Gutachten über die Wirkungen der Finanzierungsregelungen des schleswig-holsteinischen AG SGB XII
„Gutachten über die Wirkungen der Finanzierungsregelungen des schleswig-holsteinischen AG SGB XII“.
1. Sachverhalt
Das Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB XII) regelt die Finanzierung der Leistungen der Sozialhilfe in Schleswig-Holstein.
Nach den bis Ende 2010 geltenden AG SGB XII - Finanzierungsregelungen stellte das Land den örtlichen Trägern der Sozialhilfe für die Wahrnehmung der mit Inkrafttreten des Gesetzes vom überörtlichen auf die örtlichen Träger übertragenen Aufgaben jährlich einen Ausgleichsbetrag zur Verfügung. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich um die stationäre Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die stationäre Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen an Personen unter 60 Jahre einschließlich der gleichzeitig nach anderen SGB XII Kapiteln zu erbringenden Leistungen.
Weiterhin erstattete das Land den örtlichen Trägern die Nettoaufwendungen nur der Maßnahmekosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Hilfe zur Pflege an Personen über 60 Jahre innerhalb von Einrichtungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Landesmittel zum Ausbau ambulanter Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege verwendet werden.
Diese Finanzierungsregelungen enthielten eine getrennte Kostenverantwortung zwischen Land und Kommunen und hatten zur Folge, dass alle ambulanten Leistungen von den Kreisen und kreisfreien Städten, alle stationären Leistungen vom Land zu finanzieren waren.
Das Land und die Kreise und kreisfreien Städte waren sich darin einig, diese getrennte Kostenverantwortung zu überwinden.
Die Änderung der Finanzierungsregelungen im AG SGB XII mit Wirkung vom 1.1.2011 beinhaltet insbesondere folgende Zielsetzungen.
— den Kommunen soll ein flexiblerer Mitteleinsatz ermöglicht sowie eine höhere Handlungsverantwortung gegeben werden,
— die getrennte Finanzverantwortung von Land und Kommunen soll beseitigt und,
— zugleich die Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem erhöht werden.
2. Inhalt der Auftragnehmerleistungen
Der Istbestand der ambulanten Angebote sowie der teil- und vollstationären Einrichtungen für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist darzustellen.
Dafür ist auf die bei der „Koordinierungsstelle soziale Hilfen der Kreise in Schleswig – Holstein“ über die ambulanten Angebote sowie die teil- und vollstationären Einrichtungen für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in den Kreisen und kreisfreien Städten vorhandenen Daten zurückzugreifen.
Durch insbesondere die Auswertung verfügbarer Leistungsstatistiken, der Einschätzungen beteiligter Akteure in schriftlichen Befragungen, Dokumentanalysen und Interviews sind die Wirkungen des ab 1.1.2011 geltenden AG SGB XII - Finanzierungssystems dahingehend zu untersuchen und zu bewerten:
— ob und inwieweit die Zielsetzungen und erwarteten Auswirkungen im Vergleich mit den Finanzierungsregelungen, die bis zum 31.12.2010 galten, eintreten und es sind Ausführungen zu treffen,
— ob die den Kreisen und kreisfreien Städten (Gebietskörperschaften) jeweils bereitgestellten Landesmittel die unterschiedlichen Versorgungsstrukturen und Bedarfslagen angemessen berücksichtigen,
— ob und ggf. welche Regelungen oder Maßnahmen der Steuerung der Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung dienlich sein könnten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-03-16
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Auftragsbekanntmachung
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2011-07-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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