Interimsauftrag Abfallabfuhr im Stadtgebiet der Stadt Tönisvorst
Stadt Tönisvorst
Interimsauftrag Abfallabfuhr im Stadtgebiet der Stadt Tönisvorst.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-01.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Düsseldorf › Viersen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-12-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-02-22 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2011-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Tönisvorst
Postanschrift: Bahnstraße 15
Postleitzahl: 47918
Postort: Tönisvorst
Kontakt
E-Mail: m.hunger@toenisvorst.de 📧
Telefon: +49 2156999-419 📞
Fax: +49 2156999-434 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 234-379454
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Interimsauftrag Abfallabfuhr im Stadtgebiet der Stadt Tönisvorst.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Restabfall- und Bioabfallabfuhr.
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Altpapierabfuhr.
Kurze Beschreibung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tönisvorst.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-01-17 📅
Öffnungsort: Tönisvorst.
Ort des Eröffnungstermins: Tönisvorst.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Marcel Hunger
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2012-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 234-379454 (2011-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Tönisvorst
Postanschrift: Bahnstraße 15
Postleitzahl: 47918
Postort: Tönisvorst
Kontakt
E-Mail: m.hunger@toenisvorst.de 📧
Telefon: +49 2156999-419 📞
Fax: +49 2156999-434 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 234-379454
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Interimsauftrag Abfallabfuhr im Stadtgebiet der Stadt Tönisvorst.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Restabfall- und Bioabfallabfuhr.
Kurze Beschreibung:
Behältergestellung, Behälterabfuhr und Behälterbewirtschaftung für die Abfälle Restabfall und Bioabfall, einschließlich Sammlung der Restabfallsäcke sowie der Abfuhr von Restabfällen aus Abfallkörben und Unterflurbehältern.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Altpapierabfuhr.
Kurze Beschreibung:
Behältergestellung, Behälterabfuhr und Behälterbewirtschaftung des kommunalen Altpapiers (PPK-Abfälle).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tönisvorst.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, bei Bietern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung,
— Eigenerklärung nach § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG (siehe dazu Teil III der Ausschreibungsunterlagen Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens),
— Im Falle von Bietergemeinschaften: "Erklärung der Bietergemeinschaft" (siehe dazu Teil III der Ausschreibungsunterlagen, Formblatt III.3.5)).
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2)),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungen Sammlung und Transport von Abfallfraktionen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2)).
— Vorlage einer Liste (siehe dazu Teil III der Ausschreibungsunterlagen, Formblatt III.3.3), mit mindestens einer Referenz der jeweiligen angebotenen Abfälle (Behälterabfuhr Restabfall, Behälterabfuhr Bioabfall, Behälterabfuhr PPK-Abfall,) über die im Zeitraum 2008 bis 2010 erbrachte Leistung "Sammlung und Transport von Abfällen" für öffentliche Auftraggeber mit einer Einwohnerzahl größer 20 000 E, wobei die Leistungszeit mindestens ein Jahr betragen haben muss, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers, der Vertragslaufzeit und des genauen Leistungsgegenstandes. (Hinweis: Der Nachweis "Vorlage einer Liste..." ist in Bezug auf diejenigen der dort genannten Abfälle und Entsorgungsleistungen zu erbringen, die Bestandteil der Lose sind, für die der betreffende Bieter ein Angebot abgibt. Für Abfälle und Entsorgungsleistungen, die Gegenstand von Losen sind, für die sich der betreffende Bieter nicht bewirbt, muss der Nachweis nicht erbracht werden.),
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— Vorlage einer Nachunternehmerliste (siehe dazu Teil III der Ausschreibungsunterlagen, Formblatt III.3.4)), falls für Teilleistungen ein Nachunternehmer eingesetzt werden soll bzw. dafür mehrere Nachunternehmereingesetzt werden sollen, mit Angabe der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistung bzw. Teilleistungen (Hinweis: Name und Anschrift von Nachunternehmern muss in der Nachunternehmerliste nicht angegeben werden, die Angabe ist freiwillig; verpflichtend muss nur die Angabe der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistung bzw. Teilleistungen erfolgen).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner, und zwar unabhängig von der Rechtsform sowie - vorbehaltlich einer Verjährung - zeitlich unbegrenzt; § 160 HGB wird abbedungen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-01-17 📅
Öffnungsort: Tönisvorst.
Ort des Eröffnungstermins: Tönisvorst.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Marcel Hunger
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2012-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
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Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
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Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 234-379454 (2011-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 38-061029
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 234-379454
ABl. S-Ausgabe: 38
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-14 📅
Name: Städtereinigung Gerke GmbH
Postanschrift: Lenenweg 39
Postort: Tönisvorst
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Quelle: OJS 2012/S 038-061029 (2012-02-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 38-061029
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 234-379454
ABl. S-Ausgabe: 38
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-14 📅
Name: Städtereinigung Gerke GmbH
Postanschrift: Lenenweg 39
Postort: Tönisvorst
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Quelle: OJS 2012/S 038-061029 (2012-02-22)
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