Die Charité-Universitätsmedizin Berlin ("Charité' oder "Auftraggeber") beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 000 000 EUR nicht überschreiten. Der Nutzungsbeginn für die sanierten Gebäude muss im ersten Quartal 2016 erfolgen. Die Charité hat ein Bedarfsprogramm für die Maßnahmen aufgestellt. Das Bedarfsprogramm befindet sich in der Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin und wird später Teil der Vergabeunterlagen und Grundlage der Beauftragung der Generalplanungsleistungen. Vom Generalplaner sind umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Vorplanungsunterlage und der Bauplanungsunterlage entsprechend den Anforderungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Die Vorplanungsunterlage soll noch im Jahr 2011 fertiggestellt werden. In einer ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI für folgende Leistungsbilder beauftragt: — Gebäude und raumbildende Ausbauten (§§ 32, 33 HOAI), — Freianlagen (§§ 37, 38 HOAI), — Tragwerksplanung (§§ 48, 49 HOAI), — Fassadenplanung gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 3, — Alle Anlagengruppen der Technische Ausrüstung (§§ 51, 52 HOAI). Beauftragt werden außerdem einzelne Beratungsleistungen insbesondere für folgende Bereiche: — Wärmeschutz (Ziff. 1.2.2 der Anlage 1 zur HOAI), — Erstellung des EnEV-Nachweises, — Bauakustik (Ziff. 1.3 der Anlage 1 zur HOAI), — Raumakustik (Ziff. 1.3 der Anlage 1 zur HOAI), — Baugrundbeurteilung (Ziff. 1.4.2 der Anlage 1 zur HOAI), — Vermessung (Ziff. 1.5 der Anlage 1 zur HOAI), — Brandschutz, Erstellen eines Brandschutzkonzeptes gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, — Sicherheits- und Gesundheitskoordinator gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz – Baustellenverordnung, — Medizin- und Labortechnik, — Lichtplanung, — Altlasten- und Schadstoffuntersuchung, — Verkehrsplanung. In einer zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit Leistungen der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen). Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Generalplaner abhängig von der Art der Projektrealisierung in einer dritten Vertragsstufe mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) zu beauftragen. Die Gestaltung der Fassade des Bettenhochhauses ist Gegenstand eines gesonderten Wettbewerbs. Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs sind vom Generalplaner zu berücksichtigen. Nähere Informationen zu den Baumaßnahmen sowie zum gegenwärtig geplanten Zeitplan und zur Grobkostenschätzung können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 1.8.2011, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Bettenhochhaus - Vergabe 15/11, Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 1.8.2011, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Bettenhochhaus - Vergabe 15/11, Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin ("Charité' oder "Auftraggeber") beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 000 000 EUR nicht überschreiten. Der Nutzungsbeginn für die sanierten Gebäude muss im ersten Quartal 2016 erfolgen.
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin ("Charité' oder "Auftraggeber") beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF). An Stelle des abzureißenden Lehrgebäudes östlich des Bettenhochhauses soll ein Neubau für den zentralen Operationsbereich (OP), den zentralen intensivmedizinischen Bereich (ITS) und die Rettungsdienststellen einschließlich einer Liegendkrankenanfahrt errichtet werden (rd. 15 000 m² BGF). Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 000 000 EUR nicht überschreiten. Der Nutzungsbeginn für die sanierten Gebäude muss im ersten Quartal 2016 erfolgen.
Die Charité hat ein Bedarfsprogramm für die Maßnahmen aufgestellt. Das Bedarfsprogramm befindet sich in der Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin und wird später Teil der Vergabeunterlagen und Grundlage der Beauftragung der Generalplanungsleistungen.
Die Charité hat ein Bedarfsprogramm für die Maßnahmen aufgestellt. Das Bedarfsprogramm befindet sich in der Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin und wird später Teil der Vergabeunterlagen und Grundlage der Beauftragung der Generalplanungsleistungen.
Vom Generalplaner sind umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Vorplanungsunterlage und der Bauplanungsunterlage entsprechend den Anforderungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Die Vorplanungsunterlage soll noch im Jahr 2011 fertiggestellt werden.
Vom Generalplaner sind umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abriss, Sanierung, Neubau und ergänzende Maßnahmen zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Vorplanungsunterlage und der Bauplanungsunterlage entsprechend den Anforderungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Die Vorplanungsunterlage soll noch im Jahr 2011 fertiggestellt werden.
In einer ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI für folgende Leistungsbilder beauftragt:
— Gebäude und raumbildende Ausbauten (§§ 32, 33 HOAI),
— Freianlagen (§§ 37, 38 HOAI),
— Tragwerksplanung (§§ 48, 49 HOAI),
— Fassadenplanung gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 3,
— Alle Anlagengruppen der Technische Ausrüstung (§§ 51, 52 HOAI).
Beauftragt werden außerdem einzelne Beratungsleistungen insbesondere für folgende Bereiche:
— Wärmeschutz (Ziff. 1.2.2 der Anlage 1 zur HOAI),
— Erstellung des EnEV-Nachweises,
— Bauakustik (Ziff. 1.3 der Anlage 1 zur HOAI),
— Raumakustik (Ziff. 1.3 der Anlage 1 zur HOAI),
— Baugrundbeurteilung (Ziff. 1.4.2 der Anlage 1 zur HOAI),
— Vermessung (Ziff. 1.5 der Anlage 1 zur HOAI),
— Brandschutz, Erstellen eines Brandschutzkonzeptes gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17,
— Sicherheits- und Gesundheitskoordinator gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz – Baustellenverordnung,
— Medizin- und Labortechnik,
— Lichtplanung,
— Altlasten- und Schadstoffuntersuchung,
— Verkehrsplanung.
In einer zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit Leistungen der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen).
In einer zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit Leistungen der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen).
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Generalplaner abhängig von der Art der Projektrealisierung in einer dritten Vertragsstufe mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) zu beauftragen.
Die Gestaltung der Fassade des Bettenhochhauses ist Gegenstand eines gesonderten Wettbewerbs. Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs sind vom Generalplaner zu berücksichtigen.
Nähere Informationen zu den Baumaßnahmen sowie zum gegenwärtig geplanten Zeitplan und zur Grobkostenschätzung können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Nähere Informationen zu den Baumaßnahmen sowie zum gegenwärtig geplanten Zeitplan und zur Grobkostenschätzung können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Referenznummer: 15/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert - sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung,
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft),
3. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogenene Zusammenarbeit,
4. Eigenerklärung, dass die in §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen,
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Begründete und plausible Eigenerklärung über eine für den Auftrag ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Plausibilisierungen können insbesondere durch Vorlage von Geschäftsberichten, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen jeweils der letzten 3 Geschäftsjahre erbracht werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Begründete und plausible Eigenerklärung über eine für den Auftrag ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Plausibilisierungen können insbesondere durch Vorlage von Geschäftsberichten, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen jeweils der letzten 3 Geschäftsjahre erbracht werden,
2. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers in den folgenden unter Ziffer II.1.5) genannten Leistungsbereichen, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 Geschäftsjahre und aufgeschlüsselt nach folgenden Leistungsbereichen: Generalplanung, Objektplanung, Tragwerksplanung, Planungsleistungen für Technische Ausrüstung und Planungsleistungen für Medizin- und Labortechnik. Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher Umsatz mit den genannten Leistungsbereichen in den letzten 3 Jahren und aufgeschlüsselt nach Leistungsbereichen folgende Beträge jeweils mindestens erreichte:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers in den folgenden unter Ziffer II.1.5) genannten Leistungsbereichen, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 Geschäftsjahre und aufgeschlüsselt nach folgenden Leistungsbereichen: Generalplanung, Objektplanung, Tragwerksplanung, Planungsleistungen für Technische Ausrüstung und Planungsleistungen für Medizin- und Labortechnik. Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher Umsatz mit den genannten Leistungsbereichen in den letzten 3 Jahren und aufgeschlüsselt nach Leistungsbereichen folgende Beträge jeweils mindestens erreichte:
— Generalplanung: 2 000 000 EUR,
— Objektplanung: 1 000 000 EUR,
— Tragwerksplanung: 500 000 EUR,
— Technische Ausrüstung: 1 000 000 EUR,
— Medizin- und Labortechnik: 200 000 EUR.
Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
3. Schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe 4 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 4 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe 4 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 4 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 3 ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen 3 Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 25 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 15 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 10 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen 3 Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 25 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 15 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 10 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
2. Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF: Hierzu sind a) der vorgesehene Projektleiter sowie verantwortliche Personen für b) die Planungsleistungen der Lph 6-9 HOAI für Gebäude, c) die Planungsleistungen der Lph 2-5 HOAI für Gebäude, d) Tragwerksplanung, e) die Technische Ausrüstung und f) die Planung der Medizin- und Labortechnik zu benennen und jeweils folgende Angaben zu machen:
2. Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF: Hierzu sind a) der vorgesehene Projektleiter sowie verantwortliche Personen für b) die Planungsleistungen der Lph 6-9 HOAI für Gebäude, c) die Planungsleistungen der Lph 2-5 HOAI für Gebäude, d) Tragwerksplanung, e) die Technische Ausrüstung und f) die Planung der Medizin- und Labortechnik zu benennen und jeweils folgende Angaben zu machen:
— Name,
— Berufliche Qualifikation,
— Anzahl der Berufsjahre insgesamt,
— Anzahl der Berufsjahre im Unternehmen,
— Angabe von mindestens einer und maximal 3 ausführlichen Referenzen unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des beplanten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum des Planers, Fertigstellung der geplanten Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), geplante Leistungsbilder samt Angabe der erbrachten Leistungsphasen und der jeweiligen anrechenbaren Kosten, Angaben dazu, ob eine Vor- und Bauplanungsunterlage gemäß ABau oder eine vergleichbare Planungsunterlage (z.B. ES-Bau, EW-Bau) erstellt wurde, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Planungsleistungen bedeutend ist,
— Angabe von mindestens einer und maximal 3 ausführlichen Referenzen unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind), Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau), Bruttogeschossfläche (BGF) des beplanten Gebäudes, Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276), Leistungszeitraum des Planers, Fertigstellung der geplanten Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), geplante Leistungsbilder samt Angabe der erbrachten Leistungsphasen und der jeweiligen anrechenbaren Kosten, Angaben dazu, ob eine Vor- und Bauplanungsunterlage gemäß ABau oder eine vergleichbare Planungsunterlage (z.B. ES-Bau, EW-Bau) erstellt wurde, Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen), Ansprechpartner (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Referenzschreiben (soweit vorhanden), Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Planungsleistungen bedeutend ist,
— Angabe von sonstigen relevanten Referenzen unter Angabe von Auftraggeber, Gebäudetyp, Fertigstellungstermin des Gebäudes, erbrachten Leistungsphasen, Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276).
An der Eignung fehlt es, wenn für eine der zu benennenden Personen keine fachliche Qualifikation (Hochschulabschluss (z.B. FH/Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Abschluss), keine Berufspraxis über mindestens 5 Jahre nach Erwerb des Hochschulabschlusses oder keine wertungsfähige ausführliche Referenz nachgewiesen wird. Ausführliche Referenzen sind a) für den Projektleiter nur wertungsfähig, wenn sie Generalplanungsleistungen für ein Krankenhausgebäude mit OP/ITS mit mindestens einer BGF von 10 000 m² betreffen. Die ausführlichen Referenzprojekte der vorgesehenen verantwortlichen Personen (c)-f)) sind nur wertungsfähig, wenn Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der jeweiligen Fachplanungen, bei der Technischen Ausrüstung bezogen auf alle 8 Anlagengruppen, erfasst sind. Für den Projektleiter ist überdies nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Architekt", "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt", "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden. Der verantwortlichen Planer der Lph 6-9 HOAI für Gebäude muss mindestens eine wertungsfähige ausführliche Referenz über die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung vorlegen.
An der Eignung fehlt es, wenn für eine der zu benennenden Personen keine fachliche Qualifikation (Hochschulabschluss (z.B. FH/Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Abschluss), keine Berufspraxis über mindestens 5 Jahre nach Erwerb des Hochschulabschlusses oder keine wertungsfähige ausführliche Referenz nachgewiesen wird. Ausführliche Referenzen sind a) für den Projektleiter nur wertungsfähig, wenn sie Generalplanungsleistungen für ein Krankenhausgebäude mit OP/ITS mit mindestens einer BGF von 10 000 m² betreffen. Die ausführlichen Referenzprojekte der vorgesehenen verantwortlichen Personen (c)-f)) sind nur wertungsfähig, wenn Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der jeweiligen Fachplanungen, bei der Technischen Ausrüstung bezogen auf alle 8 Anlagengruppen, erfasst sind. Für den Projektleiter ist überdies nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Architekt", "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt", "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden. Der verantwortlichen Planer der Lph 6-9 HOAI für Gebäude muss mindestens eine wertungsfähige ausführliche Referenz über die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung vorlegen.
Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Personen aus Sicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nicht für mindestens bis Ende 2012 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Angebotsabgabe zur Wiederholung der Eignungswertung.
Soweit die Verfügbarkeit der in Aussicht genommenen Personen aus Sicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nicht für mindestens bis Ende 2012 gesichert ist, kann jeweils eine alternative Person unter Angabe der geforderten Eignungsnachweise benannt werden. Spätere Abweichungen von den Angaben zu den verantwortlichen Personen sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Ausscheiden des Mitarbeiters) und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig und berechtigen den Auftraggeber bis zur Angebotsabgabe zur Wiederholung der Eignungswertung.
Soweit sich der Bewerber für die benannte vorgesehene technische Leistung auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dieses nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
3. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (vgl. § 5 Abs. 5 lit. e) VOF). Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass der elektronische Datenaustausch grafischer und sonstiger Dateien in digitaler Form (GAEB-Schnittstelle, dxf.- bzw. dwg.-Dateien) sowie die kurzfristige Herstellung großformatiger Pläne (DIN A0 Plotter) gewährleistet ist. Soweit sich der Bewerber für die Dokumentation der technischen Ausstattung auf die Ausstattung eines Nachunternehmers beruft, wird diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
3. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (vgl. § 5 Abs. 5 lit. e) VOF). Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass der elektronische Datenaustausch grafischer und sonstiger Dateien in digitaler Form (GAEB-Schnittstelle, dxf.- bzw. dwg.-Dateien) sowie die kurzfristige Herstellung großformatiger Pläne (DIN A0 Plotter) gewährleistet ist. Soweit sich der Bewerber für die Dokumentation der technischen Ausstattung auf die Ausstattung eines Nachunternehmers beruft, wird diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
4. Vorlage von folgenden Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
— Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob OP/ITS-Einrichtungen betroffen sind),
— Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau),
— Bruttogeschossfläche (BGF) des beplanten Gebäudes,
— Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276),
— Leistungszeitraum des Planers,
— Fertigstellung der geplanten Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose),
— Geplante Leistungsbilder samt Angabe der erbrachten Leistungsphasen und der jeweiligen anrechenbaren Kosten,
— Angabe, ob eine Vor- und/oder Bauplanungsunterlage gemäß ABau oder eine vergleichbare Planungsunterlage erstellt wurde (z.B. ES-Bau, EW-Bau),
— Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Planungsleistungen bedeutend ist.
Soweit für die einzelnen Referenzen besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
4.1 Referenzen Generalplanung Sanierung Krankenhaus: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für die Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit einer BGF von mindestens 20 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn das sanierte Gebäude über OP/ITS verfügt (alternativ kann diese Voraussetzung bei der Referenz über Generalplanung Neubau eines Krankenhausgebäudes (vgl. Ziffer 4.2) vorliegen),
4.1 Referenzen Generalplanung Sanierung Krankenhaus: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für die Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit einer BGF von mindestens 20 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn das sanierte Gebäude über OP/ITS verfügt (alternativ kann diese Voraussetzung bei der Referenz über Generalplanung Neubau eines Krankenhausgebäudes (vgl. Ziffer 4.2) vorliegen),
4.2 Referenzen Generalplanung Neubau Krankenhaus: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS mit einer BGF von mindestens 10 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn das Gebäude über OP/ITS verfügt (alternativ kann diese Voraussetzung bei der Referenz über Generalplanung Sanierung eines Krankenhausgebäudes (vgl. Ziffer 4.1) vorliegen),
4.2 Referenzen Generalplanung Neubau Krankenhaus: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS mit einer BGF von mindestens 10 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn das Gebäude über OP/ITS verfügt (alternativ kann diese Voraussetzung bei der Referenz über Generalplanung Sanierung eines Krankenhausgebäudes (vgl. Ziffer 4.1) vorliegen),
4.3 Referenzen Generalplanung funktionale Leistungsbeschreibung: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege eines Generalunternehmervertrages realisierten Hochbauprojektes mit einer BGF von mindestens 10 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Für diese Referenzen ist über die oben genannten Angaben hinaus zu bestätigen, dass die Bauleistungen an einen (oder mehrere) Generalunternehmer vergeben wurden und der Generalplaner funktionale Leistungsbeschreibungen erstellt hat,
4.3 Referenzen Generalplanung funktionale Leistungsbeschreibung: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege eines Generalunternehmervertrages realisierten Hochbauprojektes mit einer BGF von mindestens 10 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Für diese Referenzen ist über die oben genannten Angaben hinaus zu bestätigen, dass die Bauleistungen an einen (oder mehrere) Generalunternehmer vergeben wurden und der Generalplaner funktionale Leistungsbeschreibungen erstellt hat,
4.4 Referenzen Generalplanung konventionelle Realisierung: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines im Wege von Einzelbeauftragungen von Gewerken (Einzellosvergabe) auf Basis von konstruktiven Leistungsbeschreibungen realisierten Hochbauprojektes mit einer BGF von mindestens 10 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Für diese Referenzen ist über die oben genannten Angaben hinaus zu bestätigen, dass die Bauleistungen in Einzellosen vergeben wurden und der Generalplaner konstruktive Leistungsbeschreibungen erstellt hat,
4.4 Referenzen Generalplanung konventionelle Realisierung: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines im Wege von Einzelbeauftragungen von Gewerken (Einzellosvergabe) auf Basis von konstruktiven Leistungsbeschreibungen realisierten Hochbauprojektes mit einer BGF von mindestens 10 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Für diese Referenzen ist über die oben genannten Angaben hinaus zu bestätigen, dass die Bauleistungen in Einzellosen vergeben wurden und der Generalplaner konstruktive Leistungsbeschreibungen erstellt hat,
4.5 Referenzen Generalplanung Hochhaus: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Hochhauses (nach der Definition von § 2 Abs. 4 Nr. 1 BauO Bln, wobei die Referenz nicht aus Berlin stammen muss). Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat,
4.5 Referenzen Generalplanung Hochhaus: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Hochhauses (nach der Definition von § 2 Abs. 4 Nr. 1 BauO Bln, wobei die Referenz nicht aus Berlin stammen muss). Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat,
4.6 Referenzen Objektplanung: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen für Gebäude und raumbildende Ausbauten (§§ 32 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit anrechenbaren Kosten in Höhe von min. 20 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 33 HOAI erbracht hat,
4.6 Referenzen Objektplanung: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen für Gebäude und raumbildende Ausbauten (§§ 32 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit anrechenbaren Kosten in Höhe von min. 20 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 33 HOAI erbracht hat,
4.7 Referenzen Tragwerksplanung: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen für Tragwerksplanung (§§ 48 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Hochbauprojektes in Stahlbetonskelettbauweise mit anrechenbaren Kosten in Höhe von min. 5 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 49 HOAI erbracht hat,
4.7 Referenzen Tragwerksplanung: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen für Tragwerksplanung (§§ 48 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Hochbauprojektes in Stahlbetonskelettbauweise mit anrechenbaren Kosten in Höhe von min. 5 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 49 HOAI erbracht hat,
4.8 Referenzen TGA: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (§§ 51 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 53 HOAI für alle Anlagegruppen nach § 51 Abs. 2 HOAI erbracht hat,
4.8 Referenzen TGA: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (§§ 51 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 53 HOAI für alle Anlagegruppen nach § 51 Abs. 2 HOAI erbracht hat,
4.9 Referenzen Medizintechnik: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 wertungsfähigen Referenzen über Fachplanungsleistungen im Bereich der Medizin- und Labortechnik für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhauses mit OP/ITS. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 53 HOAI für alle Anlagegruppen nach § 51 Abs. 2 HOAI erbracht hat,
4.9 Referenzen Medizintechnik: Vorlage von mindestens einer und maximal 3 wertungsfähigen Referenzen über Fachplanungsleistungen im Bereich der Medizin- und Labortechnik für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhauses mit OP/ITS. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 53 HOAI für alle Anlagegruppen nach § 51 Abs. 2 HOAI erbracht hat,
4.10 Referenz Lph 8 und 9 Sanierung: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) für Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS, einer BGF von mindestens 20 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen müssen bereits fertiggestellt sein, dürfen aber nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat,
4.10 Referenz Lph 8 und 9 Sanierung: Vorlage von maximal 2 wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) für Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS, einer BGF von mindestens 20 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen müssen bereits fertiggestellt sein, dürfen aber nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat,
4.11 Referenz Lph 8 und 9 Neubau: Vorlage von maximal zwei wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) für Neubau eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS, einer BGF von mindestens 10 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen müssen bereits fertiggestellt sein, dürfen aber nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat.
4.11 Referenz Lph 8 und 9 Neubau: Vorlage von maximal zwei wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) für Neubau eines Krankenhausgebäudes mit OP/ITS, einer BGF von mindestens 10 000 m² und Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens 30 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen müssen bereits fertiggestellt sein, dürfen aber nicht vor dem 1.1.2000 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mindestens 50 % der Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der Leistungsbilder "Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten" (§ 32 ff. HOAI) und "Leistungen bei der technischen Ausrüstung" (§§ 51 ff. HOAI) erbracht hat.
Innerhalb der Referenzen für allgemeine Generalplanungsleistungen (Ziff. 4.1 bis 4.4) dürfen Referenzen nicht doppelt verwandt werden. Für die Referenzen der Fachplanungsleistungen sowei der Generalplanung Hochhaus (Ziff. 4.5 bis 4.11) dürfen hingegen die Referenzen der allgemeinen Generalplanungsleistungen verwandt werden, wenn die Voraussetzungen (insbesondere das Erfordernis der Selbsterbringung) vorliegen. Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
Innerhalb der Referenzen für allgemeine Generalplanungsleistungen (Ziff. 4.1 bis 4.4) dürfen Referenzen nicht doppelt verwandt werden. Für die Referenzen der Fachplanungsleistungen sowei der Generalplanung Hochhaus (Ziff. 4.5 bis 4.11) dürfen hingegen die Referenzen der allgemeinen Generalplanungsleistungen verwandt werden, wenn die Voraussetzungen (insbesondere das Erfordernis der Selbsterbringung) vorliegen. Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
5. Darstellung des Qualitätsmanagements (und ggf. Nachweis seiner Zertifizierung) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 5 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 5 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt. Mindestanforderungen sind insbesondere in Ziff. 1, 2, 3, 4.6, 4.7, 4.8 und 4.9 genannt. Die Vorlage von Generalplanungsreferenzen und die Vorlage von Referenzen über Planungsleistungen der Lph 8 und 9 sind keine Mindestanforderung, wirken sich aber in der Wertung positiv aus.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt. Mindestanforderungen sind insbesondere in Ziff. 1, 2, 3, 4.6, 4.7, 4.8 und 4.9 genannt. Die Vorlage von Generalplanungsreferenzen und die Vorlage von Referenzen über Planungsleistungen der Lph 8 und 9 sind keine Mindestanforderung, wirken sich aber in der Wertung positiv aus.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1) Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1) Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt", "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt", "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt", "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt", "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshafpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen), die Qualität des Leitungspersonals und das Qualitätsmanagementsystem maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshafpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen. 3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen), die Qualität des Leitungspersonals und das Qualitätsmanagementsystem maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-08-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité-Universitätsmedizin Berlin
Kontakt
Kontaktperson: Charité-Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betrieb, Zentrale Vergabestelle
Herrn Ingo Rossignol, Frau Steffi Ehrhardt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-09-30 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15/11
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 1.8.2011, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Bettenhochhaus - Vergabe 15/11, Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 1.8.2011, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Bettenhochhaus - Vergabe 15/11, Bitte nicht öffnen!" an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 123-204614 (2011-06-28)
Ergänzende Angaben (2011-07-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-05 📅
Name: Stefan Ludes Architekten
Postanschrift: Kurfürstendamm 177
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Detlef Nünke, Frau Steffi Ehrhardt
E-Mail: steffi.ehrhardt@charite.de📧
Quelle: OJS 2012/S 012-018329 (2012-01-16)