Gegenstand des Auftrages sind Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Fachplanungen für die Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung) für die Generalsanierung des Schulzentrums Ottobeuren nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI und Anlage 14 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2). Inhalt des Verfahrens sind die Planungsleistungen für folgende Anlagengruppen nach § 51 (2) HOAI: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 2. Wärmeversorgungsanlagen 3. Lufttechnische Anlagen 8. Gebäudeautomation Das Ergebnis einer vorgeschalteten Variantenuntersuchung aus den Lph. 1-2 ist als Grundlage für die weitere Planung zu übernehmen. Das Schulzentrum Ottobeuren wurde im Jahre 1976 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wurde als Stahlbetonskellettbau mit vorgehängter Fassade (Verglasungen und Sichtbetonflächen) erstellt. Der gesamte Gebäudekomplex entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Bei der geplanten Generalsanierung sind bei den Leistungen für die Technische Ausrüstung u. a. folgende Kriterien zu beachten: — Funktionalität, — Wirtschaftlichkeit, — Kosten für Bauunterhalt, — Brandschutz, — Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze. Der zu sanierende Gebäudebestand wird abhängig von den Geschoßen unterschiedlich genutzt (Verwaltungsräume, Klassen- und Fachklassenräume, Gruppen- und Lehrmittelräume, Technik- und Lagerräume). Die BGF beträgt insgesamt ca. 12.000 m². Der Förderantrag ist im Herbst 2012 bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2013 beginnen und zum Schuljahrbeginn 2016/2017 abgeschlossen sein. Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 3 + 4 DIN 276) der Generalsanierung ca. 11,0 Mio. EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Marktplatz 6
Postleitzahl: 87724
Postort: Ottobeuren
Kontakt
E-Mail: alois.spoettle@ottobeuren.de📧
Telefon: +49 8332921945📞
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2008 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2009 und 2010 unter 400 000,- EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF gelten. Derjenige Bewerber, der in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2) dieser Bekanntmachung) als der am besten geeignete Bewerber ermittelt wird, wird zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2009 und 2010 nachzufordern.
f) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Urheber des in den Jahren 1973 bis 1976 errichteten Schulgebäudes angekündigt haben, Ansprüche aufgrund der Beeinträchtigung ihres Urheberrechts gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftraggeber geht zwar davon aus, dass kein Urheberrechtsschutz besteht, kann aber nicht ausschließen, dass aufgrund etwaig drohender gerichtlicher Verfahren Verzögerungen bei der Zuschlagserteilung oder im Planungs- und Bauablauf eintreten können. Der Auftraggeber muss sich daher den Verzicht auf die Vergabe vorbehalten, sofern dies aus urheberrechtlichen Gründen gerichtlich erzwungen werden sollte. Im Falle des Auftretens von Zuschlags-, Planungs- oder Bauzeitverzögerungen erfolgt keine separate Vergütung für etwaige Mehrkosten des Auftragnehmers.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2008 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2009 und 2010 unter 400 000,- EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF gelten. Derjenige Bewerber, der in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2) dieser Bekanntmachung) als der am besten geeignete Bewerber ermittelt wird, wird zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2009 und 2010 nachzufordern.
f) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Urheber des in den Jahren 1973 bis 1976 errichteten Schulgebäudes angekündigt haben, Ansprüche aufgrund der Beeinträchtigung ihres Urheberrechts gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftraggeber geht zwar davon aus, dass kein Urheberrechtsschutz besteht, kann aber nicht ausschließen, dass aufgrund etwaig drohender gerichtlicher Verfahren Verzögerungen bei der Zuschlagserteilung oder im Planungs- und Bauablauf eintreten können. Der Auftraggeber muss sich daher den Verzicht auf die Vergabe vorbehalten, sofern dies aus urheberrechtlichen Gründen gerichtlich erzwungen werden sollte. Im Falle des Auftretens von Zuschlags-, Planungs- oder Bauzeitverzögerungen erfolgt keine separate Vergütung für etwaige Mehrkosten des Auftragnehmers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Fachplanungen für die Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung) für die Generalsanierung des Schulzentrums Ottobeuren nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI und Anlage 14 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).
Gegenstand des Auftrages sind Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Fachplanungen für die Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung) für die Generalsanierung des Schulzentrums Ottobeuren nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI und Anlage 14 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9, Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).
Inhalt des Verfahrens sind die Planungsleistungen für folgende Anlagengruppen nach § 51 (2) HOAI:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2. Wärmeversorgungsanlagen
3. Lufttechnische Anlagen
8. Gebäudeautomation
Das Ergebnis einer vorgeschalteten Variantenuntersuchung aus den Lph. 1-2 ist als Grundlage für die weitere Planung zu übernehmen.
Das Schulzentrum Ottobeuren wurde im Jahre 1976 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wurde als Stahlbetonskellettbau mit vorgehängter Fassade (Verglasungen und Sichtbetonflächen) erstellt. Der gesamte Gebäudekomplex entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Das Schulzentrum Ottobeuren wurde im Jahre 1976 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wurde als Stahlbetonskellettbau mit vorgehängter Fassade (Verglasungen und Sichtbetonflächen) erstellt. Der gesamte Gebäudekomplex entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Bei der geplanten Generalsanierung sind bei den Leistungen für die Technische Ausrüstung u. a. folgende Kriterien zu beachten:
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Kosten für Bauunterhalt,
— Brandschutz,
— Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze.
Der zu sanierende Gebäudebestand wird abhängig von den Geschoßen unterschiedlich genutzt (Verwaltungsräume, Klassen- und Fachklassenräume, Gruppen- und Lehrmittelräume, Technik- und Lagerräume). Die BGF beträgt insgesamt ca. 12.000 m².
Der Förderantrag ist im Herbst 2012 bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2013 beginnen und zum Schuljahrbeginn 2016/2017 abgeschlossen sein.
Der Förderantrag ist im Herbst 2012 bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2013 beginnen und zum Schuljahrbeginn 2016/2017 abgeschlossen sein.
Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 3 + 4 DIN 276) der Generalsanierung ca. 11,0 Mio. EUR brutto.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphase 3-5 lt. HOAI § 53.
Stufe 2: Leistungsphase 6-9 lt. HOAI § 53.
Ein Rechtsanspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Dauer: 62 Monate
Referenznummer: Szo_hls
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ottobeuren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a – d VOF
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Herkunftsland des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Herkunftsland des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
b) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter
c) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit der Bewerbung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Fachlicher Lebenslauf des tatsächlichen Leistungserbringers mit Referenzliste der in den Jahren 2005-2010 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten.
a) Fachlicher Lebenslauf des tatsächlichen Leistungserbringers mit Referenzliste der in den Jahren 2005-2010 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten.
b) Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Stellvertreters des tatsächlichen Leistungserbringers mit Referenzliste der in den Jahren 2005-2010 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten.
b) Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Stellvertreters des tatsächlichen Leistungserbringers mit Referenzliste der in den Jahren 2005-2010 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten.
c) Referenzliste der in den Jahren 2005-2010 erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Nennung folgender Angaben:
Auftraggeber.
Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers.
Bauzeit.
Beauftragte Lph. mit Ausführungszeitraum.
Angabe von BGF / BRI.
Angabe der Kosten KG 3 / 4.
Erläuterung zum Projekt.
d) Beschreibung der Projektorganisation für das Projekt Generalsanierung Schulzentrum Ottobeuren mit Angaben über die technische Leistung
e) Angabe der techn. Ausstattung des Unternehmens
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3. a-c gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3. a-c gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000,- EUR für Personenschäden und über 1 000 000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000,- EUR für Personenschäden und über 1 000 000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom 11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom 11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja, es sind die Nachweise nach Pkt. III.2.1.d) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche Punktzahl der III.2.2 (Wirschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 20 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen Wertungskriterien (Reaktionszeit / Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche Punktzahl der III.2.2 (Wirschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 20 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen Wertungskriterien (Reaktionszeit / Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Szo_hls
Zusätzliche Informationen
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2008 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2009 und 2010 unter 400 000,- EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF gelten. Derjenige Bewerber, der in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2) dieser Bekanntmachung) als der am besten geeignete Bewerber ermittelt wird, wird zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2008 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2009 und 2010 unter 400 000,- EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF gelten. Derjenige Bewerber, der in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2) dieser Bekanntmachung) als der am besten geeignete Bewerber ermittelt wird, wird zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2009 und 2010 nachzufordern.
f) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Urheber des in den Jahren 1973 bis 1976 errichteten Schulgebäudes angekündigt haben, Ansprüche aufgrund der Beeinträchtigung ihres Urheberrechts gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftraggeber geht zwar davon aus, dass kein Urheberrechtsschutz besteht, kann aber nicht ausschließen, dass aufgrund etwaig drohender gerichtlicher Verfahren Verzögerungen bei der Zuschlagserteilung oder im Planungs- und Bauablauf eintreten können. Der Auftraggeber muss sich daher den Verzicht auf die Vergabe vorbehalten, sofern dies aus urheberrechtlichen Gründen gerichtlich erzwungen werden sollte. Im Falle des Auftretens von Zuschlags-, Planungs- oder Bauzeitverzögerungen erfolgt keine separate Vergütung für etwaige Mehrkosten des Auftragnehmers.
f) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Urheber des in den Jahren 1973 bis 1976 errichteten Schulgebäudes angekündigt haben, Ansprüche aufgrund der Beeinträchtigung ihres Urheberrechts gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftraggeber geht zwar davon aus, dass kein Urheberrechtsschutz besteht, kann aber nicht ausschließen, dass aufgrund etwaig drohender gerichtlicher Verfahren Verzögerungen bei der Zuschlagserteilung oder im Planungs- und Bauablauf eintreten können. Der Auftraggeber muss sich daher den Verzicht auf die Vergabe vorbehalten, sofern dies aus urheberrechtlichen Gründen gerichtlich erzwungen werden sollte. Im Falle des Auftretens von Zuschlags-, Planungs- oder Bauzeitverzögerungen erfolgt keine separate Vergütung für etwaige Mehrkosten des Auftragnehmers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren
Postanschrift: Marktplatz 6
Postort: Ottobeuren
Postleitzahl: 87724
E-Mail: alois.spoettle@ottobeuren.de📧
Telefon: +49 8332921945📞
Quelle: OJS 2011/S 156-260271 (2011-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Sanitärinstallation
Gesamtwert des Auftrags: 282 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Sanitärinstallation📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-01-09 📅
Name: Ingenieurbüro Mayer AG
Postanschrift: Johannes-Gutenberg-Str. 1
Postort: Ottobeuren
Postleitzahl: 87724
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Spöttle