Der Zentraleinkauf der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Instandsetzungs- und Lackierarbeiten an Funkstreifenwagen, die durch Unfälle oder Vandalismus beschädigt wurden. Dabei handelt es sich um Schadensfälle mit einer Größenordnung ab ca. 5 000,00 EUR, wobei die Fahrzeuge in der Regel nicht mehr fahrbereit sind. Hauptziel der Polizei ist es diese Fahrzeuge schnellstmöglich wieder in einen einsatzfähigen Zustand zu versetzen. Es ist beabsichtigt nach Möglichkeit nur einen (höchstens drei) Vertragspartner mit der Durchführung der Instandsetzungs- und Lackierarbeiten zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Karosseriereparatur für Fahrzeuge
Menge oder Umfang:
Die Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der anfallenden Instandsetzungs- und Lackierarbeiten nach größeren Schadenereignissen (Unfallschäden und Gewaltschäden) an den Funkstreifenwagen (FUSTW/MFUSTW) und leichten Mannschaftskraftwagen (LEMKW) der Polizei. In der Regel sind die Dienstfahrzeuge so schwer beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit sind. Die anfallenden Arbeiten beinhalten das Reparieren und Lackieren der Fahrzeuge sowie den Austausch der durch Unfall oder Vandalismus beschädigten Teile.Der Fuhrpark der Polizei Hamburg an Einsatzfahrzeugen der o. g. Gruppen (ca. 550 Fahrzeuge) besteht im Wesentlichen aus folgenden Fahrzeugtypen:— BMW – 3er und 5er Touring,— Ford - Transit,— Mercedes - E-Klasse, Vito, Sprinter, 711,— VW - Passat Variant, Touran, T 4, T 5.
Die Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der anfallenden Instandsetzungs- und Lackierarbeiten nach größeren Schadenereignissen (Unfallschäden und Gewaltschäden) an den Funkstreifenwagen (FUSTW/MFUSTW) und leichten Mannschaftskraftwagen (LEMKW) der Polizei. In der Regel sind die Dienstfahrzeuge so schwer beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit sind. Die anfallenden Arbeiten beinhalten das Reparieren und Lackieren der Fahrzeuge sowie den Austausch der durch Unfall oder Vandalismus beschädigten Teile.Der Fuhrpark der Polizei Hamburg an Einsatzfahrzeugen der o. g. Gruppen (ca. 550 Fahrzeuge) besteht im Wesentlichen aus folgenden Fahrzeugtypen:— BMW – 3er und 5er Touring,— Ford - Transit,— Mercedes - E-Klasse, Vito, Sprinter, 711,— VW - Passat Variant, Touran, T 4, T 5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Karosseriereparatur für Fahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei, Verwaltung und Technik, VT 21
Postanschrift: Carl-Cohn-Straße 13
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428669284📞
Fax: +49 40428669683 📠
Es ist beabsichtigt nach Möglichkeit nur einen (höchstens drei) Vertragspartner mit der Durchführung der Instandsetzungs- und Lackierarbeiten zu beauftragen. Für die Auswahl des Vertragspartners / der Vertragspartner wird daher ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 EG Abs. 3 b VOL/A durchgeführt. Dazu gehört in Stufe 1 ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb. Nach Auswertung der Bewerbungen zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist beabsichtigt mit mindestens drei (höchstens fünf) Bewerbern das Verhandlungsverfahren fortzuführen.
Einzelheiten zu den Leistungsanforderungen werden unter Ziffer 2 der Rahmenbedingungen näher dargestellt. Die Leistungsanforderungen werden Bestandteil der Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein.
Die Unterlagen sind abzufordern unter: ausschreibungen@polizei.hamburg.de.
Es ist beabsichtigt nach Möglichkeit nur einen (höchstens drei) Vertragspartner mit der Durchführung der Instandsetzungs- und Lackierarbeiten zu beauftragen. Für die Auswahl des Vertragspartners / der Vertragspartner wird daher ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 EG Abs. 3 b VOL/A durchgeführt. Dazu gehört in Stufe 1 ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb. Nach Auswertung der Bewerbungen zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist beabsichtigt mit mindestens drei (höchstens fünf) Bewerbern das Verhandlungsverfahren fortzuführen.
Einzelheiten zu den Leistungsanforderungen werden unter Ziffer 2 der Rahmenbedingungen näher dargestellt. Die Leistungsanforderungen werden Bestandteil der Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein.
Der Zentraleinkauf der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Instandsetzungs- und Lackierarbeiten an Funkstreifenwagen, die durch Unfälle oder Vandalismus beschädigt wurden. Dabei handelt es sich um Schadensfälle mit einer Größenordnung ab ca. 5 000,00 EUR, wobei die Fahrzeuge in der Regel nicht mehr fahrbereit sind. Hauptziel der Polizei ist es diese Fahrzeuge schnellstmöglich wieder in einen einsatzfähigen Zustand zu versetzen.
Der Zentraleinkauf der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Instandsetzungs- und Lackierarbeiten an Funkstreifenwagen, die durch Unfälle oder Vandalismus beschädigt wurden. Dabei handelt es sich um Schadensfälle mit einer Größenordnung ab ca. 5 000,00 EUR, wobei die Fahrzeuge in der Regel nicht mehr fahrbereit sind. Hauptziel der Polizei ist es diese Fahrzeuge schnellstmöglich wieder in einen einsatzfähigen Zustand zu versetzen.
Es ist beabsichtigt nach Möglichkeit nur einen (höchstens drei) Vertragspartner mit der Durchführung der Instandsetzungs- und Lackierarbeiten zu beauftragen.
Menge oder Umfang:
Die Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der anfallenden Instandsetzungs- und Lackierarbeiten nach größeren Schadenereignissen (Unfallschäden und Gewaltschäden) an den Funkstreifenwagen (FUSTW/MFUSTW) und leichten Mannschaftskraftwagen (LEMKW) der Polizei. In der Regel sind die Dienstfahrzeuge so schwer beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit sind. Die anfallenden Arbeiten beinhalten das Reparieren und Lackieren der Fahrzeuge sowie den Austausch der durch Unfall oder Vandalismus beschädigten Teile.
Die Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der anfallenden Instandsetzungs- und Lackierarbeiten nach größeren Schadenereignissen (Unfallschäden und Gewaltschäden) an den Funkstreifenwagen (FUSTW/MFUSTW) und leichten Mannschaftskraftwagen (LEMKW) der Polizei. In der Regel sind die Dienstfahrzeuge so schwer beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit sind. Die anfallenden Arbeiten beinhalten das Reparieren und Lackieren der Fahrzeuge sowie den Austausch der durch Unfall oder Vandalismus beschädigten Teile.
Der Fuhrpark der Polizei Hamburg an Einsatzfahrzeugen der o. g. Gruppen (ca. 550 Fahrzeuge) besteht im Wesentlichen aus folgenden Fahrzeugtypen:
— BMW – 3er und 5er Touring,
— Ford - Transit,
— Mercedes - E-Klasse, Vito, Sprinter, 711,
— VW - Passat Variant, Touran, T 4, T 5.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VT212 - VV 113612/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärungen des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärungen des Bewerbers.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eigenerklärungen des Bewerbers.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOL/B.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Behörde für Inneres und Sport, Polizei, Verwaltung und Technik, Zentraleinkauf - VT 21
Jörg Wolf
Internetadresse: www.polizei.hamburg.de🌏
Es ist beabsichtigt nach Möglichkeit nur einen (höchstens drei) Vertragspartner mit der Durchführung der Instandsetzungs- und Lackierarbeiten zu beauftragen. Für die Auswahl des Vertragspartners / der Vertragspartner wird daher ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 EG Abs. 3 b VOL/A durchgeführt. Dazu gehört in Stufe 1 ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb. Nach Auswertung der Bewerbungen zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist beabsichtigt mit mindestens drei (höchstens fünf) Bewerbern das Verhandlungsverfahren fortzuführen.
Es ist beabsichtigt nach Möglichkeit nur einen (höchstens drei) Vertragspartner mit der Durchführung der Instandsetzungs- und Lackierarbeiten zu beauftragen. Für die Auswahl des Vertragspartners / der Vertragspartner wird daher ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 EG Abs. 3 b VOL/A durchgeführt. Dazu gehört in Stufe 1 ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb. Nach Auswertung der Bewerbungen zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist beabsichtigt mit mindestens drei (höchstens fünf) Bewerbern das Verhandlungsverfahren fortzuführen.
Einzelheiten zu den Leistungsanforderungen werden unter Ziffer 2 der Rahmenbedingungen näher dargestellt. Die Leistungsanforderungen werden Bestandteil der Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten.
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 190-310462 (2011-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-05-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge