Gegenstand der Maßnahme ist der Abschluss eines Konzessionsvertrages für eine innovative und verkehrsreduzierende Parkraumbewirtschaftung am Universitätsklinikum Aachen AöR. Es handelt sich nicht um die Vergabe einer Dienstleistung sondern um einen Konzessionsvertrag. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren noch den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien. Die Bekanntmachung erfolgt aus Wettbewerbs- und Transparenzgründen, um ein diskriminierungsfreies Verfahren durchführen zu können. Zu diesem Zweck erfolgt in Anlehnung an die VOL/A ein formloser Teilnahmewettbewerb mit nachfolgenden Verhandlungsrunden. Auf Grundlage der eingegangenen Interessenbekundungen, wird das UKA einen ausgewählten Bieterkreis zu einer Angebotsabgabe auffordern. In der darauffolgenden Verhandlungsphase wird ein optimiertes Angebot zwischen dem UKA und Bietern zu erarbeiten sein. Das UKA behält sich vor, die Anzahl der Bieter während der Verhandlungsphase zu reduzieren. Ein Anspruch des Bieters auf Teilnahme an der Verhandlungsphase besteht nicht. Honorare oder sonstige Kosten werden für die Teilnahme an diesem Wettbewerb nicht geleistet bzw. erstattet. Die Personalvertretungen des Universitätsklinikums sind bei der Realisierung der anzubietenden Lösungsmodelle zu beteiligen und haben in diesem Rahmen verschiedene Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.