Generalplanungsleistung für die Sanierung des Institutsgebäudes der Elektrotechnik (S3-10) mit angrenzendem Hörsaalgebäude (S3-11)

Technische Universität Darmstadt

Umfassender Planungsauftrag (Generalplanervertrag) für die Sanierung des Institutsgebäudes S3-10 und des Hörsaalgebäudes S3-11.
Die Gebäude wurden Ende der 1950er Jahre errichtet und sind seither kontinuierlich genutzt. Die Denkmalschutzbehörde erachtetet beide Gebäude als schutzwürdig. Zwischen TU und Denkmalamt ist vereinbart bauliche Veränderungen nur in Abstimmung vorzunehmen. Entsprechende Abstimmungen wurden bei der Entwurfsplanung vorgenommen. Die weitere Planung ist ebenfalls mit der Behörde abzustimmen.
Grund der Sanierung sind im wesentlichen brandschutztechnische Mängel im Bestand. Die Genehmigungsplanung sieht eine Unterteilung in Nutzungseinheiten im Institutsgebäude S3-10 vor. Im Hörsaalgebäude S3-11 werden u.a. Maßnahmen getroffen um die Erschließungsbereiche brandschutztechnisch zu trennen.
Der Bauherr behält sich vor, aus Gründen des Universitätsbetrie-bes die beiden Gebäude getrennt, zeitlich versetzt zu sanieren.
Erster Bauabschnitt ist das Institutsgebäude S3-10, zweiter Bauabschnitt das Hörsaalgebäude S3-11.
Erster Bauabschnitt (S3-10): BGF 7 000 m².
Zweiter Bauabschnitt (S3-11): BGF 2 500 m².
Es liegt eine abgestimmte Entwurfsplanung mit Maßnahmenkatalog und eine Baugenehmigung für beide Gebäude vor.
Für die Baueingabe wurden Nutzungseinheiten festgelegt. Die Raumplanung innerhalb der Nutzungseinheiten muss vom späteren Auftragnehmer noch nach Angaben der Nutzer / des Bauherrn überplante werden. Hierzu wird der Bauherr dem späteren Auftragnehmer Teile der Leistungsphase 3 beauftragen.
Es ist geplant, dass der Generalplanervertrag folgende Leistungen für den oben beschrieben ersten Bauabschnitt (S3-10) umfasst:
— die Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten (Teil 3, Abschnitt 1, HOAI) für die Leistungsphasen 5-7, Teilleistungen aus Leistungsphase 3,
— Die Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1, HOAI), für die Leis-tungsphasen 5 und 6,
— Planung der technischen Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2, HOAI), für die Anlagengruppen 1-6 (außer Medientechnik) und Anlagengruppe 8 für die Leistungsphasen 5-7, Teilleistungen Leistungsphase 3,
— Leistungen für thermische Bauphysik (Anlage 1, Abschnitt 1.2, HOAI) aufbauend auf bestehende Planungsunterlagen,
— Leistungen für Schallschutz und Raumakustik (Anlage 1, Ab-schnitt 1.3, HOAI) aufbauend auf bestehende Planungsunterlagen,
— Leistungen für Brandschutz (Nr. 17, der Schriftenreihe des AHO, Juni 2009) für die Leistungsphasen 5-7.
Es ist eine Bauvergabe an einen Generalunternehmer mittels detaillierter Leistungsbeschreibung vorgesehen. Ggf. werden Teilleistungen (Bsp: Abbrucharbeiten) gesondert ausgeschrieben und vergeben.
Der Auftragnehmer (Generalplaner) hat die Leistungen der Objektplanung selbst zu erbringen; für die übrigen Leistungen ist der Einsatz von Nachunternehmern zulässig.
Optional behält sich der Auftraggeber vor, die oben beschriebenen Leistungen auch für den zweiten Bauabschnitt (S3-11) an den späteren Auftragnehmer zu vergeben. Zudem behält sich der Auftraggeber optional vor, die LP 8 und 9 für die oben beschriebenen Bauabschnitte an den späteren Auftragnehmer zu vergeben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-29.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-04-29 Auftragsbekanntmachung
2011-11-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge