Kleben von Kratzschutzfolien an Straßenbahnen

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Bereich Einkauf / Materialwirtschaft, FEM-E4 (iPlz 4220

Zum Schutz vor Scratching in Tatrafahrzeugen (KT, KTt) und Niederflurfahrzeugen (GT6 ER, GT6 ZR) sind die Scheiben im Fahrgastinnenraum mit getönter und teilweise mit transparenter Kratzschutzfolie vollflächig zu bekleben.
Im Fall von Beschädigungen bzw. Verschleiß der vorhandenen Kratzschutzfolie sind Reparaturleistungen erforderlich.
Darüber hinaus sind Beschädigungen der Schutzfolie auf den Innenverkleidungen der Seitenwände von Niederflurfahrzeugen, die mit grauer Schutzfolie beklebt sind, zu reparieren.
Das Folienmaterial wird von der BVG zur Verfügung gestellt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-27.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
Menge oder Umfang:
“Umfang richtet sich nach Bedarf auf 4 Straßenbahnbetriebshöfen.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Reparatur- und Wartungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BVG.de 🌏
E-Mail: einkauf.4@bvg.de 📧
Fax: +49 3025620358 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2011-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 105-172550
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen

“Wertungkriterien.”
Quelle: OJS 2011/S 105-172550 (2011-05-27)
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