Koordinations-, Steuerungs- und Planungsleistungen im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet "Frankfurter Allee Nord"

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Mit der 12. Verordnung vom 15. März 2011 (GVBl von Berlin Nr. 9 vom 31. März 2011) wurde das neue Stadtumbaugebiet Frankfurter Allee Nord gem. §171b BauGB festgelegt, drei Teilbereiche wurden als Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren nach § 142 BauGB förmlich festgelegt. Das Bezirksamt Lichtenberg ist durch einen Gebietsbeauftragten zu unterstützen, um die Vorbereitung, Durchführung und den Abschluss der Sanierung- und Stadtumbaumaßnahmen erfolgreich abzuwickeln. Der Gebietsbeauftragte soll Aufgaben nach § 157 BauGB sowie nach §171a-d wahrnehmen.
Die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB belegen erhebliche funktionelle, strukturelle und bauliche Mängel im Gebiet und stellen insbesondere dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Erneuerung der sozialen Infrastruktur und der Aufwertung des öffentlichen Raumes fest. Dazu wurde das Leitbild „FAN - Das gesunde, ökologische Modellgebiet mit besonderen Orten“ formuliert.
Es sind Konzepte zur Behebung der funktionellen, strukturellen und baulichen Mängel zu entwickeln, insbesondere zur Neuordnung eines großflächigen, weitgehend leerstehenden Verwaltungsstandortes (ehem. MfS-Standort). Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Entwicklung eines positiven Gebietsimages zu legen. Bei der Umsetzung der Sanierungs- und Stadtumbaumaßnahmen sind die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und an die Klimaanpassung zu beachten.
Das Sanierungskonzept und das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept sollen einen stark umsetzungsorientierten Charakter haben. Für die Identifikation von sachlichen und räumlichen Handlungsschwerpunkten ist die Einbindung aller relevanten Akteure (z.B. die Wohnungsunternehmen und die großen Arbeitgeber einerseits sowie die Vertreter/innen der Bewohnerschaft und der lokalen Initiativen andererseits) in den Planungsprozess von zentraler Bedeutung; das Beteiligungsverfahren ist an einer effizienten Mitwirkung zu orientieren, wobei auch die Möglichkeiten des Internets zu nutzen sind.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind die damit betrauten bezirklichen Stellen und ggf. externe Maßnahmeträger zu unterstützen, von der Mitwirkung bei der Programmplanung, über die Antragstellung (Vornotierung, inkl. Projektentwicklung und Kostenermittlung) und Abrechnung mit der Programmservicestelle bis zur baulichen Realisierung (Erfahrungen als Maßnahmeträger werden erwartet). Ferner obliegen dem Gebietsbeauftragten die Berichterstattung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie die Durchführung von Steuerungsrunden und Öffentlichkeitsaktivitäten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-20.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-20 Auftragsbekanntmachung
2013-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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