Handelspartner-Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoftprodukten für die Landesverwaltung

Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ermittlung eines Handelspartners für den Erwerb von Microsoftprodukten im Rahmen von Volumenlizenzverträgen und die Erbringung von Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Der Bieter muss in keinem speziellen Vertragsverhältnis zum Lizenzgeber stehen, er muss aber seitens des Lizenzgebers berechtigt sein, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb von OEM-Lizenzen.
Optional können weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Microsoft-Lizenzen stehen, angeboten werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-06-16 Auftragsbekanntmachung
2011-11-08 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge wider. In der Landesverwaltung gibt es derzeit ca. 42 000 Clients und ca. 3 000 Server sowie SAN- und NAS-Systeme.Der Auftraggeber geht auf Grund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen von einem Auftragsvolumen von etwa 7 500 000 EUR je Geschäftsjahr in Summe aus. Ein Teil dieses Volumens bleibt möglicherweise auch über den Beginn dieses Handelspartnerrahmenvertrags hinaus in den bisherigen bestehenden Verträgen gebunden. Eine Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemenge aus dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Krailenshaldenstr. 44
Postleitzahl: 70469
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@iz.bwl.de 📧
Fax: +49 711891097696 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2011-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 116-191695
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem sie die geforderten Unterlagen vorlegen. Der Bieter hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern für die übertragenen Bereiche die technische Leistungsfähigkeit für die vorgesehenen Unterauftragnehmer nach Aufforderung nachzuweisen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese Angaben möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. In gleicher Weise müssen Bietergemeinschaften ihre Unterlagen einreichen. Die geforderten Unterlagen zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die gemeinschaftlichen Bewerber insgesamt an, d. h. der Einzelnachweis muss nur von dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft, der den entsprechenden Teil der Leistung ausführt, erbracht werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ermittlung eines Handelspartners für den Erwerb von Microsoftprodukten im Rahmen von Volumenlizenzverträgen und die Erbringung von Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Der Bieter muss in keinem speziellen Vertragsverhältnis zum Lizenzgeber stehen, er muss aber seitens des Lizenzgebers berechtigt sein, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen.
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Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb von OEM-Lizenzen.
Optional können weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Microsoft-Lizenzen stehen, angeboten werden.
Menge oder Umfang:
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge wider. In der Landesverwaltung gibt es derzeit ca. 42 000 Clients und ca. 3 000 Server sowie SAN- und NAS-Systeme.
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Der Auftraggeber geht auf Grund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen von einem Auftragsvolumen von etwa 7 500 000 EUR je Geschäftsjahr in Summe aus. Ein Teil dieses Volumens bleibt möglicherweise auch über den Beginn dieses Handelspartnerrahmenvertrags hinaus in den bisherigen bestehenden Verträgen gebunden. Eine Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemenge aus dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht.
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Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung der Laufzeit um 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 0270.5/2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Baden-Württemberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
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— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG aufgezählten Straftaten vorliegen,
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und dem Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes jeweils für die vergangenen 3 Geschäftsjahre. Der Durchschnittsumsatz (bezogen auf den Gesamtumsatz) der letzten 3 Jahre muss mindestens 2-mal so hoch sein, wie das geschätzte Auftragsvolumen des Leistungsgegenstands pro Vertragsjahr. (ergibt sich aus Ziff. II.2.1 - "7 500 000 EUR" x 2, d. h. durchschnittlicher Gesamtumsatz mindestens 14 000 000 EUR pro Vertragsjahr).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis, dass die Haftungshöchstsummen gem. Ziffer 9.2 EVB-IT-Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marküblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU entspricht (aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft ODER Kopie der Police und Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist),
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— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen,
— Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochter-gesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis, dass der Bezugsberechtigte alle geforderten Nutzungsrechte an den Software Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft-Autorisierung oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis geführt werden.
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Hinweis: wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass der Bieter seitens des Lizenzgebers berechtigt ist, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bieters gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderung noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform.
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— Nachweis für mindestens einen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Bieters über die Kompetenz für
MS-Volumenlizenzlösungen (Volume Licensing) durch entsprechendes Zertifikat,
Software Asset Management (z. B. durch Einsatz entsprechender SAM-Programme, Beschäftigung von Spezialisten mit entsprechendem Know-How o. ä.),
— Nachweis über ein erfolgreich abgewickeltes und vergleichbares Projekt bei einer öffentlichen Verwaltung mit mindestens 5 000 Clients (alternativ: Auftraggeber aus einem anderen Bereich mit mindestens 10 000 Clients), dessen erfolgreiche Beendigung nicht länger als 3 Jahre zurück liegt.
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Hinweis: der Bieter hat dies durch Fremdbescheinigung des ehemaligen Auftraggebers nachzuweisen. Ausnahmsweise genügt eine Eigenerklärung, wenn der Bieter aus einem stichhaltigen Grund die Fremdbescheinigung nicht beibringen kann. Der Grund ist der Vergabestelle mitzuteilen. Bei einer Eigenerklärung ist die Vergabestelle berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartner Informationen über das Referenzprojekt einzuholen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Sind mit dem Rechteerwerb keine dauerhaften Leistungen kombiniert, erfolgt die Zahlung der Vergütung nach vollständiger Erbringung der Leistung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung an den Bezugsberechtigten.
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(2) Wird gleichzeitig mit dem Rechteerwerb im Rahmen eines Volumenlizenzvertrages eine dauerhafte Leistung kombiniert, erfolgt die Bezahlung in jährlichen Raten ohne zusätzliche Finanzierungskosten jeweils zum 30.6. des Jahres.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Nutzungsrechte allgemein.
(1) In Ergänzung zu den folgenden Nutzungsrechtsregelungen und bei Widersprüchen gelten die Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers vorrangig.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Bezugsberechtigten an der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standard-Software ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, inhaltlich beschränktes und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht gemäß den Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ein.
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(3) Bestellte Softwareprodukte werden i.d.R. datenträgerlos bereitgestellt. Das gilt nicht für den Bezug von System-Builder-Lizenzen. Gemäß den Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung dürfen die Lizenzen vertragsgemäß vervielfältigt werden.
2. Nutzungsrechte für Volumenlizenzen für Desktop-Anwendungen.
(1) Die Lizenz darf in der lizenzierten und in der Vorgängerversion genutzt werden (Downgrade-Recht).
(2) Von einer Volumenlizenz dürfen zusätzliche Kopien der Desktop-Anwendung auf einem Server installiert werden, auf die von separat lizenzierten Geräten aus zugegriffen werden kann (Remote-Zugriff).
(3) Es darf unter Verwendung eines Datenträgers aus einem Volumenlizenzvertrag ein Abbild einer Standard-Konfiguration für einen PC-Arbeitsplatz erstellt und innerhalb des Aufgabenbereichs des Bezugsberechtigten verteilt werden (Re-Imaging).
3. Gebrauchte Lizenzen.
Werden Lizenzen nicht direkt vom Lizenzgeber sondern erst nach erstmaligem Inverkehrbringen angeboten, muss zusätzlich ein lückenloser Nachweis der Erwerbskette vorgelegt werden in Form von:
— Kopie des Lizenzvertrags und Beitrittsvertrags inkl. Nebenabreden,
— Kopie der Product Use Rights der Releasestände, die übertragen werden,
— Kopie der zum Volumenlizenzvertrag gehörigen Produktliste,
— Volumenlizenzschlüssel,
— ggf. Datenträger mit SID-Code,
— Microsoft-Übertragungsformular, das bestätigt, dass die Übertragung vertragsgerecht durchgeführt wurde und obige Unterlagen vorgelegt und akzeptiert wurden,
— Bestätigung des Übertragenden, dass die Software sich nicht mehr bei ihm im Einsatz befindet und gelöscht wurde,
— im Fall von Upgrades und Software Assurance (SA):
—— Nachweis der kompletten Lizenzkette sowie Zahlung aller SA-Raten,
— Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs der Produkte.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Auftraggeber möchte eine Rahmenvereinbarung mit einer regulären Laufzeit von 4 Jahren abschließen. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung 3 Monate vor deren Ablauf durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein weiteres Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-09-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW)
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0270.5/2
Zusätzliche Informationen
Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem sie die geforderten Unterlagen vorlegen.
Der Bieter hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern für die übertragenen Bereiche die technische Leistungsfähigkeit für die vorgesehenen Unterauftragnehmer nach Aufforderung nachzuweisen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese Angaben möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
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In gleicher Weise müssen Bietergemeinschaften ihre Unterlagen einreichen. Die geforderten Unterlagen zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die gemeinschaftlichen Bewerber insgesamt an, d. h. der Einzelnachweis muss nur von dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft, der den entsprechenden Teil der Leistung ausführt, erbracht werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg
Postanschrift: Krailenshaldenstraße 44
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
E-Mail: vergabestelle@iz.bwl.de 📧
Fax: +49 7118910-97696 📠
Quelle: OJS 2011/S 116-191695 (2011-06-16)
Ergänzende Angaben (2011-11-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2011-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 217-352799
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 116-191695
ABl. S-Ausgabe: 217
Quelle: OJS 2011/S 217-352799 (2011-11-08)