Leistungen für die Bewerbung des Schüler-Ferien-Tickets 2011 bis 2013
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Ziel der Ausschreibung ist es, durch neue, innovative und kreative Marketingaktivitäten die Maßnahmen der NVBW zur Bewerbung des Schüler-Ferien-Tickets in Baden-Württemberg zu ergänzen, den Bekanntheitsgrad dieses Angebotes zu steigern, die Vorteile der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit diesen Maßnahmen deutlich aufzuzeigen und dadurch die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsmittel der Zielgruppe in Baden-Württemberg nachhaltig zu erhöhen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-09.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-02-09 | Auftragsbekanntmachung |
| 2011-05-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2011-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧
Telefon: +49 71123991-107 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 29-048219
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2011/S 029-048219 (2011-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧
Telefon: +49 71123991-107 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 29-048219
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Für die Maßnahmen ist ein finanzieller Rahmen in Höhe von maximal 90 000 EUR (in Worten: neunzigtausend) zuzüglich der jeweils geltenden Mwst. pro Jahr gesichert. Der Vertrag umfasst die Bewerbung des Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg im jeweiligen Jahr und die dazugehörige Auswertung, bzw. Nacharbeit.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr (1.1.2011 – 31.12.2011). Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Zustimmung durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 30.9. mit Wirkung zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 30.9.2011 mit Wirkung zum 31.12.2011 möglich. Der Vertrag endet in jedem Falle am 31.12.2013 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, durch neue, innovative und kreative Marketingaktivitäten die Maßnahmen der NVBW zur Bewerbung des Schüler-Ferien-Tickets in Baden-Württemberg zu ergänzen, den Bekanntheitsgrad dieses Angebotes zu steigern, die Vorteile der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit diesen Maßnahmen deutlich aufzuzeigen und dadurch die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsmittel der Zielgruppe in Baden-Württemberg nachhaltig zu erhöhen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b. die sich in Liquidation befinden,
c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e. die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bieter muss erklären, dass die unter a bis e genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2009 vorzulegen.
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Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben über Referenzen über bisher erbrachten Leistungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
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Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Für die Maßnahmen ist ein finanzieller Rahmen in Höhe von maximal 90 000 EUR (in Worten: neunzigtausend) zuzüglich der jeweils geltenden Mwst. pro Jahr gesichert. Der Vertrag umfasst die Bewerbung des Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg im jeweiligen Jahr und die dazugehörige Auswertung, bzw. Nacharbeit.
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Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr (1.1.2011 – 31.12.2011). Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Zustimmung durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 30.9. mit Wirkung zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 30.9.2011 mit Wirkung zum 31.12.2011 möglich. Der Vertrag endet in jedem Falle am 31.12.2013 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2011/S 029-048219 (2011-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-05-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 105-171509
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 29-048219
ABl. S-Ausgabe: 105
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-05-20 📅
Quelle: OJS 2011/S 105-171509 (2011-05-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 105-171509
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 29-048219
ABl. S-Ausgabe: 105
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-05-20 📅
Quelle: OJS 2011/S 105-171509 (2011-05-30)
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