Hebesatz, hydraulisch, 150 kN

Beschaffungsamt des BMI

Hebesatz, hydraulisch, 150 kN.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hydraulische Wagenheber
Menge oder Umfang: 480 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 480 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hydraulische Wagenheber 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de 🌏
E-Mail: andreas.hahn@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2623 📞
Fax: +49 2289910610-2623 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 127-210871
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Dieses Verfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.de.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur elektronisch abgeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Hebesatz, hydraulisch, 150 kN.
Referenznummer: B 4.34 - 8038/11/VV: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben zur Unternehmensgröße und Umsatz (Vordruck).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministerium des Innen in der jeweils gültigen Fassung;
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 42
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Der Auftrag wird im Namen anderer öffentlicher Auftraggeber vergeben
Kontakt
Kontaktperson: Referat B 4
Andreas Hahn
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de 🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-09-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 4.34 - 8038/11/VV: 1
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Dieses Verfahren wird nur elektronisch durchgeführt!
Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.de.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur elektronisch abgeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Quelle: OJS 2011/S 127-210871 (2011-07-01)