Lieferung von Wärme unter der Vorgabe des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, wie z.B. Holz, Biogas, Solarthermie, Geothermie etc., für folgende drei städtische Liegenschaften im Stadtteil Bad Fredeburg: - SauerlandBAD, Sportzentrum 1, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg; - Schulzentrum, Leißestraße 3, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg; - Akademie Bad Fredeburg, Johannes-Hummel-Weg 1, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg. Die 3 mit Wärme zu beliefernden Gebäude müssen durch ein Wärmenetz von ca. 500 m Länge verbunden werden. Die Umsetzung einer Kraft-Wärmekopplung ist freigestellt. Es steht ein möglicher Anlagenstandort zur Verfügung. Die benötigte Nutzwärmeleistung beträgt ca. 1,8 MW. Der benötigte Nutzenergiebedarf beträgt zurzeit ca. 3 050 MWh/a. Die Energieerzeugungsanlage muss jedes der folgenden Kriterien erfüllen: a) Anteil der Erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung > 80 %; b) bei Verwendung von Biomasse: Erzeugungsradius < 70 km; c) bei Verwendung von Biomasse: Nahrungsmittelanteil < 15 %; d) bei Einsatz eines BHKWs müssen mehr als 90 % der Abwärme genutzt werden; e) klimaneutraler Bezug der notwendigen Hilfsenergien. Die besonderen Rahmenbedingungen der Stadt Schmallenberg sind zu berücksichtigen. Dies sind unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte für Heilbäder und Kurorte sowie Vorgaben für Lärm und Optik. Der Auftragnehmer hat die Wärmeerzeugungsanlage einschließlich der erforderlichen Leitungen selbst zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dem Auftragnehmer steht es frei, Wärme aus der zu errichtenden Wärmeerzeugungsanlage auch an Dritte zu veräußern. Die Wärmelieferung soll voraussichtlich zum 1.7.2012 beginnen. Der Auftraggeber beabsichtigt, in der Ausschreibung eine Abnahmeverpflichtung für ca. 65 % des Nutzenergiebedarfs abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt ferner, Preisanpassungen für feste Biomasse an einen Index z.B. für Holzreststoffe und Preisanpassungen für den Anteil fossiler Energieträger an einen Index z.B. für Erdgas zu koppeln. Außerdem beabsichtigt der Auftraggeber, den Auftrag nur zu vergeben, wenn seine derzeitigen Gesamtkosten zur Wärmeerzeugung der 3 Liegenschaften nicht überschritten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernwärme
Menge oder Umfang:
Beheizung von 3 städtischen Gebäuden.Die benötigte Nutzwärmeleistung beträgt ca. 1,8 MW.Der benötigte Nutzenergiebedarf beträgt zurzeit ca. 3 050 MWh/a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernwärme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Unterm Werth 1
Postleitzahl: 57392
Postort: Schmallenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.schmallenberg.de🌏
E-Mail: michael.lutter@schmallenberg.de📧
Telefon: +49 2972980-402📞
Fax: +49 29729798-402 📠
Es ist ein Formular für die Einreichung des Teilnahmeantrages bei der in I.1) genannten Stelle verfügbar, welches für die Einreichung des Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag nur zu vergeben, wenn seine derzeitigen Gesamtkosten zur Wärmeerzeugung der 3 Liegenschaften nicht überschritten werden.
Es ist ein Formular für die Einreichung des Teilnahmeantrages bei der in I.1) genannten Stelle verfügbar, welches für die Einreichung des Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag nur zu vergeben, wenn seine derzeitigen Gesamtkosten zur Wärmeerzeugung der 3 Liegenschaften nicht überschritten werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Wärme unter der Vorgabe des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, wie z.B. Holz, Biogas, Solarthermie, Geothermie etc., für folgende drei städtische Liegenschaften im Stadtteil Bad Fredeburg: - SauerlandBAD, Sportzentrum 1, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg; - Schulzentrum, Leißestraße 3, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg; - Akademie Bad Fredeburg, Johannes-Hummel-Weg 1, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg.
Lieferung von Wärme unter der Vorgabe des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, wie z.B. Holz, Biogas, Solarthermie, Geothermie etc., für folgende drei städtische Liegenschaften im Stadtteil Bad Fredeburg: - SauerlandBAD, Sportzentrum 1, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg; - Schulzentrum, Leißestraße 3, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg; - Akademie Bad Fredeburg, Johannes-Hummel-Weg 1, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg.
Die 3 mit Wärme zu beliefernden Gebäude müssen durch ein Wärmenetz von ca. 500 m Länge verbunden werden. Die Umsetzung einer Kraft-Wärmekopplung ist freigestellt. Es steht ein möglicher Anlagenstandort zur Verfügung. Die benötigte Nutzwärmeleistung beträgt ca. 1,8 MW. Der benötigte Nutzenergiebedarf beträgt zurzeit ca. 3 050 MWh/a.
Die 3 mit Wärme zu beliefernden Gebäude müssen durch ein Wärmenetz von ca. 500 m Länge verbunden werden. Die Umsetzung einer Kraft-Wärmekopplung ist freigestellt. Es steht ein möglicher Anlagenstandort zur Verfügung. Die benötigte Nutzwärmeleistung beträgt ca. 1,8 MW. Der benötigte Nutzenergiebedarf beträgt zurzeit ca. 3 050 MWh/a.
Die Energieerzeugungsanlage muss jedes der folgenden Kriterien erfüllen:
a) Anteil der Erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung > 80 %;
b) bei Verwendung von Biomasse: Erzeugungsradius < 70 km;
c) bei Verwendung von Biomasse: Nahrungsmittelanteil < 15 %;
d) bei Einsatz eines BHKWs müssen mehr als 90 % der Abwärme genutzt werden;
e) klimaneutraler Bezug der notwendigen Hilfsenergien.
Die besonderen Rahmenbedingungen der Stadt Schmallenberg sind zu berücksichtigen. Dies sind unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte für Heilbäder und Kurorte sowie Vorgaben für Lärm und Optik.
Der Auftragnehmer hat die Wärmeerzeugungsanlage einschließlich der erforderlichen Leitungen selbst zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dem Auftragnehmer steht es frei, Wärme aus der zu errichtenden Wärmeerzeugungsanlage auch an Dritte zu veräußern.
Der Auftragnehmer hat die Wärmeerzeugungsanlage einschließlich der erforderlichen Leitungen selbst zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dem Auftragnehmer steht es frei, Wärme aus der zu errichtenden Wärmeerzeugungsanlage auch an Dritte zu veräußern.
Die Wärmelieferung soll voraussichtlich zum 1.7.2012 beginnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in der Ausschreibung eine Abnahmeverpflichtung für ca. 65 % des Nutzenergiebedarfs abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt ferner, Preisanpassungen für feste Biomasse an einen Index z.B. für Holzreststoffe und Preisanpassungen für den Anteil fossiler Energieträger an einen Index z.B. für Erdgas zu koppeln. Außerdem beabsichtigt der Auftraggeber, den Auftrag nur zu vergeben, wenn seine derzeitigen Gesamtkosten zur Wärmeerzeugung der 3 Liegenschaften nicht überschritten werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in der Ausschreibung eine Abnahmeverpflichtung für ca. 65 % des Nutzenergiebedarfs abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt ferner, Preisanpassungen für feste Biomasse an einen Index z.B. für Holzreststoffe und Preisanpassungen für den Anteil fossiler Energieträger an einen Index z.B. für Erdgas zu koppeln. Außerdem beabsichtigt der Auftraggeber, den Auftrag nur zu vergeben, wenn seine derzeitigen Gesamtkosten zur Wärmeerzeugung der 3 Liegenschaften nicht überschritten werden.
Menge oder Umfang:
Beheizung von 3 städtischen Gebäuden.
Die benötigte Nutzwärmeleistung beträgt ca. 1,8 MW.
Der benötigte Nutzenergiebedarf beträgt zurzeit ca. 3 050 MWh/a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schmallenberg-Bad Fredeburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A vorliegen (vorformuliert in dem zu verwendenden Formular, siehe VI.3); bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied abzugeben,
— bei Bietergemeinschaften: Angabe der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines Mitglieds als deren Vertreter (vorformuliert in dem zu verwendenden Formular, siehe VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Wärmelieferungen aus erneuerbaren Energien, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen,
2. Angabe der Mitarbeiteranzahl, gegliedert nach den Berufsgruppen Ingenieure, Meister, Techniker, Monteure und Sonstige,
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung, insbesondere einer Referenzanlage, die den genannten Mindeststandards entspricht.
Mindeststandards:
Verlangt werden Referenzen für Nahwärmeversorgungen auf Basis Erneuerbarer Energien.
Mindestens eine Referenz muss alle nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen:
a) Es handelt sich um eine vergleichbare Anlage zur Nah- oder Fernwärmeversorgung;
b) Die Wärme wird aus Erneuerbaren Energien erzeugt;
c) Die jährliche Wärmelieferung beträgt mehr als 500 000 kWh;
d) Die Anlage ist seit mindestens 6 Monaten in Betrieb;
e) Die Wärme wird an externe Abnehmer (Dritte) geliefert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und sonstige Schäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Der Auftraggeber beabsichtigt, in der Ausschreibung eine Abnahmeverpflichtung für ca. 65 % des Nutzenergiebedarfs abzugeben,
— Der Auftraggeber beabsichtigt ferner, Preisanpassungen für feste Biomasse an einen Index z.B. für Holzreststoffe und Preisanpassungen für den Anteil fossiler Energieträger an einen Index für z.B. für Erdgas zu koppeln.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Beteiligung von Arbeitsgemeinschaften (Bietergemeinschaften) ist zulässig und willkommen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter benennen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden nur Bewerber, die einen form- und fristgerechten Teilnahmeantrag einreichen und die erforderliche Eignung (siehe Teilnahmebedingungen unter III.2)) aufweisen. Übersteigt die Anzahl der Bewerber, die diese Voraussetzungen erfüllen, die geplante Anzahl der zu Verhandlungen aufzufordernden Bewerber, findet eine Auswahl nach einem Punktsystem statt. Hierbei wird jeweils eine vom Bewerber angegebene Referenz bewertet. Sofern Bewerber im Teilnahmeantrag mehrere Referenzen angegeben haben wird die an erster Stelle dargestellte Referenz bewertet, wenn der Bewerber nicht im Teilnahmeantrag ausdrücklich angibt, dass eine bestimmte andere Referenz bewertet werden soll. Grundlage der Bewertung sind die Angaben, die der Bewerber an der entsprechenden Stelle des Bewerbungsformulars (siehe VI.3) dieser Bekanntmachung) wahrheitsgemäß macht. Es werden die folgenden 8 Kriterien gewertet, und zwar ohne Abstufung mit der im Folgenden angegebenen vollen Punktzahl (Voraussetzungen erfüllt) oder mit 0 Punkten:
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden nur Bewerber, die einen form- und fristgerechten Teilnahmeantrag einreichen und die erforderliche Eignung (siehe Teilnahmebedingungen unter III.2)) aufweisen. Übersteigt die Anzahl der Bewerber, die diese Voraussetzungen erfüllen, die geplante Anzahl der zu Verhandlungen aufzufordernden Bewerber, findet eine Auswahl nach einem Punktsystem statt. Hierbei wird jeweils eine vom Bewerber angegebene Referenz bewertet. Sofern Bewerber im Teilnahmeantrag mehrere Referenzen angegeben haben wird die an erster Stelle dargestellte Referenz bewertet, wenn der Bewerber nicht im Teilnahmeantrag ausdrücklich angibt, dass eine bestimmte andere Referenz bewertet werden soll. Grundlage der Bewertung sind die Angaben, die der Bewerber an der entsprechenden Stelle des Bewerbungsformulars (siehe VI.3) dieser Bekanntmachung) wahrheitsgemäß macht. Es werden die folgenden 8 Kriterien gewertet, und zwar ohne Abstufung mit der im Folgenden angegebenen vollen Punktzahl (Voraussetzungen erfüllt) oder mit 0 Punkten:
Kriterium 1: jährliche Wärmelieferung von mehr als 2 000 000 kWh (4 Punkte),
Kriterium 2: die Wärme wird zu 80 % oder mehr aus Erneuerbaren Energien gem. § 3 Nr. 3 EEG 2009 wie z.B. Holz, Biogas, Solarthermie, Geothermie, unter Ausnahme von Deponiegas und Klärgas, erzeugt (5 Punkte),
Kriterium 3: die Wärme wird mittels BHKW mit Erneuerbaren Energien wie Holzgas oder Biogas erzeugt (4 Punkte),
Kriterium 4: die Wärme wird mit Holzhackschnitzel-Kesselanlagen erzeugt (3 Punkte),
Kriterium 5: die Wärme wird mit Holzpellet-Kesselanlagen erzeugt (2 Punkte),
Kriterium 6: es besteht ein Nahwärmeleitungsnetz mit einer Länge von mehr als 500 m (2 Punkte),
Kriterium 7: das Nahwärmeleitungsnetz hat 5 oder mehr Abnahmestellen von dritten Abnehmern (2 Punkte),
Kriterium 8: die Wärmeversorgung ist mindestens seit dem 1.1.2010 in Betrieb (3 Punkte).
Bei gleicher Gesamtpunktzahl mehrerer Bieter entscheidet die Summe der in den Kriterien 3 bis 5 erreichten Punkte.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Es ist ein Formular für die Einreichung des Teilnahmeantrages bei der in I.1) genannten Stelle verfügbar, welches für die Einreichung des Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag nur zu vergeben, wenn seine derzeitigen Gesamtkosten zur Wärmeerzeugung der 3 Liegenschaften nicht überschritten werden.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder,
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Wiederkehrender Auftrag
Ende 2025.
Quelle: OJS 2011/S 073-119820 (2011-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 364 012,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i.d.R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder,
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen Nachprüfungsantrag stellen.