Lieferung der NRW-ALKIS-Verfahrenslösung

Stadt Bottrop, Dezernatskoordinierung und Stadterneuerung, ZVSt (DezKo IV)

Lieferung einer ALKIS-Verfahrenslösung für die Stadt Bottrop.
1 Vorgaben auf Bundes- und Landesebene:
Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), ein Produkt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), ist das zukünftige Basisinformationssystem der Vermessungs- und Katasterverwaltung der BRD. Unter ALKIS werden die heute noch in getrennten Informationssystemen geführten Sachdaten (Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)) und Grafikdaten (Automatisierte Liegen-schaftskarte (ALK)) des Liegenschaftskatasters (Lika) auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Datenmodells integriert geführt.
Die Geobasisdaten des Lika bilden bundesweit die Grundlage für den Aufbau und die Führung kommunaler Geoinformationssysteme (GIS). Das System ALKIS ist daher auch als ein Kernbaustein eines Geoinformationssystems definiert (Projekt GEObasis.NRW).
Die ALKIS-Verfahrenslösungen sind komponentenhaft aufgebaut (Migrationskomponente, Erhebungs- und Qualifizierungskomponente, Datenhaltungskomponente sowie Benutzungskomponente) und werden von verschiedenen Unternehmen der GIS-Industrie nach den Vorgaben der AdV entwickelt. Dabei beziehen sich die Vorgaben der AdV lediglich auf die Modellierung der Datenstruktur der Bestandsdaten, der Standardausgaben sowie grundsätzlicher Operationen. Diese Modellierungen basieren auf den Normen und Standards des TC 211 der International Standardization Organisation (ISO/TC 211) und des Open Geospatial Consortiums (OGC).
Bei der Programmentwicklung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) sind neben den Anforderungen der AdV auch landesspezifische Vorgaben zu berücksichtigen. Zur Gewährleistung der Qualität, Einheitlichkeit und Rechtssicherheit des Lika, müssen die von den Firmen entwickelten ALKIS-Verfahrenslösungen vor einem Produktionseinsatz durch das Land NRW zertifiziert, also nach vorheriger Eignungsprüfung zugelassen werden.
Mit Abgabe des Angebotes ist daher die Bestätigung (Zertifizierung) des zuständigen Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) auf Geeignetheit der ALKIS-Verfahrenskomponenten vorzulegen. Somit ist für den Auftraggeber sichergestellt, dass die angebotene ALKIS-Verfahrenslösung alle Vorschriften des rechtlich verbindlichen NRW-Pflichtenheftes ALKIS in der gültigen Version – einschließlich der Vorschriften der GeoInfoDok 6.0 und Folgende – einhält.
2 Umfang des angeforderten Angebotes:
2.1 Zur Einführung und zum Produktionsbetrieb von ALKIS hat der Wettbewerbsteilnehmer neben verschiedenen ALKIS-Komponenten (und den zugehörigen Lizenzen) auch Schulungen, Wartungen und Pflege sowie Dienstleistungen anzubieten. Im Einzelnen sind anzubieten:
a) Datenhaltungskomponente (DHK);
b) Erhebungs- und Qualifizierungskomponente (EQK), inkl. integriertem vermessungstechni-schen Berechnungsprogramm, inkl. integrierter Homogenisierungssoftware, inkl. einem Tool zur Übernahme der LBESAS-Fortführungsdaten der Grundbuchverwaltung;
c) web-basierte Benutzungskomponente (BK), u.a. für die amtliche Auskunft sowie die Ausgabe amtlicher Auszüge, inkl. Ausgabe kommunaler Auszüge;
d) Implementierung (Serverinstallation, Übernahme der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten migrierten NAS-Daten, Installieren der Software auf den Arbeitsplatzrechnern), Einführung und Customizing aller Softwarekomponenten als Dienstleistung;
e) Durchführung von Inhouse-Schulungen hinsichtlich der angebotenen ALKIS-Verfahrenlösung (eintägige Info-Veranstaltung ALKIS für ca. 50 Mitarbeiter sowie ca. 14 Schulungstagen für 20 Systemanwender und 10 Schulungstage für 6 Administratoren);
f) Wartung und Pflege der ALKIS-Verfahrenslösung (Pflege während des 2-jährigen Gewährleistungszeitraumes sowie Wartung und Pflege von 4 Jahren nach Ablauf des 2-jährigen Gewährleistungszeitraumes);
g) als Bedarfsposition sonstige Leistungen nach der Systemlieferung zur individuellen Ergänzung und Anpassung des Systems.
2.2 Folgende ALKIS-Komponenten und Lizenzen und Dienstleistungen sind vom Wettbe-werbsteilnehmer zur Einführung von ALKIS nicht anzubieten:
a) Die Migrationskomponente (MK) zählt nicht zu den ausgeschriebenen ALKIS-Komponenten, da diese schon im Katasteramt Bottrop installiert und im Einsatz ist (hier: Migrationskomponente der Fa. AED-SICAD);
b) Die Umsetzung des lokalen Migrationskonzeptes sowie die Durchführung der Migrationsar-beiten (= ALKIS-konforme Aufbereitung der ALK- und ALB-Daten) werden vom Auftraggeber im Vorfeld selbst geleistet. Für die Implementierung des Systems wird der Auftraggeber die ALK- und ALB-Daten selbst migrieren und dem Wettbewerbsteilnehmer als NAS-Daten zur Verfügung stellen (= Altdaten);
c) Die gesamte Hardware (Server und Arbeitsplatzrechner) wird vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der ALKIS-Einführung bereit gestellt und wird daher nicht ausgeschrieben.
2.3 Die Bewertung des Angebotes erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, die mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben wird. Die Bewertungsmatrix enthält neben reinen Bewertungskriterien auch sogenannte Ausschlusskriterien, die vom Wettbewerbsteilnehmer zwingend erfüllt sein müssen.
Daher ist es notwendig, dass der Wettbewerbsteilnehmer mit Abgabe seines Angebotes aussagekräftige Beschreibungen bzw. Dokumentationen zu den einzelnen Bewertungs- und Ausschlusskriterien einreicht.
Des Weiteren ist die Vorführung und Erläuterung einer Software-Präsentation der angebotenen ALKIS-Verfahrenslösung durch den Wettbewerbsteilnehmer erforderlich. Sie ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.
3 Integration der ALKIS-Verfahrenslösung in die kommunale GDI:
Die ALKIS-Verfahrenslösung ist als Baustein der kommunalen Geodateninfrastruktur zu sehen. Daher ist bei der Systemauswahl neben den katastertechnischen Aspekten (Workflow zwischen Arbeitsprozessen, Berücksichtigung vorhandener Programme etc.) im Besonderen die Integration von ALKIS in die bestehende kommunale Geodateninfrastruktur der Stadt Bottrop zu beachten.
Die Stadt Bottrop hat sich bereits im Jahre 1996 bewusst für die Basis-GIS-Software der Firma ESRI entschieden. Dieses GIS-System ist über Jahre gewachsen und u.a. durch eigene Mitarbeiter der Stadt weiterentwickelt worden. Die Mitarbeiter der Stadt sind für das GIS-System geschult worden und darin eingearbeitet. Darauf aufbauend wurde die OGC-konforme, daten-bankorientierte Serverstruktur zu einem Geodata-Warehouse weiterentwickelt.
Das Geodata-Warehouse, das die systemtechnischen Anforderungen aus der EU-Richtlinie IN-SPIRE erfüllt, ist in die gesamte DV-Landschaft, einschließlich des Intra- und Internet-Auftritts der Stadt Bottrop integriert.
Heute sind bei der Stadt Bottrop neben verschiedenen Produkten der Firma ESRI auch Produkte der Firma IP Syscon als Basis-GIS-Software im Einsatz. ArcView 3.2, ArcGIS Desktop 9.3.1 und Mapkey als Desktop-Produkte. Diverse Fachapplikationen innerhalb der Stadtverwal-tung laufen auf dieser GIS-Desktop-Softwarebasis.
Der Fachdatenmanager ArcView 3 der Fa. Conterra ist flächendeckend in Produktion. Zurzeit läuft die Ablösung des Produktes durch die sdi-Suite-Produkte terraCatalog, service monitor, securityManager, ArcGIS Connector auf Basis von ArcGIS Desktop 9.3.1 und später AGD 10. ArcIMS, ArcSDE und ArcGIS Server sind im Serverbereich im Einsatz.
Die Ablösung der Basis-GIS-Software oder der Parallelbetrieb einer anderen Basis-GIS-Software wird vom Auftraggeber ausgeschlossen.
Daher müssen die angebotenen ALKIS-Komponeneten schnittstellenfrei mit der o.a. Basis-GIS-Software zusammenarbeiten und in die beschriebene Systemplattform bzw. in die kommunale Geodateninfrastruktur integriert werden.
4 Anwendergemeinschaft NRW:
Die Stadt Bottrop möchte sich in Nordrhein-Westfalen mit anderen Anwendern zur Pflege und Weiterentwicklung der ALKIS-Verfahrenslösung austauschen. Durch die fachliche Zusammenarbeit soll langfristig sichergestellt sein, dass mit der ALKIS-Verfahrenslösung ein effizientes System zur Führung des Liegenschaftskatasters und der auf diesem aufbauenden Geoinformationen eingesetzt werden kann. Daher ist es von Vorteil, wenn eine vom Wettbewerbsteilnehmer für seine ALKIS-Verfahrenslösung aktiv unterstützte Anwendergemeinschaft in Nordrhein-Westfalen existiert.
5 Erkundung vor Ort durch den Wettbewerbsteilnehmer:
Jeder Wettbewerbsteilnehmer ist verpflichtet, sich im Zuge des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber vor Ort einen Überblick über die vorhandenen Rahmenbedingungen (kommunale Geodateninfrastruktur, GIS-Software, eingesetzte Hardware, Server-Infrastruktur, vorhandene Lizenzen etc.) zu machen, um eventuelle Unklarheiten bzw. Fragen mit dem Auftraggeber zu klären. Mögliche Versäumnisse gehen zu Lasten des Wettbewerbsteilnehmers.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Neben verschiedenen ALKIS-Kopmponenten hat der Wettbewerbsteilnehmer auch Schulungen, Wartungen und Pflege sowie Dienstleistungen anzubieten.828 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 828 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bottrop, Dezernatskoordinierung und Stadterneuerung, ZVSt (DezKo IV)
Postanschrift: Ernst-Wilczok-Platz 2
Postleitzahl: 46236
Postort: Bottrop
Kontakt
Internetadresse: http://www.bottrop.de 🌏
E-Mail: ulrich.ischinsky@bottrop.de 📧
Telefon: +49 2041703351 📞
Fax: +49 2041703468 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 220-357901
ABl. S-Ausgabe: 220

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer ALKIS-Verfahrenslösung für die Stadt Bottrop.
1 Vorgaben auf Bundes- und Landesebene:
Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), ein Produkt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), ist das zukünftige Basisinformationssystem der Vermessungs- und Katasterverwaltung der BRD. Unter ALKIS werden die heute noch in getrennten Informationssystemen geführten Sachdaten (Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)) und Grafikdaten (Automatisierte Liegen-schaftskarte (ALK)) des Liegenschaftskatasters (Lika) auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Datenmodells integriert geführt.
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Die Geobasisdaten des Lika bilden bundesweit die Grundlage für den Aufbau und die Führung kommunaler Geoinformationssysteme (GIS). Das System ALKIS ist daher auch als ein Kernbaustein eines Geoinformationssystems definiert (Projekt GEObasis.NRW).
Die ALKIS-Verfahrenslösungen sind komponentenhaft aufgebaut (Migrationskomponente, Erhebungs- und Qualifizierungskomponente, Datenhaltungskomponente sowie Benutzungskomponente) und werden von verschiedenen Unternehmen der GIS-Industrie nach den Vorgaben der AdV entwickelt. Dabei beziehen sich die Vorgaben der AdV lediglich auf die Modellierung der Datenstruktur der Bestandsdaten, der Standardausgaben sowie grundsätzlicher Operationen. Diese Modellierungen basieren auf den Normen und Standards des TC 211 der International Standardization Organisation (ISO/TC 211) und des Open Geospatial Consortiums (OGC).
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Bei der Programmentwicklung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) sind neben den Anforderungen der AdV auch landesspezifische Vorgaben zu berücksichtigen. Zur Gewährleistung der Qualität, Einheitlichkeit und Rechtssicherheit des Lika, müssen die von den Firmen entwickelten ALKIS-Verfahrenslösungen vor einem Produktionseinsatz durch das Land NRW zertifiziert, also nach vorheriger Eignungsprüfung zugelassen werden.
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Mit Abgabe des Angebotes ist daher die Bestätigung (Zertifizierung) des zuständigen Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) auf Geeignetheit der ALKIS-Verfahrenskomponenten vorzulegen. Somit ist für den Auftraggeber sichergestellt, dass die angebotene ALKIS-Verfahrenslösung alle Vorschriften des rechtlich verbindlichen NRW-Pflichtenheftes ALKIS in der gültigen Version – einschließlich der Vorschriften der GeoInfoDok 6.0 und Folgende – einhält.
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2 Umfang des angeforderten Angebotes:
2.1 Zur Einführung und zum Produktionsbetrieb von ALKIS hat der Wettbewerbsteilnehmer neben verschiedenen ALKIS-Komponenten (und den zugehörigen Lizenzen) auch Schulungen, Wartungen und Pflege sowie Dienstleistungen anzubieten. Im Einzelnen sind anzubieten:
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a) Datenhaltungskomponente (DHK);
b) Erhebungs- und Qualifizierungskomponente (EQK), inkl. integriertem vermessungstechni-schen Berechnungsprogramm, inkl. integrierter Homogenisierungssoftware, inkl. einem Tool zur Übernahme der LBESAS-Fortführungsdaten der Grundbuchverwaltung;
c) web-basierte Benutzungskomponente (BK), u.a. für die amtliche Auskunft sowie die Ausgabe amtlicher Auszüge, inkl. Ausgabe kommunaler Auszüge;
d) Implementierung (Serverinstallation, Übernahme der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten migrierten NAS-Daten, Installieren der Software auf den Arbeitsplatzrechnern), Einführung und Customizing aller Softwarekomponenten als Dienstleistung;
e) Durchführung von Inhouse-Schulungen hinsichtlich der angebotenen ALKIS-Verfahrenlösung (eintägige Info-Veranstaltung ALKIS für ca. 50 Mitarbeiter sowie ca. 14 Schulungstagen für 20 Systemanwender und 10 Schulungstage für 6 Administratoren);
f) Wartung und Pflege der ALKIS-Verfahrenslösung (Pflege während des 2-jährigen Gewährleistungszeitraumes sowie Wartung und Pflege von 4 Jahren nach Ablauf des 2-jährigen Gewährleistungszeitraumes);
g) als Bedarfsposition sonstige Leistungen nach der Systemlieferung zur individuellen Ergänzung und Anpassung des Systems.
2.2 Folgende ALKIS-Komponenten und Lizenzen und Dienstleistungen sind vom Wettbe-werbsteilnehmer zur Einführung von ALKIS nicht anzubieten:
a) Die Migrationskomponente (MK) zählt nicht zu den ausgeschriebenen ALKIS-Komponenten, da diese schon im Katasteramt Bottrop installiert und im Einsatz ist (hier: Migrationskomponente der Fa. AED-SICAD);
b) Die Umsetzung des lokalen Migrationskonzeptes sowie die Durchführung der Migrationsar-beiten (= ALKIS-konforme Aufbereitung der ALK- und ALB-Daten) werden vom Auftraggeber im Vorfeld selbst geleistet. Für die Implementierung des Systems wird der Auftraggeber die ALK- und ALB-Daten selbst migrieren und dem Wettbewerbsteilnehmer als NAS-Daten zur Verfügung stellen (= Altdaten);
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c) Die gesamte Hardware (Server und Arbeitsplatzrechner) wird vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der ALKIS-Einführung bereit gestellt und wird daher nicht ausgeschrieben.
2.3 Die Bewertung des Angebotes erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, die mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben wird. Die Bewertungsmatrix enthält neben reinen Bewertungskriterien auch sogenannte Ausschlusskriterien, die vom Wettbewerbsteilnehmer zwingend erfüllt sein müssen.
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Daher ist es notwendig, dass der Wettbewerbsteilnehmer mit Abgabe seines Angebotes aussagekräftige Beschreibungen bzw. Dokumentationen zu den einzelnen Bewertungs- und Ausschlusskriterien einreicht.
Des Weiteren ist die Vorführung und Erläuterung einer Software-Präsentation der angebotenen ALKIS-Verfahrenslösung durch den Wettbewerbsteilnehmer erforderlich. Sie ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.
3 Integration der ALKIS-Verfahrenslösung in die kommunale GDI:
Die ALKIS-Verfahrenslösung ist als Baustein der kommunalen Geodateninfrastruktur zu sehen. Daher ist bei der Systemauswahl neben den katastertechnischen Aspekten (Workflow zwischen Arbeitsprozessen, Berücksichtigung vorhandener Programme etc.) im Besonderen die Integration von ALKIS in die bestehende kommunale Geodateninfrastruktur der Stadt Bottrop zu beachten.
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Die Stadt Bottrop hat sich bereits im Jahre 1996 bewusst für die Basis-GIS-Software der Firma ESRI entschieden. Dieses GIS-System ist über Jahre gewachsen und u.a. durch eigene Mitarbeiter der Stadt weiterentwickelt worden. Die Mitarbeiter der Stadt sind für das GIS-System geschult worden und darin eingearbeitet. Darauf aufbauend wurde die OGC-konforme, daten-bankorientierte Serverstruktur zu einem Geodata-Warehouse weiterentwickelt.
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Das Geodata-Warehouse, das die systemtechnischen Anforderungen aus der EU-Richtlinie IN-SPIRE erfüllt, ist in die gesamte DV-Landschaft, einschließlich des Intra- und Internet-Auftritts der Stadt Bottrop integriert.
Heute sind bei der Stadt Bottrop neben verschiedenen Produkten der Firma ESRI auch Produkte der Firma IP Syscon als Basis-GIS-Software im Einsatz. ArcView 3.2, ArcGIS Desktop 9.3.1 und Mapkey als Desktop-Produkte. Diverse Fachapplikationen innerhalb der Stadtverwal-tung laufen auf dieser GIS-Desktop-Softwarebasis.
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Der Fachdatenmanager ArcView 3 der Fa. Conterra ist flächendeckend in Produktion. Zurzeit läuft die Ablösung des Produktes durch die sdi-Suite-Produkte terraCatalog, service monitor, securityManager, ArcGIS Connector auf Basis von ArcGIS Desktop 9.3.1 und später AGD 10. ArcIMS, ArcSDE und ArcGIS Server sind im Serverbereich im Einsatz.
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Die Ablösung der Basis-GIS-Software oder der Parallelbetrieb einer anderen Basis-GIS-Software wird vom Auftraggeber ausgeschlossen.
Daher müssen die angebotenen ALKIS-Komponeneten schnittstellenfrei mit der o.a. Basis-GIS-Software zusammenarbeiten und in die beschriebene Systemplattform bzw. in die kommunale Geodateninfrastruktur integriert werden.
4 Anwendergemeinschaft NRW:
Die Stadt Bottrop möchte sich in Nordrhein-Westfalen mit anderen Anwendern zur Pflege und Weiterentwicklung der ALKIS-Verfahrenslösung austauschen. Durch die fachliche Zusammenarbeit soll langfristig sichergestellt sein, dass mit der ALKIS-Verfahrenslösung ein effizientes System zur Führung des Liegenschaftskatasters und der auf diesem aufbauenden Geoinformationen eingesetzt werden kann. Daher ist es von Vorteil, wenn eine vom Wettbewerbsteilnehmer für seine ALKIS-Verfahrenslösung aktiv unterstützte Anwendergemeinschaft in Nordrhein-Westfalen existiert.
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5 Erkundung vor Ort durch den Wettbewerbsteilnehmer:
Jeder Wettbewerbsteilnehmer ist verpflichtet, sich im Zuge des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber vor Ort einen Überblick über die vorhandenen Rahmenbedingungen (kommunale Geodateninfrastruktur, GIS-Software, eingesetzte Hardware, Server-Infrastruktur, vorhandene Lizenzen etc.) zu machen, um eventuelle Unklarheiten bzw. Fragen mit dem Auftraggeber zu klären. Mögliche Versäumnisse gehen zu Lasten des Wettbewerbsteilnehmers.
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Menge oder Umfang:
Neben verschiedenen ALKIS-Kopmponenten hat der Wettbewerbsteilnehmer auch Schulungen, Wartungen und Pflege sowie Dienstleistungen anzubieten.
Referenznummer: OV 16/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bottrop.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1 Firmenprofil:
1.1 Angabe der Rechtsform (z.B. GmbH, AG, GbR),
1.2 Angaben zur Vertriebsform (z.B. direkt oder über Partner),
1.3 Angabe des Gründungsjahres,
1.4 Angabe des Sitzes der nächsten Kundenniederlassung,
1.5 Angabe der Zahl der Gesamtmitarbeiter,
1.6 Angabe der Zahl der Mitarbeiter in der ALKIS-Softwareentwicklung,
1.7 Angabe der Zahl der Mitarbeiter im Vertrieb für die ALKIS-Software.
2 Firmenstrategie:
Es wird eine kurze Beschreibung der strategischen Ausrichtung auf dem ALKIS/GIS-Markt erwartet.
3 Entwicklungsschwerpunkte:
Es wird in Kurzform die Nennung der Entwicklungsschwerpunkte sowie die Beschreibung der Merkmale der wesentlichen Firmenprodukte erwartet.
4 Referenzkunden:
Hier sind die Namen und Ansprechpartner der fünf größten Referenzkunden in Nordrhein-Westfalen zu nennen. Insbesondere sollten hier Referenzkunden in NRW mit einem Aufgabenspektrum, welches mit diesem Leistungsverzeichnis vergleichbar ist, benannt werden. Bei Kunden, die ALKIS-Lösungen einsetzen, soll angegeben werden, ob die Software dort getestet wird, abgenommen wurde oder im Produktionseinsatz ist.
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5 Kooperationen, Partnerschaften:
5.1 Es sind die Unternehmen aufzuführen, mit denen z.Z. eine Kooperation oder Partnerschaft besteht. Der Startpunkt der Zusammenarbeit sowie die realisierten Projekte sind zu nennen,
5.2 Angaben zur Vertriebsform - direkt oder über Partner - zu ALKIS-Komponenten, Basissoftware und Software, die an ALKIS angebunden ist, wie Homogenisierung, Rissarchiv, Berechnungsprogramme, Geschäftsbuch, topographische Feldsoftware werden erwartet.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Sonstige besondere Bedingungen:
EVB-IT - Systemlieferungsvertrag.
EVB-IT - Systemlieferungs-AGB.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Einzahlungsnachweis.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-04-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-01-10 📅
Öffnungsort: Verwaltungsgebäude Ernst-Wilczok-Platz-2, 46236 Bottrop, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Verwaltungsgebäude Ernst-Wilczok-Platz-2, 46236 Bottrop, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ulrich Ischinsky

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 16/2011

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Postfach: 5126
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-0 📞
Internetadresse: http://http://www.bezreg-muenster.de/startseite/index.html 🌏
Fax: +49 251411-2525 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (vgl. § 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 220-357901 (2011-11-11)