Interkommunaler Einkauf von Hygienepapieren für die Städte Hagen, Bochum, Essen, Dortmund

Vergabe- und Beschaffungszentrum

Lieferung von Hygienepapieren (Toilettenpapier und Papierhandtücher) für die Städte Bochum, Essen, Hagen und Dortmund.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Menge oder Umfang:
Lieferung von insgesamt 2 624 128 Rollen Toilettenpapier und 29 101 Karton Papierhandtücher an insgesamt 874 Lieferstellen in 4 Städten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Königswall 14
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de 🌏
E-Mail: vergabezentrum@stadtdo.de 📧
Fax: +49 2315022166 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 247-401480
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministerium Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der Öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005-IR 12.12.2006-Nr 3.1 und 3.3 gebunden., zu III. 1, 2 und 3) Teilnahmebedingungen: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch die einzelnen Städte.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Hygienepapieren (Toilettenpapier und Papierhandtücher) für die Städte Bochum, Essen, Hagen und Dortmund.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Hygienepapiere für die Stadt Hagen
Kurze Beschreibung: Lieferung von Toilettenpapier und Papierhandtücher für die Stadt Hagen.
Menge oder Umfang: 2 801 Karton Papierhandtücher147 264 Rollen Toilettenpapier
2 801 Karton Papierhandtücher
147 264 Rollen Toilettenpapier
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Hygienepapiere für die Stadt Bochum
Kurze Beschreibung: Lieferung von Toilettenpapier und Papierhandtücher für die Stadt Bochum.
Menge oder Umfang: 4 500 Karton Papierhandtücher288 000 Rollen Toilettenpapier
4 500 Karton Papierhandtücher
288 000 Rollen Toilettenpapier
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Hygienepapiere für die Stadt Essen
Kurze Beschreibung: Lieferung von Toilettenpapier und Papierhandtücher für die Stadt Essen.
Menge oder Umfang: 6 800 Karton Papierhandtücher524 800 Rollen Toilettenpapier
6 800 Karton Papierhandtücher
524 800 Rollen Toilettenpapier
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Hygienepapiere für die Stadt Dortmund
Kurze Beschreibung: Lieferung von Toilettenpapier und Papierhandtücher für die Stadt Dortmund.
Menge oder Umfang: 15 000 Karton Papierhandtücher1 664 064 Rollen Toilettenpapier
15 000 Karton Papierhandtücher
1 664 064 Rollen Toilettenpapier
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 19/2 Hygienepapiere Interkommunaler Einkauf
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hagen, Bochum, Essen, Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärungen zur:
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen,
— Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegen Bund, Land und Gemeinde,
— Zahlung der Beitragsleistungen zur Sozialversicherung und,
— Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften,
— Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz mit vergleichbaren.
Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
— Wesentliche in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen mit Angabe des.
Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
(Referenz/-en).
Mindeststandards:
Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden nach Prüfung der Angebote mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Banküberweisung oder Online-Kontoauszug, Empfänger Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Debitorennummer 619002441, Kontonummer: 001 124 447 (BLZ 440 501 99) IBAN: DE65 4405 0199 0001 124 447 bei der Sparkasse Dortmund. Der eingezahlte Kostenersatz für die Vergabeunterlagen wird nicht erstattet.Die Vergabeunterlagen können nur versandt werden, wenn auf der Überweisung der Verwendungszweck Debitor 619002441 angegeben wurde. Zudem sind gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Königswall 14, 44122 Dortmund, per Brief, per Fax (+49 2315022166) oder per E-Mail unter vergabezentrum@stadtdo.de schriftlich anzufordern. Der Anforderung ist der Überweisungsbeleg in Kopie beizufügen.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-02-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hagen, Zentraler Technischer Service
Postanschrift: Postfach 4249
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58042
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum, Zentrale Dienste, ZGR
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2-6
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44777
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Essen, Zentrale Dienste
Postanschrift: Porscheplatz
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Kontakt
Kontaktperson: Vergabe- und Beschaffungszentrum
Internetadresse: www.dortmund.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-04-01 📅
Datum des Endes: 2013-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 19/2 Hygienepapiere Interkommunaler Einkauf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Internetadresse: http://bezreg-arnsberg.nrw.de 🌏
Fax: +49 29318240067 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 12 / 17 die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2011/S 247-401480 (2011-12-21)