Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Sanierung des Klausurgebäudes in der Landesschule Pforta durchzuführen. Das Klausurgebäude mit Kreuzgang und Primanergarten ist Bestandteil eines sehr hochwertigen Denkmalensembles (Kernbereich des 1137 gegründeten Zisterzienserklosters) und soll im Wesentlichen für eine Internatsnutzung (ca. 60 Plätze) und teilweiser Schulnutzung grundlegend modernisiert und im notwendigen Umfang an zeitgemäße Nutzungsanforderungen angepasst bzw. mit diesem Ziel umgebaut werden. Ein restauratorisches Gutachten einschließlich bauhistorischem Bestandskataster liegen vor. Die Entwicklung eines abgestimmten denkmalpflegerischen Prioritätenkatalogs ist Bestandteil des Auftrags. Die teilweise schwierigen brandschutztechnischen Verhältnisse im Bestand sind an aktuelle Erfordernisse bautechnisch anzupassen. Das zu realisierende Raumprogramm umfasst gem. Bauantrag eine Hauptnutzfläche (nach RBBau) von ca. 2 400 m². Für die Baumaßnahmen wurde im Vorfeld ein Mittelbedarf in Höhe von ca. 6 500 000 EUR (ohne Erstausstattung) geschätzt. Auf die Kostengruppen 300 und 400 entfallen davon 5 200 000 EUR (inkl. Mwst.). Dieser Budgetrahmen gilt als Zielstellung, auf welche die Planung auszurichten ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Die Vergabe umfasst Leistungen für die Planung nach § 33 HOAI (Gebäudeplanung). Die Beauftragung der Leistung erfolgt für die Leistungsphasen 2 bis 4 (Erstellung der HU-Bau gemäß RLBau Sachsen-Anhalt/RBBau 16. Austauschlieferung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht als Option ohne Rechtsanspruch darauf.Die gemäß Punkt II.3) benannte Auftragsdauer bezieht sich auf die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI (HU - Bau).
Die Vergabe umfasst Leistungen für die Planung nach § 33 HOAI (Gebäudeplanung). Die Beauftragung der Leistung erfolgt für die Leistungsphasen 2 bis 4 (Erstellung der HU-Bau gemäß RLBau Sachsen-Anhalt/RBBau 16. Austauschlieferung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht als Option ohne Rechtsanspruch darauf.Die gemäß Punkt II.3) benannte Auftragsdauer bezieht sich auf die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI (HU - Bau).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt-Niederlassung Süd, An der Fliederwegkaserne 21 - Kennwort: VOF/Gebäudeplanung/Landesschule Pforta - Sanierung Klausurgebäude
Postleitzahl: 06130
Postort: Halle/Saale
Kontakt
E-Mail: vergabestelle.sued@lbbau.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345482360📞
Fax: +49 34548238999 📠
Für junge Bewerber (Unternehmensgründung nach 31.12.2005) reduziert sich in den Auswahlkriterien gem. Punkt III.2.2.2.a und –b sowie III.2.3.c der geforderte Nachweiszeitraum auf den Zeitraum der Unternehmensexistenz, jedoch mindestens auf 2 Geschäftsjahre (2009 und 2010).
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform an die in I.1) und in I.1) aufgeführten Kontaktstellen (vorzugsweise per E-Mail) zu senden.
Redaktionsschluss zur rechtzeitigen Beantwortung von Rückfragen ist der 10.5.2011 - 13:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden auf der Homepage des Sachverständigenbüros www.wenzel-drehmann-pem.de (Downloads / VOF-Ausschreibungen_Wettbewerbe) am 27.4., 5.5. und 11.5.2011 veröffentlicht.
Die Versendung der Verdingungsunterlagen an die eingeladenen Bieter ist für den 28.6.2011 vorgesehen. Die eingeladenen Bieter müssen einen Besichtigungstermin vor Ort wahrnehmen, der für den 7.7.2011 geplant ist (Pflichtteilnahme für die Bieter).
Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsunterlagen ist der 4.8.2011. Die Verhandlungsgespräche sind für den 1.9.2011 geplant. Eingereichte Teilnahmeantrags- und Verhandlungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Für junge Bewerber (Unternehmensgründung nach 31.12.2005) reduziert sich in den Auswahlkriterien gem. Punkt III.2.2.2.a und –b sowie III.2.3.c der geforderte Nachweiszeitraum auf den Zeitraum der Unternehmensexistenz, jedoch mindestens auf 2 Geschäftsjahre (2009 und 2010).
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform an die in I.1) und in I.1) aufgeführten Kontaktstellen (vorzugsweise per E-Mail) zu senden.
Redaktionsschluss zur rechtzeitigen Beantwortung von Rückfragen ist der 10.5.2011 - 13:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden auf der Homepage des Sachverständigenbüros www.wenzel-drehmann-pem.de (Downloads / VOF-Ausschreibungen_Wettbewerbe) am 27.4., 5.5. und 11.5.2011 veröffentlicht.
Die Versendung der Verdingungsunterlagen an die eingeladenen Bieter ist für den 28.6.2011 vorgesehen. Die eingeladenen Bieter müssen einen Besichtigungstermin vor Ort wahrnehmen, der für den 7.7.2011 geplant ist (Pflichtteilnahme für die Bieter).
Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsunterlagen ist der 4.8.2011. Die Verhandlungsgespräche sind für den 1.9.2011 geplant. Eingereichte Teilnahmeantrags- und Verhandlungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Sanierung des Klausurgebäudes in der Landesschule Pforta durchzuführen. Das Klausurgebäude mit Kreuzgang und Primanergarten ist Bestandteil eines sehr hochwertigen Denkmalensembles (Kernbereich des 1137 gegründeten Zisterzienserklosters) und soll im Wesentlichen für eine Internatsnutzung (ca. 60 Plätze) und teilweiser Schulnutzung grundlegend modernisiert und im notwendigen Umfang an zeitgemäße Nutzungsanforderungen angepasst bzw. mit diesem Ziel umgebaut werden. Ein restauratorisches Gutachten einschließlich bauhistorischem Bestandskataster liegen vor. Die Entwicklung eines abgestimmten denkmalpflegerischen Prioritätenkatalogs ist Bestandteil des Auftrags. Die teilweise schwierigen brandschutztechnischen Verhältnisse im Bestand sind an aktuelle Erfordernisse bautechnisch anzupassen.
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Sanierung des Klausurgebäudes in der Landesschule Pforta durchzuführen. Das Klausurgebäude mit Kreuzgang und Primanergarten ist Bestandteil eines sehr hochwertigen Denkmalensembles (Kernbereich des 1137 gegründeten Zisterzienserklosters) und soll im Wesentlichen für eine Internatsnutzung (ca. 60 Plätze) und teilweiser Schulnutzung grundlegend modernisiert und im notwendigen Umfang an zeitgemäße Nutzungsanforderungen angepasst bzw. mit diesem Ziel umgebaut werden. Ein restauratorisches Gutachten einschließlich bauhistorischem Bestandskataster liegen vor. Die Entwicklung eines abgestimmten denkmalpflegerischen Prioritätenkatalogs ist Bestandteil des Auftrags. Die teilweise schwierigen brandschutztechnischen Verhältnisse im Bestand sind an aktuelle Erfordernisse bautechnisch anzupassen.
Das zu realisierende Raumprogramm umfasst gem. Bauantrag eine Hauptnutzfläche (nach RBBau) von ca. 2 400 m². Für die Baumaßnahmen wurde im Vorfeld ein Mittelbedarf in Höhe von ca. 6 500 000 EUR (ohne Erstausstattung) geschätzt. Auf die Kostengruppen 300 und 400 entfallen davon 5 200 000 EUR (inkl. Mwst.). Dieser Budgetrahmen gilt als Zielstellung, auf welche die Planung auszurichten ist.
Das zu realisierende Raumprogramm umfasst gem. Bauantrag eine Hauptnutzfläche (nach RBBau) von ca. 2 400 m². Für die Baumaßnahmen wurde im Vorfeld ein Mittelbedarf in Höhe von ca. 6 500 000 EUR (ohne Erstausstattung) geschätzt. Auf die Kostengruppen 300 und 400 entfallen davon 5 200 000 EUR (inkl. Mwst.). Dieser Budgetrahmen gilt als Zielstellung, auf welche die Planung auszurichten ist.
Menge oder Umfang:
Die Vergabe umfasst Leistungen für die Planung nach § 33 HOAI (Gebäudeplanung). Die Beauftragung der Leistung erfolgt für die Leistungsphasen 2 bis 4 (Erstellung der HU-Bau gemäß RLBau Sachsen-Anhalt/RBBau 16. Austauschlieferung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht als Option ohne Rechtsanspruch darauf.
Die Vergabe umfasst Leistungen für die Planung nach § 33 HOAI (Gebäudeplanung). Die Beauftragung der Leistung erfolgt für die Leistungsphasen 2 bis 4 (Erstellung der HU-Bau gemäß RLBau Sachsen-Anhalt/RBBau 16. Austauschlieferung). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht als Option ohne Rechtsanspruch darauf.
Die gemäß Punkt II.3) benannte Auftragsdauer bezieht sich auf die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI (HU - Bau).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer optional die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 33 HOAI. Für den Auftragnehmer besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungsoptionen.
Die Vergabestelle behält sich des Weiteren vor, in Anwendung von § 3 (4) VOF den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.5) beschriebenen Planungsvorhaben stehen, zu übertragen.
Die Vergabestelle behält sich des Weiteren vor, in Anwendung von § 3 (4) VOF den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.5) beschriebenen Planungsvorhaben stehen, zu übertragen.
Dauer: 9 Monate
Referenznummer: Kennwort: VOF–Gebäudeplanung – Landesschule Pforta - Sanierung Klausurgebäude
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND, Sachsen-Anhalt, D-06682 Naumburg/Bad Kösen Schulpforte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Auswahlkriterien beschreiben zwingend zu erfüllende Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber/jedes notwendige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jeder notwendige Nachauftragnehmer erfüllen muss:
Für jede Bewerbung ist zwingend ein vorgegebener Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben einzureichen. Dieser ist als Datei auf der Hompage des beauftragten Sachverständigenbüros unter www.wenzel-drehmann-pem.de (Downloads/VOF-Ausschreibungen_Wettbewerbe) abzurufen. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und rechtskräftig unterschriebenem Bewerbungsbogen des Bewerbers/aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und den im Formular geforderten Anlagen in die Wertung einbezogen. Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrer Bewerbung den Bewerbungsbogen, die geforderten Formblätter, Erklärungen und Nachweise jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einreichen. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder eines Nachauftragnehmers haben den Ausschluss aller Mitglieder des/der betroffenen Bewerbers/Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Für jede Bewerbung ist zwingend ein vorgegebener Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben einzureichen. Dieser ist als Datei auf der Hompage des beauftragten Sachverständigenbüros unter www.wenzel-drehmann-pem.de (Downloads/VOF-Ausschreibungen_Wettbewerbe) abzurufen. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und rechtskräftig unterschriebenem Bewerbungsbogen des Bewerbers/aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und den im Formular geforderten Anlagen in die Wertung einbezogen. Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrer Bewerbung den Bewerbungsbogen, die geforderten Formblätter, Erklärungen und Nachweise jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einreichen. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder eines Nachauftragnehmers haben den Ausschluss aller Mitglieder des/der betroffenen Bewerbers/Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Durch die Bewerber sind zwingend folgende wirksame und gültige Nachweise zu führen bzw. Erklärungen abzugeben und nach den Vorgaben im Bewerbungsbogen einzureichen (gültige Kopien der Nachweise sind zulässig/ein Ersatz geforderte Nachweise durch Eigenerklärungen oder Erklärungen Dritter wird nicht anerkannt):
Durch die Bewerber sind zwingend folgende wirksame und gültige Nachweise zu führen bzw. Erklärungen abzugeben und nach den Vorgaben im Bewerbungsbogen einzureichen (gültige Kopien der Nachweise sind zulässig/ein Ersatz geforderte Nachweise durch Eigenerklärungen oder Erklärungen Dritter wird nicht anerkannt):
— Auszug aus dem Berufsregister, aus dem Handelsregister, Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Bundeszentralregister mit Darstellung des Geschäftszwecks, den Angaben der Gesellschafter und Vertretungsbefugnisse (nicht älter als 1.9.2010),
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für den Fall der Beauftragung mit den unter Punkt III.1.1) aufgeführten Mindestanforderungen,
— Nachweis der Berufszulassung gemäß den unter Punkt III.3.1) aufgeführten Kriterien (Angabe der vollständigen Eintragungsnummer im Bewerbungsbogen),
— Erklärung der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern (im Bewerbungsbogen),
— Erklärung der Erfüllung der Sozialversicherung (im Bewerbungsbogen),
— Erklärung der Erfüllung der Berufsgenossenschaft (im Bewerbungsbogen),
— Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 4 (6)/(9) der VOF (im Bewerbungsbogen),
— Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden).
— Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1. - Nachfolgendes Auswahlkriterium gehört zu den Teilnahmevoraussetzungen, welche jeder Bewerber erfüllen muss: Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß Pkt. III.1.1),
III.2.2.2. - Nachfolgende Auswahlkriterien erhalten in der qualitativen Eignungswertung eine Gesamtgewichtung von 10 % und wirken innerhalb des Kriterienblocks mit der angegebenen Stärke (in Prozent).
a) (Stärke: 60):
Erklärung zum jährlichen Umsatz für vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Geschäftsjahren – als vergleichbare Leistungen im Sinne der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gelten an dieser Stelle: Modernisierung oder Umbau von denkmalgeschützter Bausubstanz/Schulbauten und Internatsgebäude (Wertungsschwellen: 3 - mehr als 100 000 EUR p.a. / 2 - mehr als 80 000 bis 100 000 EUR p.a./ 1 - von 50 000 bis 80 000 EUR p.a. / 0 – weniger als 50 000 EUR p.a.) //.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum jährlichen Umsatz für vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Geschäftsjahren – als vergleichbare Leistungen im Sinne der ausgeschriebenen Planungsaufgabe gelten an dieser Stelle: Modernisierung oder Umbau von denkmalgeschützter Bausubstanz/Schulbauten und Internatsgebäude (Wertungsschwellen: 3 - mehr als 100 000 EUR p.a. / 2 - mehr als 80 000 bis 100 000 EUR p.a./ 1 - von 50 000 bis 80 000 EUR p.a. / 0 – weniger als 50 000 EUR p.a.) //.
b) (Stärke: 40):
Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 5 Geschäftsjahre (Wertungsschwellen: 2 - mehr als 300 000 EUR p.a. / 1 - von 200 000 bis 300 000 EUR p.a / 0 – weniger als 200 000 EUR p.a.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachfolgende Auswahlkriterien zur qualitativen Beurteilung des Bewerbers und des angebotenen Projektteams erhalten in der Eignungsprüfung eine Gesamtgewichtung von 90 % und wirken innerhalb des Kriterienblocks mit der angegebenen Stärke (in Prozent).
Nachfolgende Auswahlkriterien zur qualitativen Beurteilung des Bewerbers und des angebotenen Projektteams erhalten in der Eignungsprüfung eine Gesamtgewichtung von 90 % und wirken innerhalb des Kriterienblocks mit der angegebenen Stärke (in Prozent).
a) Qualität der eingereichten Referenzprojekte mit Arbeitsproben realisierter oder in Realisierung befindlicher vergleichbarer Projekte der letzten 5 Jahre in folgenden Kategorien:
Kategorie A:
Modernisierung oder Umbau von denkmalgeschützter Bausubstanz aus einer Entstehungszeit vor 1900 // mit vergleichbarem Leistungsumfang (Stärke 15, Wertungsschwellen: 3 - mindestens Leistungsphase 2 bis 8 § 33 HOAI realisiert / 2 - mindestens Leistungsphase 2 bis 6 § 33 HOAI realisiert / 1 - mindestens Leistungsphase 2 bis 4 § 33 HOAI realisiert / 0 – geringerer realisierter Leistungsumfang), mit vergleichbarer Größenordnung nach bearbeiteter Bruttogrundfläche (Stärke 15, Wertungsschwellen: 3 – größer als 2 000 m² / 3 - größer als 1 500 m² bis 2 000 m² / 2 - von 1 000 m² bis 1 500 m² / 0 – kleiner als 1 000 m²), mit vergleichbarem Kostenvolumen für die KG 300 und 400 inkl. Mwst. (Stärke 15, Wertungsschwellen: 3 - höher als 4 000 000 EUR / 2 - größer 3 000 000 bis 4 000 000 EUR / 1 - von 2 000 000 bis 3 000 000 EUR / 0 – weniger als 2 000 000 EUR).
Modernisierung oder Umbau von denkmalgeschützter Bausubstanz aus einer Entstehungszeit vor 1900 // mit vergleichbarem Leistungsumfang (Stärke 15, Wertungsschwellen: 3 - mindestens Leistungsphase 2 bis 8 § 33 HOAI realisiert / 2 - mindestens Leistungsphase 2 bis 6 § 33 HOAI realisiert / 1 - mindestens Leistungsphase 2 bis 4 § 33 HOAI realisiert / 0 – geringerer realisierter Leistungsumfang), mit vergleichbarer Größenordnung nach bearbeiteter Bruttogrundfläche (Stärke 15, Wertungsschwellen: 3 – größer als 2 000 m² / 3 - größer als 1 500 m² bis 2 000 m² / 2 - von 1 000 m² bis 1 500 m² / 0 – kleiner als 1 000 m²), mit vergleichbarem Kostenvolumen für die KG 300 und 400 inkl. Mwst. (Stärke 15, Wertungsschwellen: 3 - höher als 4 000 000 EUR / 2 - größer 3 000 000 bis 4 000 000 EUR / 1 - von 2 000 000 bis 3 000 000 EUR / 0 – weniger als 2 000 000 EUR).
Kategorie B:
Neubau, Umbau oder Modernisierung von Schulbauten oder Internatsgebäuden // mit vergleichbarem Leistungsumfang (Stärke 9, Wertungsschwellen: 3 - mindestens Leistungsphase 2 bis 8 § 33 HOAI realisiert / 2 - mindestens Leistungsphase 2 bis 6 § 33 HOAI realisiert / 1 - mindestens Leistungsphase 2 bis 4 § 33 HOAI realisiert / 0 – geringerer realisierter Leistungsumfang), mit vergleichbarer Größenordnung nach bearbeiteter Bruttogrundfläche (Stärke 9, Wertungsschwellen: 3 – größer als 2 000 m² / 3 - größer als 1 500 m² bis 2 000 m² / 2 - von 1 000 m² bis 1 500 m² / 0 – kleiner als 1 000 m²), mit vergleichbarem Kostenvolumen für die KG 300 und 400 inkl. Mwst. (Stärke 9, Wertungsschwellen: 3 - höher als 4 000 000 EUR / 2 - größer 3 000 000 bis 4 000 000 EUR / 1 - von 2 000 000 bis 3 000 000 EUR / 0 – weniger als 2 000 000 EUR).
Neubau, Umbau oder Modernisierung von Schulbauten oder Internatsgebäuden // mit vergleichbarem Leistungsumfang (Stärke 9, Wertungsschwellen: 3 - mindestens Leistungsphase 2 bis 8 § 33 HOAI realisiert / 2 - mindestens Leistungsphase 2 bis 6 § 33 HOAI realisiert / 1 - mindestens Leistungsphase 2 bis 4 § 33 HOAI realisiert / 0 – geringerer realisierter Leistungsumfang), mit vergleichbarer Größenordnung nach bearbeiteter Bruttogrundfläche (Stärke 9, Wertungsschwellen: 3 – größer als 2 000 m² / 3 - größer als 1 500 m² bis 2 000 m² / 2 - von 1 000 m² bis 1 500 m² / 0 – kleiner als 1 000 m²), mit vergleichbarem Kostenvolumen für die KG 300 und 400 inkl. Mwst. (Stärke 9, Wertungsschwellen: 3 - höher als 4 000 000 EUR / 2 - größer 3 000 000 bis 4 000 000 EUR / 1 - von 2 000 000 bis 3 000 000 EUR / 0 – weniger als 2 000 000 EUR).
Arbeitsproben zu den benannten Referenzprojekten: je Bewerber/Bewerbergemeinschaft muss je Projektkategorie zum eingereichten Referenzprojekt eine Arbeitsprobe eingereicht werden. Die Arbeitsproben sind im Format A4 auf jeweils maximal 2 Seiten einzureichen und müssen hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen, des Aufgabenumfangs und der Komplexität in Bezug auf die ausgeschriebene Planungsaufgabe aussagefähig und in der Qualität für die Arbeitsweise des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft typisch sein. In der Arbeitsprobe für das eingereichte Referenzprojekt in der Kategorie A muss die Denkmalschutzrelevanz und die Entstehungszeit nachvollziehbar beschrieben sein. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzprojekte mit unvollständigen Angaben werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsproben zu den benannten Referenzprojekten: je Bewerber/Bewerbergemeinschaft muss je Projektkategorie zum eingereichten Referenzprojekt eine Arbeitsprobe eingereicht werden. Die Arbeitsproben sind im Format A4 auf jeweils maximal 2 Seiten einzureichen und müssen hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen, des Aufgabenumfangs und der Komplexität in Bezug auf die ausgeschriebene Planungsaufgabe aussagefähig und in der Qualität für die Arbeitsweise des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft typisch sein. In der Arbeitsprobe für das eingereichte Referenzprojekt in der Kategorie A muss die Denkmalschutzrelevanz und die Entstehungszeit nachvollziehbar beschrieben sein. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzprojekte mit unvollständigen Angaben werden nicht berücksichtigt.
Mindestangaben: die mit Arbeitsproben eingereichten Referenzprojekte müssen jeweils die im Bewerbungsbogen geforderten Mindestangaben enthalten: Projektbezeichnung (Titel), Auftraggebername mit Kontaktdaten, Zuordnung Projektkategorie, Herstellungskosten (Bruttokosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276 inkl. Mehrwertsteuer), Angaben der bearbeiten Bruttogrundfläche, Umfang der beauftragten Leistungen (ausgeführte/realisierte Leistungen nach HOAI), Leistungszeitraum und Fertigstellungsdatum bzw. konkreter Realisierungsstand, Benennung der Projektleitung, des Stellvertreters und des jeweiligen Projektteams.
Mindestangaben: die mit Arbeitsproben eingereichten Referenzprojekte müssen jeweils die im Bewerbungsbogen geforderten Mindestangaben enthalten: Projektbezeichnung (Titel), Auftraggebername mit Kontaktdaten, Zuordnung Projektkategorie, Herstellungskosten (Bruttokosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276 inkl. Mehrwertsteuer), Angaben der bearbeiten Bruttogrundfläche, Umfang der beauftragten Leistungen (ausgeführte/realisierte Leistungen nach HOAI), Leistungszeitraum und Fertigstellungsdatum bzw. konkreter Realisierungsstand, Benennung der Projektleitung, des Stellvertreters und des jeweiligen Projektteams.
Referenzbestätigung: für die eingereichten Referenzprojekte ist ein Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den Auftraggeber zwingend mit Angaben zur Termin- und Kostentreue einzureichen. Werden durch Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen zwingend mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig.
Referenzbestätigung: für die eingereichten Referenzprojekte ist ein Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den Auftraggeber zwingend mit Angaben zur Termin- und Kostentreue einzureichen. Werden durch Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen zwingend mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig.
b) Von den Bewerbern sind zwingend die Namen und berufliche Qualifikation der projektverantwortlichen Person und ihres Stellvertreters - jeweils mit Angaben zum beruflichen Werdegang – anzugeben und der Bezug zu den eingereichten Referenzprojekten gemäß III.2.3.a. darzustellen (Stärke 20, Wertungsschwellen: 4 - Mitwirkung des Projektleiters und Stellvertreters in den Kategorien A und B / 3 - Mitwirkung des Projektleiters oder Stellvertreters in den Kategorien A und B / 2 - Mitwirkung mindestens des Projektleiters in den Kategorien A oder B / 1 - Mitwirkung mindestens des Stellvertreters in den Kategorien A oder B / 0 – keine Mitwirkung der Projektleitung an den betreffenden Referenzprojekten.
b) Von den Bewerbern sind zwingend die Namen und berufliche Qualifikation der projektverantwortlichen Person und ihres Stellvertreters - jeweils mit Angaben zum beruflichen Werdegang – anzugeben und der Bezug zu den eingereichten Referenzprojekten gemäß III.2.3.a. darzustellen (Stärke 20, Wertungsschwellen: 4 - Mitwirkung des Projektleiters und Stellvertreters in den Kategorien A und B / 3 - Mitwirkung des Projektleiters oder Stellvertreters in den Kategorien A und B / 2 - Mitwirkung mindestens des Projektleiters in den Kategorien A oder B / 1 - Mitwirkung mindestens des Stellvertreters in den Kategorien A oder B / 0 – keine Mitwirkung der Projektleitung an den betreffenden Referenzprojekten.
Die Kapazität und Leistungsfähigkeit des übrigen / weiteren Projektteams mit Angabe der Namen und Qualifikation ist darzustellen (Stärke 4, Wertungsschwelle: 1 - mindestens drei weitere Ingenieure / 0 – geringere Kapazität).
Sollten Nachauftragnehmer in die Aufgabenerfüllung einbezogen werden, sind zwingend alle Nachweise gemäß dem federführenden Bewerber zu führen und der konkrete Auftragsanteil zu benennen, für den ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist;
c) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 5 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist (Stärke 3, Wertungsschwelle: 1 – mindestens sechs Architekten oder Ingenieure / 0 – weniger als sechs Architekten oder Ingenieuren);
c) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 5 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist (Stärke 3, Wertungsschwelle: 1 – mindestens sechs Architekten oder Ingenieure / 0 – weniger als sechs Architekten oder Ingenieuren);
d) Erklärung, aus der hervorgeht, welche technische CAD-Ausstattung dem Bewerber zur Erfüllung der Dienstleistungen zur Verfügung steht (Stärke 1, Wertungsschwelle: 1 – mindestens drei CAD-Anlagen / 0 – weniger als drei CAD-Anlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es wird der Nachweis einer ausreichend hohen Berufshaftpflichtversicherung für den Fall der Beauftragung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 511 300,00 EUR und für sonstige Schäden 306 780,00 EUR gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen für Schadensfälle innerhalb der BR Deutschland mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen beträgt.
Es wird der Nachweis einer ausreichend hohen Berufshaftpflichtversicherung für den Fall der Beauftragung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 511 300,00 EUR und für sonstige Schäden 306 780,00 EUR gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen für Schadensfälle innerhalb der BR Deutschland mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen beträgt.
Durch Arbeits-/Bewerbergemeinschaften ist eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Beauftragung mit o.g. Mindestdeckung einzureichen und durch jeden Teil der Arbeits-/Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Im Falle der Einbindung von Nachauftragnehmern ist durch den Hauptauftragnehmer (Einzelbewerber, Arbeits-/Bewerbergemeinschaften) eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung für die unterbeauftragten Leistungsbestandteile mit o.g. Mindestdeckung zu erbringen.
Im Falle der Einbindung von Nachauftragnehmern ist durch den Hauptauftragnehmer (Einzelbewerber, Arbeits-/Bewerbergemeinschaften) eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung für die unterbeauftragten Leistungsbestandteile mit o.g. Mindestdeckung zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die HOAI in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltrecht öffentlicher Körperschaften/Einrichtungen/Institutionen.
Berücksichtigung der Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt, HOAI, RLBau Sachsen-Anhalt/RBBau 16. Austauschlieferung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für Bewerbergemeinschaften gilt die Bedingung gesamtschuldnerischer Haftung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit verbindlicher Angabe des bevollmächtigten kaufmännischen Vertreters und Stellvertreters der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber. Eine Erklärung über die (vorgesehene) Rechtsform, den bevollmächtigten kaufmännischen Vertreter und Stellvertreter, der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktionen, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit der Bewerbung zwingend einzureichen (Teilnahmevoraussetzung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für Bewerbergemeinschaften gilt die Bedingung gesamtschuldnerischer Haftung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit verbindlicher Angabe des bevollmächtigten kaufmännischen Vertreters und Stellvertreters der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber. Eine Erklärung über die (vorgesehene) Rechtsform, den bevollmächtigten kaufmännischen Vertreter und Stellvertreter, der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktionen, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit der Bewerbung zwingend einzureichen (Teilnahmevoraussetzung).
Bietergemeinschaften, welche zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, müssen mit der Angebotseinreichung entsprechend der im Teilnahmeantrag dargestellten Leistungs- und Verant-wortungszuordnung einen verbindlichen ARGE-Strukturentwurf vorlegen, der im Auftragsfall als Grundlage für die Vertragsgestaltung dient.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften, welche zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, müssen mit der Angebotseinreichung entsprechend der im Teilnahmeantrag dargestellten Leistungs- und Verant-wortungszuordnung einen verbindlichen ARGE-Strukturentwurf vorlegen, der im Auftragsfall als Grundlage für die Vertragsgestaltung dient.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei optionaler Beauftragung mit der Leistungsphase 8 sind die schnelle Erreichbarkeit und eine der Projektrealisierung angemessene Präsenz vor Ort sicherzustellen. Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Bei optionaler Beauftragung mit der Leistungsphase 8 sind die schnelle Erreichbarkeit und eine der Projektrealisierung angemessene Präsenz vor Ort sicherzustellen. Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Grundlagen der Auftragsdurchführung bilden insbesondere die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) und das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Anforderungen an einen besonderen Berufsstand sind von der fachlich projektverantwortlichen Person (fachlicher Projektleiter) und ihres Stellvertreters zu erfüllen. Als fachlich projektverantwortliche Person (fachlicher Projektleiter) und ihres Stellvertreters sind alle in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates und Zweitem Gesetz zur Änderung des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.1.2009 am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind, zugelassen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Anforderungen an einen besonderen Berufsstand sind von der fachlich projektverantwortlichen Person (fachlicher Projektleiter) und ihres Stellvertreters zu erfüllen. Als fachlich projektverantwortliche Person (fachlicher Projektleiter) und ihres Stellvertreters sind alle in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates und Zweitem Gesetz zur Änderung des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.1.2009 am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind, zugelassen.
Als fachlich projektverantwortliche Person (fachlicher Projektleiter) und ihres Stellvertreters sind außerdem in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen zugelassen, die gemäß Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt vom 22.1.2009 zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt und nach den Bauordnungen der Länder bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Als fachlich projektverantwortliche Person (fachlicher Projektleiter) und ihres Stellvertreters sind außerdem in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen zugelassen, die gemäß Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt vom 22.1.2009 zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt und nach den Bauordnungen der Länder bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.2.1): Mindestanforderungen // Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.2.2.1.: Mindestanforderungen // Gewichtung der Qualitäten in den Kriterien gemäß Punkt III.2.2.2.: zusammen 10 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriterienstärken und Wertungsschwellen // Gewichtung der Qualitäten in den Kriterien gemäß Punkt III.2.3): zusammen 90 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriterienstärken und Wertungsschwellen // Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Bewerbergruppe nicht möglich ist, dann ist für eine Differenzierung der Bewerber zwischen Rang 5 und 6 die erreichte Qualität in den Auswahlkriterien nach Punkt III.2.3.b) (Bezug projektverantwortlicher Personen zu den eingereichten Referenzprojekten) ausschlaggebend. Ist danach die Anzahl der in Betracht kommenden Bewerber immer noch größer als fünf, wird die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 10 (3) VOF durch Los vorgenommen.
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.2.1): Mindestanforderungen // Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.2.2.1.: Mindestanforderungen // Gewichtung der Qualitäten in den Kriterien gemäß Punkt III.2.2.2.: zusammen 10 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriterienstärken und Wertungsschwellen // Gewichtung der Qualitäten in den Kriterien gemäß Punkt III.2.3): zusammen 90 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriterienstärken und Wertungsschwellen // Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Bewerbergruppe nicht möglich ist, dann ist für eine Differenzierung der Bewerber zwischen Rang 5 und 6 die erreichte Qualität in den Auswahlkriterien nach Punkt III.2.3.b) (Bezug projektverantwortlicher Personen zu den eingereichten Referenzprojekten) ausschlaggebend. Ist danach die Anzahl der in Betracht kommenden Bewerber immer noch größer als fünf, wird die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 10 (3) VOF durch Los vorgenommen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-06-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Deutsch in Wort Schrift in allen Leistungsphasen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch den Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt
Kontakt
Kontaktperson: Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt
Vergabestelle
Name: Wenzel & Drehmann Planungs-Entwicklungs-Management GmbH
Postanschrift: Jüdenstraße 31
Postort: Weißenfels
Postleitzahl: 06667
Kontaktperson: sachverständige Verfahrensbegleitung
Sabine Möldner/Frank Drehmann
Telefon: +49 3443-284390📞
E-Mail: moeldner@wenzel-drehmann-pem.de📧
Fax: +49 3443-284399 📠
URL für weitere Informationen: http://www.wenzel-drehmann-pem.de🌏
Für junge Bewerber (Unternehmensgründung nach 31.12.2005) reduziert sich in den Auswahlkriterien gem. Punkt III.2.2.2.a und –b sowie III.2.3.c der geforderte Nachweiszeitraum auf den Zeitraum der Unternehmensexistenz, jedoch mindestens auf 2 Geschäftsjahre (2009 und 2010).
Für junge Bewerber (Unternehmensgründung nach 31.12.2005) reduziert sich in den Auswahlkriterien gem. Punkt III.2.2.2.a und –b sowie III.2.3.c der geforderte Nachweiszeitraum auf den Zeitraum der Unternehmensexistenz, jedoch mindestens auf 2 Geschäftsjahre (2009 und 2010).
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform an die in I.1) und in I.1) aufgeführten Kontaktstellen (vorzugsweise per E-Mail) zu senden.
Redaktionsschluss zur rechtzeitigen Beantwortung von Rückfragen ist der 10.5.2011 - 13:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden auf der Homepage des Sachverständigenbüros www.wenzel-drehmann-pem.de (Downloads / VOF-Ausschreibungen_Wettbewerbe) am 27.4., 5.5. und 11.5.2011 veröffentlicht.
Redaktionsschluss zur rechtzeitigen Beantwortung von Rückfragen ist der 10.5.2011 - 13:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden auf der Homepage des Sachverständigenbüros www.wenzel-drehmann-pem.de (Downloads / VOF-Ausschreibungen_Wettbewerbe) am 27.4., 5.5. und 11.5.2011 veröffentlicht.
Die Versendung der Verdingungsunterlagen an die eingeladenen Bieter ist für den 28.6.2011 vorgesehen. Die eingeladenen Bieter müssen einen Besichtigungstermin vor Ort wahrnehmen, der für den 7.7.2011 geplant ist (Pflichtteilnahme für die Bieter).
Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsunterlagen ist der 4.8.2011. Die Verhandlungsgespräche sind für den 1.9.2011 geplant. Eingereichte Teilnahmeantrags- und Verhandlungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsunterlagen ist der 4.8.2011. Die Verhandlungsgespräche sind für den 1.9.2011 geplant. Eingereichte Teilnahmeantrags- und Verhandlungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 439 551,06 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt NL Süd
Postanschrift: An der Fliederwegkaserne 21
Postort: Halle-Saale
Kontakt
Telefon: +49 345-482360📞
Fax: +49 345-48238999 📠
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 107 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen, wonach u.a. ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 107 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen, wonach u.a. ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.