Herstellung und Lieferung von Parlamentsdrucksachen für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat

Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat ZT 2, - Vergabe- und Vertragsstelle -

Vertragsgegenstand soll die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gemäß der nachfolgenden Beschreibung.
Beide Verfassungsorgane benötigen für den ordnungsgemäßen Ablauf ihrer jeweiligen parlamentarischen Verfahren Druckerzeugnisse, die als Unterlagen für termingebundene Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren dienen und von der Auftragnehmerin (AN) fristgerecht und auch sonst in einwandfreier Qualität vorzulegen sind. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die am Sitzungsrhythmus beider Häuser orientierte, diskontinuierliche und teilweise starken Schwankungen sowie möglichen gleichzeitigen Leistungsspitzen unterliegende Produktion dar, für deren Sicherstellung die AN die notwendigen personellen, technischen und organisatorischen Ressourcen zu planen und vorzuhalten hat.
Die Leistung umfasst das Abholen der Druckunterlagen beim bzw. den elektronischen Empfang der Daten vom Deutschen Bundestag und Bundesrat, das Herstellen, Konfektionieren, Verpacken und Liefern der Druckerzeugnisse an Verwendungsstellen innerhalb und außerhalb beider Häuser sowie das Entsorgen des Verpackungsmaterials. Eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Auftragserfassung und Auftragserteilung seitens des Deutschen Bundestages und des Bundesrates ist nicht vorgesehen. Der AN ist es jedoch freigestellt, eine Koordinierungsstelle einzurichten.
Die Art und Anzahl der zu liefernden Druckerzeugnisse wird jeweils durch Einzeldruckaufträge festgelegt. Für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gelten unterschiedliche Vorgaben unter anderem in Bezug auf die Qualität und Gestaltung ihrer jeweiligen Druckerzeugnisse sowie zu erfüllende hausspezifische Lieferfristen (Prioritäten).
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen nachfolgende Aspekte mit den Bietern vertieft erörtert werden:
a) Druckstandort mit Notfallkonzept;
b) Vertragsstruktur;
c) Laufzeit;
d) Preise.
Die Bieter können zu den unter Buchstabe a) bis d) der Vorbemerkungen dargestellten Aspekten verschiedene Lösungen vorgeschlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-02-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-01-14 Auftragsbekanntmachung
2012-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Referat ZT 2/3, Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabestelle.zt2@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30227-33234 📞
Fax: +49 30227-30374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2011-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 10-015343
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand soll die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gemäß der nachfolgenden Beschreibung.
Beide Verfassungsorgane benötigen für den ordnungsgemäßen Ablauf ihrer jeweiligen parlamentarischen Verfahren Druckerzeugnisse, die als Unterlagen für termingebundene Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren dienen und von der Auftragnehmerin (AN) fristgerecht und auch sonst in einwandfreier Qualität vorzulegen sind. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die am Sitzungsrhythmus beider Häuser orientierte, diskontinuierliche und teilweise starken Schwankungen sowie möglichen gleichzeitigen Leistungsspitzen unterliegende Produktion dar, für deren Sicherstellung die AN die notwendigen personellen, technischen und organisatorischen Ressourcen zu planen und vorzuhalten hat.
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Die Leistung umfasst das Abholen der Druckunterlagen beim bzw. den elektronischen Empfang der Daten vom Deutschen Bundestag und Bundesrat, das Herstellen, Konfektionieren, Verpacken und Liefern der Druckerzeugnisse an Verwendungsstellen innerhalb und außerhalb beider Häuser sowie das Entsorgen des Verpackungsmaterials. Eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Auftragserfassung und Auftragserteilung seitens des Deutschen Bundestages und des Bundesrates ist nicht vorgesehen. Der AN ist es jedoch freigestellt, eine Koordinierungsstelle einzurichten.
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Die Art und Anzahl der zu liefernden Druckerzeugnisse wird jeweils durch Einzeldruckaufträge festgelegt. Für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gelten unterschiedliche Vorgaben unter anderem in Bezug auf die Qualität und Gestaltung ihrer jeweiligen Druckerzeugnisse sowie zu erfüllende hausspezifische Lieferfristen (Prioritäten).
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Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen nachfolgende Aspekte mit den Bietern vertieft erörtert werden:
a) Druckstandort mit Notfallkonzept;
b) Vertragsstruktur;
c) Laufzeit;
d) Preise.
Die Bieter können zu den unter Buchstabe a) bis d) der Vorbemerkungen dargestellten Aspekten verschiedene Lösungen vorgeschlagen.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: ZT 2-2011003-T240L

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— entsprechend den Angaben im Bewerbungsbogen und den Hinweisen zum Verfahren und zu den Bedingungen (Teilnahmeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— entsprechend den Angaben im Bewerbungsbogen und den Hinweisen zum Verfahren und zu den Bedingungen (Teilnahmeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— entsprechend den Angaben im Bewerbungsbogen und den Hinweisen zum Verfahren und zu den Bedingungen (Teilnahmeunterlagen).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Hinweise zum Verfahren und zu den Bedingungen (Teilnahmeunterlagen).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien: Siehe Hinweise zum Verfahren und zu den Bedingungen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-03-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat ZT 2, - Vergabe- und Vertragsstelle -
Kontakt
Internetadresse: www.bundestag.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT 2-2011003-T240L

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Name: Deutscher Bundestag, Herr Referatsleiter ZR 3
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einer nicht abgeholfenen Rüge erfolgen. Auf § 101 a GWB wird verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
E-Mail: vorzimmer.zr3@bundestag.de 📧
Quelle: OJS 2011/S 010-015343 (2011-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Kontakt
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 220-361825
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 10-015343
ABl. S-Ausgabe: 220

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZT 2-2011004-T240L
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-19 📅
Name: Océ – Deutschland Business Services GmbH
Postanschrift: Solinger-Straße 5-7
Postort: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45481
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 220-361825 (2012-11-12)