Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Klärschlamm - Notentsorgung von zwei Bonner Kläranlagen (Duisdorf und Salierweg) bei einem Ausfall der Klärschlammverbrennungsanlage (inkl. Übernahme, Transport und Verwertung von entwässertem, ausgefaultem Klärschlamm). Der Auftragnehmer stellt Fahrzeuge und Container, bewerkstelligt den Abtransport und die finale Entsorgung, die mit rund 120 t entwässertem Klärschlamm pro Tag einzukalkulieren ist. Diese Leistungen sind im Notfall rund um die Uhr, also auch nachts, zu erbringen (gleiches gilt für Sonn- und Feiertage). Die Anfallmengen werden auf rund 1 500 t p.a. geschätzt. Da es sich um eine Notfallentsorgung handelt, werden vom Autraggeber keine Garantien über die geschätzte Menge abgegeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang: 1 500 t entwässerter Klärschlamm pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt (Amt 25)
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonn.de/ausschreibungen🌏
E-Mail: zentralesvergabeamt@bonn.de📧
Telefon: +49 22877-4343📞
Fax: +49 22877-3602 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2011-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 185-302963
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen stehen unter www.bonn.de/ausschreibungen kostenlos zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Klärschlamm - Notentsorgung von zwei Bonner Kläranlagen (Duisdorf und Salierweg) bei einem Ausfall der Klärschlammverbrennungsanlage (inkl. Übernahme, Transport und Verwertung von entwässertem, ausgefaultem Klärschlamm).
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Klärschlamm - Notentsorgung von zwei Bonner Kläranlagen (Duisdorf und Salierweg) bei einem Ausfall der Klärschlammverbrennungsanlage (inkl. Übernahme, Transport und Verwertung von entwässertem, ausgefaultem Klärschlamm).
Der Auftragnehmer stellt Fahrzeuge und Container, bewerkstelligt den Abtransport und die finale Entsorgung, die mit rund 120 t entwässertem Klärschlamm pro Tag einzukalkulieren ist. Diese Leistungen sind im Notfall rund um die Uhr, also auch nachts, zu erbringen (gleiches gilt für Sonn- und Feiertage). Die Anfallmengen werden auf rund 1 500 t p.a. geschätzt. Da es sich um eine Notfallentsorgung handelt, werden vom Autraggeber keine Garantien über die geschätzte Menge abgegeben.
Der Auftragnehmer stellt Fahrzeuge und Container, bewerkstelligt den Abtransport und die finale Entsorgung, die mit rund 120 t entwässertem Klärschlamm pro Tag einzukalkulieren ist. Diese Leistungen sind im Notfall rund um die Uhr, also auch nachts, zu erbringen (gleiches gilt für Sonn- und Feiertage). Die Anfallmengen werden auf rund 1 500 t p.a. geschätzt. Da es sich um eine Notfallentsorgung handelt, werden vom Autraggeber keine Garantien über die geschätzte Menge abgegeben.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren.
Referenznummer: 66-128853
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— Gewerbeerlaubnis,
— Beförderungserlaubnis (§ 3 Abs. 1 GüKG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern, nicht älter als 6 Monate,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 2 500 000 EUR für Sachschäden und mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden. Es ist ausreichend, wenn der Bewerber für den Auftragsfall den Abschluss einer vertragsbezogenen Versicherung oder die Erhöhung der Versicherungssumme auf die oben genannten Summen mit dem Angebot schriftlich zusagt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 2 500 000 EUR für Sachschäden und mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden. Es ist ausreichend, wenn der Bewerber für den Auftragsfall den Abschluss einer vertragsbezogenen Versicherung oder die Erhöhung der Versicherungssumme auf die oben genannten Summen mit dem Angebot schriftlich zusagt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), unter Angabe von entsorgter/verwerteter Klärschlammmenge, Name, Anschrift, Fax- und Telefonnummer,
— Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), unter Angabe von entsorgter/verwerteter Klärschlammmenge, Name, Anschrift, Fax- und Telefonnummer,
— Angaben über die 24-stündige Erreichbarkeit für die Bundesstadt Bonn.
Je nach Entsorgungsweg sind einzureichen:
— für die Verwertung in der Landwirtschaft:
a) Detailierte Beschreibung der Maßnahme zur Verwertung in der Landwirtschaft;
b) jeweils ein Beispiel für die Flächenaufnahme, die Düngeplanung, die Flächenkartierung, die Viehbestandsaufnahme, die Lieferscheine und die Register;
c) jeweils eine Beschreibung der Transport- und Lagerungsmodalitäten und des Ausbringungsverfahrens;
d) Vorlage der Genehmigungsunterlagen für die notwendige Zwischenlagerung.
— für die Rekultivierung:
a) Detailierte Beschreibung der Rekultivierungsmaßnahmen, insbesondere der Standorte;
b) erforderliche Genehmigungen für Herstellung, Lagerung und Verwertung des Rekultivierungsgutes;
c) Nachweis der Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich Stickstoff (gesamt und pflanzenverfügbar) und Schadstoffen im Endprodukt;
d) Nachweis ausreichender noch freier Verwertungskapazitäten;
e) alle erforderlichen Genehmigungen der Kompostieranlage.
— für die Verbrennung:
a) Detailierte Beschreibung der Maßnahme zur Verbrennung;
b) Angaben zum Ort und zum Betreiber der thermischen Behandlungsanlage, ggfl. Kopie der rechtsverbindlichen Vereinbaung mit dem Anlagenbetreiber, aus der hervorgeht, dass die Abnahme von Bonner Klärschlamm innerhalb von 24 h mit bis zu 120 t zentrifugiertem Schlamm pro Tag für den ausgeschriebenen Zeitraum von 3 Jahren möglich ist;
b) Angaben zum Ort und zum Betreiber der thermischen Behandlungsanlage, ggfl. Kopie der rechtsverbindlichen Vereinbaung mit dem Anlagenbetreiber, aus der hervorgeht, dass die Abnahme von Bonner Klärschlamm innerhalb von 24 h mit bis zu 120 t zentrifugiertem Schlamm pro Tag für den ausgeschriebenen Zeitraum von 3 Jahren möglich ist;
c) Kopie der BImSch-Genehmigung.
Vorlage der Genehmigungsunterlagen für die notwendige Zwischenlagerung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 66-128853
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 lautet wie folgt:
Einleitung: Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügte Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragegber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekantmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 beliebt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 185-302963 (2011-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 101 209,50 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-12 📅
Name: Remondis Aqua GmbH & Co. KG
Postanschrift: Pilgerstraße 25
Postort: Mülheim a. d. R.
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ulrich.kramps@remondis.de📧
Internetadresse: www.remondis-aqua.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einleitung; Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.