Hygieneuntersuchung von Schwimm- oder Badewasser in Hallen- und Freibädern nach DIN 19643

Bäderbetriebe Frankfurt GmbH

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der bakteriologischen Badewasseruntersuchungen nach DIN 19643 i. V.m. § 11 Bundesseuchengesetz für folgende Erlebnis-/Hallenbäder und Freibäder:
Erlebnis- und Hallenbäder: Rebstockbad, Titus Thermen, Panoramabad Bornheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Hallenbad), Hallenbad Höchst, Textorbad Sachsenhausen und Gartenbad Fechenheim;
Freibäder: Hausen, Stadionbad, Silobad, Nieder-Eschbach, Brentanobad, Eschersheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Freibad).
Folgende Untersuchungen/Beprobungen sind jeweils vorzunehmen:
— mikrobiologische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,
— mikrobiologische Untersuchungen des Duschwassers: einmal im Jahr in Hallen- und Freibädern, sowie zusätzlich nach längeren Standzeiten,
— chemisch-physikalische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,
— jährliche chemische Untersuchungsparameter (Beckenwasser- und Füllwasser) je Aufbereitungs-Kreislauf in einem Becken.
Brentanobad: zweimal jährlich Beprobung des Brunnenkopfes und Analytik gemäß Rohwasseruntersuchungsverordnung und zusätzlich LHKW (Untersuchunsparameter gemäß den Auflagen "RP-Darmstadt");
Darüber hinaus sind in folgenden Bädern Abklatschuntersuchungen vorzunehmen: im Rebstockbad, in den Titus Thermen, im Panoramabad Bornheim, im Riedbad, im Hallenbad Höchst und im Textorbad.
Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, bei zusätzlichem Bedarf, z.B. im Fall besonderer Anordnungen durch das Gesundheitsamt, RP Darmstadt oder Umwelt-Bundesamt (UBA), den Auftragnehmer mit der Durchführung weiterer mikrobiologischer oder chemisch-physikalischer Untersuchungen zu beauftragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Menge oder Umfang:
Durchführung der bakteriologischen Badewasseruntersuchungen nach DIN 19643 i. V.m. § 11 Bundesseuchengesetz für folgende Erlebnis-/Hallenbäder und Freibäder:Erlebnis- und Hallenbäder: Rebstockbad, Titus Thermen, Panoramabad Bornheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Hallenbad), Hallenbad Höchst, Textorbad Sachsenhausen und Gartenbad Fechenheim;Freibäder: Hausen, Stadionbad, Silobad, Nieder-Eschbach, Brentanobad, Eschersheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Freibad).Folgende Untersuchungen/Beprobungen sind jeweils vorzunehmen:— mikrobiologische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,— mikrobiologische Untersuchungen des Duschwassers: einmal im Jahr in Hallen- und Freibädern, sowie zusätzlich nach längeren Standzeiten,— chemisch-physikalische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,— jährliche chemische Untersuchungsparameter (Beckenwasser- und Füllwasser) je Aufbereitungs-Kreislauf in einem Becken.Brentanobad: zweimal jährlich Beprobung des Brunnenkopfes und Analytik gemäß Rohwasseruntersuchungsverordnung und zusätzlich LHKW (Untersuchunsparameter gemäß den Auflagen "RP-Darmstadt");Darüber hinaus sind in folgenden Bädern Abklatschuntersuchungen vorzunehmen: im Rebstockbad, in den Titus Thermen, im Panoramabad Bornheim, im Riedbad, im Hallenbad Höchst und im Textorbad.Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, bei zusätzlichem Bedarf, z.B. im Fall besonderer Anordnungen durch das Gesundheitsamt, RP Darmstadt oder Umwelt-Bundesamt (UBA), den Auftragnehmer mit der Durchführung weiterer mikrobiologischer oder chemisch-physikalischer Untersuchungen zu beauftragen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BäderBetriebe Frankfurt GmbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 16
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbf-frankfurt.de 🌏
E-Mail: t.wargowski@bbf-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 692710891022 📞
Fax: +49 692710891009 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 223-362278
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Bei vergaberechtlich relevanten Mehrfachbeteiligungen hat der Bieter/die Bietergemeinschaft bereits im Angebot nachzuweisen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt wird.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der bakteriologischen Badewasseruntersuchungen nach DIN 19643 i. V.m. § 11 Bundesseuchengesetz für folgende Erlebnis-/Hallenbäder und Freibäder:
Erlebnis- und Hallenbäder: Rebstockbad, Titus Thermen, Panoramabad Bornheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Hallenbad), Hallenbad Höchst, Textorbad Sachsenhausen und Gartenbad Fechenheim;
Freibäder: Hausen, Stadionbad, Silobad, Nieder-Eschbach, Brentanobad, Eschersheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Freibad).
Folgende Untersuchungen/Beprobungen sind jeweils vorzunehmen:
— mikrobiologische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,
— mikrobiologische Untersuchungen des Duschwassers: einmal im Jahr in Hallen- und Freibädern, sowie zusätzlich nach längeren Standzeiten,
— chemisch-physikalische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,
— jährliche chemische Untersuchungsparameter (Beckenwasser- und Füllwasser) je Aufbereitungs-Kreislauf in einem Becken.
Brentanobad: zweimal jährlich Beprobung des Brunnenkopfes und Analytik gemäß Rohwasseruntersuchungsverordnung und zusätzlich LHKW (Untersuchunsparameter gemäß den Auflagen "RP-Darmstadt");
Darüber hinaus sind in folgenden Bädern Abklatschuntersuchungen vorzunehmen: im Rebstockbad, in den Titus Thermen, im Panoramabad Bornheim, im Riedbad, im Hallenbad Höchst und im Textorbad.
Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, bei zusätzlichem Bedarf, z.B. im Fall besonderer Anordnungen durch das Gesundheitsamt, RP Darmstadt oder Umwelt-Bundesamt (UBA), den Auftragnehmer mit der Durchführung weiterer mikrobiologischer oder chemisch-physikalischer Untersuchungen zu beauftragen.
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Menge oder Umfang:
Durchführung der bakteriologischen Badewasseruntersuchungen nach DIN 19643 i. V.m. § 11 Bundesseuchengesetz für folgende Erlebnis-/Hallenbäder und Freibäder:
Erlebnis- und Hallenbäder: Rebstockbad, Titus Thermen, Panoramabad Bornheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Hallenbad), Hallenbad Höchst, Textorbad Sachsenhausen und Gartenbad Fechenheim;
Freibäder: Hausen, Stadionbad, Silobad, Nieder-Eschbach, Brentanobad, Eschersheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Freibad).
Folgende Untersuchungen/Beprobungen sind jeweils vorzunehmen:
— mikrobiologische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,
— mikrobiologische Untersuchungen des Duschwassers: einmal im Jahr in Hallen- und Freibädern, sowie zusätzlich nach längeren Standzeiten,
— chemisch-physikalische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,
— jährliche chemische Untersuchungsparameter (Beckenwasser- und Füllwasser) je Aufbereitungs-Kreislauf in einem Becken.
Brentanobad: zweimal jährlich Beprobung des Brunnenkopfes und Analytik gemäß Rohwasseruntersuchungsverordnung und zusätzlich LHKW (Untersuchunsparameter gemäß den Auflagen "RP-Darmstadt");
Darüber hinaus sind in folgenden Bädern Abklatschuntersuchungen vorzunehmen: im Rebstockbad, in den Titus Thermen, im Panoramabad Bornheim, im Riedbad, im Hallenbad Höchst und im Textorbad.
Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, bei zusätzlichem Bedarf, z.B. im Fall besonderer Anordnungen durch das Gesundheitsamt, RP Darmstadt oder Umwelt-Bundesamt (UBA), den Auftragnehmer mit der Durchführung weiterer mikrobiologischer oder chemisch-physikalischer Untersuchungen zu beauftragen.
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Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann optional um 12 Monate verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1)-III.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweise nachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen. Folgende Erklärungen sind einzureichen:
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1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der Bietergemeinschaft, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 VOL/A-EG vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Im Auftragsfall: Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden; 2 500 000 EUR für Vermögensschäden; 250 000 EUR für Bearbeitungsschäden; 250 000 EUR für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen; 5 000 000 EUR Umwelthaftpflicht-Basisversicherung für Personen- und Sachschäden (für die einzelne Person begrenzt auf 2 000 000 EUR).
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Mindeststandards:
zu 1) In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 100 000 EUR je Geschäftsjahr;
zu 2) Im Auftragsfall: bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden; 2 500 000 EUR für Vermögensschäden; 250 000 EUR für Bearbeitungsschäden; 250 000 EUR für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen; 5 000 000 EUR Umwelthaftpflicht-Basisversicherung für Personen- und Sachschäden (für die einzelne Person begrenzt auf 2 000 000 EUR).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Für jeden Mitarbeiter: Sachkundenachweis für Probenehmer von Trinkwasser; jeder Mitarbeiter erhält mittels Schulung/Unterweisung Änderungen oder Neuerungen der Trink- u. Badewasserverordnung (DIN) vermittelt durch Wiederholungs-/Auffrischungskurs des Sachkundenachweises für Probenehmer von Trinkwasser;
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3) Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder gleichwertig;
4) Akkreditierung als amtliche Messstelle für Trinkwasseruntersuchungen;
5) Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Es ist anzugeben, an wen der Unterauftrag weitergegeben werden soll.
Mindeststandards:
zu 1) Mindestens ein Projekt, vorteilhaft davon in Bädern, mit einem Auftragswert von mindestens 50 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
zu 2) Grundschulung oder Wiederholungs-/Auffrischungskurs für jeden Mitarbeiter nicht älter als 3 Jahre.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-01-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: BäderBetriebe Frankfurt GmbH
Thomas Wargowski
Internetadresse: www.bbf-frankfurt.de 🌏
Name: FPS Rechtsanwälte & Notare
Postanschrift: Eschersheimer Landstraße 25
Postleitzahl: 60322
Kontaktperson: FPS Rechtsanwälte & Notare
Rechtsanwältin Aline Fritz und Rechtsanwältin Monika Henkelmann
Telefon: +49 69959573113 📞
E-Mail: a.fritz@fps-law.de 📧
: henkelmann@fps-law.de 📧
Fax: +49 6995957255 📠
Postort: Frankfurt
Kontaktperson: Rechtsanwältin Aline Fritz, Rechtsanwältin Monika Henkelmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2015-02-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind je nach Sachlage innerhalb von 3 bis 7 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben werden, § 107 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB.
Mehr anzeigen
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2011/S 223-362278 (2011-11-16)