Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung eines NGA-fähigen Breitbandnetzwerkes im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist ein Landkreis im Norden von Niedersachsen gelegen zwischen den Städten Bremen, Bremerhaven, Hannover und Hamburg. Kreisstadt ist Rotenburg (Wümme). Das Kreisgebiet umfasst insgesamt 57 Städte und Gemeinden mit ca. 164 000 Einwohnern (Stand 12/2009), 78 356 Haushalte, eine Fläche von 2 070 km² und ist überwiegend ländlich strukturiert. Der Landkreis ist heute unzureichend mit hochwertigen NGA-Breitbanddiensten versorgt. Auch mit Blick auf die Grundversorgung weist der Landkreis in weiten Bereichen weiße Flecken auf.
Er sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit NGA-Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der zukunftsorientierten Daseinsvorsorge.
Zielbild.
Um im Vergleich mit besser versorgten Städten und Gemeinden im Umland einen Nachteil im Standort-Wettbewerb zu vermeiden, strebt der Landkreis eine Verbesserung der NGA-Breitbandversorgung zur Sicherstellung der NGA-Dienste an. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) und seine angehörenden Städte und Gemeinden haben sich vorgenommen, eine digitale Kommunikationsinfrastruktur zu realisieren bzw. zu unterstützen, die für ihre Bürger und Gewerbebetriebe, die örtliche Wirtschaft und letztlich auch für sich selbst als notwendig erachtet wird. Es soll eine nachhaltige Verbesserung der örtlichen NGA-Breitbandversorgung realisiert werden, um so die Anwendungsmöglichkeiten und die Entwicklung neuer Technologien und Dienste zu beschleunigen. Die "digitale Lücke" zwischen Stadt und Land soll geschlossen und die Bereiche Ausbildung, Arbeit und Umwelt so gefördert werden, dass eine hochtechnologiebasierte Wirtschaft prosperieren kann, ohne die guten Umweltbedingungen im Landkreis zu gefährden. Mit diesem Ansinnen hat der Landkreis Rotenburg die diesem Teilnahmewettbewerb zu Grunde liegende Beihilfe auf dem Wege der Notifizierung durch die EU-Kommission unter dem Vorgang N 451/2010 genehmigen lassen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landkreis mit diesem Teilnahmewettbewerb Unternehmen und Unternehmenskonsortien zu einer Bewerbung auf, wobei folgende Ziele verfolgt werden:
— Vermeidung redundanter Infrastrukturinvestitionen und Minimierung der Störung des Marktes durch die Förderung der Realisierung einer universell und diskriminierungsfrei zugänglichen NGA-Telekommunikationsinfrastruktur,
— Aufbau und Betrieb dieser Infrastruktur durch einen Betreiber und Sicherstellen des universellen Zugangs zu diesem Netz für alle interessierten Diensteanbieter zur Realisierung eines eigenen Diensteangebots für alle Anwender / Nutzer (Einwohner, Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen) wobei dieser Zugang zu möglichst wettbewerbsfähigen, kostenoptimierten Konditionen erfolgen soll; Die geeigneten Unternehmen müssen mit dem Antrag gemäß Ziffer 79.3 der EU-Leitlinien Breitbandausbau versichern, dass sie allen Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorleistungsebene zu gleichen und nicht diskriminierenden Bedingungen Zugang zu den geförderten Infrastrukturen, d. h. zu Leerrohren, Dark Fiber, Straßenkabinetten und Bitstream der elektronischen Kommunikationsnetze zu gleichen, transparenten und nichtdiskriminierenden Bedingungen gewähren, sofern der Breitbandanbieter diese Leerrohre und Kabel selbst oder durch seine Unterauftragnehmer verlegt hat und sie sein Eigentum oder Besitz sind. Eingeschlossen ist weiterhin die Gewährung des Zugangs zu Bewerberanschlussleitungen, bzw. sog. Sub-Loops, soweit diese im Eigentum oder Besitz des Förderempfängers stehen. Die Eignung erfordert hierneben die uneingeschränkte Bereitschaft zur Gewährung des tatsächlichen Zugangs zum Netz für eine Dauer von mindestens 7 Jahre ab Erstellung und betrifft auch die Infrastruktur, die der Bewerber möglicherweise in das Vorhaben als bestehende Infrastruktur einbringt,
— Sicherstellung, dass die Breitbandinfrastruktur und Open Access-Dienste so gestaltet sind, dass alle interessierten Diensteanbieter auf der Dienste-Ebene im Ausbausgebiet uneingeschränkt in Wettbewerb zum ausgewählten Bewerber – soweit dieser selbst Dienste für Endkunden anbietet will - treten können, wodurch in den durch die Maßnahme abgedeckten Gebieten die Wahlmöglichkeiten und der Wettbewerb gestärkt werden,
— Sicherstellung, dass das Netz einen NGA-Anschluss für alle Bewohner, Gewerbebetriebe und andere Einrichtungen bietet, ohne dabei diskriminierende Konditionen oder Vorgaben zu machen,
— Sicherstellung, dass die maximale Anzahl und Vielfalt von Telekommunikationsdiensten über das Netz verfügbar werden, verbunden mit einem effektiven Wettbewerb,
— Förderung der Wirtschaftsentwicklung in dem lokales Wirtschaftswachstum durch leichtere Beteiligung am globalen Wirtschaftsgeschehen stimuliert wird. Sicherstellung der Verfügbarkeit und Nutzung von Diensten allgemeinen wirtschaftlichen Interesses wie sie z. B. im Bereich des eGovernement auf den Basisdiensten eines Breitbandkommunikationsnetzes angewendet werden,
— Sicherstellung aller weiteren Vorgaben aus der Entscheidung der EU-Kommission zu dem Notifizierungsverfahren N451/2010.
Zielsetzung dieses Beihilfeverfahrens.
Die o. g. Ziele können nach Ansicht des Landkreises nicht mit traditionellen Diensten oder Netzen erreicht werden. Daher zielt die Initiative des Kreises auf die Entwicklung neuer, für das 21. Jahrhundert ausgerichteter Geschäftsmodelle für schnelle Dienstentwicklung, Kundenanpassung und Kundenunterstützung.
Ohne die Hilfe von am Markt tätigen Unternehmen sind die benannten Ziele jedoch nicht zu erreichen. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) und seine angehörenden Städte und Gemeinde planen daher, Weiterentwicklung, Ausbau und Betrieb der Infrastruktur durch die Privatwirtschaft durchführen zu lassen. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) geht nach entsprechenden Voruntersuchungen und auf Basis eines Interessenbekundungsverfahrens davon aus, dass der Ausbau nur mit finanzieller Unterstützung durch den Landkreis möglich sein wird, deren Vergabe den Gegenstand dieser Ausschreibung bildet. Ein geeigneter Bewerber ist ein Unternehmen oder Unternehmenskonsortium (im Folgenden zur Vereinfachung nur "Unternehmen"), das unter Berücksichtigung der vorgegebenen Voraussetzungen.
— die erforderliche zusätzliche NGA-Netzinfrastruktur errichtet,
— neue und vorhandene Infrastruktur ausbaut, betreibt und unterhält,
— ein Diensteangebot zumindest für ein bit-stream-access Produkt– optional auch weitere TK-Dienste für Endkunden – entwickelt und unterhält sowie,
— interessierten Diensteanbietern den Zugang zu Endkunden auf Basis des "Open Access"-Modells zur Verfügung stellt. Hierneben können vom Unternehmen Dienste für Endkunden erbracht werden.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) fordert daher alle interessierten Unternehmen - insbesondere TK-Infrastrukturbetreiber und Anbieter von NGA-Breitbanddienstleistungen - auf, unter Beachtung der nachfolgend genannten Eignungskriterien einen Teilnahmeantrag zu stellen.
Die detaillierten Informationen zum Beihilfeverfahren (inkl. Zuschlagskriterien) werden im Rahmen der Aufforderung zur Antragstellung zur Verfügung gestellt.
Beschreibung der Maßnahme.
Umfang.
Gegenstand des Beihilfeverfahrens ist die Auswahl eines TK-Infrastrukturbetreibers und/oder Anbieters von NGA-Breitbanddiensten dem gemäß der Vorgaben für den Aufbau und Betrieb einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Rotenburg sowie die Sicherstellung des universellen Zugangs zu diesem Netz für alle interessierten Diensteanbieter eine Beihilfe gewährt werden soll.
Zur Realisierung zählen
— die Weiterentwicklung bestehender Infrastrukturen sowie,
— Aus- und Aufbau, Betrieb und Unterhaltung einer zukunftssicheren, flächendeckenden NGA-Netzinfrastruktur im Einklang mit den oben genannten Zielen,
— Angebot mindestens eines bit-stream-access Dienstes.
Diese Investitionen können den Zugang auf der Ebene der letzten Meile sowie auf der Ebene des Backhauls umfassen. Das regionale Netzwerk (Backhaul) stellt die Anbindung und Verteilung der NGA-Breitbandversorgung im entsprechenden Gebiet her. Es umfasst die Hauptknoten (Hauptverteiler) und sonstige Verteilerknoten wie Kabelverzweiger, Funkstationen etc. Nicht zum Backhaul zugehörig ist die landesweite Backbone-Infrastruktur, die im Rahmen dieser Beihilfe nicht förderbar ist.
Die Maßnahme umfasst alle bestehenden und geplanten Gebäude im Kreisgebiet Rotenburg (Wümme), in denen Privat- und Gewerbekunden sowie öffentliche Einrichtungen NGA-Breitband-Dienste in Anspruch nehmen wollen und über keine leistungsfähige NGA-Infrastruktur mit einer Bandbreite von mindestens 40 MBit/s (Down load) je Endnutzer verfügen.
Beihilfe:
Zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke aus der Realisierung dieses Vorhabens erfolgt im Falle einer positiven Entscheidung für den Vorschlag eines Bewerbers die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung zur Schließung einer plausiblen Wirtschaftlichkeitslücke.
Die Beihilfe steht unter der Prämisse der Ziffer 79.3 ("effective and full unbundling") der der EU-Leitlinien Breitbandausbau um sicherzustellen, dass der Markteingriff durch diese Beihilfe so gering wie irgend möglich ausfällt.
Eine Förderung für sogenannte schwarze NGA-Gebiete gemäß Ziffer 76 der Leitlinien ist ausgeschlossen.
Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten NGA-Breitbandanbieters. Derzeit werden durch die Kommunen und den Kreis Haushaltsmittel in Höhe von maximal 12 000 000 EUR für diese Beihilfe vorgehalten.
Der ausgewählte Bewerber muss anderen Unternehmen Zugang auf Vorleistungsebene zu seiner Infrastruktur ermöglichen, er hat zumindest einen Open-Access Zugangsdienst für andere Diensteanbieter anzubieten. Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zu legen bzw. bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise.
Eignungskriterien, Ausschlussgründe und Zulassungsvoraussetzungen.
Die Bewerber haben ihre Eignung für den Aufbau und Betrieb einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Rotenburg sowie für die Sicherstellung des universellen Zugangs zu diesem Netz für alle interessierten Diensteanbieter durch entsprechende Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Außerdem gelten die Ausschlussgründe der VOL/A und es bestehen ergänzende Zulassungsvoraussetzungen.
Eignungskriterien.
(a) Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach § 7 EG (1) VOL/A (a) – (f) analog;
(b) Beschreibung über Art und Umfang des vorhandenen Leistungsumfeldes des Bewerbers in einem zum ausgeschriebenen Gebiet vergleichbaren Geschäftsumfeld. Beschreibung der anzubietende Plattform zur Bereitstellung der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesses für das NGA Netz, mindestens der Open Access-Dienste, sofern der Bewerber selbst keine eigenen Endkundendienste anbieten will;
(c) Bei der Beurteilung der Eignung der Bewerber im Rahmen dieses Teilnahmeverfahrens sowie der später eingereichten Angebote wird insbesondere darauf geachtet, dass die vorgeschlagene technische Umsetzung detailliert und nachvollziehbar beschrieben wird;
(d) Referenzliste, bezogen auf die vergleichbare technische Lösung, mit Angabe von Ansprechpartnern;
(e) Nachweis, dass der Bewerber über das technische Equipment verfügt, um die erforderliche Planung, Ausbau, technischen Betrieb und - soweit vorgesehen - Dienstangebote realisieren zu können;
(f) Versicherung des Bewerbers, dass er die aus die unter Ziffer 1.3 definierten und in der Entscheidung der EU-Kommission N 451/2010 vertiefend festgelegten Vorgaben für den Aufbau und Betrieb der NGA-Breitbandinfrastruktur sowie für die Sicherstellung des universellen Zugangs für alle interessierten Diensteanbieter gewährleistet;
(g) Angaben zur Zusammensetzung eines ggf. geplanten Projektteams (skill-level-basiert; optional: ergänzend namentlich);
(h) Servicekonzept zum Nachweis dafür, dass der Bewerber in der Lage ist, die baulichen Maßnahmen, die technische Inbetriebnahme und den Betrieb auf Basis industrieüblicher Parameter zu erbringen;
(i) Angaben über Gesamtumsatzentwicklung der letzten 3 Jahre, sowie der Umsätze aus dem Geschäftsmodell, welches im Fokus dieses Beihilfeverfahrens steht, alternativ für Neugründungen die Umsatzannahmen der kommenden zwei Geschäftsjahre;
(j) Bei Bewerbergemeinschaften/Konsortien: Vertiefung der Beantwortung von Ziffer 4.1 lit. (a) bis (g) durch differenzierte Angaben für jedes teilnehmende Unternehmen der Bewerbergemeinschaft. Weiterhin ist eine Darstellung zur Struktur, zur Organisation und zur Steuerung der Bewerbergemeinschaft erforderlich;
(k) Angaben, wie der Bewerber die Errichtung der Infrastruktur finanziert.
Ausschlussgründe.
Der Bewerber hat zu erklären, dass auf Ihn die in §6 EG Abs 4 und 6 (a.,b.,c. und d.) VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht anwendbar sind.
Ergänzende Zulassungsvoraussetzungen.
Zu nachfolgenden Voraussetzungen sind im Rahmen des Teilnahmeantrags entsprechende Ausführungen zu machen
(a) Rechtsform
Bewerbergemeinschaften/Konsortien sind zulässig, sofern gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss, bzw. zur Nichtberücksichtigung sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften;
(b) Leistungsbeginn
Im Fall der Bewilligung der Beihilfe ist unverzüglich, spätestens nach einem Monat mit den Arbeiten zur Vorbereitung des späteren Netzbetriebs zu beginnen;
(c) Projektsprache
Die Projektsprache ist Deutsch, d. h. alle im Projekt zu erstellenden Dokumente und jegliche Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache;
(d) Versicherung
Versicherungsdeckung für Betriebs-Haftpflicht. Der Bewerber hat darzulegen, dass deren Höhe - gemessen am Umsatzvolumen und dabei möglichen Schadensfällen - als ausreichend anzusehen ist.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-02-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-28.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-01-28 Auftragsbekanntmachung
2011-02-03 Ergänzende Angaben
2011-07-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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