Laufende Evaluierung der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien
Der Bundestag hat am 30.6.2011 die Erneuerbaren Energien Gesetz-Novelle (EEG-Novelle) beschlossen. Diese Novelle tritt am 1.1.2012 in Kraft. Zentraler Inhalt der Novelle ist die Stärkung der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Zu diesem Zweck ist mit den §§ 33a ff. EEG ein eigenständiger Abschnitt zur Direktvermarktung in das EEG aufgenommen worden. Mit der Marktprämie und der Flexibilitätsprämie wurden 2 neue Instrumente zur Direktvermarktung eingeführt. Diese Neuregelungen bezwecken, den Anteil der direktvermarktenden Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich zu steigern und hierdurch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stärker an den Strombedarf anzupassen und die Flexibilisierungspotenziale zu heben. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus der stetig steigenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und dem daraus resultierenden Transformationsbedarf des gesamten Energieversorgungssystems. Das Energieversorgungssystem wird den weiter wachsenden Anteil erneuerbarer Energien nur dann integrieren können, wenn sich der Anteil der direktvermarktenden Anlagen deutlich erhöht.
Vor diesem Hintergrund soll evaluiert werden, wie die neuen Vorschriften zur Direktvermarktung wirken.
Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er das BMU vor dem Hintergrund der EEG-Novellierung dabei unterstützt, die Wirkungsweise der neuen Vorschriften zur Direktvermarktung zu evaluieren. Ein Schwerpunkt der Arbeiten ist das Erkennen von möglichen Hemmnissen und die Erarbeitung von Vorschlägen diese zu überwinden. Darüber hinaus sollen Ideen für eine Fortentwicklung der Neuregelungen zur Direktvermarktung entwickelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-13.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-10-13
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Auftragsbekanntmachung
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