Die Stadt Lippstadt beabsichtigt, Grundstücke auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Lippstadt zum Zwecke einer Bebauung und mit dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung des Areals zu veräußern. Der ehemalige Güterbahnhof liegt nördlich der Bahnstrecke Hamm-Kassel im historischen Stadtkern Lippstadts. Die Fläche ist derzeit größtenteils unbebaut; die noch bestehenden, ungenutzten baulichen Anlagen des Güterbahnhofs werden in Kürze abgebrochen. Städtebauliches Ziel der Stadt ist, mittels Ausschreibung der Bauflächen des ehemaligen Güterbahnhofs in dieser Umgebung eine architektonisch ansprechende Neubebauung unter Einbeziehung möglichst vieler privater Nachbargrundstücke der Bahnhofstraße zu bewirken und dabei zugleich eine Anbindung an die östlich gelegene Fußgängerzone zu erreichen. Die neu entstehenden Flächen einer Handels-, Dienstleistungs- und Wohnnutzung sollen zur Aufwertung und Ergänzung der Innenstadt beitragen. Die Errichtung eines geschlossenen Einkaufscenters mit Mall ist dabei nicht erwünscht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-13.
Auftragsbekanntmachung (2011-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Menge oder Umfang:
Es können bis zu ca. 16 000 qm Grundfläche zu einem Mindestkaufpreis von 145,00 EUR/qm erworben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Ostwall 8
Postleitzahl: 59555
Postort: Lippstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.lippstadt.de🌏
E-Mail: joachim.dreibrodt@stadt-lippstadt.de📧
Telefon: +49 2941980-506📞
Fax: +49 2941980-522 📠
Es ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, dass bei der in I.1) genannten Stelle schriftlich oder per E-Mail angefordert werden kann. Zusammen mit dem Bewerbungsformular wird auch ein Exposé mit einer näheren Darstellung zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens übersandt.
Es ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, dass bei der in I.1) genannten Stelle schriftlich oder per E-Mail angefordert werden kann. Zusammen mit dem Bewerbungsformular wird auch ein Exposé mit einer näheren Darstellung zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens übersandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lippstadt beabsichtigt, Grundstücke auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Lippstadt zum Zwecke einer Bebauung und mit dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung des Areals zu veräußern.
Der ehemalige Güterbahnhof liegt nördlich der Bahnstrecke Hamm-Kassel im historischen Stadtkern Lippstadts. Die Fläche ist derzeit größtenteils unbebaut; die noch bestehenden, ungenutzten baulichen Anlagen des Güterbahnhofs werden in Kürze abgebrochen.
Der ehemalige Güterbahnhof liegt nördlich der Bahnstrecke Hamm-Kassel im historischen Stadtkern Lippstadts. Die Fläche ist derzeit größtenteils unbebaut; die noch bestehenden, ungenutzten baulichen Anlagen des Güterbahnhofs werden in Kürze abgebrochen.
Städtebauliches Ziel der Stadt ist, mittels Ausschreibung der Bauflächen des ehemaligen Güterbahnhofs in dieser Umgebung eine architektonisch ansprechende Neubebauung unter Einbeziehung möglichst vieler privater Nachbargrundstücke der Bahnhofstraße zu bewirken und dabei zugleich eine Anbindung an die östlich gelegene Fußgängerzone zu erreichen. Die neu entstehenden Flächen einer Handels-, Dienstleistungs- und Wohnnutzung sollen zur Aufwertung und Ergänzung der Innenstadt beitragen. Die Errichtung eines geschlossenen Einkaufscenters mit Mall ist dabei nicht erwünscht.
Städtebauliches Ziel der Stadt ist, mittels Ausschreibung der Bauflächen des ehemaligen Güterbahnhofs in dieser Umgebung eine architektonisch ansprechende Neubebauung unter Einbeziehung möglichst vieler privater Nachbargrundstücke der Bahnhofstraße zu bewirken und dabei zugleich eine Anbindung an die östlich gelegene Fußgängerzone zu erreichen. Die neu entstehenden Flächen einer Handels-, Dienstleistungs- und Wohnnutzung sollen zur Aufwertung und Ergänzung der Innenstadt beitragen. Die Errichtung eines geschlossenen Einkaufscenters mit Mall ist dabei nicht erwünscht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lippstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. e) bis i) und § 6a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A; bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe der Gesamtumsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen nach dem Recht seines Sitzstaates zu deren Aufstellung und Offenlegung verpflichtet ist,
— falls keine Jahresabschlüsse vorzulegen sind: Angabe zur Höhe des Eigenkapitals jeweils am Schluss der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Alle vorgenannten Angaben sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen für die Entwicklung vergleichbarer Gewerbeimmobilien in den letzten 5 Jahren; das jeweilige Referenzprojekt muss nach dem 31.5.2006 fertig gestellt worden sein oder sich derzeit in der Bauausführung befinden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bilden mehrere Investoren (Grundstückskäufer) eine Bietergemeinschaft, so müssen deren Mitglieder im Verhältnis zum Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Daneben können auch Planer (z.B. Planungsbüros oder Bauunternehmen mit eigener Planungsabteilung) in bestehende Bietergemeinschaften mehrerer Investoren einbezogen werden oder mit einem Einzelinvestor eine Bietergemeinschaft bilden. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass auch der Planer gesamtschuldnerisch mit dem Investor oder den in Bietergemeinschaft verbundenen Investoren haftet. In jedem Fall müssen Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bilden mehrere Investoren (Grundstückskäufer) eine Bietergemeinschaft, so müssen deren Mitglieder im Verhältnis zum Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Daneben können auch Planer (z.B. Planungsbüros oder Bauunternehmen mit eigener Planungsabteilung) in bestehende Bietergemeinschaften mehrerer Investoren einbezogen werden oder mit einem Einzelinvestor eine Bietergemeinschaft bilden. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass auch der Planer gesamtschuldnerisch mit dem Investor oder den in Bietergemeinschaft verbundenen Investoren haftet. In jedem Fall müssen Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter benennen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst einer formalen Prüfung (form- und fristgerechter Eingang, Vollständigkeit, Unterzeichnung) unterzogen. Dabei werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen, wenn sie den diesbezüglichen Vorgaben nicht entsprechen. Die verbleibenden Bewerber werden anschließend auf ihre Eignung, d.h. ihre hinreichende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit überprüft. Hierzu werden die Angaben im Teilnahmeantrag inhaltlich bewertet und erforderlichenfalls weitere verfügbare Informationen berücksichtigt. Ungeeignete Bewerber werden nicht weiter berücksichtigt. Sollten danach mehr Bewerber verbleiben, als zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden sollen, findet eine Auswahl nach folgenden Kriterien statt:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst einer formalen Prüfung (form- und fristgerechter Eingang, Vollständigkeit, Unterzeichnung) unterzogen. Dabei werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen, wenn sie den diesbezüglichen Vorgaben nicht entsprechen. Die verbleibenden Bewerber werden anschließend auf ihre Eignung, d.h. ihre hinreichende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit überprüft. Hierzu werden die Angaben im Teilnahmeantrag inhaltlich bewertet und erforderlichenfalls weitere verfügbare Informationen berücksichtigt. Ungeeignete Bewerber werden nicht weiter berücksichtigt. Sollten danach mehr Bewerber verbleiben, als zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden sollen, findet eine Auswahl nach folgenden Kriterien statt:
1. Referenzen für die Entwicklung vergleichbarer Gewerbeimmobilien in den letzten 5 Jahren (75 %) und,
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit (25 %).
Zum Kriterium 1 gelten folgende Unterkriterien:
1.1 Gesamtzahl der Objekte (22,5 %),
1.2 Objekte mit Einzelhandelsnutzung und einer Nettoverkaufsfläche von mindestens 8 000 qm (30 %) sowie,
1.3 Objekte mit einem Bauvolumen (KG 300 und 400 gem. DIN 276) von mind. 8 000 000 EUR (22,5 %).
Die Unterkriterien 1.1, 1.2 und 1.3 gliedern sich jeweils in die weiter nachgeordneten Kriterien "im Gebiet des EWR" (gewichtet mit einem Drittel des jeweiligen Unterkriteriums) und "zudem in zentraler Lage einer Stadt mit mind. 30 000 Einwohnern" (gewichtet mit zwei Dritteln des jeweiligen Unterkriteriums).
Die Unterkriterien 1.1, 1.2 und 1.3 gliedern sich jeweils in die weiter nachgeordneten Kriterien "im Gebiet des EWR" (gewichtet mit einem Drittel des jeweiligen Unterkriteriums) und "zudem in zentraler Lage einer Stadt mit mind. 30 000 Einwohnern" (gewichtet mit zwei Dritteln des jeweiligen Unterkriteriums).
Zum Kriterium 2 gelten folgende Unterkriterien:
2.1 Gesamtumsatz des Unternehmens (15 %) und,
2.2 Höhe des Eigenkapitals (10 %).
Für beide Unterkriterien wird jeweils der Durchschnittswert der letzten 3 Geschäftsjahre bewertet.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-07-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lippstadt
Kontakt
Kontaktperson: FB Finanzen und Liegenschaften - FD Liegenschaften
Herrn Joachim Dreibrodt
Name: Stadt Lippstadt
Postanschrift: Ostwall 1
Kontaktperson: FD Finanzbuchhaltung und Steuern - Submissionsstelle
URL der Dokumente: http://www.lippstadt.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.lippstadt.de🌏
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
a) der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i.d.R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat;
b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder;
c) Vergaberechtsverstöße, die erst in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 074-121229 (2011-04-13)
Ergänzende Angaben (2013-10-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben