Glasreinigung diverser Verwaltungsgebäude, KundenCenter und Gesundheitszentren der AOK-Bezirksdirektionen und der AOK-Hauptverwaltung der AOK Baden-Württemberg. Es ist vorgesehen, mindestens 1 x jährlich die Außen-Glasreinigung mit Rahmenkomplettreinigung zusammen mit der Innen-Glasreinigung durchzuführen. Die Reinigung für die einzelnen Lose wird abgerufen. Die Ausführungstermine der einzelnen Objekte werden im Vorfeld abgestimmt und sind einzuhalten. Zusätzliche Reinigungen einzelner Gebäude bzw. Flächen werden bei Bedarf abgerufen. Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt nach den Bedingungen einer Rahmenvereinbarung für die Vergabe von Einzelaufträgen zu den Angebotspreisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fensterreinigung
Menge oder Umfang:
Ca. 53 000 m² Reinigungsfläche Außenglas ca. 15 250 m² Reinigungsfläche Innenglas.
Gesamtwert des Auftrags: 220 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fensterreinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Heilbronner Straße 184
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Telefon: +49 7112069-8913📞
Fax: +49 7112069-8919 📠
Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (VOL/A § 22 EG).
Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des Auftragsgebers ist in einigen Objekten zwingend erforderlich. In den Ausschreibungsunterlagen finden Sie eine Adressliste aller Objekte mit Ansprechpartner und Hinweise auf die notwendigen Terminabsprachen. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen.
Am 1.4.2011, 10:00 Uhr, findet in der Hauptverwaltung Stuttgart, Heilbronner Straße 184, eine Vorstellung und Besprechung der Ausschreibungsunterlagen statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Anschließend besteht die Möglichkeit, weitere Objekte zu besichtigen. Mit den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie weitere Informationen, welche Objekte vor Angebotsabgabe besichtigt werden sollten.
Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (VOL/A § 22 EG).
Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des Auftragsgebers ist in einigen Objekten zwingend erforderlich. In den Ausschreibungsunterlagen finden Sie eine Adressliste aller Objekte mit Ansprechpartner und Hinweise auf die notwendigen Terminabsprachen. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen.
Am 1.4.2011, 10:00 Uhr, findet in der Hauptverwaltung Stuttgart, Heilbronner Straße 184, eine Vorstellung und Besprechung der Ausschreibungsunterlagen statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Anschließend besteht die Möglichkeit, weitere Objekte zu besichtigen. Mit den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie weitere Informationen, welche Objekte vor Angebotsabgabe besichtigt werden sollten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung diverser Verwaltungsgebäude, KundenCenter und Gesundheitszentren der AOK-Bezirksdirektionen und der AOK-Hauptverwaltung der AOK Baden-Württemberg.
Es ist vorgesehen, mindestens 1 x jährlich die Außen-Glasreinigung mit Rahmenkomplettreinigung zusammen mit der Innen-Glasreinigung durchzuführen. Die Reinigung für die einzelnen Lose wird abgerufen. Die Ausführungstermine der einzelnen Objekte werden im Vorfeld abgestimmt und sind einzuhalten.
Es ist vorgesehen, mindestens 1 x jährlich die Außen-Glasreinigung mit Rahmenkomplettreinigung zusammen mit der Innen-Glasreinigung durchzuführen. Die Reinigung für die einzelnen Lose wird abgerufen. Die Ausführungstermine der einzelnen Objekte werden im Vorfeld abgestimmt und sind einzuhalten.
Zusätzliche Reinigungen einzelner Gebäude bzw. Flächen werden bei Bedarf abgerufen.
Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt nach den Bedingungen einer Rahmenvereinbarung für die Vergabe von Einzelaufträgen zu den Angebotspreisen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Glasreinigung Ludwigsburg-Rems-Murr
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um Ludwigsburg.
Menge oder Umfang: Ca. 5 200 m² Außenglasreinigung in 29 Gebäuden ca. 1 629,57 m² Innenglasreinigung in 14 Gebäuden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 Glasreinigung Stuttgart-Böblingen
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis con ca. 50 km um Stuttgart.
Menge oder Umfang: Ca. 7 500 m² Außenglasreinigung in 26 Gebäuden ca. 2.100 m² Innenglasreinigung in 14 Gebäuden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 Glasreinigung Hauptverwaltung Stuttgart
Kurze Beschreibung: Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden der AOK-Hauptverwaltung Stuttgart.
Menge oder Umfang: Ca. 2.880 m² Außenglasreinigung in 2 Gebäuden ca. 1 020 m² Innenglasreinigung in 2 Gebäuden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 Glasreinigung Neckar-Fils
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um 73030 Göppingen.
Menge oder Umfang: Ca. 3 470 m² Außenglasreinigung in 20 Gebäuden ca. 730 m² Innenglasreinigung in 5 Gebäuden.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5 Glasreinigung Ostwürttemberg
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um 73430 Aalen.
Menge oder Umfang: Ca. 2 540 m² Außenglasreinigung in 14 Gebäuden ca. 1 520 m² Innenglasreinigung in 8 Gebäuden.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6 Glasreinigung Rhein-Neckar-Odenwald
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um 69115 Heidelberg.
Menge oder Umfang: Ca. 4 620 m² Außenglasreinigung in 19 Gebäuden ca. 950 m² Innenglasreinigung in 15 Gebäuden.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: LOS 7 Glasreinigung Heilbronn-Franken
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um 74072 Heilbronn.
Menge oder Umfang: Ca. 5 800 m² Außenglasreinigung in 22 Gebäuden ca. 1 500 m² Innenglasreinigung in 9 Gebäuden.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: LOS 8 Glasreinigung Mittlerer Oberrhein
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um 76133 Karlsruhe.
Menge oder Umfang: Ca. 3 900 m² Außenglasreinigung 26 Gebäuden ca. 1.380 m² Innenglasreinigung in 17 Gebäuden.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: LOS 9 Glasreinigung Nordschwarzwald
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um 72250 Freudenstadt und 75172 Pforzheim.
Menge oder Umfang: Ca. 4 570 m² Außenglasreinigung in 22 Gebäuden ca. 880 m² Innenglasreinigung in 14 Gebäuden.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: LOS 10 Glasreinigung Südlicher Oberrhein
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um 79098 Freiburg und 77656 Offenburg.
Menge oder Umfang: Ca. 4 300 m² Außenglasreinigung in 27 Gebäuden ca. 1 620 m² Innenglasreinigung 15 Gebäuden.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: LOS 11 Glasreinigung Hauptverwaltung Lahr
Kurze Beschreibung: Glasreinigung Verwaltungsgebäude AOK-Hauptverwaltung Lahr.
Menge oder Umfang: Ca. 600 m² Außenglasreinigung in 1 Gebäude ca. 120 m² Innenglasreinigung in 1 Gebäude.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: LOS 12 Glasreinigung Hochrhein-Bodensee
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um 79712 Bad Säckingen und 78315 Radolfzell.
Menge oder Umfang: Ca 2 830 m² Außenglasreinigung in 18 Gebäuden ca. 870 m² Innenglasreinigung in 11 Gebäuden.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: LOS 13 Glasreinigung Schwarzwald-Baar-Heuberg
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden, KundenCentern und Gesundheitszentren im Umkreis von ca. 50 km um 78628 Rottweil.
Menge oder Umfang: Ca. 4 750 m² Außenglasreinigung in 24 Gebäuden ca. 1.270 m² Innenglasreinigung in 12 Gebäuden.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag soll eine Festlaufzeit bis zum 31.10.2013 haben. Er wird automatisch (um maximal 2 Jahre) verlängert, wenn bis 3 Monate vor Ablauf keine Kündigung erfolgt.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 28 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Nachweis (Kopien) über Eintragungen im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
1. Aktueller Nachweis (Kopien) über Eintragungen im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2. Niederlassung im Einzugsgebiet der angebotenen Lose bzw. der AOK Baden-Württemberg (jeweils ca. 50 km Umkreis). Sofern keine Niederlassung im Umkreis der angebotenen Lose bzw. der AOK Baden-Württemberg besteht, ist eine ausführliche Darstellung wie die vertragliche Leistungserbringung sichergestellt werden soll, erforderlich.
2. Niederlassung im Einzugsgebiet der angebotenen Lose bzw. der AOK Baden-Württemberg (jeweils ca. 50 km Umkreis). Sofern keine Niederlassung im Umkreis der angebotenen Lose bzw. der AOK Baden-Württemberg besteht, ist eine ausführliche Darstellung wie die vertragliche Leistungserbringung sichergestellt werden soll, erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre für den angefragten Geschäftsbereich;
2. Aktuelle Anzahl Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Bereich Glasreinigung, unterteilt in sozialversicherungspflichtige MA und geringfügig Beschäftigte.
3. Nachweis (Kopien) des zuständigen Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung der Steuern oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften dieses Landes erfüllt hat. (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet oder ggf. eingetragenes Verfallsdatum noch nicht eingetreten);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis (Kopien) des zuständigen Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung der Steuern oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften dieses Landes erfüllt hat. (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet oder ggf. eingetragenes Verfallsdatum noch nicht eingetreten);
Eigenerklärungen nach VOL/A § 7 EG sind zugelassen, falls das Finanzamt keine Bescheinigung ausstellt.
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kopie) des hauptsächlich zuständigen Sozialversicherungsträgers über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet oder ggf. eingetragenes Verfallsdatum noch nicht eingetreten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kopie) des hauptsächlich zuständigen Sozialversicherungsträgers über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet oder ggf. eingetragenes Verfallsdatum noch nicht eingetreten).
5. Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Kopie) oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Beitragszahlung zur Unfallversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Kopie) oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Beitragszahlung zur Unfallversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet).
6. Nachweis bei Angebotsabgabe über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für Sachschäden, 100 000 EUR für Vermögensschäden (inkl. Datenschutz), 100 000 EUR für Bearbeitungsschäden und 100 000 EUR für Schlüsselverlust. Alternativ Vorlage einer unterzeichneten verpflichtenden Erklärung bei Angebotsabgabe, dass im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der oben genannten Mindestdeckung abgeschlossen und spätestens bei Auftragserteilung nachgewiesen wird (Vorlage siehe Verdingungsunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Nachweis bei Angebotsabgabe über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für Sachschäden, 100 000 EUR für Vermögensschäden (inkl. Datenschutz), 100 000 EUR für Bearbeitungsschäden und 100 000 EUR für Schlüsselverlust. Alternativ Vorlage einer unterzeichneten verpflichtenden Erklärung bei Angebotsabgabe, dass im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der oben genannten Mindestdeckung abgeschlossen und spätestens bei Auftragserteilung nachgewiesen wird (Vorlage siehe Verdingungsunterlagen).
7. Eigenerklärung zur Einhaltung der tariflichen bzw. Entsendegesetz konformen Entlohnung der Mitarbeiter.
8. Verpflichtende Erklärung (muss dem Angebot beigefügt sein), dass im Zuschlagsfall, spätestens vor Auftragserteilung, der kalkulatorische Nachweis über den angebotenen Stundenverrechnungssatz für die bei der AOK Baden-Württemberg eingesetzten Mitarbeiter vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. Verpflichtende Erklärung (muss dem Angebot beigefügt sein), dass im Zuschlagsfall, spätestens vor Auftragserteilung, der kalkulatorische Nachweis über den angebotenen Stundenverrechnungssatz für die bei der AOK Baden-Württemberg eingesetzten Mitarbeiter vorgelegt wird.
9. Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dessen Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sowie dass er sich nicht in Liquidation befindet (Vorlage siehe Verdingungsunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
9. Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dessen Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sowie dass er sich nicht in Liquidation befindet (Vorlage siehe Verdingungsunterlagen).
10. Eignungsnachweise gem. VOL/A § 7 EG Abs.4(Präqualifizierung) sind, unter Nennung des Unternehmenscode, zugelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Drei aktuelle Referenzen die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
2. Allgemeine Angaben zu firmenspezifischen Arbeitsabläufen und Vorgehensweisen bezüglich:
a. Der Objektbetreuung und Arbeitsorganisation, Dokumentation der Objektleitungskontrolle.
b. Der Objektübernahme, Einweisung und Schulung der MA.
c. Des Konzepts zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung (allgemeine Aussagen und Darstellung).
d. Geräteausstattung, Kenntnisse in Chemie und Unfallverhütung.
3. Nennung eines Datenschutzbeauftragten (jeder eingesetzte Mitarbeiter ist zur Einhaltung der Datenschutzvereinbarung zu verpflichten, Vorlage siehe Verdingungsunterlagen).
4. Möglichst gültiges DIN EN ISO 9000 ff oder gleichwertiger Nachweis.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Einschränkung, jedoch gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Die Datenschutzvereinbarung der AOK Baden-Württemberg ist dem Angebot unterschrieben beizulegen (Mustervorlagen liegen den Ausschreibungsunterlagen bei).
2. Eine Kommunikation mit den Reinigungskräften in deutscher Sprache muss gewährleistet sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gebäudereiniger gem. § 18 Abs. 2 S.1 der Handwerksordnung i.V.m.Nr.33 der Anlage A zur Handwerksordnung oder vergleichbare Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. Bei Bietergemeinschaften und Subunternehmern muss jeder Teilnehmer die geforderten wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeiten erfüllen und bei Angebotsabgabe nachweisen (Vorlagen siehe Verdingungsunterlagen).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gebäudereiniger gem. § 18 Abs. 2 S.1 der Handwerksordnung i.V.m.Nr.33 der Anlage A zur Handwerksordnung oder vergleichbare Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. Bei Bietergemeinschaften und Subunternehmern muss jeder Teilnehmer die geforderten wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeiten erfüllen und bei Angebotsabgabe nachweisen (Vorlagen siehe Verdingungsunterlagen).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 28
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Verrechnungsscheck oder per Banküberweisung auf das Konto der Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG, Konto Nr. 517 100, BLZ 680 621 05 IBAN: DE 79 6806 2105 0000 5171 00 BIC: GENODE61DEN Verwendungszweck: EU-Ausschreibung AOK Baden-Württemberg Glasreinigung; mit Anforderung der Unterlagen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übergeben bzw. versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung bei CLEAN Consulting GmbH & Co. KG vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Per Verrechnungsscheck oder per Banküberweisung auf das Konto der Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG, Konto Nr. 517 100, BLZ 680 621 05 IBAN: DE 79 6806 2105 0000 5171 00 BIC: GENODE61DEN Verwendungszweck: EU-Ausschreibung AOK Baden-Württemberg Glasreinigung; mit Anforderung der Unterlagen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übergeben bzw. versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung bei CLEAN Consulting GmbH & Co. KG vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-05-06 📅
Öffnungsort: Denzlingen.
Ort des Eröffnungstermins: Denzlingen.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis der 1x-jährlichen Außen- u. Innenglasreinigung (50)
2. Reinigungsstunden in den Objekten für die 1x-jährliche Außen- u. Innenglasreinigung (35)
3. Preis für Vergleichsflächen der Innenglasreinigung auf Abruf (10)
4. Stundenverrechnungssatz für Sonderreinigungsarbeiten (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Kontakt
Name: CLEAN Consulting GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Str.4
Postort: Denzlingen
Postleitzahl: 79211
Kontaktperson: Herrn Höfflin
Telefon: +49 7666912130📞
E-Mail: info@cleancon.de📧
Fax: +49 76662367 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-07-01 📅
Datum des Endes: 2013-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (VOL/A § 22 EG).
Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des Auftragsgebers ist in einigen Objekten zwingend erforderlich. In den Ausschreibungsunterlagen finden Sie eine Adressliste aller Objekte mit Ansprechpartner und Hinweise auf die notwendigen Terminabsprachen. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen.
Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des Auftragsgebers ist in einigen Objekten zwingend erforderlich. In den Ausschreibungsunterlagen finden Sie eine Adressliste aller Objekte mit Ansprechpartner und Hinweise auf die notwendigen Terminabsprachen. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen.
Am 1.4.2011, 10:00 Uhr, findet in der Hauptverwaltung Stuttgart, Heilbronner Straße 184, eine Vorstellung und Besprechung der Ausschreibungsunterlagen statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Anschließend besteht die Möglichkeit, weitere Objekte zu besichtigen. Mit den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie weitere Informationen, welche Objekte vor Angebotsabgabe besichtigt werden sollten.
Am 1.4.2011, 10:00 Uhr, findet in der Hauptverwaltung Stuttgart, Heilbronner Straße 184, eine Vorstellung und Besprechung der Ausschreibungsunterlagen statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Anschließend besteht die Möglichkeit, weitere Objekte zu besichtigen. Mit den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie weitere Informationen, welche Objekte vor Angebotsabgabe besichtigt werden sollten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str.17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Rechten § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Rechten § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinem Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinem Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtssprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtssprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2011/S 049-080517 (2011-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 144 048,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣3️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
2
1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ralf Ober
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Rechten § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Rechten § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinem Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinem Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ..."