Menge oder Umfang
Die Integrierte Gesamtschule Ernst-Bloch, Ludwigshafen-Oggersheim, BGF gesamt ca. 17 800 m², BRI gesamt ca. 79 200 m³, wurde im Jahr 1980 in Betrieb genommen. Das Gebäude ist auf einem von unterschiedlichen Höhenniveaus geprägten Gelände in Stahlbetonbauweise und in Teilbereichen in Mauerwerk ausgeführt worden. Die Gesamtschule besteht aus Haus 1 (UG - 1. OG) als ein großer Brandabschnitt, max. ca. 59 m x 58 m und Haus 2 mit je einem Brandabschnitt UG - 1. OG ca. 82 m x 36 m sowie UG - 2. OG ca. 59 m x 67 m. Im 1. OG ist das Haus 1 mit dem Haus 2 verbunden. Zu dem Schulkomplex gehört eine separate Sporthalle (BGF ca. 3 400 m², BRI ca. 12 500 m³, UG + EG) und eine separates Gebäude mit Schwimmhalle (BGF ca. 3 700 m², BRI ca. 14 100 m³, UG + EG). Als Ergebnis einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau sind die aufgezeigten baulichen und vorbeugenden Brandschutzmängel zu beseitigen, damit eine gefahrlose Benutzung der Gebäude gewährleistet wird. Insbesondere sind Maßnahmen zur Ertüchtigung der in Teilbereichen ohne Feuerwiderstand ausgebildeten Bauteile sowie die Bereitstellung eines in Teilbereichen fehlenden zweiten baulichen Rettungsweges erforderlich. Für einige Unterrichtsräume steht kein zweiter baulicher Rettungsweg zur Verfügung. Es werden daher bestehende Fenster gegen Fenster-Türelemente ausgetauscht werden müssen, um direkte Ausgänge ins Freie zu schaffen. Zudem sind Brandschutztüren zur Unterteilung von Rauchabschnitten einzubauen. Für einige Treppenräume ist der direkte Ausgang ins Freie brandschutztechnisch zu ertüchtigen, ebenfalls ist die Entrauchung zu gewährleisten. Diverse Lagerbereiche sind brandschutztechnisch abzutrennen. Die im Gebäude vorhandene Sicherheitskennzeichnung ist teilweise defekt und muss überprüft und instand gesetzt werden. Darüber hinaus ist die Rettungswegkennzeichnung zu ergänzen und an die in Teilbereichen veränderte Fluchtwegführung anzupassen. Die technische Leitungsführung (z.B. Elektroverteilung in Fluren) ist brandschutztechnisch in den Rettungswegen zu schotten. Nach Durchführung der Maßnahmen sind Innenputz-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten zur Wiederherstellung der Oberflächen (Decke, Wand, Boden) vorgesehen.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 33 HOAI (Leistungsbild Gebäude). Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 33 des Teils 3, Objektplanung, Abschnitt 1 HOAI für den Schulkomplex zu vergeben. Die Leistungsphasen 4 bis 9 nach § 33 HOAI werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten - ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 - belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 3 430 000 EUR, davon 2 170 000 EUR in der Kostengruppe 300 und 1 260 000 EUR in der Kostengruppe 400.