Gepäckförderanlagen für den Ausbau des bestehenden Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen.
Die Flughafen GmbH Kassel beabsichtigt den Ausbau des bestehenden Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen. Hierzu sind im noch zu erstellenden Terminal die Gepäckförderanlagen zu errichten. Dieses Projekt umfasst die Werk- und Montageplanung, die Lieferung, die Montage und die Herstellung der Funktionsfähigkeit bis zur Inbetriebnahme von zwei Gepäckförderanlagen (Ankunft- und Abflugsanlage).
1. Gepäckförderanlagen
1.1 Abfluganlage
Es ist eine Gepäckförderanlage mit 10 Check-In-Schaltern und einem Entnahmerundlauf zu errichten. Ferner sind Reisegepäckkontrollgeräte (Stufe 1 und 3) in die Gepäckförderanlage zu integrieren.
Insgesamt sind ca. 130 Meter Bandfördertechnik zu liefern.
Die unterlagerte Steuerung umfasst 1 SPS, die ca. 65 Antriebe steuert.
1.2 Ankunftsanlage
Es ist eine Gepäckförderanlage mit einer Aufgabestelle und einem Ausgaberundlauf zu errichten.
Insgesamt sind ca. 60 Meter Bandfördertechnik zu liefern.
Die unterlagerte Steuerung umfasst 1 SPS, die ca. 10 Antriebe steuert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-03.
Auftragsbekanntmachung (2011-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flughäfen
Menge oder Umfang:
“Gepäckförderanlage gemäß II.1.5.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Flughäfen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flugplatz
Postleitzahl: 34379
Postort: Calden
Kontakt
E-Mail: office@flughafenkassel.de📧
Telefon: +49 56749977-44📞
Fax: +49 56749977-87 📠
“a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil...”
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 087-141842 (2011-05-03)