1. Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis bzw. Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes. Nach § 107 GWB kann ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Tagen gestellt werden, nachdem der Auftraggeber einer Rüge nicht abgeholfen hat,