen Altstadt – einige städtebaulich-verkehrstechnische Probleme im Sinne einer nachhaltig positiven Stadtentwicklung zu lösen:
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Die prägenden Funktionsschwerpunkte "Rathaus, Marktplatz, Stiftskirche und 1a-Einzelhandelslagen" im Norden und "Bahnhofsumfeld, Saalbau, Post und ÖPNV-Drehscheibe" im Süden werden durch die "Landauer Straße" (B39 Speyer – Neustadt – Kaiserlautern) mit einem Verkehrsaufkommen von rund 18.000 KFZ/Tag voneinander abgeschnitten. Hierzu wurden vor ca. 10 Jahren umfangreiche Verkehrserhebungen durchgeführt. Ferner wurde damals das für das Jahr 2015 zu erwartende Verkehrsaufkommen prognostiziert, wobei die vorhandene Verkehrsstruktur und die künftige Struktur- sowie der Mobilitätsentwicklung berücksichtigt wurde. Das Ergebnis war die Feststellung, dass die verkehrliche Leistungsfähigkeit der B39 verbessert werden muss. Ein weiterer Grund für den geplanten Ausbau der B39 ist die Erkenntnis, dass die Potenziale des im Stadtzentrum gelegenen Hauptbahnhofs als bedeutender Nahverkehrsknoten nicht ausreichend genutzt werden, weil die Erreichbarkeit des Bahnhofsumfeldes nicht optimal ist. In der "Weststadt" führen die Belastungen der auf verschiedene Trassen aufgespalteten B39 zu einer deutlichen Minderung der Lebensqualität für die Bürger.
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Die Teilfortschreibung des Gesamtverkehrsplanes für das Planungsgebiet ist derzeit in Bearbeitung. Vor dem Hintergrund der bestehenden Situation wird die Lösung von verkehrlichen und stadträumlichen Problemen dadurch angestrebt, dass die gleisparallele B39 – und zwar von der Zusammenführung mit der B38 im Westen bis zur Einmündung der "Von-der-Tann-Straße" im Osten - neu trassiert werden soll. Aufgabe der zukünftig zu beauftragenden Planer wird sein, verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen. Die Vergabestelle legt Wert auf eine Variantenprüfung. Eine Variante kann die aus der Voruntersuchung hervorgegangene Unterführung sein. Hierin ist die Unterführung des Bahnhofsvorplatzes auf einer Länge von ca. 270 m enthalten. Die Länge der zum Ausbau anstehenden Streckenführung beträgt inklusive Unterführung insgesamt ca. 1,4 km. Neben der Unterführung sind Stützbauwerke an den Ein-/Ausfahrten und parallel zur Bahntrasse erforderlich sowie der Umbau und die Erweiterung der Fußgängerüberführung.
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Die folgenden konzeptionellen Untersuchungen zu der umfangreichen Maßnahme wurden seitens des Auftraggebers bereits veranlasst und stehen zur Einsicht bzw. zum Download unter www.neustadt.eu unter der in Abschnitt II.1.1) genannten Rubrik als pdf-Dokumente für interessierte Bewerber bereit:
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1.) Rechtskräftiger Bebauungsplan "Amalienstraße Süd" vom 19.11.2004,
2.) "Infrastrukturband Neustadt-Zentrum" Projektbewerbung, Fachbereich Stadtentwicklung & Bauwesen, Stadt Neustadt an der Weinstraße,
3.) Machbarkeitsstudie "Verlegung bzw. Ausbau der B39 – Stadtdurchfahrt mit Unterführung Bahnhofsplatz vom 18.5.2005, Büro Modus Consult / Ulm,
4.) Verkehrskonzept "Neustadt-Zentrum", Büro Schönhofen Ingenieure / Kaiserslautern von Dezember 2005,
5.) Vorentwurf Objektplanung "Unterführung Bahnhofsplatz", Ingenieurbüro BUNG / Heidelberg von April/August 2008,
6.) Vorentwurf Objektplanung "Trassenführung Talstraße/Amalienstraße/Landauer Straße", Nord- und Südvariante, Büro Schönhofen Ingenieure / Kaiserslautern von Juni 2008,
7.) Bewertung der Ausbauoptionen im Bestand "Nordvariante ohne Tunnel", Büro Schönhofen Ingenieure / Kaiserslautern von Oktober 2009 / Januar 2010.
Der Auslober weist daraufhin, dass die Unterlagen der Projektanten (3.- 7.) zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung gestellt werden. In dieser Konsequenz ist es daher möglich, dass sich die Projektantenbüros für die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren bewerben.
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Die innerstädtische Verkehrsanlage in Verbindung mit einem komplexen Ingenieurbauwerk (Tunnel), deren Verbindung über eine gemeinsame Gradiente sowie deren Standsicherheit und technischen Ausrüstungsanlagen und nicht zuletzt der hohe stadtgestalterische Anspruch an die Ingenieurbauwerke erfordern eine integrale Planung der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistungen. Ferner soll mit der Vernetzung der Planung eine fehlerfreie Gesamtplanung sichergestellt werden sowie eine zielorientierte technische Abstimmung mit der Deutschen Bahn und deren unmittelbar an die Maßnahme angrenzenden Betriebsanlagen (Bahnstrecke, Oberleitungen etc.). Im Übrigen soll durch die Zusammenfassung der Planungsbereiche die Chance auf eine verkürzte Bauzeit und damit auf eine möglichst hohe Reduzierung der Emissionen für die Bevölkerung genutzt werden.
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Seitens des Auftraggebers ist der folgende zeitliche Ablauf der Maßnahme derzeit geplant:
Januar 2012 - Januar 2013 Planungsphase bis einschließlich Genehmigungsplanung nach den aktuellen Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE-Entwurf); Februar 2013 Vorlage zur Genehmigung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS); August/September 2013 Einleitung des Planfeststellungsverfahrens; ab August/September 2016 Ausführungsplanung, Ausschreibung Bauleistungen.
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Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistungen gemäß HOAI, wobei für die Beauftragung aller Objekt- und Fachplanungen die folgenden Stufen gelten:
Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung. Der Auftragsumfang umfasst die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren.
Architektenleistung und Entwurfsvermessung (hier Leistungsbild gemäß Anlage 1 Grundleistungen gemäß 1.5.4 (2) zur HOAI), werden parallel zu den Stufen der übrigen Ingenieurleistungen beauftragt.
Die Voraussetzung für die Beauftragung ab Leistungsphase 3 ist ein positiver Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme. Die Voraussetzungen für die Beauftragung ab Leistungsphase 5 sind die Erteilung eines positiven Planfeststellungsbescheides, eine gesicherte Finanzierung und ein positiver Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme. In diesem Fall wird in den folgenden Stufen beauftragt: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung bei der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe. Ebenfalls als eine Stufe sollen LP 8 Bauoberleitung bzw. örtliche Bauüberwachung inklusive der Besonderen Leistungen gemäß Auflistung unter II.1.1) und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation beauftragt werden.
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Soweit weitere Ingenieurleistungen erforderlich sind, wie z. B. Baugrunduntersuchung und Landschaftsplanerische Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerische Begleitpläne), Lärmgutachten, Brandschutzbegutachtungen oder Sicherheitsund Gesundheitsschutzkoordination werden diese vom Auftraggeber außerhalb dieses Verfahrens beauftragt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 300 000 💰
2 500 000 💰
Dauer: ca. 60 Monate
Referenznummer: VOF-Verfahren Ausbau B39
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt an der Weinstraße.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlußkriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
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2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Der bevollmächtigte Vertreter der Arbeits- / Bietergemeinschaft, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Es ist eine Vollmachtserklärung für den bevollmächtigten Vertreter durch die übrigen Mitglieder der Arbeits-/ Bietergemeinschaft beizufügen.
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3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Unabhängigkeitserklärung bzw. Angaben nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlußgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" gemäß § 19 (2) VOF für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur für Ingenieurbauwerke des Ingenieurbüros in einer Arbeits- / Bietergemeinschaft oder für den zuständigen Beratenden Ingenieur oder Ingenieur für Ingenieurbauwerke in einem Generalplanerbüro, der die Leistung tatsächlich erbringen soll. Dieser Nachweis ist zu führen für den Beratenden Ingenieur oder Ingenieur, der
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6.1 die Verkehrsanlage,
6.2 das Ingenieurbauwerk (Tunnelbau)
6.3 das Tragwerk,
6.4 die Technische Ausrüstung plant und überwacht bzw.
6.5 die Entwurfsvermessung durchführt.
Die jeweiligen Personen sind namentlich zu benennen. Mehrfachnennung ist möglich.
7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" und/oder "Stadtplaner" gemäß § 19 (1) VOF für den Architekten und/oder Stadtplaner des Architektur- oder Stadtplanerbüros in einer Arbeits- / Bietergemeinschaft oder für den zuständigen Architekten und/oder Stadtplaner in einem Generalplanerbüro, der die Leistung tatsächlich erbringen soll, siehe Abschnitt II.1.1) Ziffer 8.
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8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. und 7. nachweisen.
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9. Wird von § 5 (6) VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer (andere Unternehmer) entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie die Angaben, Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 3. bis 8. vorzulegen.
10. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. – 9. sind vom Bewerber - und im Falle der Bewerbung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft - bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. – 9. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF ausdrücklich keinen Gebrauch.
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11. Teilnahmeberechtigt sind Generalplanerbüros oder Arbeits- / Bietergemeinschaften – beide können sich auch der Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 5 (6) VOF bedienen (siehe vorstehend Ziffer 9.). Für jede Bewerbung gilt, dass für die jeweiligen persönlichen Leistungserbringer (für Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke Tunnelbau und Stützwände, Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Vermessungsleistungen und Architektur und/oder Stadtplanung) die Nachweise unter 6. und 7. zu führen sind. Die Projektleitung des Planungsteams innerhalb eines Generalplanerbüros oder die Federführung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft muss bei dem Beratenden Ingenieur oder Ingenieur für Verkehrsanlagen liegen. Eine Federführung des Ingenieurs für die Ingenieurbauwerke Tunnel und Stützwände bzw. für Tragwerksplanung ist nicht zugelassen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise /-angaben des Bewerbers, konkret des projektleitenden Generalplanerbüros oder - im Falle einer Arbeits- / Bietergemeinschaft - des federführenden bzw. bevollmächtigten Ingenieurbüros für Verkehrsanlagen, die durch Eigenerklärung zu führen sind:
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1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2008, 2009 und 2010) für vergleichbare Leistungen (Objektplanungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke). / Wichtung 5 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein Umsatz von mindestens 350 000 EUR netto erforderlich, bei Umsatz <350 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt, bei Umsatz <150 000 EUR netto wird 1 Punkt, bei fehlender Angabe 0 Punkte erteilt.
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2. Organisationsschema bzw. Organigramm der derzeitigen Bürostruktur mit namentlicher Zuordnung der konkreten Personen und Angabe von deren Tätigkeitsbereichen bzw. Funktionen (z. B. Abteilungsleiter, Projektleiter, Bauleiter, technischer Mitarbeiter etc.). Bei Unternehmen mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich bewerbende Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 5 %.
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Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein vollständiges und hinsichtlich der Organisation schlüssiges Organigramm vorzulegen. Für die Vollständigkeit werden 1,5 Punkte erteilt, für die Schlüssigkeit zusätzlich maximal 1,5 Punkte, bei fehlender Angabe oder bei Unklarheiten, z. B. ob sich die Angaben auf die sich bewerbende Niederlassung beziehen, 0 Punkte.
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3. Für die Eignungsnachweise /-angaben unter den Ziffern 1. und 2. gilt:
3.1 Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften von Ingenieurbüros für Verkehrsanlagen werden für die Eignungsnachweise/-angaben unter Ziffer 1. und 2. getrennte Angaben verlangt, bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffer 1. addiert. Bei der Bewertung zu 2. wird ein Mittel aus der jeweiligen Einzelbewertung gebildet.
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3.2 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. und 2. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF ausdrücklich keinen Gebrauch.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzprojekt 1:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Ingenieur des projektleitenden Generalplanerbüros oder - im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft – der Ingenieur des federführenden bzw. bevollmächtigten Ingenieurbüros für Verkehrsanlagen geplant und dessen Ausführung er überwacht hat:
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Planung für den Neubau und/oder Ausbau einer Verkehrsanlage im innerörtlichen Bereich / Wichtung 20 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (immer gemeint ohne Nebenkosten) von min. 3 000 000 EUR brutto für den Neubau und/oder Ausbau der Verkehrsanlage und die Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 46 HOAI erforderlich.
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Bei Teilleistungen nur Planung (Leistungen aus den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 46 HOAI, hiervon mindestens drei vollständig erbrachte Leistungsphasen) werden 2 Punkte erteilt, bei Teilleistungen – nur Ausführung (Leistungen aus den Leistungsphasen 7 bis 8 gemäß § 46 HOAI, hiervon mindestens LP 8 vollständig oder örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 2 Ziffer 2.8.8 zur HOAI) wird 1 Punkt erteilt. Bei Zielgröße der Bauwerkskosten <3 000 000 EUR brutto werden 50 % der über den Leistungsumfang erreichten Punkte erteilt.
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Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben beschriebenen Definition werden 0 Punkte erteilt.
1.1 Vorlage von 1 schriftlichen Referenzauskunft des öffentlichen Auftraggebers zu dem obigen Referenzprojekt 1. Der Adressat der Referenzauskunft muss das projektleitende Generalplanerbüro oder - im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft - das federführende bzw. bevollmächtigte Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen sein. Die Referenzauskunft muss wertende Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten in der Planungs- und Ausführungsphase und eine Gesamtbeurteilung enthalten / Wichtung 10 %.
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Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine vollständige Referenzauskunft mit optimalen Beurteilungen erforderlich. Bei fehlenden Aussagen und bei nicht optimalen Beurteilungen wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei fehlender Referenzauskunft werden 0 Punkte erteilt.
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2. Referenzprojekt 2:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Ingenieur des projektleitenden Generalplanerbüros oder – im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft - der Ingenieur des federführenden bzw. bevollmächtigten Ingenieurbüros für Verkehrsanlagen oder der Ingenieur für Ingenieurbauwerke des zugeschalteten Ingenieurbüros geplant hat und das eine Abstimmung bzw. eine Zusammenarbeit mit Dienststellen der Deutschen Bahn erforderlich gemacht hat: Beschreibung des Projektes (in Form einer Eigenerklärung) für den Neubau und/oder Ausbau einer beliebigen Verkehrsanlage oder eines beliebigen Ingenieurbauwerkes hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Dienststellen der Deutschen Bahn und Nachweis der Erteilung der Baugenehmigung durch das Eisenbahnbundesamt / Wichtung 20 %.
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Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (immer gemeint ohne Nebenkosten) von min. 1,5 Mio. € brutto für den Neubau und/oder Ausbau der Verkehrsanlage oder des Ingenieurbauwerkes erforderlich sowie eine Beschreibung auf max. 1 DIN A 4-Seite zu Art und Weise der Zusammenarbeit mit Dienststellen der deutschen Bahn, Benennung der Dienststellen und deren Kontaktpersonen und Benennung des Projektleiters des Bewerbers. Zusätzlich ist die Erteilung der Baugenehmigung durch das Eisenbahnbundesamt für das ausgewählte Projekt z. B. durch Vorlage einer Kopie des mit Prüfvermerken versehenen Plankopfes des ausgewählten Projektes zu führen. Bei fehlenden, unvollständigen oder unklaren Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft. Bei Projekten abweichend von der oben beschriebenen Definition werden 0 Punkte erteilt.
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3. Referenzprojekt 3:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das der Ingenieur des projektleitenden Generalplanerbüros oder – im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft - der Ingenieur des zugeschalteten Ingenieurbüros das Ingenieurbauwerk geplant und dessen Ausführung er überwacht hat:
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Planung für den Neubau eines Tunnelbauwerkes / Wichtung 20 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (immer gemeint ohne Nebenkosten) von min. 7 000 000 EUR brutto für den Tunnelneubau und die Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 42 HOAI oder anstelle der Bauoberleitung (LP 8) die örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 2 Ziffer 2.8.8 zur HOAI erforderlich. Bei Bauwerkskosten <7 000 000 EUR brutto werden bei vollem Leistungsbild 1,5 Punkte erteilt. Bei Teilleistungen - nur Planung (Leistungen aus den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 42 HOAI, hiervon mindestens drei vollständig erbrachte Leistungsphasen) oder bei Teilleistungen – nur Ausführung (Leistungen aus den Leistungsphasen 7 bis 8 gemäß § 42 HOAI, hiervon mindestens LP 8 vollständig oder örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 2 Ziffer 2.8.8 zur HOAI) werden 50 % der über die Bauwerkskosten erreichten Punkte erteilt. Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben beschriebenen Definition werden 0 Punkte erteilt.
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4. Referenzprojekt 4:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das der Tragwerksplaner des projektleitenden Generalplanerbüros oder – im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft - der Tragwerksplaner des zugeschalteten Tragwerksplanerbüros das Tragwerk geplant hat:
Tragwerksplanung für den Neubaus eines Tunnelbauwerkes / Wichtung 10 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (immer gemeint ohne Nebenkosten) von min. 7 000 000 EUR brutto für den Tunnelneubau und die Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 HOAI erforderlich. Bei Bauwerkskosten <7 000 000 EUR brutto werden bei vollem Leistungsbild 2,0 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten <5 000 000 EUR brutto 1 Punkt, bei Bauwerkskosten <2 000 000 EUR brutto 0 Punkte. Bei Teilleistungen aus den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 HOAI, hiervon mindestens drei vollständig erbrachte Leistungsphasen, werden 50 % der über die Bauwerkskosten erreichten Punkte erteilt. Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben beschriebenen Definition werden 0 Punkte erteilt.
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5. Referenzprojekt 5:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Architekt und/oder der Stadtplaner des Generalplanerbüros oder – im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft - der Architekt und/oder der Stadtplaner des zugeschalteten Architektur- und/ oder Stadtplanungsbüros geplant hat:
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Gestalterische Mitwirkung / Planung beim Neubau eines Ingenieurbauwerkes oder städtebauliche Integration einer Verkehrsanlage / Wichtung 10 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Darlegung der architektonischen Gestaltung in Bezug auf die Einfügung in das städtebauliche Umfeld erforderlich. Bei fehlender architektonischer Qualität in Bezug auf die Einfügung in das städtebauliche Umfeld wird die Punktzahl in 1,0 Punkte-Schritten abgestuft. Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben beschriebenen Definition werden 0 Punkte erteilt.
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6. Für alle Referenzen gilt:
6.1 Projekte öffentlicher Auftraggeber - aus den Bewerbungsunterlagen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Bei Unklarheiten über den Auftraggeber werden 0 Punkte erteilt.
6.2 Der Leistungserbringungszeitraum wird ab 1.1.2002 gewertet. Leistungen außerhalb des definierten Zeitraumes werden mit 0 Punkten gewertet.
6.3 Ergänzend zu den ausgewählten Projekten sind jeweils Angaben zu Bauherr und Bauwerkskosten (ohne Nebenkosten) brutto für den Neubau und/oder Ausbau des jeweiligen Projektes zum Nachweis der Größenordnung des Projektes, Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung sowie zu dem Umfang der erbrachten Leistungen – jeweils getrennt nach Planungs- und Ausführungsphase - zu machen.
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6.4 Ergänzend zu den ausgewählten Projekten ist jeweils der Name des Projektleiters (Ingenieur für Verkehrsanlagen zu Referenzprojekt 1, Ingenieur zu Referenzprojekt 2, Ingenieur / Tunnelbau zu Referenzprojekt 3, Tragwerksplaner / Tunnelbau zu Referenzprojekt 4, Architekt und/oder Stadtplaner zu Referenzprojekt 5) anzugeben.
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6.5 Den im Bewerberbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 bis 4 sind jeweils Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Darstellung des Projektes beizufügen, die nicht gestalterisch/technisch bewertet werden, sondern die lediglich als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dienen. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 4 Seiten DIN A4) vorzulegen.
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6.6 Das zu dokumentierende Referenzprojekt 5 wird jedoch auch hinsichtlich der architektonischen Qualität in Bezug auf die Einfügung in das städtebauliche Umfeld bewertet, siehe unter Ziffer 5. Für dieses Projekt sind Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Darstellung des Projektes auf 1 DIN A 3 Seite beizufügen, aus denen die architektonische Qualität im Hinblick auf das Bewertungskriterium ersichtlich ist.
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6.7 Die Referenzprojekte 1. bis 5. können identisch sein, wenn es sich um ein Verkehrsanlagenprojekt mit Tunnelbau im innerörtlichen Bereich des gleichen Planungsteams handelt, das sich zu diesem Auswahlverfahren bewirbt.
6.8 Wird eine größere Anzahl als die vorgegebene Anzahl von Referenzprojekten oder Referenzauskünften vorgelegt, werden keines der Referenzprojekte oder keine Referenzauskünfte gewertet, da die Auswahl der Referenzen, die zur Bewertung vorgelegt werden, beim Bewerber liegen muss.
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6.9 Zu den möglichen Bewerberkonstellationen zur Abbildung sämtlicher Disziplinen wird auf Abschnitt III.2.1) Ziffer 11. verwiesen.
6.10 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 5. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF ausdrücklich keinen Gebrauch.
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6.11 Ergebnis der oben unter III.2.2) und III.2.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten 3 bis 5 Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits- / Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI 2009 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder.
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"Ingenieur" gemäß § 19 (2) VOF und "Architekt" und/oder "Stadtplaner" gemäß § 19 (1) VOF sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Es werden nur Planungsteams - als Generalplaner oder Arbeits-/ Bietergemeinschaften oder mit anderen Unternehmern gemäß § 5 (6) VOF - zugelassen, die sämtliche Disziplinen (Objektplanungen für Ingenieurbauwerke Tunnelbau/Stützwände und für Verkehrsanlagen, Fachplanungen Tragwerk und Technische Ausrüstung, vermessungstechnische Leistungen sowie architektonisch-stadtgestalterische Leistungen) abdecken.
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Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die oben beschriebenen Teilnahmeanforderungen erfüllen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der zu erwartenden organisatorischen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs- und Ausführungsphase.Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden vollständige Angaben zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen unter Einbeziehung der an der Planung und Ausführungsüberwachung fachlich Beteiligten, Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- und Bauabläufe, Darstellung von besonderen Bauabläufen im innerstädtischen Bereich sowie die Darstellung von Abstimmungsprozessen mit Dienststellen der deutschen Bahn erwartet. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft. (35 %)
2. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Terminkontrolle eines abgewickelten Projektes in der Planungs- und Ausführungsphase.Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Methoden zur Sicherstellung von Terminen darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (25 %)
3. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Kostenkontrolle eines abgewickelten Projektes in der Planungs- und Ausführungsphase.Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Methoden zur Sicherstellung von Kosten darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (25 %)
4. Honorar. Bezifferte Honorarangebote sind nicht vorzulegen, sondern es werden die Honorarkomponenten erwartet für:4.1 Leistungen Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß Leistungsbild § 46 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.5 zur HOAI derzeit von Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 6,5 Mio. € netto auszugehen.4.2 Leistungen Objektplanung für das Ingenieurbauwerk Tunnelbau gemäß Leistungsbild § 42 HOAI, LP 1 bis 9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.4 zur HOAI derzeit von Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 12,0 Mio. € netto auszugehen.4.3 Leistungen Objektplanung für Ingenieurbauwerke Stützwände gemäß Leistungsbild § 42 HOAI, LP 1 bis 9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.4 zur HOAI derzeit von Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 500 000 EUR netto auszugehen.4.4 Leistungen bei der Tragwerksplanung Tunnelbau gemäß Leistungsbild § 49 HOAI, LP 2 bis 6. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß § 50 (2) HOAI derzeit von Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 12 000 000 EUR netto auszugehen.4.5 Leistungen bei der Tragwerksplanung Stützwände gemäß Leistungsbild § 49 HOAI, LP 2 bis 6. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß § 50 (2) HOAI derzeit von Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 500 000 EUR netto auszugehen.4.6 Leistungen bei der Fachplanung Technische Ausrüstung für das Tunnelbauwerk gemäß Leistungsbild § 53 HOAI, LP 1 bis 9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist derzeit von den Anlagegruppen 1, 3, 4, 5, 7 und 8 und gemäß Anlage 3 Ziffer 3.6 zur HOAI derzeit von Honorarzone III und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 000 000 EUR netto auszugehen.Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot auf Basis des Mindestsatzes notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft. (5 %)
5. Angebote außerhalb des gesetzlich geregelten Preisrechts:5.1 Leistungen örtliche Bauüberwachung des Ingenieurbauwerks Verkehrsanlage gemäß Leistungsbild Anlage 2 Ziffer 2.8.8 zur HOAI. Es ist von dem vollen Leistungsbild auszugehen.5.2 Leistungen örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke Tunnel, und Stützwände gemäß Leistungsbild Anlage 2 Ziffer 2.8.8 zur HOAI. Es ist von dem vollen Leistungsbild auszugehen.5.3 Leistungen Objektüberwachung (Bauüberwachung) Tragwerksplanung für Tunnel und Stützwände gemäß Leistungsbild Anlage 2 Ziffer 2.10.7 zur HOAI. Es ist von dem vollen Leistungsbild auszugehen.5.4 Leistungen Entwurfsvermessung gemäß Leistungsbild Grundleistungen LP 1-6 Anlage 1 Ziffer 1.5.4 zur HOAI. Die Vergabestelle geht von der Einordnung in Honorarzone III gemäß Anlage 1 Ziffer 1.5.3 zur HOAI aus.5.5 Honorar für Leistungen des Architekten und /oder Stadtplaners, die für die Gestaltung eines Ingenieurbauwerkes und die Beratung der Ingenieure bis einschließlich zur Ausführungsplanung von Teilen des Tunnelbauwerkes und von Stützwänden, die im geregelten Preisrecht nicht abgedeckt sind.5.6 Nebenkosten gemäß § 14 HOAI.Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot auf Basis des Mindestsatzes notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft. Unter 5.5 wird ein Angebot in der Höhe von 20.000,- € netto als wirtschaftlich angesehen. (10 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauwesen (200), Abt.Tiefbau (240),
Herrn Alex Stork
Internetadresse: www.neustadt.eu 🌏
Name: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Kontaktperson: Bauverwaltung Zimmer 209, AZ:VOF-Verfahren Ausbau B39

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-Verfahren Ausbau B39
Zusätzliche Informationen
Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerberbogens siehe unter Ziffer II.1.5). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten.
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Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3, S.1, Nr. 1 GWB muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erfolgen.
Die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber hinsichtlich von Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB und der Einladungsschreiben zum Verhandlungsgespräch erfolgt ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des projektleitenden Generalplanerbüros bzw. - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft - über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des federführenden bzw. bevollmächtigten Ingenieurbüros für Verkehrsanlagen.
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Die unter Abschnitt II.3) genannte Vertragslaufzeit von ca. 60 Monaten basiert auf der Annahme einer vollständigen Vergabe der Leistungen für die Planungsphase. Die Angaben zum zeitlichen Ablauf der Maßnahme am Ende unter Abschnitt II.1.5) geben den derzeitigen Erkenntnisstand der Vergabestelle wieder.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 613116-2234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 613116-2113 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 168-277561 (2011-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 19-030355
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 168-277561
ABl. S-Ausgabe: 19

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der zu erwartenden organisatorischen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden vollständige Angaben zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen unter Einbeziehung der an der Planung und Ausführungsüberwachung fachlich Beteiligten, Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- und Bauabläufe, Darstellung von besonderen Bauabläufen im innerstädtischen Bereich sowie die Darstellung von Abstimmungsprozessen mit Dienststellen der deutschen Bahn erwartet. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft. (35 %)
2. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Terminkontrolle eines abgewickelten Projektes in der Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente undMethoden zur Sicherstellung von Terminen darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (25 %)
3. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Kostenkontrolle eines abgewickelten Projektes in der Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Methoden zur Sicherstellung von Kosten darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. (25 %)
4. Honorar. Bezifferte Honorarangebote sind nicht vorzulegen, sondern es werden die Honorarkomponenten erwartet für:4.1 Leistungen Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß Leistungsbild § 46 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.5 zur HOAI derzeit von Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 6 500 000 EUR netto auszugehen.4.2 Leistungen Objektplanung für das Ingenieurbauwerk Tunnelbau gemäß Leistungsbild § 42 HOAI, LP 1 bis 9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.4 zur HOAI derzeit von Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 12 000 000 EUR netto auszugehen.4.3 Leistungen Objektplanung für Ingenieurbauwerke Stützwände gemäß Leistungsbild § 42 HOAI, LP 1 bis 9. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.4 zur HOAI derzeit von Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 500 000 EUR netto auszugehen.4.4 Leistungen bei der Tragwerksplanung Tunnelbau gemäß Leistungsbild § 49 HOAI, LP 2 bis 6. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß § 50 (2) HOAI derzeit von Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 12,0 Mio. € netto auszugehen.4.5 Leistungen bei der Tragwerksplanung Stützwände gemäß Leistungsbild § 49 HOAI, LP 2 bis 6. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß § 50 (2) HOAI derzeit von Honorarzone IVund anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 500 000 EUR netto auszugehen.4.6 Leistungen bei der Fachplanung Technische Ausrüstung für das Tunnelbauwerk gemäß Leistungsbild § 53 HOAI, LP 1 bis 9. Nach Einschätzung desAuftraggebers ist derzeit von den Anlagegruppen 1, 3, 4, 5, 7 und 8 und gemäß Anlage 3 Ziffer 3.6 zur HOAI derzeit von Honorarzone III und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 000 000 EUR netto auszugehen.Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot auf Basis des Mindestsatzes notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft. (5 %)
5. Angebote außerhalb des gesetzlich geregelten Preisrechts:5.1 Leistungen örtliche Bauüberwachung des Ingenieurbauwerks Verkehrsanlage gemäß Leistungsbild Anlage 2 Ziffer 2.8.8 zur HOAI. Es ist von dem vollen Leistungsbild auszugehen.5.2 Leistungen örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke Tunnel, und Stützwände gemäß Leistungsbild Anlage 2 Ziffer 2.8.8 zur HOAI. Es ist von dem vollen Leistungsbild auszugehen.5.3 Leistungen Objektüberwachung (Bauüberwachung) Tragwerksplanung für Tunnel und Stützwände gemäß Leistungsbild Anlage 2 Ziffer 2.10.7 zur HOAI. Es ist von dem vollen Leistungsbild auszugehen.5.4 Leistungen Entwurfsvermessung gemäß Leistungsbild Grundleistungen LP 1-6 Anlage 1 Ziffer 1.5.4 zur HOAI. Die Vergabestelle geht von der Einordnung in Honorarzone III gemäß Anlage 1 Ziffer 1.5.3 zur HOAI aus.5.5 Honorar für Leistungen des Architekten und /oder Stadtplaners, die für die Gestaltung eines Ingenieurbauwerkes und die Beratung der Ingenieure bis einschließlich zur Ausführungsplanung von Teilen des Tunnelbauwerkes und von Stützwänden, die im geregelten Preisrecht nicht abgedeckt sind.5.6 Nebenkosten gemäß § 14 HOAI. Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot auf Basis des Mindestsatzes notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. Unter 5.5 wird ein Angebot in der Höhe von 20 000 EUR netto als wirtschaftlich angesehen. (10 %)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-27 📅
Name: ARGE Schönhofen Ingenieure GbR
Postanschrift: Hertelsbrunnenring 5
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Quelle: OJS 2012/S 019-030355 (2012-01-18)