Das UKB plant zur Erweiterung seiner Kapazitäten am Blumberger Damm in Berlin einen Neubau mit ca. 10 000 m² Nutzfläche. Die Nutzung beinhaltet Flächen für Arztpraxen, Apotheke, ambulante OP´s, Büros und Parkierung. Dazu sollen bestehende Nutzungen wie Zentralsterilisation, Labore, HNO und Neurochirurgie aus dem Bestand in den Neubau verlagert werden. Es sind sowohl Planungsleistungen im Sinne der HOAI ab Leistungsphase 3 als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen als GU zu erbringen. Hiervon ausgenommen sind die Leistungen der Medizintechnik und der Möblierung. Anzubieten ist die gesamte Planung einschließlich Herbeiführung der notwendigen Genehmigungen sowie die schlüsselfertige/bezugsfertige Errichtung des Gebäudes. Vom Bieter wird im Zuge der Angebotserstellung die Erstellung eines „Wettbewerbsentwurfs/Vorentwurfs“ erwartet, der später weiter zu detaillieren ist. Nicht berücksichtigte Bieter erhalten für ihre Planungsleistung eine Entschädigung in Höhe von 10 000,- EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Warener Str. 7
Postleitzahl: 12683
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.ukb.de🌏
E-Mail: tanja.walkow@ukb.de📧
Telefon: +49 3056811301📞
Fax: +49 3056811303 📠
a) die Unterlagen zum Teilnahmeantrag sind schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen,
b) die Teilnahme- und Angebotsunterlagen verbleiben nach der Beendigung des Verfahrens beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt,
c) Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, d.h. per Brief, Fax oder Email unter Angabe der der Vergabeverfahrensnummer von der unter Ziffer I 1) genannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt schriftlich,
d) der Teilnahmeantrag muss auf deutsch gestellt werden, gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen von Nachweisen und sonstigen Angaben müssen beglaubigt sein,
e) Das Angebot ist in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.) und gelocht einzureichen,
f) geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dieses gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
a) die Unterlagen zum Teilnahmeantrag sind schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen,
b) die Teilnahme- und Angebotsunterlagen verbleiben nach der Beendigung des Verfahrens beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt,
c) Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, d.h. per Brief, Fax oder Email unter Angabe der der Vergabeverfahrensnummer von der unter Ziffer I 1) genannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt schriftlich,
d) der Teilnahmeantrag muss auf deutsch gestellt werden, gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen von Nachweisen und sonstigen Angaben müssen beglaubigt sein,
e) Das Angebot ist in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.) und gelocht einzureichen,
f) geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dieses gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das UKB plant zur Erweiterung seiner Kapazitäten am Blumberger Damm in Berlin einen Neubau mit ca. 10 000 m² Nutzfläche.
Die Nutzung beinhaltet Flächen für Arztpraxen, Apotheke, ambulante OP´s, Büros und Parkierung. Dazu sollen bestehende Nutzungen wie Zentralsterilisation, Labore, HNO und Neurochirurgie aus dem Bestand in den Neubau verlagert werden.
Es sind sowohl Planungsleistungen im Sinne der HOAI ab Leistungsphase 3 als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen als GU zu erbringen. Hiervon ausgenommen sind die Leistungen der Medizintechnik und der Möblierung.
Anzubieten ist die gesamte Planung einschließlich Herbeiführung der notwendigen Genehmigungen sowie die schlüsselfertige/bezugsfertige Errichtung des Gebäudes.
Vom Bieter wird im Zuge der Angebotserstellung die Erstellung eines „Wettbewerbsentwurfs/Vorentwurfs“ erwartet, der später weiter zu detaillieren ist. Nicht berücksichtigte Bieter erhalten für ihre Planungsleistung eine Entschädigung in Höhe von 10 000,- EUR brutto.
Vom Bieter wird im Zuge der Angebotserstellung die Erstellung eines „Wettbewerbsentwurfs/Vorentwurfs“ erwartet, der später weiter zu detaillieren ist. Nicht berücksichtigte Bieter erhalten für ihre Planungsleistung eine Entschädigung in Höhe von 10 000,- EUR brutto.
Dauer: 17 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärungen über das nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6a VOB/A Abs. 1.
Als Nachweis, dass die Kenntnis nach Nummer 1 unrichtig ist, akzeptiert der Auftraggeber eine Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt ist oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands ersetzt werden.
Als Nachweis, dass die Kenntnis nach Nummer 1 unrichtig ist, akzeptiert der Auftraggeber eine Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt ist oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands ersetzt werden.
b) Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2e),
b) Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2e),
c) Eigenerklärung des Bieters, dass er sich nicht in Liquidation befindet (VOB/A §6 Abs. 3 Nr. 2f),
d) Eigenerklärung des Bieters, seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt zu haben (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2h),
e) Eigenerklärung des Bieters, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2i),
f) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2d) (nicht älter als 12 Monate), in Kopie (gilt nicht für juristische Personen des Öffentlichen Rechts),
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2g).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a.1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2a).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a.1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2a).
a.2) Angaben zum (Honorar)Umsatz soweit er Planungsleistungen betrifft, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vergleichbarer Leistungen,
b) Zusage für Vertragserfüllungsbürgschaft für Baudurchführung,
c) Eigenerklärung des Bieters, ausschließlich sozialversicherungspflichtiges Personal einzusetzen,
d) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme für Sachschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von 5 000 000 EUR je Schadensereignis oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme für Sachschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von 5 000 000 EUR je Schadensereignis oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a.1) Kurzdarstellung des Bieters mit Angaben zur Entwicklung, Name der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
a.2) Nennung der Planer:
— Objektplaners,
— Planer Technische Gebäudeausrüstung (Elektro [Stark- und Schwachstrom], HLS, Aufzug,
— Tragwerksplanung,
— Bauphysik,
— Brandschutzplanung,
— Fassadenplanung.
Hinweis: die Eigenerklärungen können in einer Erklärung zusammen gefasst werden.
c) Angaben zu realisierten Referenzobjekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monate, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzobjekt (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2b):
c) Angaben zu realisierten Referenzobjekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monate, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzobjekt (VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2b):
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbezeichnung der Einrichtung und Angabe der Versorgungsstufe,
— Angaben zur Projektgröße (Umsatz pro Jahr pro Objekt).
d.1) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
d.1) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
d.2) Berufliche Qualifikation der Verantwortlichen (Lebenslauf, persönliche Referenzprojekte/-objekte, Zusatzqualifikationen).
e) Akkreditierungen und Zertifikate zum Qualitätsmanagement (mind. DIN ISO IEC 17025).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Details werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Details werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, für diese das Vergabeverfahren durchzuführen. Mehrfachbewerbungen können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften führen. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer außerdem vor, diesen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche gemacht werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, für diese das Vergabeverfahren durchzuführen. Mehrfachbewerbungen können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften führen. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer außerdem vor, diesen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche gemacht werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an geeignete Nachunternehmer übertragen will.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2.1) ff. des Bekanntmachungstextes aufgeführten Erklärungen und Belege nachzuweisen.
Ist es dem Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes objektiv noch nicht möglich, die Nachunternehmer konkret zu benennen, muss deren Eignung vor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach einem Punktesystem anhand der nachfolgend beschriebenen Parameter. 1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Prozentual gewichteter Anteil: 24 %) Nachweis wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Angabe des Umsatzes des Generalunternehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2010, 2009, 2008) in EUR netto. Ermittelt wird die prozentuale Auslastung des GU durch den mittleren Umsatz dieses Projektes als Prozentsatz. Auslastung = 12 000 000 EUR netto / mittlerer Jahresumsatz des Bieters - <= 0,33 - 6 Punkte - > 0,33 und <= 0,4 - 4 Punkte - > 0,4 und <= 0,5 - 2 Punkte - > 0,5 - 0 Punkte 2. Referenzen (Prozentual gewichteter Wertungsanteil: 24 %) 2.1 Nachweis schlüsselfertiger vergleichbarer Projekte ≥ 10 000 000 EUR Gesamtumfang (Referenz GU/-Bauunternehmen) Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird bewertet wie viele schlüsselfertige Projekte in den letzten fünf Jahren realisiert wurden, - pro schlüsselfertiges Projekt = 2 Punkte, maximal 6 Punkte 2.2. Nachweis von Krankenhausbauten mit hohem baulichem Umsatz, hohem Standard und nutzerspezifischer Abstimmung (Referenz GU/-Bauunternehmen). Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit sind Projekte der letzten 5 Jahre zu benennen. Ein Referenzprojekt wird als vergleichbar bewertet wenn es sich um die Umsetzung eines Krankenhausbaus handelt, welches einen bestimmten baulichen Umsatz überschreitet, - Referenzobjekt ist ein o.g. Gebäude mit hohem Standard und einem baulichem Umsatz von größer 10 000 000 EUR = 10 Punkte - Referenzobjekt ist kein o.g. Gebäude oder mit niedrigem Standard oder mit einem baulichem Umsatz von kleiner = 10 000 000 EUR = 4 Punkte - kein entsprechendes Referenzobjekt = 0 Punkte 2.3 Nachweis von drei Krankenhausprojekten unter laufendem Betrieb / mit gemeinsamer Nutzung der Logistik / Fahrwege Rettungswege des Krankenhaus; teilweise mit Bestandserschließung (Bau-GU /Generalplaner) Ein Referenzprojekt wird als vergleichbar erachtet, wenn es sich um einen Bau des Gesundheitswesens der letzten 5 Jahre (z.B. Krankenhausbauten, Pharma-, Apotheken- oder Laborgebäude) handelt, - je Referenzprojekt mit o.g. Anforderungen = 3 Punkte, max. 9 Punkte 3. Qualitätsmanagement (Prozentual gewichteter Wertungsanteil: 26 %) Zur Beurteilung des Generalunternehmers / Federführenden wird der Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gefordert. 3.1 Qualitätsmanagement – Umweltmanagement Zertifizierung (Generalunternehmer / Federführender) - Zertifikat für jeweils Qualitätsmanagement sowie Umweltmanagement vorhanden / akzeptiert = je 3 Punkte - keine Zertifikat vorhanden / Zertifikate nicht akzeptiert = 0 Punkte 3.2 Qualitätsmanagement (Objektplaner) - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems = 3 Punkte - Nicht vorhanden = 0 Punkte - 3.3 Qualitätsmanagement der Fachplaner Gebäude - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems für die Schlüsselgewerke Statik, Bauphysik, Fassade = 3 Punkte je Gewerk, max. 9 Punkte 3.4 Qualitätsmanagement (Fachplaner TGA), - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems = je 3 Punkte für HLS, Elt, Med., max 9 Punkte 4. Teamqualität (Prozentual gewichteter Wertungsanteil: 26 %) 4.1 Nachweise der interdisziplinären Planung (Generalplanung von Krankenhausprojekten) Zur Beurteilung der Planung wird anhand seiner Referenzprojekte bewertet, ob er in der Lage ist eine interdisziplinäre Planung von Krankenhäusern im eigenen Haus auszuführen, - Nachweis einer interdisziplinären Planungsleistung - ja = 1, nein = 0 4.2 Qualifikation der eingesetzten Fachingenieure Nachweis zur Qualifikation der Fachingenieure durch Eintragung in Fachverbänden/Ingenieurskammer, - vorhanden - ja = 1, nein = 0 4.3 Referenzschreiben von Bauherren/Auftraggebern (Bau-GU /Generalplaner) Vorlage von 3 Referenzschreiben zu Krankenhausprojekten der letzten 5 Jahre öffentlicher oder privater Auftraggeber, - vorhanden = 1 Punkt je Referenz, max. 3 Punkte 4.4 DGNB Zertifizierung Nachweis von max. 2 Projekten das auf der Grundlage des DGNB zertifiziert wurde (Nicht zwingend Krankenhausprojekte), - pro Projekt = 1 Punkt je Referenz, max. 2 Punkte 4.5 Projekte in Abstimmung mit Berliner Baubehörde Nachweis von max. 2 Projekten in den letzten 5 Jahren, welche auf Grundlage der Berliner Bauordnung geplant und realisiert wurden, - je Projekt = 1 Punkt, max. 2 Punkte 4.6 Kurze Planungs-/Bauzeit- Nachweis der Kapazitäten und Leistungsstärke Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei einer kurzen Planungs- und Bauzeit werden die vorhandenen Kapazitäten bewertet, - mehr als 50 Beschäftigte in Berlin (Baufirma) = 1 Punkt - mehr als 10 planende Architekten oder Ingenieure beim Generalplaner/TGA-Planer = je 1 Punkt - darunter = 0 Punkte.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach einem Punktesystem anhand der nachfolgend beschriebenen Parameter. 1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Prozentual gewichteter Anteil: 24 %) Nachweis wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Angabe des Umsatzes des Generalunternehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2010, 2009, 2008) in EUR netto. Ermittelt wird die prozentuale Auslastung des GU durch den mittleren Umsatz dieses Projektes als Prozentsatz. Auslastung = 12 000 000 EUR netto / mittlerer Jahresumsatz des Bieters - <= 0,33 - 6 Punkte - > 0,33 und <= 0,4 - 4 Punkte - > 0,4 und <= 0,5 - 2 Punkte - > 0,5 - 0 Punkte 2. Referenzen (Prozentual gewichteter Wertungsanteil: 24 %) 2.1 Nachweis schlüsselfertiger vergleichbarer Projekte ≥ 10 000 000 EUR Gesamtumfang (Referenz GU/-Bauunternehmen) Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird bewertet wie viele schlüsselfertige Projekte in den letzten fünf Jahren realisiert wurden, - pro schlüsselfertiges Projekt = 2 Punkte, maximal 6 Punkte 2.2. Nachweis von Krankenhausbauten mit hohem baulichem Umsatz, hohem Standard und nutzerspezifischer Abstimmung (Referenz GU/-Bauunternehmen). Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit sind Projekte der letzten 5 Jahre zu benennen. Ein Referenzprojekt wird als vergleichbar bewertet wenn es sich um die Umsetzung eines Krankenhausbaus handelt, welches einen bestimmten baulichen Umsatz überschreitet, - Referenzobjekt ist ein o.g. Gebäude mit hohem Standard und einem baulichem Umsatz von größer 10 000 000 EUR = 10 Punkte - Referenzobjekt ist kein o.g. Gebäude oder mit niedrigem Standard oder mit einem baulichem Umsatz von kleiner = 10 000 000 EUR = 4 Punkte - kein entsprechendes Referenzobjekt = 0 Punkte 2.3 Nachweis von drei Krankenhausprojekten unter laufendem Betrieb / mit gemeinsamer Nutzung der Logistik / Fahrwege Rettungswege des Krankenhaus; teilweise mit Bestandserschließung (Bau-GU /Generalplaner) Ein Referenzprojekt wird als vergleichbar erachtet, wenn es sich um einen Bau des Gesundheitswesens der letzten 5 Jahre (z.B. Krankenhausbauten, Pharma-, Apotheken- oder Laborgebäude) handelt, - je Referenzprojekt mit o.g. Anforderungen = 3 Punkte, max. 9 Punkte 3. Qualitätsmanagement (Prozentual gewichteter Wertungsanteil: 26 %) Zur Beurteilung des Generalunternehmers / Federführenden wird der Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gefordert. 3.1 Qualitätsmanagement – Umweltmanagement Zertifizierung (Generalunternehmer / Federführender) - Zertifikat für jeweils Qualitätsmanagement sowie Umweltmanagement vorhanden / akzeptiert = je 3 Punkte - keine Zertifikat vorhanden / Zertifikate nicht akzeptiert = 0 Punkte 3.2 Qualitätsmanagement (Objektplaner) - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems = 3 Punkte - Nicht vorhanden = 0 Punkte - 3.3 Qualitätsmanagement der Fachplaner Gebäude - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems für die Schlüsselgewerke Statik, Bauphysik, Fassade = 3 Punkte je Gewerk, max. 9 Punkte 3.4 Qualitätsmanagement (Fachplaner TGA), - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems = je 3 Punkte für HLS, Elt, Med., max 9 Punkte 4. Teamqualität (Prozentual gewichteter Wertungsanteil: 26 %) 4.1 Nachweise der interdisziplinären Planung (Generalplanung von Krankenhausprojekten) Zur Beurteilung der Planung wird anhand seiner Referenzprojekte bewertet, ob er in der Lage ist eine interdisziplinäre Planung von Krankenhäusern im eigenen Haus auszuführen, - Nachweis einer interdisziplinären Planungsleistung - ja = 1, nein = 0 4.2 Qualifikation der eingesetzten Fachingenieure Nachweis zur Qualifikation der Fachingenieure durch Eintragung in Fachverbänden/Ingenieurskammer, - vorhanden - ja = 1, nein = 0 4.3 Referenzschreiben von Bauherren/Auftraggebern (Bau-GU /Generalplaner) Vorlage von 3 Referenzschreiben zu Krankenhausprojekten der letzten 5 Jahre öffentlicher oder privater Auftraggeber, - vorhanden = 1 Punkt je Referenz, max. 3 Punkte 4.4 DGNB Zertifizierung Nachweis von max. 2 Projekten das auf der Grundlage des DGNB zertifiziert wurde (Nicht zwingend Krankenhausprojekte), - pro Projekt = 1 Punkt je Referenz, max. 2 Punkte 4.5 Projekte in Abstimmung mit Berliner Baubehörde Nachweis von max. 2 Projekten in den letzten 5 Jahren, welche auf Grundlage der Berliner Bauordnung geplant und realisiert wurden, - je Projekt = 1 Punkt, max. 2 Punkte 4.6 Kurze Planungs-/Bauzeit- Nachweis der Kapazitäten und Leistungsstärke Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei einer kurzen Planungs- und Bauzeit werden die vorhandenen Kapazitäten bewertet, - mehr als 50 Beschäftigte in Berlin (Baufirma) = 1 Punkt - mehr als 10 planende Architekten oder Ingenieure beim Generalplaner/TGA-Planer = je 1 Punkt - darunter = 0 Punkte.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-06-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Unfallkrankenhaus Berlin
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Unfallkrankenhaus Berlin
Frau Walkow
Internetadresse: www.ukb.de🌏
Name: Unfallkrankenhaus Berlin
Postanschrift: 12683 Berlin, Warener Str. 7
Kontaktperson: Drees & Sommer, Bundesallee 39 - 40a, 10717 Berlin
Frau Ramsch
Telefon: +49 30-2543949979📞
E-Mail: katrin.ramsch@dreso.com📧
Fax: +49 30-2543949876 📠
URL für weitere Informationen: www.dreso.com🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-18 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 34-055980
Zusätzliche Informationen
a) die Unterlagen zum Teilnahmeantrag sind schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen,
b) die Teilnahme- und Angebotsunterlagen verbleiben nach der Beendigung des Verfahrens beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt,
c) Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, d.h. per Brief, Fax oder Email unter Angabe der der Vergabeverfahrensnummer von der unter Ziffer I 1) genannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt schriftlich,
d) der Teilnahmeantrag muss auf deutsch gestellt werden, gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen von Nachweisen und sonstigen Angaben müssen beglaubigt sein,
e) Das Angebot ist in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.) und gelocht einzureichen,
f) geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dieses gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
f) geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dieses gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach erfolgter Kenntniserlangung zu rügen (§ 107 Abs.3 Nr. 1 GWB). In diesem Vergabevefahren wird eine Rüge nur dann als unverzüglich eingestuft, wenn sie spätestens eine Woche nach tatsächlicher Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht wurde (Eingang bei der Vergabestelle für die Fristwahrung maßgeblich).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach erfolgter Kenntniserlangung zu rügen (§ 107 Abs.3 Nr. 1 GWB). In diesem Vergabevefahren wird eine Rüge nur dann als unverzüglich eingestuft, wenn sie spätestens eine Woche nach tatsächlicher Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht wurde (Eingang bei der Vergabestelle für die Fristwahrung maßgeblich).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 101a GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 101b Abs. 2 S. 2 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 072-117666 (2011-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kliniken
Gesamtwert des Auftrags: 33 722 347,50 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kliniken📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 305681-1301📞
Fax: +49 305630-1303 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis der angebotenen Leistung (100)
2. Qualität, Funktionalität, Gestaltung, energetische Nachhaltigkeit der Gebäudehülle (10)
3. Qualität, Funktionalität des Innenraumes (10)
4. Qualität, Funktionalität, Flexibilität für bauliche und Nutzungsänderungen (20)
5. Qualität, Funktionalität, energetische Nachhaltigkeit der technischen Gebäudeausstattung (20)
6. Qualität des Abwicklungskonzeptes und Schnelligkeit der Projektrealisierung (20)
7. Organisation und Zusammenarbeit des Planungs- und Bauteams (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-29 📅
Name: BATEG Ingenieurbau GmbH
Postanschrift: Heerstraße 16
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14052
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Tanja Walkow
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach erfolgter Kenntniserlangung zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). In diesem Vergabevefahren wird eine Rüge nur dann als unverzüglich eingestuft, wenn sie spätestens eine Woche nach tatsächlicher Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht wurde (Eingang bei der Vergabestelle für die Fristwahrung maßgeblich).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach erfolgter Kenntniserlangung zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). In diesem Vergabevefahren wird eine Rüge nur dann als unverzüglich eingestuft, wenn sie spätestens eine Woche nach tatsächlicher Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht wurde (Eingang bei der Vergabestelle für die Fristwahrung maßgeblich).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, waren spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist. Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 101a GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 101b Abs. 2 S. 2 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, waren spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist. Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 101a GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 101b Abs. 2 S. 2 GWB).