Lärmkartierung Baden-Württemberg 2012

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Durchführung der Lärmkartierung im Bundesland Baden-Württemberg gemäß der 2. Stufe der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und den §§ 47a-f BImSchG sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (VBUS, VBUSCH und VBEB). Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
1) Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 000 000 Kfz pro Jahr (DTV > 8 200) und an nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30 000 Zügen pro Jahr außerhalb der neun Ballungsräume Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Da noch keine aktuellen Verkehrszahlen (2010) vorliegen, stehen die Streckenlängen derzeit noch nicht endgültig fest. Zu kartieren sind ca. 5 000 km Straßen und etwa 100 km Schienenwege.
2) Entlang der zu kartierenden Straßen und Schienenwege ist ein Korridor zu erfassen, dessen Breite sich mindestens nach den tatsächlichen 55 dB(A)-Isophonen für LDEN und 45 dB(A)-Isophonen für LNight bemisst. Für die flächenmäßige Darstellung der Lärmbelastung ist ein Raster von 10 m x 10 m zu verwenden.
3) Zusätzlich zu der gesetzlich vorgegebenen Ergebnisdarstellung mit 5-dB(A)-Pegelbändern sind für die Bewertung verkehrlicher Maßnahmen auch 1-dB(A)-Bänder zu erstellen.
4) Erstellung von blattschnittgebundenen Lärmkarten im Format PDF in Absprache mit dem Auftraggeber.
5) Vorbereitung der Meldung an die EU-Kommission gemäß Richtlinie 2002/49/EG, den §§ 47a-f BImSchG und der 34. BImSchV durch Bereitstellung geeigneter Daten in Absprache mit dem Auftraggeber.
6) Erstellung einer landesweiten Rangliste der Lärmbelastungsschwerpunkte (Straßenabschnitte mit hoher Lärmbetroffenheit) unter Berücksichtigung der Straßenbaulast; in Absprache mit dem Auftraggeber.
7) Zusammenführung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Grundlagendaten (siehe Nr. 13 bis 15). Bei der Integration in das Rechenmodell ist der Datenbestand, sofern erforderlich, anzupassen und zu korrigieren. Kleine Lücken im zu kartierenden Streckennetz, z.B. aufgrund fehlender Verkehrsmengen, sind in Absprache mit dem Auftraggeber plausibel zu schließen. Es ist ein in sich stimmiges, realitätsnahes Rechenmodell zu erstellen.
8) Übergabe sämtlicher Ergebnis- und Modelldaten sowie relevanter Zwischenergebnisse in den Geodatenformaten ESRI-Shape, QSI, ESRI-GRID, ASCII an den Auftraggeber. Räumliches Bezugssystem: DHDN Gauß-Krüger Zone 3. Die übergebenen Daten müssen alle relevanten Sachattribute der Originaldaten enthaltenen, damit diese den Bestandsdaten eindeutig zugeordnet und damit weiterführende Arbeiten und Analysen durchgeführt werden können.
9) Eine lizensierte Software des vom Auftragnehmer zur Schallausbreitungsrechnung verwendeten Programms inklusive aller aufbereiteten Eingangsdaten, Ergebnisdaten und Berechnungsmodelle mit allen Objekten und Sachdaten sind auf einem Rechner des Auftraggebers lauffähig zu installieren.
10) Vollständige Übertragung der Nutzungsrechte für die vom Auftragnehmer erzeugten Daten auf den Auftraggeber. Dieser ist berechtigt, sämtliche ihm übertragene Rechte insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Nach Abschluss der Kartierungsarbeiten ist vorgesehen, Daten aus dem Berechnungsmodell zur Unterstützung der kommunalen Lärmaktionsplanung an Städte und Gemeinden abzugeben.
11) Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Erstellung einer detaillierten Beschreibung der übergebenen Geometrie- und Sachdaten (Metadaten).
12) Eine umfassende und kontinuierliche Qualitätssicherung ist während des gesamten Projektablaufs zu gewährleisten und diese zu dokumentieren. Hierzu gehört insbesondere eine kontinuierliche Kommunikation mit dem Auftraggeber.
13) Vom Auftraggeber werden folgende Daten bereitgestellt:
— Geobasisdaten (soweit erforderlich: Topographische Karten TK 25, 50, 100, Digitale Orthophotos, ATKIS-DLM25 BW, ALK),
— ALK-Gebäude inkl. relativer/ absoluter Gebäudehöhen und Bewohnerzahlen (wo verfügbar aus kommunalen Einwohnermeldedaten, sonst Pauschalwerte),
— Digitales Geländemodell im 1m- oder 5m-Raster (Formate: ASCII oder ESRI-GRID in Kacheln von 1 km x 1 km, ESRI File-Geodatabase Vers.10 blattschnittfrei).
Straßenbezogene Daten:
— Straßennetz auf Basis von ATKIS-DLM25,
— Brücken und Tunnel (Straßenbauwerke auf ATKIS-Basis),
— Aktuelle Verkehrszähldaten der Straßenbauverwaltung des Landes mit zeitlicher Verteilung (Tag, Abend, Nacht) und LKW-Anteilen (Zählstellenbereiche; Basis: Straßenverkehrszählung 2010 und Verkehrsmonitoring BW 2010),
— Lärmschutzwände und -wälle (Erfassung aus Befahrungsbildern),
— zulässige Höchstgeschwindigkeit (von Navigationsdaten auf amtliche Straßengeometrien übertragen),
— Anzahl der Fahrspuren (amtliche Daten und Navigationsdaten),
— Fahrbahnbreite (aus ATKIS-DLM25),
— Fahrbahnbeläge.
Schienenbezogene Daten: Der Gleisverlauf auf Basis von ATKIS-DLM25 liegt vor. Alle weiteren streckenbezogenen Daten wie z.B. Verkehrsmengen, Zugarten, Fahrgeschwindigkeiten, Brücken, Tunnel, Bahnübergänge und Lärmschutzbauwerke wurden bei den Betreibergesellschaften angefordert.
Daten aus dem Berechnungsmodell der Lärmkartierung Stufe 1 können ebenfalls zur Verfügung gestellt werden (Format: Shape, cna).
Die Übergabe der bei der LUBW vorhandenen Daten an den Auftragnehmer erfolgt über Geodatenformate (ESRI-Shape, ESRI-GRID, ESRI File-Geodatabase, ASCII) im Koordinatensystem DHDN Gauß-Krüger Zone 3. Der Datentransfer erfolgt per externer USB-Festplatte des Auftragnehmers.
14) Zur Vervollständigung und Korrektur der vorliegenden Daten werden die Kommunen im Land aufgefordert, dem Auftraggeber ergänzende Informationen mitzuteilen. Diese Daten werden dem Auftragnehmer übergeben. Sie sind aufzubereiten, zu plausibilisieren und in die Schallausbreitungsrechnung einzubinden. Sofern dem Auftraggeber Daten von Berechnungsmodellen aus der kommunalen Lärmaktionsplanung (Stufe 1) vorliegen, sind diese bei der Modellierung zu berücksichtigen.
15) Abweichungen in den vorliegenden Daten, wie z.B. nicht enthaltene Neubaustrecken oder Änderungen im Geländeverlauf bei Neubaustrecken, sind bei Bekanntwerden in Absprache mit dem Auftraggeber zu ergänzen bzw. zu korrigieren, etwa durch Nacherhebungen aus Luftbildern und Karten oder durch Erfassungen vor Ort.
16) An den Grenzen des LUBW-Zuständigkeitsbereichs (Ballungsräume, Landesgrenze) sind die Eingangsdaten, insbesondere die Verkehrsmengen, mit denen der angrenzenden Gebiete abzugleichen und ggf. anzupassen.
17) Für die Projektabwicklung sind regelmäßige Besprechungs- und Koordinierungstermine in Karlsruhe oder Stuttgart notwendig.
18) Von Bewerbern, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird erwartet, dass sie zu folgenden Aspekten glaubhaft und schlüssig Stellung nehmen:
— geplanter Projektablauf (fachlich, technisch, organisatorisch und zeitlich),
— Aufbereitung und Modifizierung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten,
— Nacherhebungen von Daten und Schließen von Datenlücken,
— Vorgehensweise bei der Zusammenführung und Aufbereitung kommunaler Daten (siehe Punkt 14),
— Erfahrungen mit Verkehrsmodellen (im Hinblick auf die Aufbereitung von Verkehrszahlen),
— Qualitätssicherung,
— Kommunikation mit dem Auftraggeber.
Der Bieter erhält im Rahmen der Verhandlung Gelegenheit, sein Konzept vorzustellen. Es wird erwartet, dass der Bieter - vertreten insbesondere durch die Projektverantwortlichen - am Bietergespräch teilnimmt. Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung Stufe 2 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und Meldepflichten der LUBW.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-27.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-27 Auftragsbekanntmachung
2012-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge