Lärmkartierung Hessen 2012

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

I.) Im Rahmen der Umsetzung der 2. Stufe der EG-Umgebungslärm-Richtlinie (2002/49/EG) i. V. m. den §§ 47a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BlmSchV) sind für das Bundesland Hessen folgende Leistungen zu erbringen:
1) Durchführung der Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen, Ballungsräume und Großflughäfen inkl. Beschaffung vorhandener und/oder Erhebung zusätzlicher Eingangsdaten auf Grundlage eines abgestimmten Gesamtkonzeptes,
2) Dokumentation der Arbeiten und Erstellung eines Abschlussberichts,
3) Übergabe sämtlicher Daten, Modelle und Ergebnisse inkl. ihrer Metadaten und aller Nutzungsrechte. Die Daten der Akustik-Modelle sind in den Formaten ESRI-Shape, ESRI-ASCII-Grid, QSI und dem Originalformat der benutzten Software zu übergeben. Alle Geodaten sind in "Gauß-Krüger-Abbildung, GK 3 (=EPSG:31467)" abzuliefern,
4) Erstellung von Datenträgern a) mit den Daten, Modellen und Ergebnissen für die 3 Regierungspräsidien und b) mit den Ergebnissen für die betroffenen hess. Gemeinden u.a.,
5) Vorbereitung der Meldung an die EU-Kommission,
6) Organisation eines Workshops mit dem Auftraggeber und Teilnahme an Präsentationsveranstaltungen. Der Auftragnehmer hat hier die Ergebnisse der Öffentlichkeit im Rahmen von ca. 3-5 Veranstaltungen des Auftraggebers vorzustellen.
II.) Basisdaten zur Abschätzung des Kartierungsumfangs:
a) Bundesland Hessen: Fläche: ca. 21 115 km², Bevölkerung: ca. 6 100 000;
b) Hauptverkehrsstraßen mit DTV > 8 000 Kfz/24 h: ca. 3 000 km inkl. Hauptverkehrsstraßen in den fünf Ballungsräumen;
c) 5 Ballungsräume: Stadt Frankfurt (F), Landeshauptstadt Wiesbaden (WI), Stadt Kassel (KS), Stadt Darmstadt (DA), Stadt Offenbach (OF), Fläche ca. 730 km², Bevölkerung: ca. 1 400 000, davon F, KS und DA mit sonst. Schienenwegen von Straßenbahnen.
Bei den Straßen wird - je nach Datenlage - angestrebt, das "Hauptstraßennetz" zu kartieren, d.h. Straßen ab DTV > ca. 3 000 Kfz/24 h zu berücksichtigen. Ferner sind Industrie- und Gewerbegelände inkl. Häfen - sofern diese lärmrelevant sind (§ 4 der 34. BImSchVO) - zu kartieren;
d) Ein Großflughafen: Flughafen Frankfurt.
III.) Vom Land Hessen bereitgestellte Daten:
a) georeferenziert in "Gauß-Krüger-Abbildung, GK 3 (=EPSG:31467)": ATKIS, ALKIS, DGM und TK;
b) i. allg. nicht georeferenziert: Einwohner pro Gemeinde, DTV-Werte und ggf. Lärmschutzeinrichtungen.
Die DTV-Werte müssen vom Auftragnehmer noch auf das ATKIS-Straßennetz übertragen werden. Weitere nach dem "abgestimmten Gesamtkonzept" erforderliche Daten können, soweit vorhanden, zur Verfügung gestellt werden.
IV.) Bewerber, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, müssen mit dem Angebot ein Gesamtkonzept vorlegen, aus dem hervorgeht, wie die Kartierung fachlich, technisch und organisatorisch durchgeführt werden wird. Es ist zu beschreiben und zu begründen:
a) welche Eingangsdaten der Bieter von wem beschafft, welche Eingangsdaten wie und ggf. durch wen noch zusätzlich zu erheben und welche Eingangsdaten durch welche Pauschalwerte ersetzt werden würden;
b) welche attributiven oder geometrischen Vereinfachungen der Bieter an den Daten vorzunehmen beabsichtigt;
c) mit welcher Software und welchen Software-Einstellungen der Bieter rechnen wird.
Aus dem Gesamtkonzept muss deutlich hervorgehen, dass der Bieter mindestens folgende Aspekte harmonisch aufeinander abgestimmt hat: Genauigkeit der Eingangsdaten, Software-Einstellungen, Genauigkeit der Ergebnisse, Nutzen der Karten (Information und Lärmaktionsplanung) und ggf. weitere Aspekte, die der Bieter für wichtig hält und darlegt. Es muss klar werden, dass sein Konzept eine insgesamt effiziente Kartierung gewährleistet.
Für die Vorlage eines Gesamtkonzepts wird eine pauschale Vergütung von 2 000 EUR entrichtet - § 13 (3) VOF.
Der Bieter erhält im Rahmen eines Bietergespräches (1. Verhandlung) Gelegenheit, das Gesamtkonzept vorzustellen. Zu diesem Verhandlungsgespräch wird gesondert eingeladen; es wird erwartet, dass der Bieter am Verhandlungsgespräch teilnehmen wird.
Ziel ist die fristgerechte Abgabe einer vollständigen Lärmkartierung nach den Mindestanforderungen durch den Auftragnehmer, zur Erfüllung der Meldepflichten durch das HLUG; entscheidend dafür ist, dass im Rahmen der Verhandlungen ein Gesamtkonzept erreicht wird, dass die bestmögliche Leistung erwarten lässt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-04.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-04 Auftragsbekanntmachung
2012-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge