Konzeptionelle Entwicklung, Planung, Umsetzung und Kontrolle von Verkaufsförderungs- und Promotion-Maßnahmen des Bereichs Non Aviation-Management sowie Betreuung und Beratung sämtlicher Retail-Marketing-Themen

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Der neue Flughafen Berlin Brandenburg bietet neben attraktiven Flugverbindungen eine einzigartige Shopping- und Erlebniswelt. Auf rund 20 000 Quadratmetern entstehen ca. 150 Verkaufs-, Gastronomie- und Serviceflächen. Erstklassige, internationale Marken sowie regionale Konzepte und ein umfassender Branchenmix werden aus dem BER eine unverwechselbare Destination machen und die Bedürfnisse der Kunden optimal abdecken. Das Herzstück der Retail-Konzeption bildet ein 9 000 Quadratmeter großer Marktplatz auf der Luftseite, der von allen abfliegenden Passagieren durchlaufen wird.
Das Geschäftsfeld „Shops, Gastronomie & Services“ positioniert sich innerhalb der Marke BER eigenständig und wird in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Werbegemeinschaft, die aus den BER-Mietern dieser Einrichtungen besteht, vermarktet werden. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass alle Non Aviation-Einrichtungen nicht vom Auftraggeber selbst betrieben werden, sondern von Konzessionären bzw. Mietern.
Ziele:
— Bekanntheit/Akzeptanz der „Shops, Gastronomie und Services“ am neuen BER aufbauen,
— Über Shopping- und Gastronomie-Vielfalt informieren,
— Zielgruppenspezifische Verkaufsimpulse am „Point of Sales“ setzen,
— Sicherstellung eines ganzheitlichen Erscheinungsbildes,
— Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Zielgruppe:
Die Hauptzielgruppe der „Shops, Gastronomie & Services“ sind die Passagiere. Sie bilden die größte Kundengruppe, da sich die meisten Retail-Einrichtungen bewusst auf der Luftseite befinden. Sie haben die größte Kaufkraft, kommen aus eigenem Antrieb und sind in positiver Grundstimmung. Die Passagiere sind nach weiteren Faktoren wie bspw. der Art des Passagiers (abfliegender, ankommender oder Transferpassagier), des Reisegrundes (Geschäfts- bzw. Freizeitreisende) oder nach der Nation etc. zu segmentieren.
Als weitere Zielgruppe sind die über 20 000 Mitarbeiter am Standort zu berücksichtigen, die insbesondere für die Retail-Einrichtungen auf der Landseite relevant sind. Abholer, Bringer und Besucher aus der Region gehören zur erweiterten Zielgruppe. An der Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass die Retail-Einrichtungen am BER aufgrund ihrer Ausrichtung zur Luftseite jedoch in keiner Konkurrenz mit umliegenden Shopping-Centern stehen.
Im Rahmen des geforderten Leistungsspektrums sind alle Zielgruppen zu berücksichtigen, wenngleich der Fokus auf den Passagieren liegt:
Allgemein:
Im Rahmen der Zusammenarbeit wird der bzw. werden die Dienstleister beider Lose sehr eng mit dem Bereich Non Aviation sowie den Mietern des zukünftigen Flughafens BER zusammenarbeiten und teilweise Aktionen/Inhalte direkt mit Ihnen abstimmen. Ferner kann es bei Leistungen aus dem Los I zu internen Abstimmungen mit den Bereichen Marketing & Öffentlichkeitsarbeit und ggf. der Presseabteilung kommen. Extern wird der Dienstleister mit der BER-Lead Agentur zusammenarbeiten, ggf. mit weiteren Agenturen der zentralen Marketing-/Öffentlichkeits-/Presseabteilung. Die CD-Richtlinien der Marke BER sind jederzeit einzuhalten. Die Dienstleiser der Lose I und II werden eng zusammenarbeiten und sich entsprechend abstimmen. Insbesondere im operativen Geschäft wird es für beide Dienstleister weitere Schnittstellen mit anderen Abteilungen/Bereichen des Auftraggebers geben. Das BER Non-Aviation-Konzept sowie die CD-Richtlinien der Marke BER wird beiden zur Verfügung gestellt.
Los I: Verkaufsförderung, Promotion & Events.
Die Aufgabe des Dienstleisters wird es sein sich um die kreative und ganzheitliche Vermarktung der „Shops, Gastronomie & Services“ aus Sicht des Auftraggebers und im Interesse aller Mieter zu kümmern und insbesondere die flughafenspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Die kommerziellen Retail-Einrichtungen des Flughafens sind keinesfalls mit einem Shopping-Center gleichzusetzen, da die Hauptzielgruppe „der Passagier“ eine andere ist und daher auch anders angesprochen werden muss. Herkömmliche Formeln aus dem Einzelhandel oder der Gastronomie gelten am Flughafen nicht: Schnelle und spontane Kaufentscheidungen, vorwiegend Impuls- statt Plankäufe, sowie kurze Aufenthaltszeiten unterscheiden den Standort Flughafen wesentlich von Einkaufszentren in der Innenstadt.
Ebenso soll keinesfalls eine losgelöste Vermarktung von einzelnen Produkten der Konzepte erfolgen. Auch wenn teilweise die Vermarktung von einzelnen Shop-Konzepten (z.B. Duty-Free/Travel Value, Supermarkt, Friseur) erfolgen kann, geht es vielmehr um die ganzheitliche Vermarktung der Retail-Einrichtungen als Werbegemeinschaft.
Es wird ein Dienstleister gesucht, der sich durch starke Kundenorientierung, Flexibilität und schnelle Reaktionszeiten, gerade bei kurzfristigen Aktionen, auszeichnet. Folgendes Leistungsspektrum wird gefordert:
1. Konzeption, Detailplanung, Durchführung und Kontrolle verkaufsfördernder Maßnahmen und Promotions sowie Events
Unter Berücksichtigung der Ausgangslage soll ein konzeptionelles, kreatives Maßnahmen-Paket erarbeitet werden, das für die einzelnen Zielgruppen aus unterschiedlichsten Bausteinen bestehen soll.
Neben einer Dachkampagne, bei der die Aktionen ganzjährig Gültigkeit haben sollen und flexibel zum Einsatz kommen, gibt es Überlegungen verschiedene saisonale und themenorientierte Aktionen (z.B. Weihnachten, Ostern, Sommerferien etc.) sowie terminalbereichs- (z.B. Luft-/Landseite, Marktplatz/Ankunft), kunden- (z.B. Reisemarkt, Duty-Free, Einzelhandel) bzw. zielgruppenbezogene (z.B. Geschäfts-, Freizeitreisende) Maßnahmen durchzuführen. Der Dienstleister entwickelt – in enger Absprache mit dem Auftraggeber – diese konzeptionellen Vermarktungsideen, und richtet alle Aktionen daran aus. Gemeinsam mit dem Auftraggeber und teilweise mit der Werbegemeinschaft werden die Aktionen auf Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Folgende Leistungen sind mindestens zu berücksichtigen:
1.1. Inhaltliche, kreative Ausgestaltung von Promotions
(Einsatz von Promotion-Personal erfolgt über die Vergabe des Loses II).
1.2. Idee, Konzeption, Durchführung, komplette Abwicklung (inklusive Kauf von Gewinnen) und Auswertung von Gewinnspielen
1.3. Planung, Gestaltung, Kauf und Abwicklung (inklusive Reinigung und ggf. Einlagerung) von Aktions-/Promotion-Kleidung & verschiedenste Promotion-Equipments
1.4. Konzeption, Auswahl, Gestaltung und Kauf von Samplings oder Give-Aways
1.5. Ideen, Netzwerk, Betreuung und Abwicklung des Kooperationsmarketings
1.6. Eventmarketing: Idee & Konzeption für begleitende Themen-Events.
(Die technische Umsetzung der Events erfolgt über die zentrale Eventagentur des Auftraggebers.).
1.7. Planung, Konzeption und Gestaltung von Kampagnen bzw. Werbemitteln (z.B. Anzeigen in hauseigenen Publikationen, Plakate im Terminal) und ggf. Abwicklung/Produktion
(Jegliche Gestaltung erfolgt in Absprache mit der CD-Agentur des Auftraggebers und wird im Prozess abgestimmt.).
1.8. Sonstige Kommunikationsmaßnahmen/POS-Maßnahmen/Below-the-line-Maßnahmen: Leistungen leiten sich aus dem laufenden Betrieb ab (ggf. Gestaltung und Produktion von Leerstandsbeklebungen, Gutscheinen sowie Aktionsflyer, Werbefotografie etc.). Der Dienstleister hat keinen Anspruch auf die Leistungen des Punktes 1.8.
Nach Zuschlagsersteilung liegt der Fokus vorerst auf den Maßnahmen im Rahmen der Eröffnung, die vom Dienstleister kurzfristig zu planen, umzusetzen und zu kontrollieren sind, um die Retail-Einrichtungen am neuen BER sofort bei den Zielgruppen bekannt zu machen.
2. Erarbeitung eines operativen Maßnahmenplans
Ein ganzheitlicher, kreativer Maßnahmenplan (Aktions-, Termin- und Kostenplanung) soll das Ergebnis des Maßnahmenpakets sein. Hier wird das Zusammenspiel der einzelnen Marketinginstrumente festgelegt. Es soll sich keinesfalls um einen starren Plan handeln, sondern vielmehr um einen Fahrplan, der im gemeinsamen Abstimmungsprozess und im operativen Geschäft, nach Analyse und Auswertung vorangegangener Aktionen, stetig angepasst und weiterentwickelt wird. Maßnahmen, die von Dritten erbracht werden, sind – auf Wunsch des Auftraggebers – ebenso zu integrieren. Quartalweise wird eine Aktualisierung des Maßnahmenplans vorgenommen und dem Auftraggeber schriftlich zur Verfügung gestellt (bei Bedarf auch öfters).
3. Erarbeitung eines Verkaufsförderungs-, Promotion- und Eventkonzepts
Unter Berücksichtigung der flughafenspezifischen Besonderheiten soll sich der operative Maßnahmenplan am strategischen Verkaufsförderungs-, Promotion- sowie Eventkonzepts ausrichten.
Abhängig von der Akzeptanz der Einrichtungen sowie der Realisierbarkeit der Maßnahmen, der Gegebenheiten vor Ort und weiterer Unwägbarkeiten wird die Erstellung einer solchen strategischen Konzeption erst im laufenden Prozess – frühestens im zweiten Quartal 2013 – gefordert.
4. Betreuung im Tagesgeschäft sowie kontinuierliche Beratung
In Hinblick auf Verkaufsförderungs-, Promotion- und Retail-Themen steht der Auftragnehmer dem Auftraggeber – im Sinne des Full Service-Gedankens – aktiv beratend zur Seite (persönlich, telefonisch, per E-Mail) und kümmert sich neben der Beratung ebenso um die Umsetzung des kompletten Leistungsspektrums. Kurze Entscheidungswege, schnelle Reaktionszeiten und Flexibilität werden im kompletten Prozess der Leistungserstellung vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Insbesondere im Tagesgeschäft können Leistungen kurzfristig vom Auftragnehmer abverlangt werden. Neben Abstimmungen mit dem Auftraggeber wird es auch zu Abstimmungen mit den Mietern kommen, um sich ggf. direkt Freigaben einzuholen und Aktionen umzusetzen. Auf Wunsch des Auftraggebers muss der Auftragnehmer auch an Werbebeiratssitzungen sowie Mietergesprächen partizipieren und nimmt Abstimmungstermine mit weiteren internen/externen Ansprechpartnern wahr und kümmert sich um Präsentationsausarbeitungen. Es finden regelmäßig Jour Fix Termine statt. Alle Termine finden vor Ort in Berlin bzw. am neuen BER statt und erfordern die persönliche Teilnahme.
Die Leistungen sollen aus einem Rahmenvertrag abgerufen werden. Der Auftragnehmer hat keinerlei Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl oder Art der beschriebenen Leistungen in Los I. Die Umsetzung von Events sowie die Erstellung & Produktion von Drucksachen werden in der Regel von der Lead-Agentur bzw. Agenturen mit bereits bestehenden Verträgen des Auftraggebers durchgeführt.
Los II: Promotion-Personal für Verkaufsförderungs-Aktionen.
Mit Hilfe des Promotion-Personals können die Zielgruppen-Personen direkt und individuell angesprochen werden. Das erfahrene Promotion-Personal soll in der Rolle als kompetente/r „Einkaufsberater/in“ fungieren. In allen Retail relevanten Standorten innerhalb des Terminals sollen sie die Passagiere aktiv auf die attraktiven Einkaufs- und Gastronomie-Möglichkeiten in möglichst vielen Sprachen aufmerksam machen und Auskunft geben können, gezielt Samplings (Gutscheine, Flyer, Give-Aways) verteilen und ggf. Gewinnspiele durchführen, um für Frequenz in den Retail-Einrichtungen zu sorgen. Mit Kompetenz, Charme und Persönlichkeit überzeugen die Einkaufsberater/innen und repräsentieren die Retail-Einrichtungen. Sie identifizieren sich mit dem neuen Flughafen Berlin Brandenburg.
Derzeit ist angedacht, an verschiedenen Standorten im Terminal täglich 2 Einkaufsberater/innen testweise im Einsatz zu haben. Hinzu wird zu bestimmten themen- bzw. eventbezogenen Aktionen Promotion-Personal auf Abruf benötigt. Der erste Einsatz des Promotion-Personals wird im Zuge der Eröffnung stattfinden. Der Auftragnehmer muss sich durch Professionalität und Flexibilität auszeichnen und gewährleisten, dass das Promotion-Personal bei Nichterfüllung der geforderten Anforderungen des Auftraggebers bzw. bei Nichteinhaltung von Absprachen jederzeit ausgetauscht werden kann. Der Einsatz des Promotion-Personals erfolgt auf Abruf. Die Leistungen sollen aus einem Rahmenvertrag abgerufen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Abrufmenge besteht nicht. Folgendes Leistungsspektrum wird gefordert:
1. Promotion-Pool
Rekrutierung eines ausreichend großen Pools an erfahrenen Promotern bzw. Hostessen für hochwertige Promotion- und verkaufsfördernde Maßnahmen. Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Berücksichtigung der gestellten Anforderungen an das Promotion Personal. Eine optimale Größe für den Personal-Pool muss bestimmt werden. Einerseits muss dieser eine gewisse Mitarbeiter-Anzahl haben, um die unterschiedlichsten Aktionen zu gewährleisten, andererseits soll sich dieser durch eine geringe Fluktuation und insbesondere Beständigkeit auszeichnen.
Zusätzlich gewährleistet der Dienstleister bei Bedarf, dass er bei entsprechender Vorlaufzeit ausgefallene Animateure bzw. Unterhaltungskünstler (z.B. Weihnachtsmann, Osterhase, Clown, Pantomimen, Zauberer, Stelzenläufer) zur Verfügung stellen kann und auch hier die komplette Abwicklung übernimmt.
2. Einsatzplanung
Aus dem festgelegten Personal-Pool werden die Shopping-Assistants entsprechend der jeweiligen Aktion ausgewählt, zeitlich optimal eingeteilt und über die Anforderungen informiert. Gleiches gilt für o.g. Unterhaltungskünstler. Sicherheitsüberprüfungen und Ausweisbeantragungen erfolgen eigenverantwortlich und müssen rechtzeitig - spätestens 8 Wochen vor Einsatzbeginn - erfolgen. Der Einsatz kann an jedem Wochentag, auch sonn- und feiertags, erfolgen. Bei Krankheit oder sonstigen Ausfällen des Personals muss der Dienstleister schnell reagieren und optimalweise innerhalb von 4 Stunden, spätestens jedoch nach 24 Stunden entsprechend für Ersatz sorgen, damit die geplanten Aktionen realisierbar sind.
3. Betreuung und Koordination vor Ort
Der Auftragnehmer ist für das eingesetzte Promotion-Personal verantwortlich, das vom Supervisor/Projektleiter vor Ort gebrieft wird. Eigenständig wird das Promotion-Equipment (Theke, Aktionskleidung, Werbemittel etc.) eingesetzt. Der Supervisor/Projektleiter ist für das Promotionpersonal und den Auftraggeber während des Einsatzes erreichbar und zentraler Ansprechpartner in allen Belangen.
4. Qualitätschecks
Der Auftragnehmer sichert die hohen Qualitätsansprüche des Auftraggebers, in dem er durch einen Projektleiter bzw. Supervisor kontinuierlich Qualitäts- und Service-Checks vor Ort durchführt, diese dokumentiert und dem Auftraggeber auf Wunsch aushändigt. Ferner können in regelmäßigen Abständen Qualitätschecks von einer dritten Partei – Auswahl kann vom Auftraggeber erfolgen – durchgeführt werden.
5. Dokumentation/Auswertung
Fotodokumentation sowie Abschlussbericht nach qualitativen/quantitativen Kriterien sind gefordert. Dies erfolgt nach Abschluss einer bestimmten Promotion bzw. in definierten Zeitabständen (monatlich, wöchentlich).
6. Schulungen
Die Einkaufsberater/innen aus dem Personal-Pool werden durch erfahrende Projektmanager regelmäßig geschult und kennen sich am Flughafen bereits vor dem ersten Einsatz bestens aus. Es muss gewährleistet werden, dass die eingesetzten Mitarbeiter über die „Shops, Gastronomie und Services“ umfangreich informieren können und die wesentlichsten Besonderheiten, die mit dem Auftraggeber definiert werden, vermitteln können. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung, dass die Mitarbeiter vor dem ersten Einsatz umfassend geschult wurden. Der Auftraggeber kann bei Bedarf zusätzlich Schulungen veranlassen.
7. Beratungs- und Abstimmungsleistungen:
Beratung und Abstimmungen (persönlich, telefonisch, E-Mail) werden im Rahmen des kompletten Prozesses der Leistungserstellung gefordert. Vor-Ort-Termine zur Abstimmung – auch mit weiteren Dienstleistern – werden in regelmäßigen Abständen nötig sein und können bei Bedarf innerhalb von 48 Stunden, auf Wunsch des Auftraggebers, einberufen werden. Diese Termine müssen vor Ort in Berlin bzw. am neuen BER persönlich wahrgenommen werden. Kurze Entscheidungswege, schnelle Reaktionszeiten und Flexibilität werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt.
Anforderungen an das Promotion-Personal:
— Sehr praxiserprobtes Personal für optimale Ansprache der Zielgruppe; optimalerweise bereits Erfahrung am Flughafen, in Bahnhöfen oder in Shopping-Centern.
(Erfahrung als Unterhaltungskünstler, wenn das Personal angefordert wird).
— Fließende Deutschkenntnisse sowie kommunikationssichere Englischkenntnisse, weitere Fremdsprache wünschenswert,
— Sehr gute Umgangsformen, kommunikationsstark,
— Gepflegtes und freundliches Erscheinungsbild (keine Tätowierungen/Piercings im sichtbaren Bereich),
— Professionell geschultes Personal,
— Flexibel und mobil im Terminal einsetzbar.
Nach Zuschlagserteilung erfolgt zeitnah ein Kick-Off Workshop. Der Einsatz von Promotion-Personal ist im Rahmen von Eröffnungsaktionen geplant. Sicherheitsüberprüfungen und Ausweisbeantragungen erfolgen eigenverantwortlich vom Auftragnehmer und müssen rechtzeitig - spätestens 8 Wochen vor Einsatzbeginn - erfolgen. Innerhalb kurzer Zeit muss erstes Promotion-Personal für Eröffnungaktionen stehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Menge oder Umfang: Siehe Beschreibungen in Kapitel II.1.5 dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 199-324727
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch. 2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen losweise um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung je Los durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 3. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe des oben unter Ziff. IV.3.1) genannten Aktenzeichens sowie Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten losweise zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. 5. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache je Los einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. 6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden. 7. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziff. III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-198 beim Auftraggeber einzureichen. 9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber je Los in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen (Ziff. III.2.1, III.2.2, III.2.3). Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 7 Bewerber die geforderten Anforderungen pro Los erfüllen, wird der Auftraggeber je Los die 7 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.3) anhand der eingereichten Unternehmensreferenzen, der Angabe der Reaktions- und Umsetzungszeit, der Angabe des festangestellten Ansprechpartners, sowie der Angabe zur Mitarbeiterzahl, gemäß Ziff. III.2.3, widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf Platz 7 in einem Los werden auch mehr als 7 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in dem jeweiligen Los für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte pro Los erreichen, die sich, wie folgt, verteilen: a) Referenzen Los I. Maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Referenzen hinsichtlich der gemäß Ziff. III.2.3 1a)-d) geforderten Darstellungen, welche sich wie folgt aufgliedern, wobei die Mindestanforderungen gemäß Ziff. III.2.3.1 nachgewiesen werden müssen. Sofern Sie daher aus der Referenznennung nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei den Referenzen um 2 unterschiedliche Auftraggeber handelt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn nicht wenigstens eine Referenz aus den Branchen Luftverkehr/Verkehr, Tourismus, Einzelhandel/Handel, Dienstleistung, Lebensmittel oder Gastronomie herangezogen wird. Aa) Maximal 160 Punkte für die Erarbeitung einer Verkaufsförderungs-, Promotion- und Eventkonzeption. Je Referenz werden maximal 80 Punkte vergeben, davon entfallen: — 10 Punkte jeweils pro nachgewiesenen Punkt aus Ziff. III.2.3 aa) – ah). Ab) Maximal 400 Punkte auf die in den Referenzen nachgewiesene Entwicklung & Umsetzung von Maßnahmen gemäß Ziff. III.2.3 ba)-bg). Davon entfallen: — 100 Punkte für die inhaltliche Ausgestaltung von Promotions (je Referenz 50 Punkte); - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird, — 30 Punkte für die inhaltliche Planung des Gewinnspiels; - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird, — 30 Punkte für die Gewinnspiel-Abwicklung; - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird, — 25 Punkte für die Auswahl von Aktions-/Promotion-Kleidung; - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird, — 25 Punkte für die Auswahl von Promotion-Equipments; - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird, — 40 Punkte für die Konzeption/Gestaltung von Samplings/Give-Aways oder Coupons; - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird, — 40 Punkte für die Bereitstellung/Abwicklung von Samplings, Give-Aways oder Coupons; - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird, — 20 Punkte für Kooperationsmarketing; - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird, — 60 Punkte für Gestaltung von Werbemitteln; - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird, — 30 Punkte für den Nachweis von einer weiteren verkaufsfördernden Leistung, - 0 Punkte, wenn Leistung nicht nachgewiesen wird. Ac) 40 Punkte, wenn in einer Referenz die Erarbeitung eines operativen Maßnahmenplans nachgewiesen ist; - 0 Punkte, wenn dies nicht nachgewiesen wird. Ad) Maximal 50 Punkte auf in einer Referenz aufgelisteten Abstimmungs- und Reaktionszeiten. Davon entfallen: — 25 Punkte, wenn Abstimmungen vor Ort innerhalb von 48 Stunden gewährleistet werden konnten; 15 Punkte, wenn Abstimmungen vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden, jedoch innerhalb von 72 Stunden gewährleistet werden konnten; 0 Punkte, wenn Abstimmung vor Ort nicht innerhalb von 72 Stunden gewährleistet werden konnte, — 25 Punkte, wenn Reaktionszeiten (per Telefon, E-Mail) innerhalb von 4 Stunden gewährleistet werden konnten; 15 Punkte, wenn Reaktionszeiten nicht innerhalb von 4 Stunden, jedoch innerhalb von 24 Stunden gewährleistet werden konnten; - 0 Punkte, wenn Reaktionszeiten nicht innerhalb von 24 Stunden gewährleistet werden konnten. Ae) 50 Punkte, wenn die Leistungen einer Referenz auf einem Flughafen erbracht wurden; - 0 Punkte, wenn Leistungen nicht auf einem Flughafen erbracht wurden. Los II. Maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Referenzen hinsichtlich der gemäß Ziff. III.2.3 a)-f) geforderten Leistungen, wobei die Mindestanforderungen gemäß Ziff. III.2.3.1 nachgewiesen werden müssen. Sofern Sie daher aus der Referenznennung nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei den Referenzen um 2 unterschiedliche Auftraggeber handelt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn nicht wenigstens eine Referenz aus den Branchen Luftverkehr/Verkehr, Tourismus, Einzelhandel/Handel, Dienstleistung, Lebensmittel oder Gastronomie herangezogen wird. Aa) Maximal 350 Punkte je Referenz auf die geforderten Leistungen gemäß Ziff. III.2.3 a)-f), davon entfallen: Aaa) Maximal 110 Punkte auf die in der Referenz gem. Ziff. III.2.3 a) nachgewiesene Rekrutierung & Einsatz von Promotion-Personal. Die Punkte werden wir folgt vergeben: — 110 Punkte, wenn für die Referenz mindestens 60 Personentage erbracht wurden; - 80 Punkte bei mindestens 40 Personentagen und weniger als 60 Personentagen; - 40 Punkte bei mindestens 25 Personentagen und weniger als 40 Personentagen; - 20 Punkte bei mindestens 15 Personentagen und weniger als 25 Personentagen; weniger als 15 Personentage führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Aab) Maximal 30 Punkte für den Nachweis gem. Ziff. III.2.3 b) von Reaktionszeiten für Ersatzpersonal, davon entfallen: — 30 Punkte, wenn innerhalb von 4 Stunden bei personellen Ausfällen Ersatzpersonal gewährleistet wurde; -15 Punkte wenn innerhalb von 24 Stunden Ersatzpersonal gewährleistet wurde; - 0 Punkte, wenn der Einsatz von Ersatzpersonal länger als 24 Stunden gedauert hat. Aac) Maximal 70 Punkte auf die Betreuung des Promotion-Personals gem. Ziff. III.2.3 c), sofern nachgewiesen, davon entfallen: — 40 Punkte durch den Einsatz eines Supervisors/Teamleiters/Projektleiters vor Ort; - 0 Punkte, wenn dies nicht nachgewiesen wird, — 30 Punkte, wenn – sofern nachgewiesen - die Erreichbarkeit dieser Person während des Einsatzes jederzeit gegeben war; - 0 Punkte, wenn dies nicht nachgewiesen wird. Aad) Maximal 60 Punkte auf den Einsatz von nachweislich geschulten Personal gem. Ziff. III.2.3 f), davon entfallen: — 30 Punkte, wenn das Personal auftragsbezogen geschult wurde; - 0 Punkte, wenn dies nicht nachgewiesen wird, — 30 Punkte, wenn nachgewiesen wird, dass die Mitarbeiter allgemein geschult wurden; - 0 Punkte, wenn dies nicht nachgewiesen wird. Aae) Maximal 80 Punkte für folgende erbrachten Leistungen gem. Ziff. III.2.3 d) - e), davon entfallen: — 20 Punkte für die Dokumentation; - 0 Punkte, wenn keine Dokumentation nachgewiesen wird, — 30 Punkte auf durchgeführte Qualitätschecks; - 0 Punkte, wenn Qualitätscheck nicht nachgewiesen werden können, — 30 Punkte, wenn die Leistungen auf einem Flughafen erbracht wurden; - 0 Punkte, wenn dies nicht nachgewiesen wird. b) Ansprechpartner Los I: Maximal 200 Punkte werden für entsprechende Erfahrungen des genannten Ansprechpartners bei Agenturen, verkaufsfördernden Themen sowie als Projektleiter in Hinblick auf die geforderten Aufgaben (vgl. Ziff. II.1.5) vergeben. Davon entfallen: Ba) Maximal 50 Punkte auf die allgemeine Agenturerfahrung des Ansprechpartners oder auf die Erfahrung des Ansprechpartners als Projektleiter/Manager (Vergleich II.1.5). Die Punkte werden wie folgt vergeben: — 50 Punkte, wenn der Ansprechpartner über mindestens 8 Jahre Agenturerfahrung oder Erfahrung als Projektleiter/Manager verfügt; - 25 Punkte, wenn der Ansprechpartner über mindestens 5 Jahre und weniger als 8 Jahre Agenturerfahrung oder Erfahrung als Projektleiter/Manager verfügt; - 0 Punkte, wenn er weniger als 5 Jahre Agenturerfahrung oder Erfahrung als Projektleiter/Manager hat. Bb) Maximal 50 Punkte auf die Erfahrungen des Ansprechpartners im Bereich Verkaufsförderung/Promotion (vgl. Ziff. II.1.5). Die Punkte werden wie folgt vergeben: — 50 Punkte, wenn der Ansprechpartner über mindestens 8 Jahre Erfahrungen im Bereich Verkaufsförderung/Promotion verfügt; - 25 Punkte, wenn der Ansprechpartner über mindestens 5 Jahre und weniger als 8 Jahre Erfahrungen im Bereich Verkaufsförderung/Promotion verfügt; - 0 Punkte, wenn er weniger als 5 Jahre Erfahrungen im Bereich Verkaufsförderung/Promotion hat. Bc) Maximal 50 Punkte auf die in Form einer Eigenerklärung gewährleisteten Abstimmungszeiten vor Ort. Davon entfallen: — 50 Punkte, wenn Abstimmungen vor Ort innerhalb von 48 Stunden gewährleistet werden können; - 25 Punkte, wenn Abstimmungen vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden, jedoch innerhalb von 72 Stunden gewährleistet werden können; -0 Punkte, wenn Abstimmungen vor Ort nicht innerhalb von 72 Stunden gewährleistet werden können. Bd) Maximal 50 Punkte auf die in Form einer Eigenerklärung gewährleisteten Reaktionszeiten. Davon entfallen: — 50 Punkte, wenn Reaktionszeiten (per E-Mail/Telefon) innerhalb von 4 Stunden gewährleistet werden können; - 25 Punkte, wenn Reaktionszeiten innerhalb von 24 Stunden, jedoch nicht innerhalb von 4 Stunden gewährleistet werden können; .- 0 Punkte, wenn Reaktionszeiten nicht innerhalb von 24 Stunden gewährleistet werden können. Los II: Maximal 200 Punkte werden für entsprechende Erfahrungen des genannten Ansprechpartners bei Agenturen, als Projektleiter/Manager sowie als Projektleiter in Hinblick auf die geforderten Aufgaben (vgl. Ziff. II.1.5) vergeben. Davon entfallen: Ba) Maximal 50 Punkte auf die allgemeine Agenturerfahrung des Ansprechpartners (vgl. Ziff. II.1.5). Davon entfallen: — 50 Punkte, wenn der Ansprechpartner über mindestens 8 Jahre Agenturerfahrung verfügt; - 25 Punkte wenn der Ansprechpartner über mindestens 5 Jahre und weniger als 8 Jahre Agenturerfahrung verfügt; - 0 Punkte, wenn er weniger als 5 Jahre Agenturerfahrung hat. Bb) Maximal 50 Punkte auf die Erfahrungen des Ansprechpartners als Projektleiter/Manager bei einer Agentur (vgl. Ziff. II.1.5). Davon entfallen: — 50 Punkte, wenn der Ansprechpartner über mindestens 5 Jahre Erfahrungen als Projektleiter/Manager verfügt; - 25 Punkte, wenn der Ansprechpartner über mindestens 3 Jahre und weniger als 5 Jahre Erfahrungen als Projektleiter/Manager verfügt; - 0 Punkte, wenn er weniger als 3 Jahre Agenturerfahrung hat. Bc) Maximal 50 Punkte auf die Erfahrungen des Ansprechpartners im Bereich Promotion (vgl. Ziff. II.1.5). Davon entfallen: — 50 Punkte, wenn der Ansprechpartner über mindestens 5 Jahre Erfahrungen im Bereich Promotion verfügt; - 25 Punkte, wenn der Ansprechpartner über mindestens 3 Jahre und weniger als 5 Jahre Erfahrungen im Bereich Promotion verfügt; - 0 Punkte, wenn er weniger als 3 Jahre Erfahrungen im Bereich Promotion hat. Bd) Maximal 50 Punkte auf die in Form einer Eigenerklärung gewährleisteten Abstimmungszeiten vor Ort. Davon entfallen: — 50 Punkte, wenn Abstimmungen vor Ort innerhalb von 48 Stunden gewährleistet werden konnten; - 25 Punkte, wenn Abstimmungen vor Ort nicht innerhalb von 48 Stunden, jedoch innerhalb von 72 Stunden gewährleistet werden konnten. c) Mitarbeiter Los I. Maximal 100 Punkte auf die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter. Davon entfallen: — 100 Punkte, wenn 15 oder mehr fest angestellte Mitarbeiter in der Agentur beschäftigt sind; - 50 Punkte, wenn weniger als 15 Mitarbeiter, aber mindestens 10 Mitarbeiter in der Agentur beschäftigt sind, - 25 Punkte, wenn weniger als 10 Mitarbeiter, aber mindestens 5 Mitarbeiter in der Agentur beschäftigt sind; Ausschluss aus dem Verfahren, wenn weniger als 5 Mitarbeiter in der Agentur beschäftigt sind. Los II. Maximal 100 Punkte auf die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter. Davon entfallen: — 100 Punkte, wenn 7 oder mehr fest angestellte Mitarbeiter in der Agentur beschäftigt sind; - 50 Punkte, wenn weniger als 7 Mitarbeiter, aber mindestens 3 Mitarbeiter in der Agentur beschäftigt sind; Ausschluss aus dem Verfahren, wenn weniger als 3 Mitarbeiter in der Agentur beschäftigt sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 13
Kurze Beschreibung:
Der neue Flughafen Berlin Brandenburg bietet neben attraktiven Flugverbindungen eine einzigartige Shopping- und Erlebniswelt. Auf rund 20 000 Quadratmetern entstehen ca. 150 Verkaufs-, Gastronomie- und Serviceflächen. Erstklassige, internationale Marken sowie regionale Konzepte und ein umfassender Branchenmix werden aus dem BER eine unverwechselbare Destination machen und die Bedürfnisse der Kunden optimal abdecken. Das Herzstück der Retail-Konzeption bildet ein 9 000 Quadratmeter großer Marktplatz auf der Luftseite, der von allen abfliegenden Passagieren durchlaufen wird.
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Das Geschäftsfeld „Shops, Gastronomie & Services“ positioniert sich innerhalb der Marke BER eigenständig und wird in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Werbegemeinschaft, die aus den BER-Mietern dieser Einrichtungen besteht, vermarktet werden. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass alle Non Aviation-Einrichtungen nicht vom Auftraggeber selbst betrieben werden, sondern von Konzessionären bzw. Mietern.
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Ziele:
— Bekanntheit/Akzeptanz der „Shops, Gastronomie und Services“ am neuen BER aufbauen,
— Über Shopping- und Gastronomie-Vielfalt informieren,
— Zielgruppenspezifische Verkaufsimpulse am „Point of Sales“ setzen,
— Sicherstellung eines ganzheitlichen Erscheinungsbildes,
— Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Zielgruppe:
Die Hauptzielgruppe der „Shops, Gastronomie & Services“ sind die Passagiere. Sie bilden die größte Kundengruppe, da sich die meisten Retail-Einrichtungen bewusst auf der Luftseite befinden. Sie haben die größte Kaufkraft, kommen aus eigenem Antrieb und sind in positiver Grundstimmung. Die Passagiere sind nach weiteren Faktoren wie bspw. der Art des Passagiers (abfliegender, ankommender oder Transferpassagier), des Reisegrundes (Geschäfts- bzw. Freizeitreisende) oder nach der Nation etc. zu segmentieren.
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Als weitere Zielgruppe sind die über 20 000 Mitarbeiter am Standort zu berücksichtigen, die insbesondere für die Retail-Einrichtungen auf der Landseite relevant sind. Abholer, Bringer und Besucher aus der Region gehören zur erweiterten Zielgruppe. An der Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass die Retail-Einrichtungen am BER aufgrund ihrer Ausrichtung zur Luftseite jedoch in keiner Konkurrenz mit umliegenden Shopping-Centern stehen.
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Im Rahmen des geforderten Leistungsspektrums sind alle Zielgruppen zu berücksichtigen, wenngleich der Fokus auf den Passagieren liegt:
Allgemein:
Im Rahmen der Zusammenarbeit wird der bzw. werden die Dienstleister beider Lose sehr eng mit dem Bereich Non Aviation sowie den Mietern des zukünftigen Flughafens BER zusammenarbeiten und teilweise Aktionen/Inhalte direkt mit Ihnen abstimmen. Ferner kann es bei Leistungen aus dem Los I zu internen Abstimmungen mit den Bereichen Marketing & Öffentlichkeitsarbeit und ggf. der Presseabteilung kommen. Extern wird der Dienstleister mit der BER-Lead Agentur zusammenarbeiten, ggf. mit weiteren Agenturen der zentralen Marketing-/Öffentlichkeits-/Presseabteilung. Die CD-Richtlinien der Marke BER sind jederzeit einzuhalten. Die Dienstleiser der Lose I und II werden eng zusammenarbeiten und sich entsprechend abstimmen. Insbesondere im operativen Geschäft wird es für beide Dienstleister weitere Schnittstellen mit anderen Abteilungen/Bereichen des Auftraggebers geben. Das BER Non-Aviation-Konzept sowie die CD-Richtlinien der Marke BER wird beiden zur Verfügung gestellt.
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Los I: Verkaufsförderung, Promotion & Events.
Die Aufgabe des Dienstleisters wird es sein sich um die kreative und ganzheitliche Vermarktung der „Shops, Gastronomie & Services“ aus Sicht des Auftraggebers und im Interesse aller Mieter zu kümmern und insbesondere die flughafenspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Die kommerziellen Retail-Einrichtungen des Flughafens sind keinesfalls mit einem Shopping-Center gleichzusetzen, da die Hauptzielgruppe „der Passagier“ eine andere ist und daher auch anders angesprochen werden muss. Herkömmliche Formeln aus dem Einzelhandel oder der Gastronomie gelten am Flughafen nicht: Schnelle und spontane Kaufentscheidungen, vorwiegend Impuls- statt Plankäufe, sowie kurze Aufenthaltszeiten unterscheiden den Standort Flughafen wesentlich von Einkaufszentren in der Innenstadt.
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Ebenso soll keinesfalls eine losgelöste Vermarktung von einzelnen Produkten der Konzepte erfolgen. Auch wenn teilweise die Vermarktung von einzelnen Shop-Konzepten (z.B. Duty-Free/Travel Value, Supermarkt, Friseur) erfolgen kann, geht es vielmehr um die ganzheitliche Vermarktung der Retail-Einrichtungen als Werbegemeinschaft.
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Es wird ein Dienstleister gesucht, der sich durch starke Kundenorientierung, Flexibilität und schnelle Reaktionszeiten, gerade bei kurzfristigen Aktionen, auszeichnet. Folgendes Leistungsspektrum wird gefordert:
1. Konzeption, Detailplanung, Durchführung und Kontrolle verkaufsfördernder Maßnahmen und Promotions sowie Events
Unter Berücksichtigung der Ausgangslage soll ein konzeptionelles, kreatives Maßnahmen-Paket erarbeitet werden, das für die einzelnen Zielgruppen aus unterschiedlichsten Bausteinen bestehen soll.
Neben einer Dachkampagne, bei der die Aktionen ganzjährig Gültigkeit haben sollen und flexibel zum Einsatz kommen, gibt es Überlegungen verschiedene saisonale und themenorientierte Aktionen (z.B. Weihnachten, Ostern, Sommerferien etc.) sowie terminalbereichs- (z.B. Luft-/Landseite, Marktplatz/Ankunft), kunden- (z.B. Reisemarkt, Duty-Free, Einzelhandel) bzw. zielgruppenbezogene (z.B. Geschäfts-, Freizeitreisende) Maßnahmen durchzuführen. Der Dienstleister entwickelt – in enger Absprache mit dem Auftraggeber – diese konzeptionellen Vermarktungsideen, und richtet alle Aktionen daran aus. Gemeinsam mit dem Auftraggeber und teilweise mit der Werbegemeinschaft werden die Aktionen auf Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Folgende Leistungen sind mindestens zu berücksichtigen:
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1.1. Inhaltliche, kreative Ausgestaltung von Promotions
(Einsatz von Promotion-Personal erfolgt über die Vergabe des Loses II).
1.2. Idee, Konzeption, Durchführung, komplette Abwicklung (inklusive Kauf von Gewinnen) und Auswertung von Gewinnspielen
1.3. Planung, Gestaltung, Kauf und Abwicklung (inklusive Reinigung und ggf. Einlagerung) von Aktions-/Promotion-Kleidung & verschiedenste Promotion-Equipments
1.4. Konzeption, Auswahl, Gestaltung und Kauf von Samplings oder Give-Aways
1.5. Ideen, Netzwerk, Betreuung und Abwicklung des Kooperationsmarketings
1.6. Eventmarketing: Idee & Konzeption für begleitende Themen-Events.
(Die technische Umsetzung der Events erfolgt über die zentrale Eventagentur des Auftraggebers.).
1.7. Planung, Konzeption und Gestaltung von Kampagnen bzw. Werbemitteln (z.B. Anzeigen in hauseigenen Publikationen, Plakate im Terminal) und ggf. Abwicklung/Produktion
(Jegliche Gestaltung erfolgt in Absprache mit der CD-Agentur des Auftraggebers und wird im Prozess abgestimmt.).
1.8. Sonstige Kommunikationsmaßnahmen/POS-Maßnahmen/Below-the-line-Maßnahmen: Leistungen leiten sich aus dem laufenden Betrieb ab (ggf. Gestaltung und Produktion von Leerstandsbeklebungen, Gutscheinen sowie Aktionsflyer, Werbefotografie etc.). Der Dienstleister hat keinen Anspruch auf die Leistungen des Punktes 1.8.
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Nach Zuschlagsersteilung liegt der Fokus vorerst auf den Maßnahmen im Rahmen der Eröffnung, die vom Dienstleister kurzfristig zu planen, umzusetzen und zu kontrollieren sind, um die Retail-Einrichtungen am neuen BER sofort bei den Zielgruppen bekannt zu machen.
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2. Erarbeitung eines operativen Maßnahmenplans
Ein ganzheitlicher, kreativer Maßnahmenplan (Aktions-, Termin- und Kostenplanung) soll das Ergebnis des Maßnahmenpakets sein. Hier wird das Zusammenspiel der einzelnen Marketinginstrumente festgelegt. Es soll sich keinesfalls um einen starren Plan handeln, sondern vielmehr um einen Fahrplan, der im gemeinsamen Abstimmungsprozess und im operativen Geschäft, nach Analyse und Auswertung vorangegangener Aktionen, stetig angepasst und weiterentwickelt wird. Maßnahmen, die von Dritten erbracht werden, sind – auf Wunsch des Auftraggebers – ebenso zu integrieren. Quartalweise wird eine Aktualisierung des Maßnahmenplans vorgenommen und dem Auftraggeber schriftlich zur Verfügung gestellt (bei Bedarf auch öfters).
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3. Erarbeitung eines Verkaufsförderungs-, Promotion- und Eventkonzepts
Unter Berücksichtigung der flughafenspezifischen Besonderheiten soll sich der operative Maßnahmenplan am strategischen Verkaufsförderungs-, Promotion- sowie Eventkonzepts ausrichten.
Abhängig von der Akzeptanz der Einrichtungen sowie der Realisierbarkeit der Maßnahmen, der Gegebenheiten vor Ort und weiterer Unwägbarkeiten wird die Erstellung einer solchen strategischen Konzeption erst im laufenden Prozess – frühestens im zweiten Quartal 2013 – gefordert.
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4. Betreuung im Tagesgeschäft sowie kontinuierliche Beratung
In Hinblick auf Verkaufsförderungs-, Promotion- und Retail-Themen steht der Auftragnehmer dem Auftraggeber – im Sinne des Full Service-Gedankens – aktiv beratend zur Seite (persönlich, telefonisch, per E-Mail) und kümmert sich neben der Beratung ebenso um die Umsetzung des kompletten Leistungsspektrums. Kurze Entscheidungswege, schnelle Reaktionszeiten und Flexibilität werden im kompletten Prozess der Leistungserstellung vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Insbesondere im Tagesgeschäft können Leistungen kurzfristig vom Auftragnehmer abverlangt werden. Neben Abstimmungen mit dem Auftraggeber wird es auch zu Abstimmungen mit den Mietern kommen, um sich ggf. direkt Freigaben einzuholen und Aktionen umzusetzen. Auf Wunsch des Auftraggebers muss der Auftragnehmer auch an Werbebeiratssitzungen sowie Mietergesprächen partizipieren und nimmt Abstimmungstermine mit weiteren internen/externen Ansprechpartnern wahr und kümmert sich um Präsentationsausarbeitungen. Es finden regelmäßig Jour Fix Termine statt. Alle Termine finden vor Ort in Berlin bzw. am neuen BER statt und erfordern die persönliche Teilnahme.
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Die Leistungen sollen aus einem Rahmenvertrag abgerufen werden. Der Auftragnehmer hat keinerlei Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl oder Art der beschriebenen Leistungen in Los I. Die Umsetzung von Events sowie die Erstellung & Produktion von Drucksachen werden in der Regel von der Lead-Agentur bzw. Agenturen mit bereits bestehenden Verträgen des Auftraggebers durchgeführt.
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Los II: Promotion-Personal für Verkaufsförderungs-Aktionen.
Mit Hilfe des Promotion-Personals können die Zielgruppen-Personen direkt und individuell angesprochen werden. Das erfahrene Promotion-Personal soll in der Rolle als kompetente/r „Einkaufsberater/in“ fungieren. In allen Retail relevanten Standorten innerhalb des Terminals sollen sie die Passagiere aktiv auf die attraktiven Einkaufs- und Gastronomie-Möglichkeiten in möglichst vielen Sprachen aufmerksam machen und Auskunft geben können, gezielt Samplings (Gutscheine, Flyer, Give-Aways) verteilen und ggf. Gewinnspiele durchführen, um für Frequenz in den Retail-Einrichtungen zu sorgen. Mit Kompetenz, Charme und Persönlichkeit überzeugen die Einkaufsberater/innen und repräsentieren die Retail-Einrichtungen. Sie identifizieren sich mit dem neuen Flughafen Berlin Brandenburg.
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Derzeit ist angedacht, an verschiedenen Standorten im Terminal täglich 2 Einkaufsberater/innen testweise im Einsatz zu haben. Hinzu wird zu bestimmten themen- bzw. eventbezogenen Aktionen Promotion-Personal auf Abruf benötigt. Der erste Einsatz des Promotion-Personals wird im Zuge der Eröffnung stattfinden. Der Auftragnehmer muss sich durch Professionalität und Flexibilität auszeichnen und gewährleisten, dass das Promotion-Personal bei Nichterfüllung der geforderten Anforderungen des Auftraggebers bzw. bei Nichteinhaltung von Absprachen jederzeit ausgetauscht werden kann. Der Einsatz des Promotion-Personals erfolgt auf Abruf. Die Leistungen sollen aus einem Rahmenvertrag abgerufen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Abrufmenge besteht nicht. Folgendes Leistungsspektrum wird gefordert:
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1. Promotion-Pool
Rekrutierung eines ausreichend großen Pools an erfahrenen Promotern bzw. Hostessen für hochwertige Promotion- und verkaufsfördernde Maßnahmen. Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Berücksichtigung der gestellten Anforderungen an das Promotion Personal. Eine optimale Größe für den Personal-Pool muss bestimmt werden. Einerseits muss dieser eine gewisse Mitarbeiter-Anzahl haben, um die unterschiedlichsten Aktionen zu gewährleisten, andererseits soll sich dieser durch eine geringe Fluktuation und insbesondere Beständigkeit auszeichnen.
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Zusätzlich gewährleistet der Dienstleister bei Bedarf, dass er bei entsprechender Vorlaufzeit ausgefallene Animateure bzw. Unterhaltungskünstler (z.B. Weihnachtsmann, Osterhase, Clown, Pantomimen, Zauberer, Stelzenläufer) zur Verfügung stellen kann und auch hier die komplette Abwicklung übernimmt.
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2. Einsatzplanung
Aus dem festgelegten Personal-Pool werden die Shopping-Assistants entsprechend der jeweiligen Aktion ausgewählt, zeitlich optimal eingeteilt und über die Anforderungen informiert. Gleiches gilt für o.g. Unterhaltungskünstler. Sicherheitsüberprüfungen und Ausweisbeantragungen erfolgen eigenverantwortlich und müssen rechtzeitig - spätestens 8 Wochen vor Einsatzbeginn - erfolgen. Der Einsatz kann an jedem Wochentag, auch sonn- und feiertags, erfolgen. Bei Krankheit oder sonstigen Ausfällen des Personals muss der Dienstleister schnell reagieren und optimalweise innerhalb von 4 Stunden, spätestens jedoch nach 24 Stunden entsprechend für Ersatz sorgen, damit die geplanten Aktionen realisierbar sind.
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3. Betreuung und Koordination vor Ort
Der Auftragnehmer ist für das eingesetzte Promotion-Personal verantwortlich, das vom Supervisor/Projektleiter vor Ort gebrieft wird. Eigenständig wird das Promotion-Equipment (Theke, Aktionskleidung, Werbemittel etc.) eingesetzt. Der Supervisor/Projektleiter ist für das Promotionpersonal und den Auftraggeber während des Einsatzes erreichbar und zentraler Ansprechpartner in allen Belangen.
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4. Qualitätschecks
Der Auftragnehmer sichert die hohen Qualitätsansprüche des Auftraggebers, in dem er durch einen Projektleiter bzw. Supervisor kontinuierlich Qualitäts- und Service-Checks vor Ort durchführt, diese dokumentiert und dem Auftraggeber auf Wunsch aushändigt. Ferner können in regelmäßigen Abständen Qualitätschecks von einer dritten Partei – Auswahl kann vom Auftraggeber erfolgen – durchgeführt werden.
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5. Dokumentation/Auswertung
Fotodokumentation sowie Abschlussbericht nach qualitativen/quantitativen Kriterien sind gefordert. Dies erfolgt nach Abschluss einer bestimmten Promotion bzw. in definierten Zeitabständen (monatlich, wöchentlich).
6. Schulungen
Die Einkaufsberater/innen aus dem Personal-Pool werden durch erfahrende Projektmanager regelmäßig geschult und kennen sich am Flughafen bereits vor dem ersten Einsatz bestens aus. Es muss gewährleistet werden, dass die eingesetzten Mitarbeiter über die „Shops, Gastronomie und Services“ umfangreich informieren können und die wesentlichsten Besonderheiten, die mit dem Auftraggeber definiert werden, vermitteln können. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung, dass die Mitarbeiter vor dem ersten Einsatz umfassend geschult wurden. Der Auftraggeber kann bei Bedarf zusätzlich Schulungen veranlassen.
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7. Beratungs- und Abstimmungsleistungen:
Beratung und Abstimmungen (persönlich, telefonisch, E-Mail) werden im Rahmen des kompletten Prozesses der Leistungserstellung gefordert. Vor-Ort-Termine zur Abstimmung – auch mit weiteren Dienstleistern – werden in regelmäßigen Abständen nötig sein und können bei Bedarf innerhalb von 48 Stunden, auf Wunsch des Auftraggebers, einberufen werden. Diese Termine müssen vor Ort in Berlin bzw. am neuen BER persönlich wahrgenommen werden. Kurze Entscheidungswege, schnelle Reaktionszeiten und Flexibilität werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt.
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Anforderungen an das Promotion-Personal:
— Sehr praxiserprobtes Personal für optimale Ansprache der Zielgruppe; optimalerweise bereits Erfahrung am Flughafen, in Bahnhöfen oder in Shopping-Centern.
(Erfahrung als Unterhaltungskünstler, wenn das Personal angefordert wird).
— Fließende Deutschkenntnisse sowie kommunikationssichere Englischkenntnisse, weitere Fremdsprache wünschenswert,
— Sehr gute Umgangsformen, kommunikationsstark,
— Gepflegtes und freundliches Erscheinungsbild (keine Tätowierungen/Piercings im sichtbaren Bereich),
— Professionell geschultes Personal,
— Flexibel und mobil im Terminal einsetzbar.
Nach Zuschlagserteilung erfolgt zeitnah ein Kick-Off Workshop. Der Einsatz von Promotion-Personal ist im Rahmen von Eröffnungsaktionen geplant. Sicherheitsüberprüfungen und Ausweisbeantragungen erfolgen eigenverantwortlich vom Auftragnehmer und müssen rechtzeitig - spätestens 8 Wochen vor Einsatzbeginn - erfolgen. Innerhalb kurzer Zeit muss erstes Promotion-Personal für Eröffnungaktionen stehen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los I: Verkaufsförderung, Promotion & Events
Kurze Beschreibung:
1.4. Konzeption, Auswahl, Gestaltung und Kauf von Samplings und Give-Aways
Die Leistungen sollen aus einem Rahmenvertrag abgerufen werden. Der Auftragnehmer hat keinerlei Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl oder Art der hier beschriebenen Leistungen. Die Umsetzung von Events sowie die Erstellung & Produktion von Drucksachen werden in der Regel von der Lead-Agentur bzw. Agenturen mit bereits bestehenden Verträgen des Auftraggebers durchgeführt.
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Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Auftragnehmer hat keinerlei Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl oder Art der hier beschriebenen Leistungen. Die Umsetzung von Events sowie die Erstellung & Produktion von Drucksachen werden in der Regel von der Lead-Agentur bzw. Agenturen mit bereits bestehenden Verträgen des Auftraggebers durchgeführt.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los II: Promotion-Personal für Verkaufsförderungs-Aktionen
Kurze Beschreibung:
Derzeit ist angedacht, an verschiedenen Standorten im Terminal mehrmals wöchentlich zwei Einkaufsberater/innen testweise im Einsatz zu haben. Hinzu wird zu bestimmten themen- bzw. eventbezogenen Aktionen Promotion-Personal auf Abruf benötigt. Der erste Einsatz des Promotion-Personals wird im Zuge der Eröffnung stattfinden. Der Auftragnehmer muss sich durch Professionalität und Flexibilität auszeichnen und gewährleisten, dass das Promotion-Personal bei Nichterfüllung der geforderten Anforderungen des Auftraggebers bzw. bei Nichteinhaltung von Absprachen jederzeit ausgetauscht werden kann. Der Einsatz des Promotion-Personals erfolgt auf Abruf. Die Leistungen sollen aus einem Rahmenvertrag abgerufen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Abrufmenge besteht nicht. Folgendes Leistungsspektrum wird gefordert:
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit pro Los kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 6 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Dauer: 18 Monate
Referenznummer: EA-2011-198
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughafen BER.
Nuts DE 424.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anfragen zu überprüfen:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft pro Los vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorzulegen.
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1.
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.
Darlegung der Unternehmensstruktur sowie gegebenenfalls die Einbindung des Unternehmens in die Konzernstruktur.
3.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
4.
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie - soweit anwendbar - § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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5.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) für jedes Los der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Verpflichtungserklärung).
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziff. VI.3. dieser Bekanntmachung.
6.
Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Los eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziff. VI.3. dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anfragen zu überprüfen (falls zutreffend):
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssumme.
2. Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
3.
Angaben zum Umsatz (netto) des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung je Los.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3. dieser Bekanntmachung.
Hierbei gilt als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb folgender mittlerer Jahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft:
Los I 650 000 EUR.
Los II 250 000 EUR.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für mehrere Lose bewirbt, gilt als Mindestanforderung für den jährlichen Gesamtumsatz im angefragten Leistungsbereich die Summe der jeweiligen in den einzelnen Losen, für die ein Teilnahmeantrag abgegeben wird, aufgeführten Mindestumsatzangaben.
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Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche Lose er/sie sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zum Ziel der Bewerbung, im Sinne der Auswahl der Lose, kann zu einem Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) für jedes Los der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Verpflichtungserklärung).
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziff. VI.3. dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinsichtlich der Auswahl der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Referenzen in Bezug auf eine ggf. notwendige Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen unter Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung. Dies gilt für alle nachfolgend geforderten Unterlagen / Nachweise / Darstellungen. Bewerbungen sind zwingend pro Los einzureichen, so dass erkennbar ist, welche Unternehmensreferenzen, Ansprechpartner, Reaktionszeiten und Mitarbeiter welchem Los zuzuordnen sind. Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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1) Referenzen
Es sind insgesamt 2 Unternehmensreferenzen je Los für erbrachte Leistungen aus den Geschäftsjahren 2008, 2009, 2010, 2011 einzureichen, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziff. II.1.5 ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben bzw. mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Leistungen sind für jede Referenz vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Bewirbt ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft sich für beide Lose, so kann er für beide Lose Referenzen desselben Referenzgebers nehmen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, da die Nichterfüllung zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führt:
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Mindestvoraussetzung ist, dass die als Unternehmensreferenzen benannten Leistungen ab Januar 2008 erbracht worden sein müssen. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3 Nr. 9 der Bekanntmachung wird verwiesen.
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Als weitere Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Teilnehmerwettbewerb ist zu beachten, dass es sich bei den einzureichenden Referenzen um 2 unterschiedliche Auftraggeber handeln muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3 Nr. 9 der Bekanntmachung wird verwiesen.
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Ferner gilt als weitere Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb, dass es sich bei einer der beiden Referenzen, um einen Auftrag wahlweise aus dem Luftverkehr/Verkehr, Tourismus, Einzelhandel/Handel, Dienstleistung, Lebensmittel oder der Gastronomie gehandelt haben muss bzw. handelt. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Vorteilhaft, aber nicht Bedingung, ist es, wenn als Referenz die geforderten Leistungen auf einem Flughafen erbracht wurden. Auf Ziff. VI.3 Nr. 9 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Einzureichen sind folgende Referenzen:
Los I.
a) Verkaufsförderungs-, Promotion- und Eventkonzeption
Es sind 2 Unternehmensreferenzen einzureichen, die die unter Ziff. II.1.5, Los I, Nr. 3 aufgeführte Aufgabenstellung „Erarbeitung eines Verkaufsförderungs-, Promotion und Eventkonzepts“ für ein Unternehmen bzw. ein konkretes „Produkt/Marke“ beinhaltete. Sollten die Unternehmensreferenzen das Thema Eventkonzept nicht berücksichtigen, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Teilnehmerwettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß Ziff. VI.3 Nr. 9. Bitte geben Sie einen genauen Überblick, der von Ihnen erbrachten Leistungen und gehen Sie dabei – je Referenz – auf folgende Punkte ein:
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Aa) Ausgangslage: Mit welchen Herausforderungen sahen Sie sich konfrontiert?
Ab) Zielgruppen-Beschreibung.
Ac) Konzept- bzw. Kampagne-Beschreibung.
Ad) Planungszeitraum: Gehen Sie auf die Vorlaufzeiten ein: von Auftragserteilung, über Planungs-, Konzeptions- und Abstimmungszeiträumen bis zum eigentlichen Kampagnenstart bzw. Realisierung des Konzepts.
Ae) Ablauf: Gehen Sie kurz auf die Schnittstellen ein, mit welchen Parteien/Agenturen/Partnern haben Sie zusammengearbeitet haben.
Af) Kampagnenzeitraum: Auf welchen Zeitraum war die Kampagne bzw. das Konzept ausgerichtet (inklusive Maßnahmen)?
Ag) Erfolg/Auswertung der Kampagne/des Konzepts.
Ah) Nachweis eines integrierten Eventkonzepts.
b) Detailplanung und Umsetzung von verkaufsfördernden Maßnahmen und Promotions
Zeigen Sie anhand der bereits zuvor ausgewählten Unternehmensreferenzen in Nr. 1a) auf, welche der nachfolgenden Maßnahmen/Leistungen von Ihnen genau geplant sowie umgesetzt wurden und beschreiben Sie diese kurz. Für die untenstehende Leistung ba) werden beide Referenzen bepunktet. Die übrigen Leistungen bb)-bg) müssen für die volle Punktzahl jeweils nur mit einer der beiden Referenz nachgewiesen werden. Je Leistung kann auf die andere Referenz zurückgegriffen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat insoweit deutlich zu kennzeichnen, welche der beiden Referenzen / je Leistung für den Nachweis der erbrachten Leistungen bb)-bg) heranzuziehen ist.
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Ba) Inhaltliche Ausgestaltung von Promotions (2 Referenzen).
Bb) Planung und Abwicklung von Gewinnspielen (jeweils eine Referenz).
Bc) Auswahl von Aktions-/Promotion-Kleidung und verschiedensten Promotion-Equipments (Bsp. Displays, mobile Counter etc.) (jeweils eine Referenz).
Bd) Konzeption/Gestaltung und Bereitstellung/Abwicklung von Samplings/Give-Aways oder Coupons (jeweils eine Referenz).
Be) Kooperationsmarketing (eine Referenz).
Bf) Gestaltung von Werbemitteln (u.a. Plakate, Anzeigen) (eine Referenz).
Bg) Sonstige Kommunikationsmaßnahmen/POS-Maßnahmen/verkaufsfördernde Leistungen (eine Referenz).
c) Erarbeitung eines operativen Maßnahmenplans
Weisen Sie anhand einer bereits zuvor ausgewählten Unternehmensreferenz in Nr. 1a) nach, dass Sie die Erarbeitung eines operativen Maßnahmenplans verantwortet haben und beschreiben Sie kurz wie Sie die Themen Aktions-, Termin- und Kostenplanung für den Auftraggeber berücksichtigt haben.
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d) Abstimmungs- und Beratungsleistungen
In einer der beiden einzureichenden Referenzen, die zuvor in Nr. 1a) herangezogen wurde, ist nachzuweisen, dass bei Bedarf an Arbeitstagen schnelle Reaktionszeiten innerhalb von 4 Stunden (per E-Mail/Telefon) und Abstimmungszeiten vor Ort innerhalb von 48 Stunden gegenüber dem in der Referenz dargestellten Auftraggeber gewährleistet wurden. Sofern die Reaktions- und Abstimmungszeiten innerhalb der gewünschten Zeitspanne nicht nachgewiesen werden können, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß Ziff. VI.3 Nr. 9.
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Für die durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft auszuwählenden Referenzen wird auf Ziff. VI.3 Nr. 9 dieser Bekanntmachung verwiesen. Die Darstellung der Unternehmensreferenzen muss in Tabellenform erfolgen. Die erforderliche Tabelle ist bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de anzufordern. Die Anforderung muss bis spätestens 10 Kalendertage vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Ziff. VI.3 Nr. 3 bei der Vergabestelle vorliegen.
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Referenzen, die nicht nachweisen, dass es sich hierbei um die gewünschten Anforderungen gehandelt hat bzw. handelt, werden mit 0 Punkten gewertet (siehe Ziff. VI.3 Nr. 9).
Los II.
Es sind genau 2 Unternehmensreferenzen einzureichen, die die unter Ziff. II.1.5 Nr. 1 -7 aufgeführten Aufgaben beinhalten. Auf die Mindestvoraussetzungen der Referenzen zu Beginn (Ziff. III.2.3 Nr. 1) wird ausdrücklich hingewiesen. Darüber hinaus gilt als weitere Mindestvoraussetzung, dass die eingereichten Referenzen jeweils mindestens 15 Personentage nachweisen. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3 Nr. 9 der Bekanntmachung wird verwiesen.
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Je Referenz kann es sich um einen kampagnenbezogenen Auftrag gehandelt haben bzw. um einen Auftrag, der die ganzjährige Betreuung eines Unternehmens in Hinblick auf Promotion-Personal beinhaltete. Bitte geben Sie einen genauen Überblick, der von Ihnen nachstehend erbrachten Leistungen – je Referenz:
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a) Rekrutierung und Einsatz eines Promotion-Teams: Wie viele verschiedene Mitarbeiter waren insgesamt im Einsatz, wie viele Personentage beinhaltete der Auftrag? In welchem Zeitraum musste das Personal bereitgestellt werden?
b) Einsatzplanung/Reaktionszeit: Bei personellen Ausfällen jeglicher Art konnte gegenüber dem in der Referenz dargestellten Auftraggeber gewährleitstet werden, dass der Auftragnehmer schnell reagiert und innerhalb von 4 Stunden für Ersatz sorgt. Sofern dies innerhalb der gewünschten Zeitspanne nicht nachgewiesen werden kann, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß Kapitel VI.3 Ziffer 9.
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c) Betreuung/Koordination vor Ort: Hat ein Supervisor/Projektleiter oder Teamleiter des Auftragnehmers für eine einwandfreie Durchführung der Promotion gesorgt, indem Briefings, Einweisungen, Tagesplanungen verantwortet wurden und dieser jederzeit während des Einsatzes erreichbar war?
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d) Qualitätschecks: Ist eine Kontrolle der Promotion-Mitarbeiter erfolgt? Wie wurden die Qualitäts- und Servicechecks durchgeführt?
e) Dokumentation: Wie erfolgte die Dokumentation der Promotion?
f) Schulungen: Inwiefern wurde das eingesetzte Promotion-Personal allgemein geschult? Gehen Sie auf ggf. auftragsbezogenen Schulungen ein.
2) Ansprechpartner
Die Nennung eines festangestellten, verantwortlichen Mitarbeiters, der im gesamten Vertragszeitraum für die Betreuung (gemäß Ziff. II.1.5) je Los als zentraler Ansprechpartner bei Fragen und als erste Anlaufstelle bei Problemen vorgesehen ist. Darüber hinaus ist in Referenzen des Ansprechpartners nachzuweisen, dass dieser über ausreichend Erfahrung hinsichtlich der geforderten Leistungen (gemäß Ziff. II.1.5) in möglichst vergleichbaren Projekten verfügt: Es sind die aktuellen Aufgaben- und Funktionsbereiche und die ab 2009 geleiteten Projekte bzw. betreuten Kunden dieser Person beispielhaft in Kurzform zu erläutern. Ein Lebenslauf ist dem Teilnahmeantrag ggf. beizufügen:
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Es ist mittels einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass der Ansprechpartner über Agentur-Erfahrungen und/oder über Erfahrungen als zentraler Projektleiter/Manager von möglichst 8 Jahren verfügt. Berufserfahrung im Bereich Verkaufsförderung von mindestens 8 Jahren wird einzeln bepunktet. Ebenso ist mittels einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass er – im Sinne des Full-Service-Gedankens – sowohl in der Konzeption, als auch in der Beratung und Umsetzung von verkaufsfördernden Themen erfahren ist und als zentraler Ansprechpartner den kompletten Prozess verantwortet. Sofern in der Eigenerklärung weniger als 8 Jahre Berufserfahrungen in den geforderten Bereichen nachgewiesen wird, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß Ziff. VI.3 Nr. 9.
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Der Ansprechpartner muss in Form einer Eigenerklärung gewährleisten, dass er auf Wunsch des Auftraggeber an Arbeitstagen innerhalb von 48 Stunden für Abstimmungen vor Ort sein kann. Ebenso können bei dringenden Projekten Reaktionszeiten (per E-Mail/Telefon) von 4 Stunden an Arbeitstagen gefordert werden. Sofern in der Eigenerklärung langsamere Reaktions- sowie Abstimmungszeiten gewährleitet werden können, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß Ziff. VI.3 Nr. 9.
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Es ist mittels einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass der Ansprechpartner über Agentur-Erfahrungen von möglichst 8 Jahren und als zentraler Ansprechpartner in dem Bereich Promotion sowie als Projektleiter von möglichst 5 Jahren verfügt. Sofern in der Eigenerklärung weniger als 8 Jahre Agentur-Erfahrung oder weniger als 5 Jahre Erfahrungen als Ansprechpartner im Bereich Promotion bzw. als Projektleiter nachgewiesen werden, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß Ziff. VI.3 Nr. 9.
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Der Ansprechpartner muss in Form einer Eigenerklärung gewährleisten, dass er auf Wunsch des Auftraggebers an Arbeitstagen innerhalb von 48 Stunden für Abstimmungen vor Ort sein kann. Sofern in der Eigenerklärung langsamere Reaktionszeiten gewährleitet werden können, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß Ziff. VI.3 Nr. 9.
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3) Mitarbeiter
Bitte geben Sie je Los die Anzahl Ihrer fest angestellten Mitarbeiter (zur Erbringung vergleichbarer Leistungen gemäß Ziff. II.1.5) an, aufgelistet nach den unterschiedlichen Berufsgruppen. Gehen Sie dabei in kurzen Erläuterungen auf die Berufspraxis und Erfahrungen der Mitarbeiter ein.
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Los I:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt, dass unter den Beschäftigten mindestens 5 festangestellt sind.
Los II:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt, dass unter den Beschäftigten mindestens 3 festangestellt sind.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) für jedes Los der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Verpflichtungserklärung). Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziff. VI.3. Nr. 3. dieser Bekanntmachung.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal muss rechtzeitig vor Leistungsbeginn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vorlegen, da die Leistungen zu einem erheblichem Teil in sensiblen Luftsicherheitsbereichen stattfinden.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 18
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mandy Begoihn
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte Abschnitt VI.4.2 ODER ggf. Abschnitt VI.4.3 ausfüllen)
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“.
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2011/S 199-324727 (2011-10-12)