Klimaschutz im Energiesektor: Energiewirtschaftliche und Ingenieurtechnische Unterstützung der Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts der Bundesregierung

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Das Energiekonzept enthält über 100 konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung und Ausgestaltung unter Beachtung der o.g. europäischen Aspekte fachlich und technisch sinnvoll aufeinander abgestimmt werden müssen. Zur Wahrung seiner klimaschutzpolitischen Interessen benötigt das BMU in diesem Prozess konzeptionelle wirtschaftswissenschaftliche und ingenieurtechnische Zuarbeiten, die die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung des Energie- und Klimakonzepts der Bundesregierung unmittelbar unterstützen. Die konzeptionellen Zuarbeiten sollen eine Analyse der energietechnischen und energiewirtschaftlichen Erfordernisse, Möglichkeiten und Grenzen zur Umsetzung ausgewählter Maßnahmen des Energiekonzepts enthalten. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des fossilen Kraftwerksparks, für den Ausbau der Energieinfrastruktur, für die Integration erneuerbarer Energien in das Gesamtsystem (insbes. Regelenergie- und Ausgleichsenergiemärkte, Systemdienstleistungen etc.), und zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung im nationalen und europäischen Kontext. Darauf aufbauend sollen konkrete technische oder wirtschaftswissenschaftliche Lösungsvorschläge und Regelungsentwürfe für einzelne Maßnahmen/Fragestellungen erarbeitet bzw. vorliegende Lösungsvorschläge fachlich-technisch bewertet werden. Zentrale Themen werden insbesondere die Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur sowie das Design der Strom- und Gasmärkte sein. Die Integration politisch aktueller Fragestellungen und Entwicklungen in den zu untersuchenden Bereichen ist vorgesehen. Zu diesem Zweck sind ad-hoc-Zuarbeiten zu kurzfristig auftretenden energietechnischen oder energiewirtschaftlichen Fragestellungen in Form von Hintergrundpapieren, mündlichen oder schriftlichen Kurzstellungnahmen und Vermerken zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-04 Auftragsbekanntmachung
2011-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1 (AP1): Analyse der energietechnischen und energiewirtschaftlichen Erfordernisse, Möglichkeiten und Grenzen zur Umsetzung ausgewählter Maßnahmen des Energiekonzepts.— Geschätzter Arbeitsumfang über die Dauer des Projektverlaufs: 18 Personenmonate,— Bearbeitungszeit: projektbegleitend.Arbeitspaket 2 (AP2): Erarbeitung sowie wirtschaftswissenschaftliche und ingenieurtechnische Bewertung konkreter Lösungsvorschläge und Regelungsentwürfe für einzelne Maßnahmen bzw. Fragestellungen.— Geschätzter Arbeitsumfang über die Dauer des Projektverlaufs: 9 Personenmonate,— Bearbeitungszeit: projektbegleitend.Arbeitspaket 3 (AP3): Fachlich-technische Ad-hoc-Zuarbeiten.— Geschätzter Arbeitsumfang über die Dauer des Projektverlaufs: 9 Personenmonate,— Bearbeitungszeit: projektbegleitend.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Stresemannstr. 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://bmu.de 🌏
E-Mail: l.kohrt@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 149-248496
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 23 EG VOL/A.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Energiekonzept enthält über 100 konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung und Ausgestaltung unter Beachtung der o.g. europäischen Aspekte fachlich und technisch sinnvoll aufeinander abgestimmt werden müssen. Zur Wahrung seiner klimaschutzpolitischen Interessen benötigt das BMU in diesem Prozess konzeptionelle wirtschaftswissenschaftliche und ingenieurtechnische Zuarbeiten, die die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung des Energie- und Klimakonzepts der Bundesregierung unmittelbar unterstützen. Die konzeptionellen Zuarbeiten sollen eine Analyse der energietechnischen und energiewirtschaftlichen Erfordernisse, Möglichkeiten und Grenzen zur Umsetzung ausgewählter Maßnahmen des Energiekonzepts enthalten. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des fossilen Kraftwerksparks, für den Ausbau der Energieinfrastruktur, für die Integration erneuerbarer Energien in das Gesamtsystem (insbes. Regelenergie- und Ausgleichsenergiemärkte, Systemdienstleistungen etc.), und zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung im nationalen und europäischen Kontext. Darauf aufbauend sollen konkrete technische oder wirtschaftswissenschaftliche Lösungsvorschläge und Regelungsentwürfe für einzelne Maßnahmen/Fragestellungen erarbeitet bzw. vorliegende Lösungsvorschläge fachlich-technisch bewertet werden. Zentrale Themen werden insbesondere die Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur sowie das Design der Strom- und Gasmärkte sein. Die Integration politisch aktueller Fragestellungen und Entwicklungen in den zu untersuchenden Bereichen ist vorgesehen. Zu diesem Zweck sind ad-hoc-Zuarbeiten zu kurzfristig auftretenden energietechnischen oder energiewirtschaftlichen Fragestellungen in Form von Hintergrundpapieren, mündlichen oder schriftlichen Kurzstellungnahmen und Vermerken zu erbringen.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1 (AP1): Analyse der energietechnischen und energiewirtschaftlichen Erfordernisse, Möglichkeiten und Grenzen zur Umsetzung ausgewählter Maßnahmen des Energiekonzepts.
— Geschätzter Arbeitsumfang über die Dauer des Projektverlaufs: 18 Personenmonate,
— Bearbeitungszeit: projektbegleitend.
Arbeitspaket 2 (AP2): Erarbeitung sowie wirtschaftswissenschaftliche und ingenieurtechnische Bewertung konkreter Lösungsvorschläge und Regelungsentwürfe für einzelne Maßnahmen bzw. Fragestellungen.
— Geschätzter Arbeitsumfang über die Dauer des Projektverlaufs: 9 Personenmonate,
Arbeitspaket 3 (AP3): Fachlich-technische Ad-hoc-Zuarbeiten.
Dauer: 36 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und evtl. Partner/Unterauftragnehmer (Organisationsform, Leistungsprofil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Fax-nummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Gegebenenfalls Angaben sowie Erklärungen zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde sowie zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (z.B. bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers). Falls zutreffend, Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit notwendigen Unterauftragnehmern im Falle eines Zuschlags. In dieser Erklärung sind die Unterauftragnehmer zu benennen. Falls zutreffend‚ im Falle von Bietergemeinschaften eine Eigenerklärung über die Absicht, im Falle eines Zuschlags einen Konsortialvertrag zu schließen. In dieser Erklärung sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einer der Partner als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben,
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung, dass ab dem Auftragsbeginn über die Laufzeit des Projekts eine Person für die Erbringung von 80 % der Leistung kontinuierlich zur Verfügung steht,
— Eigenerklärung, dass keine Interessenkollision mit den Interessen der Netzbetreiber bzw. den Interessen der Europäischen Kommission vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Formlose Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Form-blatt „Bietererklärung“ zu nutzen),
Mehr anzeigen
— Erklärung, dass beim Bieter/Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter allgemein:
Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen sind durch ausführliche Darstellung bisheriger Tätigkeiten und einschlägige, aktuelle Referenzen im Rahmen von Eigenerklärungen nachzuweisen.
— konzeptionelle Erfahrung in der Energie- und Klimapolitik auf EU Ebene oder in anderen Mitgliedsstaaten oder für internationale Organisationen (1 Referenzangabe),
— direkte oder indirekte wissenschaftliche Beteiligung (z.B. durch Studien oder anderweitige Vorarbeiten) an der Erarbeitung von relevanten Dossiers der deutschen und europäischen Energie- und Klimapolitik (1 Referenzangabe),
— wirtschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse im Bereich Netz- und Strom-marktbetrieb (1 Referenzangabe),
— Kenntnisse im Bereich der Marktregulierung (1 Referenzangabe),
— ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (1 Referenzangabe),
— Erfahrung mit allen Phasen des Politikprozesses (Agenda setting, Entwurf, Monitoring, Evaluation) (1 Referenzangabe),
— Erfahrung mit dossierübergreifenden Fragestellungen (1 Referenzangabe),
— Erfahrung mit der Erstellung und Analyse von Langfristszenarien und Potenzialstudien (1 Referenzangabe).
Mit der Bearbeitung des Auftrags betraute Person:
Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen sind durch ausführliche Darstellung bisheriger Tätigkeiten und entsprechende Referenzen im Rahmen von Eigenerklärungen nachzuweisen. Desweiteren sind Nachweise zu den Berufs- und Qualifizierungsabschlüssen zu erbringen.
Mehr anzeigen
— Ausbildung: Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbare Ausbildung,
— Eigenerklärung, dass der Bieter die flüssige Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie die Darstellung aller Ergebnisse und Leistungen in deutscher Sprache gewährleisten kann,
— Fundierte konzeptionelle technische oder ökonomische oder politische Expertise in Bezug auf Strommarkt, Energiewirtschaft und Energietechnik (1 Referenzangabe),
— Mehrjährige Berufserfahrung in der Energie- und Klimapolitik europäischer Institutionen und daraus abgeleitete Kenntnisse der Prozesse und energiepolitischen Diskussionen in anderen EU Mitgliedsstaaten (2 Jahre Mindestdauer, ggf. durch Aufsummierung mehrerer Referenzen),
Mehr anzeigen
— Erfahrung mit konzeptionellen energiepolitischen Prozessen (Entwurf, Monitoring, Evaluation) (1 Referenzangabe),
— Direkte oder indirekte wissenschaftliche Beteiligung (z.B. durch Studien oder anderweitige Vorarbeiten) an der Erarbeitung von auf EU-Ebene diskutierten energietechnischen und energiewirtschaftlichen Problemlösungsansätzen (1 Referenzangabe).
Referenzen gelten als einschlägig und aktuell, wenn sie:
— eine Tätigkeitsdauer von mind. einem Jahr oder eine Fachveröffentlichung oder die Beteiligung an einem einschlägigen Forschungsvorhaben beinhalten und,
— nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Die Angaben zu den Referenzen müssen folgende Punkte enthalten:
— bei Tätigkeiten: Beschäftigungszeit und -dauer, Arbeit- bzw. Auftraggeber, Kurzbeschreibung der Tätigkeit und Bezug zur geforderten Eignung,
— bei Fachveröffentlichungen: vollständige Literaturangabe der Veröffentlichung in anerkannter wissenschaftlicher Form, Kurzdarstellung des Bezugs zur geforderten Eignung,
— bei der Beteiligung an Forschungsvorhaben: Beteiligungszeit und -dauer, Titel des Vorhabens, Nennung der beteiligten Partner, Angabe der Rolle und Tätigkeiten des Bieters im Rahmen der Beteiligung, Kurzdarstellung des Bezugs zur geforderten Eignung.
Mehr anzeigen
Doppelzählungen von Referenzen für verschiedene Eignungskriterien sind möglich.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zu den Vertragsbestandsteilen zählen insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Leistubgsbeschreibung, das Muster des Vertragsentwurfes sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie ggf. der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht bestandteil dieses Vertrages.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Linda Kohrt
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Zimmerstraße 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 GWB entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Quelle: OJS 2011/S 149-248496 (2011-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 244-395548
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 149-248496
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebots unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität Angebot (60)
2. Preis (30)
3. Organisation Leistungserbringung (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-25 📅
Name: Ecofys Germany GmbH
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Linda Kohrt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können den §§ 107,108 GWB entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 244-395548 (2011-12-16)